Landrat Dr. Schröder ist in den Jahren 2003 und 2008 zu den Kommunalwahlen angetreten - auch so eine Sache, die man sich bei der Evaluierung der Kommunalverfassung dringend ansehen muss -, und als man ihn gefragt hat, warum er denn als amtierender Landrat mit wenig Neigung, dieses Amt aufzugeben, bei der Kommunalwahl kandidiere, hat er gesagt, er sei ja leider nicht direkt gewählt worden, und er wolle deshalb bei der Kommunalwahl um Zustimmung für seine Amtsführung als Landrat bitten.
Dass er dann, da seine Amtszeit am 15. Februar 2010 ausläuft, diese Gelegenheit nicht ergreift, sich dem Votum der Wähler zu stellen, empfinde ich als sehr beschämend, und das kann durch Ihre Wertschätzung nicht aufgewogen werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kollegen! Was erleben wir hier? Kollege Krause wirft der CDU vor, in der Uckermark gekungelt zu haben. Ich kenne einen Landrat der CDU, er wohnt in der Prignitz und ist nach unglaublich komplizierten Pirouetten der dortigen Linken - Begründungspiroutten, die nicht einmal mir eingefallen wären - in sein Amt gekommen.
- Herr Domres, wie man es hinbekommt, dass man eigentlich die Direktwahl unterstützt, ihn dann aber doch indirekt wählen muss, das war schon unglaublich.
Die Begründungsansätze, Verteidigungsansätze, die hier vorgebracht werden - Herr Goetz, Herr Dombrowski -, sind eigenartig. Irgendwie sind wir alle hier ein Stück weg unschuldig bzw. schuldig im Verhältnis von direkter zu indirekter Demokratie, da das Richtige zu finden. Ich frage in dem Zusammenhang: Was ist an indirekter Demokratie undemokratisch? Nichts! Gar nichts!
Es gibt einen Bundespräsidenten, es gibt eine Kanzlerin, es gibt einen Außenminister, es gibt einen amerikanischen Präsidenten - alle nach unterschiedlichen Methoden, aber alle indirekt gewählt. Dieses System hat sich als stabil herausgestellt, es wird gelebt, und indirekte Demokratie ist keineswegs undemokratisch. Das sollten Sie einmal zur Kenntnis nehmen in diesen kleinteiligen Diskussionen, die machtpolitisch immer auf der Kreisebene geführt werden und die sich hier mit persönlichen Erklärungen zu einem Thema, das eher in die Kreistage als hierher gehört, wiederholt haben.
Auch eine Synchronisation von Wahlen, die Sie theoretisch ins Feld führen, um eine größere Wahlbeteiligung zu erzielen, ist dann schon wieder undemokratisch; denn Sie müssen erklären, wie ein abgewählter oder ein zurückgetretener Landrat drei Jahre ersetzt ist, wenn er zwei Jahre nach Amtsausübung aufhört. Das alles synchronisieren zu wollen werden Sie nicht hinbekommen. Das ist der Föderalismus, das ist kommunale Selbstverwaltung, das ist demokratische Legitimation. Daraus entstehen Wahlperioden. Auch dieser Landtag hat das demokratische Recht, sich aufzulösen, und ist nicht gezwungen, sich an Wahlperioden auf Kreisebene binden zu lassen. Insofern ist dieser Versuch theoretischer Demokratie von vornherein zum Scheitern verurteilt.
Wir werden die Frage der Direktwahl erörtern. Es ist beim letzten Mal schon gesagt worden - jetzt haben wir wieder einen Antrag -: Warten wir doch einmal die Wahlen in der Uckermark ab. Dann haben wir voraussichtlich 2013 die nächsten Landratswahlen. Dazwischen habe wir alle Zeit der Welt, dieses Thema vernünftig zu diskutieren.
Ich hoffe, dass jeder die Beispiele, die er aus „seinem“ Kreistag kennt, ein wenig zurückstellt und für sich die Frage beantwortet: Was muten wir den Bürgern zu? Ist das ein Geschenk oder eine Zumutung? Jeder sollte ein bisschen wertfreier damit umgehen, als es hier den Anschein hat. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. - Der Abgeordnete Petke darf noch vier Minuten lang zur Klärung beitragen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist ganz schön was los in den Landkreisen unseres Landes. Wenigstens das hat die Debatte festgestellt. Ich möchte aber die Nebelkerzen ein wenig zur Seite schieben.
Frau Kollegin Mächtig, ich kann verstehen, dass Sie nach der Direktwahl im Landkreis Barnim enttäuscht sind, weil sich Ihr Wahlkampf nicht gelohnt hat.
Lassen Sie mich der Vollständigkeit halber wenigstens feststellen, dass für die Einhaltung von Gesetzen nicht der Landtag, sondern die Landesregierung zuständig ist. Dieser Hinweis fehlte in Ihrem Redebeitrag.
Herrn Speer, dem Verfassungsminister des Landes, muss ich sagen: Der Außenminister wird nicht gewählt, sondern nur ernannt, und zwar von der Bundeskanzlerin. Die Bundeskanzlerin ist gewählt, aber nicht der Außenminister, weder direkt noch indirekt. Er ist - wie Sie als Minister - nur ernannt, nichts weiter.
Kommen wir zur eigentlichen Frage! Es geht doch gar nicht darum, was vor dem 31. Dezember möglich war. Es war so oder so möglich: Die Entscheidung für die indirekte Wahl erfolgte auf der Grundlage der Kommunalverfassung, und danach gibt es halt die direkte Wahl. Wir haben 14 Landkreise; erst in vieren hat es eine Direktwahl gegeben. Eine steht noch aus; sie findet am Sonntag statt. Angesichts dessen erzählen Sie uns, Sie müssten noch abwägen. Was soll denn am Sonntag herauskommen? Entweder wird jemand gewählt - spätestens in der Stichwahl -, oder das Quorum wird nicht erfüllt. Wir wollen, dass der Landtag ein politisches Zeichen setzt, indem er sich dafür ausspricht, dass das, was erst im vergangenen Jahr beschlossen wurde, nämlich die Direktwahl der Landräte in Brandenburg, Bestand hat. Die Mitglieder der SPD-Fraktion werden sich hoffentlich nicht dem Diktum von SPD-Funktionären beugen, die sagen: „Wenn die Direktwahlen der Landräte nicht für uns ausgehen, dann schaffen wir sie halt wieder ab.“
So hat es der Generalsekretär der SPD auf den Punkt gebracht nicht erst jetzt, sondern schon in den damaligen Gesprächen zur Einführung der Direktwahl.
Ich verstehe nicht, warum Sie so herumeiern. Man kann sagen: Das ist gut so. Man kann sich auch dafür aussprechen, wie die Fraktionsvorsitzende der CDU, über das Quorum zu diskutieren. Das ist ja ein Punkt. Wenn wir insoweit einmalig sind - warum sollen wir die Leute vor den Kopf stoßen? Aber Sie können heute in einer namentlichen Abstimmung zum Ausdruck bringen: Ja, ich finde es gut, dass in Brandenburg nicht nur die Bürgermeister und Oberbürgermeister, sondern auch die Landräte direkt gewählt werden, und das soll auch so bleiben. - Das ist auch eine Frage der politischen Glaubwürdigkeit.
Frau Kollegin Mächtig, dann blicken Sie doch mal vier Sitze nach links und fragen Sie den Kollegen Ness, warum er, nachdem die Wahl am ersten Sonntag gelaufen war - die Umstände sind geschildert worden -, gegenüber einer Zeitung gesagt hat, jetzt müsse man über die Zukunft der Direktwahl reden. Es geht der SPD darum, Machtsicherung zu betreiben, und dafür wird die Direktwahl geopfert.
Wir möchten gern, dass die Menschen auch in Zukunft Gelegenheit zur Direktwahl ihrer Landräte haben. Sie, meine Damen und Herren Abgeordnete, haben jetzt Gelegenheit, in einer namentlichen Abstimmung unter Beweis zu stellen, dass auch Sie das wollen. - Danke schön.
Die CDU-Fraktion hat namentliche Abstimmung über den Antrag unter dem Titel „Festhalten an der unmittelbaren Wahl der Landräte im Land Brandenburg“, Drucksache 5/438, beantragt.
Ich bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen. Währenddessen unterbrechen wir die Sitzung.
Die Schriftführer sind zu einem Ergebnis gekommen. Es gab 29 Ja-Stimmen, 40 Nein-Stimmen und keine Enthaltungen.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 11 schließe, erteile ich der Abgeordneten Mächtig von der Fraktion DIE LINKE das Wort. Sie hat eine Erklärung zu ihrem Abstimmungsverhalten angemeldet.
Die Erklärung ist mir wichtig. Natürlich bin ich - wie meine Kollegen von der Fraktion DIE LINKE - prinzipiell und generell für die direkte Demokratie und auch für die Direktwahl der Landräte.
Ich bin aber dagegen, dass Sie Gesetze nicht ernst nehmen und das Parlament auffordern, dies ebenfalls nicht zu tun. Zudem bin ich dagegen, dass 1 100 Gesetze erneut in das Abstimmungsverfahren des Parlaments gebracht werden, was dazu führt, dass dieses Parlament sich selbst nicht mehr ernst nimmt. Insofern war bei diesem Antrag nur mit Nein zu stimmen.