Was ist vonseiten der Landesregierung in den letzten Jahren auf den Weg gebracht worden? Zum einen haben wir Ulla Schmidt. Ich nenne ganz bewusst diesen Namen, weil diese Ministerin nun wirklich sehr stark in der Kritik stand. Mit ihrer Gesundheitsreform hat sie dafür gesorgt - das wurde von der Landesregierung intensiv unterstützt -, dass der ambulanten medizinischen Versorgung in Brandenburg seit dem 01.01.2009 mehr Geld zur Verfügung steht. Es gibt ein neues Vergütungssystem, das die Honorierung der Ärztinnen und Ärzte gerechter regelt, vor allen Dingen für die ostdeutschen Ärzte. Seit diesem Jahr gibt es über den einheitlichen Bewertungsmaßstab eine steuernde Wirkung auf das Niederlassungsverhalten der Ärzte. Das heißt, es gibt Zuschläge für unterversorgte Gebiete und Abschläge für überversorgte Gebiete. Wenn es Ihnen gelingt, dass uns Herr Rösler mit seiner Gesundheitsreform diese Finanzierung für Brandenburg auch weiterhin gewährleistet, dann haben wir schon eine ganze Menge geschafft, finde ich. Ich verweise auch auf den Sicherstellungszuschuss der KV und die Umsatzgarantie der Krankenkassen. Das alles sind keine kleinen Maßnahmen, wie Sie gesagt haben. Ich finde, das sind schon gewaltige Maßnahmen.
Frau Kollegin Lehmann, würden Sie mir Recht geben, dass wir in den Ausschüssen zwar sehr viel darüber gesprochen haben, dass uns aber die Hände gebunden sind und es all das, was Sie gerade aufgezählt haben, schon gibt und dass das nicht gegriffen hat?
Zweitens: Würden Sie mir auch darin Recht geben, dass Sie krampfhaft nach Argumenten suchen, um a) den Staatsvertrag und b) unseren heutigen Antrag ablehnen zu können?
Zur ersten Frage: Richtig, Frau Schier, um das Problem der ärztlichen Versorgung zu lösen, sind viele Maßnahmen erforderlich, ein Mix von Maßnahmen. Es ist richtig - das gebe ich zu -, dass wir mit all den Maßnahmen das Problem in Gänze
Ich darf auch auf die Informations- und Imagekampagne des Ministeriums unter www.hausarzt.de verweisen, da kann man einmal hineinschauen. Sie gibt den Ärzten viele Hinweise. Ich darf auch die Zusammenarbeit des Ministeriums mit der Österreichischen Ärztekammer nennen, die sich mit den Schwerpunkten der Ausbildung und der Beschäftigung von Ärztinnen und Ärzten befasst. Und ich möchte natürlich auch unsere Bemühungen in der Telemedizin hervorheben und das Qualifizierungsprojekt für zugewanderte Ärztinnen und Ärzte mit insgesamt 21 Teilnehmern. Als Letztes, nicht weil es unwichtig, sondern weil es besonders wichtig ist, damit es nachhaltig wirkt, nenne ich das Projekt der Gemeindeschwester.
Wir werden Ihren Antrag insofern aufgreifen, als wir das Thema Stipendium in die Diskussionen, die wir intensiv führen werden, einfließen lassen werden. Es gibt bereits ein Krankenhaus in Brandenburg, das Stipendien zahlt. Insofern ist es nicht aus den Augen, und es wird in der weiteren Betrachtung berücksichtigt. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Wir setzen die Aussprache mit der Fraktion der FDP fort. Der Abgeordnete Lipsdorf erhält das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich wollte dazu eigentlich nicht viel sagen, außer: Bravo, wir unterstützen das, weil es nämlich vollkommen richtig und auch richtig begründet ist.
Ich muss allerdings auf Ihre Argumentation eingehen. Eine Gemeindeschwester mit einem Arzt gleichzusetzen, ist doch ein bisschen schwierig.
Die Zahlen von der KV, die Sie in Bezug auf die Besetzungen gebracht haben, sind ja richtig, weil derzeit nach Einwohnerzahlen gerechnet wird. Sie müssen aber den demografischen Faktor einbeziehen. Das heißt, ältere Leute sind viel öfter beim Arzt.
Frau Lehmann, ich muss Ihnen sagen: Ich bin trotzdem enttäuscht. Das, was Sie als Regierungsfraktion bringen - das hat
Es kommen keine Ideen. Es ist nichts da. Sie sagen, Sie arbeiteten ständig daran. Wo ist es denn? Wo sehe ich einmal eine Idee, die Sie hier einbringen? Ich merke davon nichts. Wir haben Ärztemangel. Herr Dr. Woidke wird das für Forst bestätigen können, Frau Wöllert für Spremberg. Wir haben dort akute Probleme. Wenn wir die nicht ganz schnell und perspektivisch lösen, brauchen Sie sich nicht zu wundern, wenn immer mehr Leute weggehen. Aber was tun Sie dagegen?
Das ist ein gutes Projekt, ein guter Ansatz für ein gesamtheitliches Projekt, woran die FDP immer interessiert war. Wir haben schon im Januar an dieser Stelle betont, dass wir ein ganzheitliches Projekt wollen. Das ist ein wichtiger Baustein dafür. Das kann man nicht einfach mit irgendwelchen Dingen abbügeln und sagen: Wir arbeiten daran. Es tut mir leid.- Ich bedanke mich.
Bevor wir die Debatte fortsetzen, teile ich Ihnen Folgendes mit: Das Präsidium hat eine Beschwerde erreicht, und zwar bezogen auf das Telefonieren mit Handys. Es fühlen sich Abgeordnete gestört. Wir haben nach unserer Hausordnung ganz klar geregelt, dass das Telefonieren mit Handys im Plenarsaalbereich nicht gestattet ist. Ich bitte die Abgeordneten, sich daran zu halten.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Lipsdorf, enttäuschend ist eigentlich nicht die Reaktion der Regierungsfraktionen, enttäuschend sind die Anträge der Opposition, die uns zu diesem Punkt erreichen,
weil sie schlicht und einfach nicht qualifiziert genug sind. Ich habe schon das letzte Mal beim Staatsvertrag gesagt: Das hätten Sie alles schon haben können. - Das hatte Frau Prof. Wanka abgelehnt. Sie sagte, das ginge nicht.
Zum Ärztemangel: Wir sind uns ja einig, Herr Prof. Schierack, da ist viel zu tun, und es gibt überhaupt keinen Punkt, an dem wir uns zurücklehnen und sagen könnten: Jetzt haben wir alles getan. - Ich finde es auch okay, dass Sie einen Vorschlag zu Stipendien machen. Sie haben vorhin gesagt, Sie wollen uns mitnehmen. Aber dann sagen Sie uns doch, wohin. Wie soll denn
die Fahrt aussehen? Wie soll das Ziel aussehen? Und wer soll das bezahlen? Wer bezahlt die Fahrt? Wir sind einverstanden, wir können das alles machen.
Nun sage ich Ihnen: Es gibt hier eine Klinik, gerade im ländlichen Raum, nämlich die Gesellschaft für Leben und Gesundheit Barnim-Uckermark, die vormacht, wie es geht. Jährlich werden fünf Stipendien mit jeweils bis zu 500 Euro monatlich, Förderung der Regelstudienzeit bis zu sechs Jahre, vergeben. Anschließend können noch bis zu 36 Monate Ausbildungsförderung für die Facharztausbildung in Anspruch genommen werden. Die Gegenleistung ist, während der Studienzeit Leistungsnachweise zu erbringen und drei Jahre innerhalb des Unternehmens zu arbeiten. Das ist ein tolles Modell. Die haben sich Gedanken gemacht.
Sie können es auch nur gemeinschaftlich mit den Kommunen lösen. Ich glaube, da sind wir einer Meinung. Ich möchte Ihnen nur ein Problem bei der ganzen Sache nennen. Wenn jetzt jedes Land ein Stipendienmodell entwickeln würde, dann hätten wir den Wettbewerb nur auf einer anderen Ebene. Dann hätten wir den Wettbewerb darum, wer die höchsten Stipendien gibt, und hätten schlicht und einfach nichts gekonnt. Wir lösen das Problem auf diese Art und Weise nicht. Ich sage es ganz sachlich, Sie wollen ja eine sachbezogene Aussprache.
Wir wissen schon jetzt, dass uns ein massiver Lehrermangel ins Haus steht. Wollen wir dann auch ein Stipendiensystem einführen?
Richtig ist, dass wir eine verbesserte Studienfinanzierung brauchen. Stipendien sind ja auch eine Möglichkeit der Studienfinanzierung. Aber das initiiert Ihr Antrag nicht, sondern darin geht es ja nur um eine bestimmte Gruppe und ein bestimmtes Ziel. Es ist einfach nicht der richtige Weg, über solch einen Auftrag diesbezüglich etwas erreichen zu wollen.
Ich bin mir sicher, dass es in bestimmten Regionen durchaus eine gute Möglichkeit sein kann - das Beispiel zeigt es - und dass die Ministerin diesen Auftrag mitnimmt bzw. in diesem Sinne arbeiten wird. Ich halte es jedoch nicht für richtig, ein solches Projekt zu initiieren. Es wäre formal und brächte uns nicht weiter. - Danke.
Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion GRÜNE/B90 fort. Die Abgeordnete Nonnemacher spricht.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Berichte über die Einführung von Stipendien für Medizinstudenten, um sie an bestimmte Krankenhäuser oder Arztpraxen im ländlichen Raum zu binden, gibt es in letzter Zeit zunehmend. Das Klinikum Brandenburg an der Havel hat von 2008 bis 2009 sieben Stipendien und zu Beginn des Jahres 2010 weitere sechs an Studenten vergeben. Für die Zahlung von 500 Euro pro Monat müssen sich die Studenten verpflichten, zwei Trimester des
Praktischen Jahres vor Ort abzuleisten und an das Examen anschließend drei Jahre im Klinikum zu arbeiten.
Ebenfalls im Sommer 2008 - Frau Wöllert hat das Beispiel vorgetragen - wurden im Landkreis Barnim von der Gesellschaft für Leben und Gesundheit, die dort mehrere Kliniken betreibt, fünf Stipendien pro Jahr zu ähnlichen Modalitäten wie in Brandenburg an der Havel vergeben.
Von größerem Umfang ist das Projekt Studienbeihilfe - aufgelegt zum 1. Oktober 2008 vom sächsischen Sozialministerium in Kooperation mit den Krankenkassen und den Kassenärztlichen Vereinigungen. Dabei geht es darum, dass über drei Jahre jeweils 50 Studenten ab dem siebenten klinischen Semester maximal vier Jahre lang eine gestaffelte Förderung erhalten. Sie müssen dafür Patenschaften mit sächsischen Hausarztpraxen im ländlichen Raum eingehen und sich verpflichten, später in unterversorgten Regionen als Allgemeinmediziner zu arbeiten.
Daneben gibt es noch kleinere Programme, ebenfalls in Sachsen, wo Fachkliniken Stipendien ausloben, um schwierige Fächer wie die Kinder- und Jugendpsychiatrie oder die Psychiatrie mit Nachwuchs zu versorgen.
Allen aufgeführten Beispielen ist gemein, dass sie ihren Praxistest noch nicht bestanden haben. Das heißt, die Phase, in der die Stipendiaten zu arbeiten beginnen, ist noch nicht eingetreten. In Brandenburg an der Havel werden die ersten Jungmediziner im Sommer 2010 in die Praxisphase eintreten. Wir wissen also gar nicht: Wirkt dieses Stipendiensystem? Gehen die Jungmediziner dann auch tatsächlich an die Kliniken, die ihnen die Stipendien verschafft haben? Oder ist eine Stelle im großstädtischen Milieu dann doch attraktiver, und man zahlt lieber das Stipendium zurück? Juristische Sanktionen für die Nichterfüllung der Vertragsleistungen gibt es nicht. Bis auf die Rückzahlung des Stipendiums gibt es keine Möglichkeit der Sanktionierung.