Im MBJS stellte der Rechnungshof fest, dass zugunsten der ich nenne es einmal - „Projektomanie“ im Rahmen des Maßnahmenpaketes für Familien- und Kinderfreundlichkeit Mittel des Landesjungendplans gekürzt wurden und somit eine kontinuierliche Jugend- und Jugensozialarbeit nur noch beschränkt stattfand. Schlimm ist dies, weil im Lebenslagenbericht der Landesregierung nicht nachgewiesen werden konnte, dass das genannte Maßnahmenpaket tatsächlich zur Verbesserung der Lage der Kinder und Jugendlichen im Land Brandenburg beigetragen hat. Wozu also dann diese erhöhten Mittelausgaben und der genannte Verschiebebahnhof?
Bleibt die Forderung nach konsequenter Politikfolgeabschätzung nicht nur bei diesen haushalterischen Entscheidungen. Dass für den Finanzminister die Haushaltsaufstellung nur ein „Kleiderschrank“ ist, aus dem er je nach Bedarf Sachen entnimmt oder umsortiert, zeigt auch die vom Landesrechnungshof dargestellte Verfahrensweise, als der Finanzminister bei der Haushaltsaufstellung 2005/2006 eine finanzielle Unterstützung der Galopprennbahn Hoppegarten ablehnte, abweichend davon aber im Jahre 2006 sehr wohl 450 000 Euro bewilligte. Damit - so
Originalwortlaut im Rechnungshofbericht - „durchbrach der Minister der Finanzen die Budgethoheit des Parlaments“. Das ist eben eine Diskussion wert, Herr Ausschussvorsitzender.
Ein ebenfalls jährlich wiederkehrendes Problem sind auch die fehlerhaften Zahlungsanordnungen. Aber auch die Kollegen im Landesrechnungshof sind offenbar bescheiden geworden: Kann man eine Fehlerquote von 16,1 % - jetzt wende ich mich an die Schüler - als Erfolg bewerten? - Vielleicht liegt die Freude darin begründet, dass die Fehlerquote in den Jahren zuvor bei 30,9 % bzw. bei 36,1 % lag. Gemessen daran sind 16,1 % tatsächlich ein Erfolg. Es ist eben immer eine Frage des Maßstabs. So sind wir froher Hoffnung; denn die eingeleiteten Maßnahmen zur Vermeidung der Fehler zeigen anscheinend erste Wirkungen.
Aber auch die Tatsache, dass die Minister für Kultur, Soziales und Finanzen die erforderlichen Anordnungen nicht rechtzeitig bei der Landeshaushaltskasse eingereicht hatten und deshalb eine zusätzliche Nettokreditaufnahme in Höhe von 22 000,50 Euro erforderlich war, sowie die teilweise erheblichen Mängel bei der Anwendung der Regelungen der Landeshaushaltsordnung zur Verwahrungsklärung zeigen nach wie vor Reserven im Haushaltsvollzug und - ich wiederhole es alljährlich - an Qualifizierung der mit dem Haushaltsvollzug Beauftragten.
Vielleicht ist ja Minister Woidke im Jahr 2009 in der Lage zu erklären, worin die Ursachen für die Differenz von 20,4 Millionen Euro zwischen den Buchungen des MLUV und dem Nachweis bei der ILB liegen, und gibt sich nicht damit zufrieden, dass die Mitarbeiter seines Hauses erklären, eine solche Prüfung bedeutete zu viel Aufwand. Sorry, aber da fällt mir nur ein Spruch ein: „Für einen Beamten ist ein Drehstuhl nicht genug Bewegung hinter dem Schreibtisch.“ Denn wir reden immerhin von 20 Millionen Euro.
Wissen Sie eigentlich, dass 1 000 Euro reichen, um das Konto eines ganz normalen Bürgers zu sperren? Stellen Sie sich vor, man würde die Konten der Landesregierung sperren!
Zu den Klassikern gehören die Prüfungen von Hochbaumaßnahmen des Landes. Im vorliegenden Bericht betrifft das insbesondere Baumaßnahmen am Amtsgericht Frankfurt (Oder) bzw. der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissinchen. Mehrausgaben für unangemessen hochwertige Materialien oder gestalterische Elemente waren trotz Prüfungen nicht mehr zu vermeiden. Das Ministerium der Finanzen und der Brandenburgische Landesbetrieb für Liegenschaften und Bauen haben sich beim Gerichtsneubau zu einer neuartigen Bauweise aus Leichtbeton entschlossen, jedoch ohne sich vorher über die Besonderheiten der Herstellungs- und Verarbeitungstechnologien und die damit verbundenen hohen Anforderungen sachkundig zu machen. So die Kritik des Landesrechnungshofs.
Dadurch kam es allein beim Rohbau zu Nachträgen von 2,6 Millionen Euro und zu einer Bauzeitverlängerung von einem Jahr. Zeit ist Geld. Wegen mangelhafter Ausschreibungen waren zudem Nachträge in Höhe von rund einer halben Million Euro notwendig. Bezüglich der Errichtung des
Neubaus für die Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissinchen - die Gesamtausgaben des Bauvorhabens betrugen immerhin 84,3 Millionen Euro - stellte der Landesrechnungshof unter anderem grobe Planungsfehler wie Standortentscheidung, zu hohe Kosten oder nicht genutzte Wachtürme und Freizeitflächen fest. Nun könnte man natürlich sagen: Vorbei ist vorbei, gebaut ist gebaut. Aber, meine Damen und Herren, wie bei fast allen Berichten wird nicht immer deutlich, wo Rechnungsprüfung aufhört und Politik anfängt. Die Grenzen sind fließend.
Das ist nichts Schlechtes; denn es geht in dem Prüfbericht nicht nur um konstruktive Kritik, Kontrolle und Klarheit in der Sache, sondern auch um Prävention. Doch Prävention setzt unter anderem voraus, dass - erstens - Verwaltung und Politik die Warnsignale des Rechnungshofs ernst nehmen, dass - zweitens aus begangenen Fehlern gelernt wird und dass - drittens - der Landesrechnungshof den Zeitpunkt seiner Prüfung so zu legen versucht, dass zum Beispiel bei Baumaßnahmen Prüffeststellungen noch auf der betreffenden Baustelle wirksam werden können. Das, so meine ich, wäre eine optimale Vorgehensweise.
Derzeit wird die JVA Brandenburg umgebaut, und meine Fraktion beunruhigt, dass auch hier die Kosten explodieren und nicht zu erkennen ist, dass man aus Fehlern gelernt hat. Mittlerweile soll der Umbau mehr als 120 Millionen Euro kosten. Mit anderen Worten: ein Landtag für uns, ein Exquisit in Brandenburg.
Zum Schluss noch eine Bemerkung an den Landesrechnungshof: Wie wäre es eigentlich, wenn der letzte Satz im Vorwort des kommenden Jahresberichts lauten würde: Alle weiblichen Personen- und Funktionsbezeichnungen, die in dem Jahresbericht gebraucht werden, gelten für männliche Personen gleichermaßen? - Danke schön.
(Beifall bei der Fraktion DIE LINKE - Klein [CDU]: Das habe ich schon vor zehn Jahren vorgeschlagen!)
Herzlichen Dank. - Das Wort erhält der Abgeordnete Klein, der nun für die SPD-Fraktion sprechen wird.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hätte eigentlich auch sitzen bleiben können, aber da nicht davon auszugehen ist, dass die langen Protokolle von allen vollständig gelesen werden, ergreife ich noch einmal das Wort, damit nach der Rede von Frau Mächtig nicht der Eindruck bleibt, als wäre alles drunter und drüber gegangen und wir hätten nur das Chaos verwaltet.
Damit wir uns richtig verstehen: Wir haben zig Abstimmungen über die Beschlussempfehlungen, die die Kollegen des Haushaltskontrollausschusses vorbereitet haben, vorgenommen. Es gab nur einstimmige Entscheidungen. Es gab keine Enthaltungen, keine Gegenstimmen, sondern, egal, über welches Ministerium wir geredet haben, durchweg Zustimmung. Frau Mächtig, Sie können das nicht in Abrede stellen; das Protokoll belegt es.
Umso lustiger und für mich nicht nachvollziehbar war Ihre Haltung, der Landesregierung die Entlastung nicht auszu
sprechen - nachdem Sie im Ausschuss immer zugestimmt hatten! Das entzieht sich meinem Verständnis. Damit beende ich meine - ich nehme an - letzte Rede in diesem Landtag.
- Ich sehe das Bedauern. Wenn dann später einmal vielleicht von Frau Lieske oder jemand anders auf einen Satz, den ich hier gesagt habe, Bezug genommen wird, würde ich mich aus der Ferne freuen. - Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Bedanken möchte ich mich natürlich erst einmal beim Landesrechnungshof für die gute Zusammenarbeit all die Jahre über.
Herr Präsident, mein Dank geht auch an Ihre Mitarbeiter. Ebenfalls bedanken möchte ich mich bei Herrn Fischer aus dem Innenministerium, der meine Themen mit bearbeitet hat.
Eine Transparenz wie ein Schweizer Käse - Dies bescheinigte der Präsident des Landesrechnungshofes, Herr Dr. Apelt, Ihnen, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank in der 39. Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle hinsichtlich des Haushaltsvollzugs im Haushaltsjahr 2006. Das kann man nachlesen.
- Das erkläre ich Ihnen nachher, Herr Kollege Schulze. - Allein diese Feststellung, Herr Finanzminister Speer, ist Grund genug, Ihnen für die vorliegende Haushaltsrechnung und den Vermögensnachweis für das Haushaltsjahr 2006 im Zusammenhang mit dem Jahresbericht 2008 des Landesrechnungshofs die Entlastung zu verweigern.
Auch beim Belegwesen gibt es trotz aller Ermahnungen des Landesrechnungshofs seit den 90er Jahren immer noch deutliche Defizite. Im Haushaltsjahr 2006 waren noch 16 % dieser Belege fehlerhaft; Frau Mächtig sprach darüber.
Wie sah und sieht die Haushaltslage in Brandenburg auch heute noch aus? Trotz rigoroser Totsparpolitik Ihres Hauses, Herr Finanzminister, sowie der Senkung der Neuverschuldung praktisch auf null sank im Haushaltsjahr 2007 der Anteil der Investitionsausgaben an den bereinigten Ausgaben des Landes von 18,5 % im Jahr 2006 auf nunmehr 17,4 %. Inzwischen liegt er noch niedriger und wird, wenn das Strohfeuer aufgrund der Mittel aus dem Konjunkturpaket II nach 2010 verpufft ist, kontinuierlich weiter sinken, und zwar durchaus bewusst und geplant.
Die Ausgaben bei Bauinvestitionen in Höhe von 191 Millionen Euro im Jahr 2007 lagen sogar unter den Ausgaben für besondere
Finanzierungsvorgänge von summa summarum 695 Millionen Euro. Doch die von der Berichterstatterin Mächtig eingebrachte und vom Haushaltskontrollausschuss einstimmig bestätigte Mahnung an die Landesregierung, den Schwerpunkt der Landesausgaben stärker als bisher auf die Investitionsausgaben zu legen, wird wohl von Ihnen, meine Damen und Herren auf der Regierungsbank, vermutlich wieder genauso übergangen werden wie in den zurückliegenden Jahren.
Ähnliches gilt für die Tatsache - es gab die vom Haushaltskontrollausschuss beschlossene Ermahnung, hier Abhilfe zu schaffen -, dass zum Ende des Haushaltsjahres 2007 145 Millionen Euro von insgesamt 829 Millionen Euro an Gewährleistungen des Landes, also fast 18 %, ausfallgefährdet waren.
Ich komme auf den Anfang meiner Rede zurück. Unsere Fraktion wird der Landesregierung die Entlastung nicht erteilen. Den soliden Haushalten des Landtagspräsidenten, des Rechnungshofspräsidenten und der Verfassungsgerichtspräsidentin werden wir die Entlastung erteilen. Wie gesagt, ich bedanke mich noch einmal bei Ihnen, Herr Dr. Apelt, für die gute Zusammenarbeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sie werden sich nicht wundern: Die CDU-Fraktion stellt ebenfalls fest, dass die Zusammenarbeit zwischen dem Parlament von Brandenburg und dem Landesrechnungshof gut war. Wir sind dafür dankbar, und man kann auch sagen: Es war eine große Leistung in dieser Legislaturperiode, dass es der Haushaltskontrollausschuss unter Vorsitz des Abgeordneten Klein fertiggebracht hat, mit Ihnen zusammen den Rechnungshof wieder fit und fähig zu machen und eine Spitze aus Frauen und Männern hinzustellen, die überdurchschnittlich qualifiziert und engagiert sind, die eine Zierde und ein guter Ausweis für das Land Brandenburg sind. Dafür ist ein Dank fällig.
Meine Damen und Herren, sonst redet Herr von Arnim zu diesem Thema. Er ist heute verhindert. Ich habe die Ehre, ihn zu vertreten. Seine Eigenart ist es - der will ich folgen -, auch einige allgemeine, grundsätzliche Ausführungen zu machen.
Erhellend in den Ausführungen des aktuellen Jahresberichts zur Haushaltslage, auch wenn es dabei vor allem um die Jahre 2006 und 2007 geht, ist Folgendes: Heute, im Jahre 2009, könnte man fast wehmütig auf diese Jahre blicken, die im Zeichen des wirtschaftlichen Aufschwungs gestanden haben. Ein genauer Blick auf die Haushaltsstruktur zeigt jedoch, dass auch unter den positiven Rahmenbedingungen dieser Jahre die strukturellen Probleme des Landeshaushalts deutlich zutage getreten sind und zutage treten.
Zum einen ist dies nach wie vor die hohe Abhängigkeit von Zuweisungen Dritter wie Bund und Europäische Union. Diese Mittel machen ein Drittel der gesamten Einnahmen aus. Zum an
deren hatte Brandenburg auch im Jahre 2007 den zweithöchsten Pro-Kopf-Schuldenstand in den neuen Ländern. Damit einher geht eine hohe Belastung durch den Schuldendienst. Die Zinsausgaben beliefen sich im Jahre 2007 auf rund 800 Millionen Euro. Das ist fast die Hälfte dessen, was das Land im gesamten Jahr 2007 für Investitionen ausgegeben hat. Brandenburg hat damit eine Pro-Kopf-Zinsbelastung, die zweimal so hoch ist wie etwa die im Freistaat Sachsen.
Damit wird auch in den guten Jahren 2006 und 2007 deutlich, welchen Effekt die Verschuldungspolitik, insbesondere die der 90er Jahre, auf den Haushalt heute noch hat. Die Zinslast steigt, die Haushaltsspielräume sinken. Die daraus zu ziehenden Konsequenzen liegen auf der Hand. Wenn in wirtschaftlich schwierigen Zeiten höhere öffentliche Ausgaben nötig sind und diese nur durch zusätzliche Schulden finanziert werden können, dann müssen diese Verbindlichkeiten nach der Krise schnellstmöglich wieder abgebaut werden. Sonst gibt es keinen Ausweg aus dem Teufelskreis der Verschuldung. In der Landeshauptstadt ist gestern der kommunale Haushalt verabschiedet worden. Ein intelligenter Stadtverordneter hat die kluge Bemerkung gemacht: „Auf Schuldenbergen können in der Zukunft unsere Kinder nicht spielen.“
Die Einigung über eine Schuldenbremse, die in der Föderalismuskommission erreicht wurde, ist deshalb richtig und absolut notwendig. Schließlich wollen wir Politik nicht nur für hier und jetzt machen, sondern auch den kommenden Generationen in Brandenburg die gleichen Chancen bieten wie der heutigen. Ich hoffe, dass dies in Rechnung gestellt wird, wenn in den nächsten Monaten über schuldenfinanzierte Mehrausgaben diskutiert wird und möglicherweise auch diskutiert werden muss.
Das viele Richtige und Wichtige, das zu den einzelnen Prüfberichten bereits gesagt wurde, möchte ich nicht wiederholen. Bei der Lektüre des Jahresberichts und des Beschlusstextes des Ausschusses ist insgesamt ein positiver Trend erkennbar. So ist in vielen Verwaltungsbereichen großes Problembewusstsein vorhanden, auch entstanden und nachgewachsen. Häufig werden die Hinweise des Rechnungshofs genutzt, um wirksame Lösungsansätze zu erarbeiten und diese dann auch zügig umzusetzen. Gerade gegenüber Berichten, die einige Jahre zurückliegen, ist hier eine deutliche Verbesserung eingetreten.
Das klare Ziel für die nächsten Jahre muss sein, in dieser Richtung weitere Fortschritte zu machen. Die Messlatte hierfür ist die Landeshaushaltsordnung, die wirtschaftliches und sparsames Handeln in allen Bereichen der Landesverwaltung vorschreibt. Gerade in den nächsten Jahren werden wir diese beiden Prinzipien, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, besonders dringend brauchen. Ich bin überzeugt, dass neben der Tradition preußischer Sparsamkeit der Landesrechnungshof das Land auf diesem Wege weiterhin fachkundig und auch mit sehr, sehr gutem Rat begleiten wird. Deswegen herzlichen Dank.