Protokoll der Sitzung vom 24.02.2010

Abschließend will ich Ihnen sagen: Eine genaue Abrechnung über die niedergelassenen Ärzte, die die Impfungen vorgenommen haben, liegt noch nicht vor. Sie ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung durchzuführen. - Vielen Dank.

Es gibt Nachfragebedarf.

Ich habe eine kurze Nachfrage. Wie gehen Sie mit den bestellten Impfstoffen um? Werden Sie die reduzieren? Wird es auch in Brandenburg entsprechende Verhandlungen geben? Denn im letzten Ausschuss sagten Sie, Sie würden es nicht tun.

Wir haben bundesweit erreicht, dass die 10 Millionen Impfdosen, die die Länder nicht mehr haben wollen, die aber bestellt sind, ins Ausland verkauft werden. Dazu gibt es einen Beschluss der Gesundheitsministerkonferenz. Ich denke, wir sind an einer guten Lösung interessiert. Diese wird gegenwärtig vorbereitet.

Vielen Dank. Wir kommen zur Frage 100 (Lärmschutzmaß- nahmen BAB 10), gestellt vom Abgeordneten Dr. Bernig.

Auf Anfrage sagte die Landesregierung in der Landtagssitzung am 20. Januar 2010 die Prüfung des Einsatzes von Flüsterasphalt beim Ausbau des Autobahnabschnittes der BAB 10 zwischen dem Dreieck Nuthetal und Potsdam zu. Inzwischen hat das Bundesverkehrsministerium auf Anfrage einer Bundestagsabgeordneten die Prüfung zusätzlicher Lärmschutzmaßnahmen und den Einsatz von Flüsterasphalt abgelehnt.

Ich frage die Landesregierung: Wie bewertet sie die ablehnende Stellungnahme des Bundesverkehrsministeriums zum zusätzlichen Lärmschutz?

Es antwortet der Staatssekretär Vogelsänger. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Dr. Bernig, mir ist die Antwort des Parlamentari

schen Staatssekretärs Herrn Mücke an die Bundestagsabgeordnete Frau Wicklein bekannt.

Wir haben ein laufendes Planfeststellungsverfahren. Ich gehe davon aus, dass in den Einwendungen der Bürgerinnen und Bürger die von Ihnen aufgeworfene Frage nach dem Flüsterasphalt angesprochen wurde. Insofern muss das Bundesverkehrsministerium dies ohnehin noch einmal entsprechend prüfen.

Weiterhin habe ich die Straßenbauverwaltung angewiesen, das auch gegenüber der DEGES, dem Planungsträger, deutlich zu machen. Ich denke, wir werden dazu eine umfassende Diskussion führen. Wir hatten schon im Ausschuss eine Debatte. Ich glaube, es ist gut, dass Sie unseren Ausschuss - siehe Beispiel der Schleuse Kleinmachnow - dazu nutzen, ein offenes und transparentes Verfahren zu Verkehrsprojekten durchzuführen. Herzlichen Dank.

Frau Melior hat Nachfragebedarf. Bitte.

Herr Staatssekretär, die Frage „offenporiger Asphalt - ja oder nein“ wird immer wieder vor Ort diskutiert. In diesem Zusammenhang taucht oft die Bemerkung auf, damit würden andere Lärmschutzmaßnahmen, insbesondere Lärmschutzwände, entsprechend geringer ausfallen. Können Sie dazu Ausführungen machen?

Diese Maßnahmen stehen natürlich in einem Zusammenhang. Das muss geprüft werden. Es gibt entsprechende Gesetzlichkeiten, die einzuhalten sind. Deshalb haben wir an die DEGES den Prüfauftrag auch für diese Lärmschutzmaßnahme gegeben. Ich würde mir wünschen, dass wir einen guten Kompromiss finden, damit die Lärmschutzmaßnahmen verstärkt werden können. Aber es sind eben auch entsprechende Gesetzlichkeiten zu berücksichtigen.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Krause stellt die Frage 102 (Generalverdacht für Kinder aus binationalen Partnerschaften?).

Vor einigen Wochen gab es in der Presse den Vorwurf gegenüber brandenburgischen Behörden, dass Jugendämter und Ausländerbehörden für Kinder aus binationalen Partnerschaften pauschal einen Vaterschaftstest, also einen Nachweis, verlangen.

Ich frage die Landesregierung: Ist der Vorwurf zutreffend, dass tatsächlich pauschal ein solcher Nachweis zu erbringen ist?

Innenminister Speer antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, mit Ihrer Frage machen Sie deutlich, dass die Zuständigkeit bei

den Kreisen liegt. Deswegen ist mir nicht vollständig bekannt, ob der Vorwurf zutrifft; im Einzelfall vielleicht. Zumindest ist mein Eindruck so, dass das generell nicht zu bestätigen ist.

Wenn berechtigte Zweifel an der biologischen Verwandtschaft oder an der sozialen Familiensituation bestehen, kann die Behörde einen Antrag auf Überprüfung stellen, aber sie kann es nicht anordnen. Die Justiz entscheidet darüber. Dieses Verfahren kann durch einen freiwilligen Beleg abgekürzt werden. Darum geht es eventuell.

Wir haben anlässlich der Anfrage der Kollegin Nonnemacher die Kreise gebeten, uns dies genauer aufzuschreiben. Diese Antwort steht noch aus. Sie werden es in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Kollegin Nonnemacher nachlesen können.

Herr Krause hat weitere Fragen.

Sie haben deutlich gemacht, dass im Moment noch nicht klar ist, ob das Verfahren in den Kreisen tatsächlich so praktiziert wird, wie es als Vorwurf in der Zeitung stand. Wenn es tatsächlich so wäre - würde die Landesregierung dieses Verfahren unterstützen bzw. begrüßen? Oder würde die Landesregierung sagen, dass eine pauschale Überprüfung von Vaterschaften bei binationalen Partnerschaften eigentlich nicht ihr Weg sei?

Das ist auch nicht vom Recht intendiert, sondern intendiert ist die Möglichkeit zu reagieren, wenn es einen Zweifel gibt. Es muss belegbar sein, dass beides nicht zutrifft, also die soziale und die biologische Vaterschaft oder Mutterschaft, wobei es weniger wahrscheinlich ist, dass die Frage bei der Mutterschaft auftaucht.

(Heiterkeit)

Wenn Zweifel bestehen, kann ein Antrag gestellt werden.

Noch einmal: Es liegt nicht in der Kompetenz der Landkreise, dieses zu entscheiden, sondern das liegt in der Kompetenz der Justiz. Es wird dann nach rechtlichem Ermessen entschieden werden.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 103 (Fehlende Lehrer für Ganztagsschulen), gestellt vom Abgeordneten Büttner.

Nach Presseberichten, unter anderem in der „Märkischen Oderzeitung“ vom 10. Februar dieses Jahres, mit der Überschrift „Für Ganztagsschulen fehlen Lehrer“ können Schulen in den Landkreisen Havelland, Oberspreewald-Lausitz und SpreeNeiße ihre Schulen nicht in Ganztagsschulen umwandeln, da laut Landesregierung kein Geld für die Aufstockung der Lehrerzahl vorhanden sei.

Daher frage ich die Landesregierung: Welche Maßnahmen wird sie ergreifen, um die Ausweitung der Ganztagsschulen in Bran

denburg voranzutreiben bzw. deren Ausbau finanziell sicherzustellen?

Herr Minister Rupprecht antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Büttner, ich habe entschieden, dass mit Schuljahresbeginn 2010/ 2011 die vorliegenden genehmigungsfähigen Anträge der Schulformen Oberschule, Gesamtschule und Grundschule genehmigt werden. Das ist inzwischen passiert. Diese Schulen werden jetzt in die Familie der Ganztagsschulen neu aufgenommen.

Leider konnten wir die Anträge der Gymnasien, die vorlagen darauf bezieht sich Ihre Frage; die Anträge stammen nämlich aus den genannten Kreisen -, dieses Mal nicht berücksichtigen, einfach weil der Stellenrahmen erschöpft war.

Ich will zum Stand etwas sagen: Im neuen Schuljahr nehmen 14 weitere Grundschulen, 13 Oberschulen und drei Gesamtschulen den Ganztagsbetrieb auf. In der Primarstufe haben wir damit von 445 Schulen 194 Ganztagsschulen; das sind 45 %. In der Sekundarstufe I ist der Anteil sogar noch höher: Von 215 Schulen sind inzwischen 145 Ganztagsschulen; das sind mehr als zwei Drittel der Schulen.

Das heißt, die Ziele, die wir uns 2003 gestellt haben - da begann das sogenannte IZBB-Programm -, haben wir mehr als deutlich übertroffen. Wir hatten uns damals vorgenommen, für 25 % der Grundschüler und für ein Drittel der Sekundar-ISchüler ein Angebot zu schaffen. Wir sind bei 40 % bei den Grundschülern und in der Sekundarstufe I bei 50 % gelandet. Damit kann sich Brandenburg bundesweit sehen lassen. Wir sind durchaus stolz auf das, was erreicht worden ist.

Jährlich muss das Land für diese Ganztagsschulen zusätzlich 450 Lehrerstellen zur Verfügung stellen. Am Ende der Legislatur werden es 480 sein.

Es ist natürlich bedauerlich, dass nicht alle Anträge genehmigt werden konnten. Wir hatten eine Entscheidung zu treffen: Wo ist der Bedarf am größten?

Ich habe entschieden, dass er an den Oberschulen, den Gesamtschulen und an den Grundschulen größer ist als an den Gymnasien. Deshalb gab es diese wenigen Ablehnungen, die natürlich nicht mit Begeisterung aufgenommen worden sind. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 104 (Persönliches Bud- get für Menschen mit Behinderungen), gestellt von der Abgeordneten Blechinger.

Seit dem 1. Januar 2008 haben behinderte Menschen Anspruch auf ein persönliches Budget. Sie werden damit in die Lage versetzt, Leistungen zur Teilhabe selbstständig auszuwählen. Auch

Eltern können für ihre behinderten Kinder persönliche Budgets beantragen.

Ich frage die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Inanspruchnahme und den Erfolg des persönlichen Budgets im Hinblick auf die Zielsetzung?

Herr Minister Baaske wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Blechinger, das ist in der Tat eine sehr spannende Frage. Ich habe sie gerade in der vergangenen Woche mit unserem Landesbehindertenbeirat noch einmal diskutiert. Man kann natürlich damit zufrieden sein, weil das mehr ist, als wir anfangs dachten. Aber hinsichtlich Betreuung, Unterstützung und Empathie gegenüber den behinderten Menschen sind wir noch nicht weit genug. Ich glaube, dass wir noch mehr machen müssen, das persönliche Budget vielleicht auch stärker publik machen, mehr dafür werben müssen, aber dass wir womöglich auch einige Steinchen, die da noch im Weg liegen, wegräumen müssen.

Die Betreiber einer stationären Einrichtung werden bei ihren betroffenen Bewohnerinnen und Bewohnern nun nicht unbedingt dafür werben, dass sie doch ein persönliches Budget in Anspruch nehmen und dann ausziehen können. Auch für den einen oder anderen gesetzlichen Betreuer, dessen Aufwand mit einer Pauschale finanziert wird, könnte es nachteilig sein, für denjenigen, der sich in seiner Obhut befindet, auch noch ein persönliches Budget zu organisieren, denn es bedeutete erheblich mehr Arbeit. Die Assistenzleistung abzurechnen man bekommt einen Scheck und muss die Leistung mit dem Träger bzw. dem Leistungserbringer und Kostenträger abrechnen -, stellte einen Verwaltungsaufwand dar. Eine solche Leistung kann derzeit nicht oder nur sehr begrenzt abgerechnet werden.

Da muss man also noch einmal nachbessern. Wenn das gelingt - das ist allerdings Bundesgesetzgebung -, könnte ich mir vorstellen, dass die Inanspruchnahme größer ist. Da der Bund der UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen beigetreten ist und auch wir an einem Gesetz arbeiten etc., glaube ich, wäre es an der Zeit, da auch wirklich mehr zu tun. Das heißt, es würde ein wenig teurer werden - das gebe ich zu -, weil die Assistenzleistungen dann eingerechnet würden. Im Großen und Ganzen werden wir jedoch nicht davon wegkommen können und wollen das auch nicht, weil das persönliche Budget die Freiheitsrechte des Einzelnen und die Möglichkeiten, sich selbst in dieser Behinderung bzw. mit seiner Eingliederungshilfe, besser zurechtzufinden, vergrößert. Da kann man also mehr machen.

Es besteht Nachfragebedarf.

Beabsichtigt die Landesregierung ihre Vermutungen bezüglich der nicht ausreichenden Inanspruchnahme des Budgets durch entsprechende Untersuchungen zu untermauern?