So geht der Städte- und Gemeindebund davon aus, dass der überwiegende Anteil der Investitionsvorhaben auf den Zeitraum nach der Grundgesetzänderung fallen wird. Damit geht wieder Zeit verloren. Das Zeitfenster für die Umsetzung wird kleiner, und die Baupreise werden steigen.
Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Da hilft auch eine laxe Erklärung, der Bundesfinanzminister werde nicht in jedem Dorf die Verwendung der Konjunkturpaketmittel kontrollieren, nicht wirklich weiter.
Noch einige Äußerungen zu den Risiken und Nebenwirkungen der geplanten Umsetzung: Die Linke sieht die gemeindescharfe Aufteilung von Bildungs- und sonstigen Investitionen problematisch. Da es hier mit Sicherheit eine Menge Konfliktpotenzial gibt, erwarten wir klare Regelungen.
Zu den Festlegungen für finanzschwache Kommunen: Den Vorgriff auf die Haushalte in den Jahren 2012 bis 2017 bei den unkalkulierbaren Steuereinnahmen und die damit verbundenen Risiken für die kommunale Finanzausstattung sehen wir nach wie vor kritisch und als Problem an. Wir werden uns sicher noch häufig mit dieser Problematik beschäftigen müssen. Allein die Bewirtschaftung der Mittel wird Fragen aufwerfen. Wir halten es für problematisch, dass die Kommunen zunächst in Vorleistung gehen müssen und erst später darüber entschieden wird, ob dieses dann bereits finanzierte Projekt mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket finanziert werden durfte. Sollte das Projekt nicht förderfähig sein, bleiben die Kommunen auf ihren Investitionskosten sitzen. Auch hier muss Klarheit her, Klarheit, meine Damen und Herren von der Koalition, zu der Ihr Entschließungsantrag nur einen unwesentlichen Beitrag leisten wird. Zum einen kommt er wieder einmal über einen Bitt-Katalog über Selbstverständlichkeiten der Landesregierung nicht hinaus. Zum anderen handelt es sich bei der Empfehlung an die kommunalen Spitzenverbände um den falschen Adressaten. Hier ist die Landesregierung in der Pflicht.
Beruhigend ist an dieser Stelle, meine Damen und Herren, Herr Bischoff, dass Sie bestimmte Probleme ähnlich sehen wie wir, beunruhigend ist dann wieder, dass Sie mit Ihrem Antrag Placebos verteilen, also nichts klären und Ihrer Verantwortung nicht gerecht werden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir gehen davon aus, dass die derzeitige Finanz- und Wirtschaftskrise zu einem länger anhaltenden und tiefgreifenden Abschwung der Konjunktur führen wird, als zunächst angenommen wurde. Sowohl die Zahlen für den Welthandel als auch die Prognosen für Deutschland lassen Schlimmes befürchten. Der Bundesfinanzminister hat bereits angekündigt, die Wachstumsprognose für dieses Jahr deutlich absenken zu müssen.
Es bleibt abzuwarten, ob es auf dem heutigen G 20-Gipfel in London zu einer verbindlichen Festschreibung der Regulierung der Finanzmärkte kommen wird.
Der Chef der Staatskanzlei hat völlig zu Recht gesagt: Auch Brandenburg kann sich dem logischerweise nicht entziehen. Wir sind ja keine Insel.
Zwar konnte bisher durch umfängliches Gebrauchmachen von der Kurzarbeiterregelung ein sprunghafter Anstieg der Arbeits
losigkeit verhindert werden. Wir alle, werte Kollegen - diese Zeit sollten wir uns nehmen -, sollten uns vor Ort engagiert dafür einsetzen, dass im Rahmen der Kurzarbeit die Möglichkeiten zur Qualifizierung und Umschulung aktiver als bisher genutzt werden. Dafür hatte sich die Sozialministerin letzte Woche völlig zu Recht ausgesprochen.
Die Arbeitsmarktzahlen - da hilft keine Augenauswischerei -, werden sich noch ändern. Selbst in den starken Kreisen - ich erwähne Potsdam, Potsdam-Mittelmark, aber auch den Landkreis Dahme-Spreewald - sind die Arbeitslosenzahlen in den letzten zwei Monaten um 1 bis 1,5 % gestiegen.
Um die Auswirkungen abzufangen, Herr Domres - ich glaube, da liegen die Parteien und Fraktionen doch ein Stück voneinander weg -, hat die Bundesregierung Anfang des Jahres das Konjunkturpaket II in Höhe von 50 Milliarden Euro verabschiedet. Zusammen mit dem ersten Konjunkturpaket - das fällt immer irgendwie hinten runter - haben wir mit insgesamt 3,5 % der deutschen Bruttowirtschaftsleistung, bezogen auf zwei Jahre, insgesamt ein größeres Maßnahmepaket erlassen als Frankreich oder Großbritannien. Man sollte nicht immer nur die Kurbel drehen und sagen: Wir tun nichts oder zu wenig. Im Vergleich mit Großbritannien und Frankreich sind wir sehr gut dabei.
Insgesamt sind es sieben Bereiche: angefangen von Maßnahmen zum Erhalt von Arbeitsplätzen, über die Förderung von Familien und Kindern bis zur Entlastung von Arbeitnehmern und der Verstärkung der öffentlichen Investitionen. In Brandenburg stehen insgesamt 457 Millionen Euro zur Verfügung. Natürlich muss das Geld möglichst schnell und effektiv in der Wirtschaft eingesetzt werden. Darum geht es ja bei dem Konjunkturpaket.
Es geht nicht darum, diese Millionen in alles Mögliche zu investieren. Es reicht auch bei Weitem nicht aus, alle Wünsche und alle Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Das muss man so klar sagen. Das ist aber auch nicht Sinn und Zweck dieses Programms. Noch einmal: Die Konjunktur soll damit angekurbelt werden. Wir brauchen Investitionen, die nachhaltig wirken und das Land auf die kommenden Herausforderungen vorbereiten. Deswegen macht es auch absolut Sinn, zwei Drittel der Investitionen in den Bereich Bildung zu stecken. Da sind wir wieder beieinander. Unter Bildungsinvestition verstehe ich die Neuanschaffung von Physikkabinetten, von Chemielaboren, wir brauchen eine moderne Schulausstattung. Ich verstehe darunter nicht nur die Sanierung von Außenanlagen. Wir alle wissen - wir sind zum großen Teil in kommunaler Verantwortung -, dass es vor Ort noch Unsicherheit gibt.
Wir reden - Herr Domres, weil Sie eben so auf die Zeit gedrückt und gesagt haben, es müsse jetzt alles ganz schnell gehen, wenn wir das nicht heute entscheiden würden, sei das Geld unsinnig investiert - von einem relativ überschaubaren Zeitraum, in dem wir den Artikel 104b Grundgesetz ändern wollen, damit die Investitionen dann eben auch in den anderen Bildungsbereichen möglich sind.
Ich habe da vielleicht ein anderes Vertrauen zur kommunalen Familie als Sie. Ich hoffe und gehe davon aus, dass die Bürgermeister die notwendige Flexibilität an den Tag legen, wenn sie Maßnahmen in diesem Bereich planen; es kommt immer darauf an, was jeweils vor Ort gewünscht wird. Ich hoffe, dass die Bürgermeister flexibel sind und sagen: Die paar Wochen war
ten wir zur Not ab. - Dass man es vor Ort nicht dem einzelnen Verwaltungsangestellten überlassen kann, so eine Entscheidung zu treffen, da es eben noch keine Rechtssicherheit gibt, kann ich nachvollziehen.
Zu unserem Entschließungsantrag haben Sie, Herr Domres, gesagt, es wäre wieder ein Maßnahmekatalog, der wenig hergebe. Klar hatten wir einen Dialog. Das war doch aber völlig selbstverständlich. Die Kommunen haben damals gesagt: Wir wollen das machen. - Das Land hat gesagt: Wir wollen euch gern eine Hilfestellung geben. - Aber das ist doch alles ein Stück weit Geschichte. Wir sind jetzt gemeinsam auf dem richtigen Weg. Es bringt nichts, immer wieder zu sagen, was irgendwann mal war, sondern wir müssen schauen, wie wir das Konjunkturpaket schnell umsetzen. Wir betonen das in dem Entschließungsantrag mit der Formulierung: „schnelle unbürokratische Verfahren“. Wichtig sind die anstehenden Genehmigungen der Nachtragshaushalte der Landkreise durch das Innenministerium.
Frau Kollegin, Sie hatten das Zeitfenster und die Zeitverzögerung hinsichtlich der Grundgesetzänderung angesprochen. Nun kann es durchaus sein - mein Vertrauen in die Kommunen ist bestimmt genauso groß wie Ihres -, dass trotzdem erst Planungsleistungen oder bestimmte Vorarbeiten erfolgen müssen und der Zeitpunkt 31.12.2010 möglicherweise nicht mehr zu halten ist. Deshalb wäre die Frage, ob Maßnahmen nicht auch später umgesetzt werden können.
Die zweite Frage ist: Verstehen Sie die Kommunen, die sagen, sie hätten bis heute noch keine Durchführungsbestimmungen und seien im Umgang mit den Konjunkturpaketmitteln sehr unsicher?
Natürlich gibt es im Einzelfall vor Ort Unsicherheit. Das Finanzministerium hat neulich - das muss ja peu à peu gehen - eine Veranstaltung durchgeführt, auf der die Landkreise erst einmal ihre Ansprechpartner genannt haben. Sie haben erklärt: Das sind die Schritte. Das sind die Verfahren. Das sind die Listen. Das und das ist der Nachweis. Das und das ist die Haftung.
Aber, wie gesagt, Herr Kollege Domres, in einer derartigen Situation, wie sie im Zuge der Finanz- und Wirtschaftskrise entstanden ist, waren wir noch nicht. Da kann niemand, der Ministerpräsident nicht, der Finanzminister nicht, ein Patentrezept auf den Tisch legen und sagen: Da steht es drin, Punkt 1, 2, 3, 4, und genauso machen wir es.
Da gibt es am Anfang ein bisschen Gerüttel. Aber unsere Aufgabe ist es doch, Herr Kollege, zu erkennen, dass man diese
Um noch einmal auf den Entschließungsantrag einzugehen, Sie haben gesagt: Es steht nichts drin. - Ich habe gesagt: Na klar steht was drin. - Wichtig sind jetzt - da sind wir beieinander die Nachtragshaushalte der Landkreise. Wir wollen, dass bei diesen Investitionen bzw. bei diesen Steuermitteln - dies ist nicht unser privates Geld, sondern es handelt sich um Steuermittel - Transparenz sichtbar wird, dass die Bürger sehen, wohin das Geld geflossen ist und wer davon profitiert hat. Das Vergabeverfahren haben wir vereinfacht und beschleunigt in der Hoffnung, dass vor allem unsere kommunale Wirtschaft vor Ort davon profitiert. Insofern sind wir, denke ich, auf dem richtigen Weg.
Abschließend ist zu sagen: Das Thema ist viel zu wichtig - wir werden uns damit immer wieder beschäftigen -, als dass es sich für ein Wahlkampfgetöse eignet. Ich denke, wir als demokratische Parteien sollten darauf achten, dies weiterhin vernünftig im Dialog mit den Kommunen zu gestalten. Das sind wir unserer Wirtschaft und unseren Bürgern einfach schuldig. Vielen Dank.
Das ist das Ergebnis, wenn man sich den vorliegenden Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Zukunftsinvestitionsgesetzes zu Gemüte führt.
Mit dem Konjunkturprogramm II scheint den brandenburgischen Kommunen ein warmer Regen frischen Geldes ins Haus zu stehen. Bevor die Mittel jedoch fließen können, kann noch viel Zeit vergehen. Zwar ist das Zukunftsinvestitionsgesetz des Bundes am 6. März 2009 in Kraft getreten, und die Landesregierung hat sich mit den kommunalen Spitzenverbänden darauf geeinigt, dass die Kommunen mehr als 241 Millionen Euro von den insgesamt 457 Millionen Euro für das Land Brandenburg bekommen, jedoch ist weiterhin nicht bekannt, wie die bereitgestellten Mittel den Kreisen und Gemeinden übergeben werden. Diese müssen in Vorleistung gehen. Die Kosten werden erst nach Übergabe und Prüfung der Rechnung durch den Bund erstattet, was sich hinziehen kann, meine Damen und Herren.
Damit wären wir bereits bei einem ganzen Fragenkomplex. Aufgrund welcher landesgesetzlichen, verordnungsmäßigen oder aufgrund welcher zwischen dem Land und den Landkreisen bzw. Kommunen beruhenden Verwaltungsvereinbarung sollen diese Mittel fließen? Welcher Ansprechpartner auf Landesseite soll den Landräten, Oberbürgermeistern oder auch Gemeindebürgermeistern zur Verfügung stehen, um bei Vorla
ge der entsprechenden Belege den Mittelabfluss an die Kommunen zu bewerkstelligen? Welcher zusätzliche bürokratische Aufwand sowohl vonseiten des Landes als auch vonseiten der Kommunen ist dafür notwendig? Auf welche Art und Weise soll sichergestellt werden, dass die Landräte die den kreisangehörigen Gemeinden zustehenden 70 % der Mittel auch tatsächlich ordnungsgemäß weiterleiten? Auf welche Art und Weise will das Land sicherstellen, dass seitens der Landkreise und der Kommunen die 65:35-Regel hinsichtlich der Bildungs- und sonstigen Infrastrukturinvestitionen eingehalten wird? Wie will die Landesregierung dafür sorgen, dass die etwa 115 Millionen Euro an Kofinanzierung vom Land und von den Kommunen aufgebracht werden? - Hier dürfte insbesondere der kommunale Eigenanteil in Höhe von 15 % bei vielen Kommunen, gelinde gesagt, Schwierigkeiten bereiten.
Weiter: Das Zukunftsinvestitionsgesetz und die Bund-LänderVerwaltungsvereinbarung fordern ausdrücklich die Zusätzlichkeit der nach diesem Gesetz eingesetzten Mittel. Es muss sich also um einen Mitteleinsatz für Vorhaben handeln, die nicht Bestandteil eines kommunalen Haushaltsplanes sind. Auf welche Weise, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, wollen Sie diese Zusätzlichkeit gegenüber dem Bund und in jedem Einzelfall garantieren und damit verhindern, dass auf einzelne oder sogar viele Brandenburger Kommunen Rückzahlungsforderungen in beträchtlicher Höhe zukommen? Wie wollen Sie verhindern, dass die Kommunen die ihnen zufließenden Mittel nicht zum durch bestimmte Zusatzprojekte bemäntelten kommunalen Löcherstopfen verwenden? Schließlich erklärte selbst in der Landeshauptstadt Potsdam der dortige SPD-Spitzenkandidat für die Landtagswahl, Unterbezirks- sowie Stadtratsfraktionsvorsitzende Mike Schubert - Ihr Mitarbeiter, Herr Ministerpräsident -, dass es grob fahrlässig wäre, auf das Geld aus dem Konjunkturpaket zu verzichten, nur um Konsolidierungsziele einzuhalten.
Andererseits beklagen vor allem die Bürgermeister kleiner Gemeinden in den berlinferneren Regionen wie der Prignitz oder der Uckermark, dass die zufließenden Konjunkturpaket-II-Mittel in der Brandenburger Peripherie aufgrund des Bevölkerungsschwundes nach dem gegebenen Einwohnerschlüssel ungerecht verteilt würden.
Das Gerangel zwischen den Fraktionen der CDU und der SPD über die banale Frage der Einrichtung einer Internetseite, die Auskunft über Herkunft, Höhe und Verwendung der Mittel geben soll, bestätigt darüber hinaus unsere Auffassung, dass man - wie es fast alle anderen Bundesländer tun - die dem Land zufließenden Mittel in einen Nachtragshaushalt hätte einstellen müssen, um nämlich Rechtssicherheit, Verfassungsmäßigkeit und Transparenz gegenüber dem Landtag zu schaffen.
Alles in allem, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, ist es so, wie ich es in meiner Einleitung bereits betont habe: mehr Fragen als Antworten. Zudem werden viele Fragen auch nicht durch Ihren Entschließungsantrag, meine Damen und Herren von den Fraktionen der SPD und der CDU, beantwortet.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! 458 Millionen Euro eine gewaltige Summe, die das Land Brandenburg aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung erhalten wird. Da waren und sind Begehrlichkeiten natürlich groß. Nicht jeder Wunsch wird in Erfüllung gehen können.
Lassen Sie mich zunächst etwas Grundsätzliches zum Thema sagen: 50 Milliarden Euro umfasst das gesamte Konjunkturpaket II. Das sind Steuermittel des Staates, die zunächst einmal erwirtschaftet werden müssen. Schon Friedrich der Große sagte: „Eine Regierung muss sparsam sein, weil das Geld, das sie erhält, aus dem Blut und Schweiß ihres Volkes stammt.“
Dem ist nichts hinzuzufügen. Wir alle hoffen, dass die Pakete ausreichen werden, um die deutsche Wirtschaft ohne größere Schäden durch die anhaltende weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise zu steuern.