Das Wort erhält noch einmal die antragstellende Fraktion. Gibt es bei den Linken noch Redebedarf? - Nein, danke. Bei den Grünen? - Nein, danke.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den Antrag der Koalitionsfraktionen, Drucksache 5/447, ab. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.
Wir kommen zum Antrag der Fraktion GRÜNE/B90, Drucksache 5/454. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mit deutlicher Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen über den Antrag der FDP, als Entschließungsantrag zu beiden Anträgen gemeint, Drucksache 5/509, ab. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Der Antrag ist ohne Enthaltungen mit übergroßer Mehrheit abgelehnt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen ist ein Meilenstein auf dem Weg zur vollständigen Gleichberechtigung, Teilhabe und Chancengleichheit behinderter Menschen. Die FDP steht uneingeschränkt hinter den Zielen der UN-Konvention. Selbstbestimmung, vollständige gesellschaftliche Teilhabe und die Sicherung von Chancengleichheit sind selbstverständliche Bestandteile liberaler Gesellschaftspolitik.
Allein dadurch, dass die Ratifizierung der Konvention vorgenommen wurde, kommen wir in der Behindertenpolitik aber nicht weiter. Um das Hauptziel der Konvention, nämlich das Begreifen von Behinderung nicht als Schwäche, sondern als menschliche Normalität, zu erreichen, bedarf es einer sorgfältigen und öffentlichen Diskussion sowie einer Überprüfung unserer politischen, rechtlichen und sozialen Realität. Die Konvention muss mit Leben erfüllt werden. Deshalb müssen wir überprüfen, ob die Rahmenbedingungen und das staatliche Handeln dem Sinn der Konvention entsprechen. In Wahrheit reden wir hier nicht nur von einer Behindertenrechtskonvention, wir
reden von einer Menschenrechtskonvention, die das Leben aller Menschen, nicht nur der Menschen mit Behinderung, verändern wird.
Der von der UN ins Leben gerufene Weltbehindertentag erinnert uns daran, dass Millionen von Menschen weltweit mit Handicaps leben müssen, deren tägliche Bewältigung unser aller Bewunderung verdient. Ich wünsche mir, dass dieser Tag auch ein Bewusstsein dafür schafft, dass die Positionen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung von jedem Mitglied unserer Gesellschaft abhängen.
Ich stelle für die FDP-Fraktion ausdrücklich fest: Brandenburg ist auf diesem Weg schon gut vorangekommen. Auch mir ist bekannt, dass der Landtag in der 4. Wahlperiode bereits ausführlich über dieses Thema diskutiert hat. Ein großer Teil des Beschlusses der 4. Wahlperiode ist auch bereits umgesetzt. Aber es geht hier um mehr als um einzelne Maßnahmen, es geht um die Veränderung unserer Gesellschaft im Umgang mit Menschen mit Behinderung.
Lassen Sie mich kurz zu den einzelnen Punkten unseres Antrags kommen. Wir fordern die Landesregierung auf, dem Landtag mitzuteilen, welche Auswirkungen die Behindertenrechtskonvention hat und welche gesetzgeberischen Handlungen erforderlich sind, um diese Auswirkungen umzusetzen. Ich bin sicher, dass die Landesregierung bereits daran arbeitet; denn die Behindertenrechtskonvention ist ja schon seit geraumer Zeit ratifiziert.
Der Landesbehindertenbeirat hat bei der 3. Behindertenpolitischen Konferenz Empfehlungen für die Landesregierung für die zukünftige Gesetzgebung erarbeitet und der Landesregierung übergeben. Es gibt also bereits eine gute Grundlage, auf der weitergearbeitet werden kann. Die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention betrifft alle Ministerien und alle Bereiche des Landes.
Der nächste Punkt ist die Erarbeitung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Konvention. Wenn wir im ersten Schritt festgestellt haben, welchen gesetzgeberischen Handlungsbedarf es gibt, dann müssen wir uns im nächsten Schritt natürlich darüber Gedanken machen, in welchem Zeitraum wir die notwendigen Änderungen durchführen. An einigen Stellen haben wir das im Ausschuss auch schon besprochen. Ich darf hier an das AG-SGB XII erinnern, dessen Novellierung derzeit erarbeitet wird. Ein weiterer Aspekt ist die Komplexleistung interdisziplinäre Frühförderung, die uns sicher in nächster Zeit auch wieder im Ausschuss beschäftigen wird.
Lassen Sie mich zum Kernpunkt unseres Antrags kommen. Die Behindertenrechtskonvention sieht in Artikel 24 die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems vor. Richtig ist, dass die zwischen den Ländern Deutschland, Österreich, der Schweiz und Liechtenstein abgestimmte Übersetzung kritikwürdig ist, da sie von einem integrativen Bildungssystem spricht. Die englische Originalfassung sieht ein inklusives Bildungssystem vor. Es gibt einen wichtigen Unterschied zwischen einem integrativen Bildungssystem und einem inklusiven Bildungssystem. Ein integratives Bildungssystem sieht vor, dass die Schüler mit Behinderung einfach in das Regelschulsystem gehen. Ein inklusives Bildungssystem sieht die Änderung des Regelschulsystems vor, um echte Teilhabe und Chancengleichheit für Kinder mit
Behinderungen zu gewährleisten. Das ist ein wichtiger Unterschied. Es geht darum, allen Kindern unabhängig von ihren persönlichen Fähigkeiten die Möglichkeit zu geben, im Regelschulsystem zu bestehen und sie eben nicht als andersartig in einem System anzusehen.
Richtig ist auch: Die Behindertenrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten, Kinder mit Behinderungen nicht aus dem Regelschulsystem auszuschließen. In Brandenburg haben wir im Schulgesetz bereits die gesetzliche Regelung dazu. Mehr Inklusion bedeutet aber eben nicht - das unterscheidet uns von den Regierungsfraktionen -, dass man alle Förderschulen abschaffen muss. Förderschulen haben in einem inklusiven Schulsystem durchaus ihre Berechtigung. Aber natürlich wird es bei mehr Inklusion auch weniger Förderschulen geben, allein schon aufgrund des demografischen Wandels. Etwas anderes kann man eben nicht guten Gewissens behaupten.
Wichtig bei der Frage der Inklusion ist eben doch, dass wir nicht die Sonderpädagogen auf die Regelschulen nach dem Motto, hier einen und dort einen, verteilen. Wichtig bei Inklusivschulen ist, dass möglichst viele sonderpädaogische Fachrichtungen vertreten sind. Deswegen müssen wir uns darüber Gedanken machen, Schwerpunktinklusionsschulen zu schaffen. Das Wahlrecht der Eltern muss jedoch dabei ein wichtiger Punkt sein. Die Eltern müssen das volle Wahlrecht haben, ob ihr Kind eine Inklusivschule oder eine Förderschule besuchen soll. Dieses Wahlrecht müssen wir den Eltern erhalten. Das ist ein Punkt eines liberalen Bildungssystems.
Der von uns vorgelegte Antrag ist zur Überweisung in den Ausschuss für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie - federführend - und in den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport begleitend - vorgesehen. Dort haben wir die Möglichkeit, die Diskussion fortzusetzen. Selbstverständlich werden wir uns dort auch noch einmal über die in unserem Antrag vorgesehenen Fristen unterhalten.
Wir fordern Sie deshalb ausdrücklich auf, der Überweisung an den Ausschuss zuzustimmen. Wir haben in der Behindertenpolitik manchmal die Vorstellung, es gehe darum, Schutzräume für Menschen mit Behinderungen zu schaffen, weil sie sich anders nicht in der Gesellschaft zurechtfinden würden. Das ist nicht der Anspruch der Konvention über die Rechte behinderter Menschen, und das ist auch kein Ansatz, der zu einem liberalen Weltbild passt.
Es ist richtig, dass es Menschen mit Behinderungen gibt, die sich in Schutzräumen wohlfühlen und dort sein wollen. Aber es gibt eben auch viele - ich behaupte: die meisten -, die ein ganz normaler Teil der Gesellschaft sein wollen. Die dafür notwendigen Rahmenbedingungen zu schaffen ist Aufgabe des Staates. Er muss die Voraussetzungen dafür schaffen, dass alle Menschen eine gerechte Chance auf Teilhabe an der Gesellschaft haben und ihre persönliche Freiheit nutzen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büttner. - Für die SPD-Fraktion erhält die Abgeordnete Lehmann das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Den FDP-Kollegen bescheinige ich einen guten Antrag. Es ist ein schönes Thema. Insofern antworten wir auf diesen Antrag auch mit einem Entschließungsantrag.
Herr Büttner, Sie haben wunderbar ausgeführt, welche Zielstellung die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat, und den Unterschied zwischen Integration und Inklusion herausgearbeitet. Es ist in der Tat ein riesengroßer Paradigmenwechsel. Wir haben ein wirklich dickes Brett zu bohren. Es war uns wichtig, mit unserem Entschließungsantrag die Zeitschiene zu korrigieren. In der von der FDP vorgegebenen Kürze - bis Mitte dieses Jahres - ist dieser gewaltige Prozess nicht zu meistern.
Die größte Schwierigkeit sehe ich im ersten Punkt unseres Entschließungsantrags: in der Bewusstseinsbildung. Uns allen muss klar sein: Was ist Inklusion? Wie weit wollen wir gehen? Was können wir uns erlauben, und was können wir uns leisten? Ich habe im vergangenen Jahr an einer Diskussion auf Einladung des Allgemeinen Behindertenverbandes teilgenommen, in der es genau um dieses Thema ging. Allein in dieser Diskussion ist mir klargeworden, wie unterschiedlich auch die Meinungen derjenigen, die die Belange von Menschen mit Behinderungen vertreten, sind. Selbst bei den Betroffenen gibt es die unterschiedlichsten Auffassungen. Auch zur Frage „inklusive Bildung“ ist da sehr intensiv diskutiert worden. Herr Büttner, da werden wir mit Sicherheit auch in diesem Hause unterschiedliche Auffassungen haben.
Wir möchten uns für dieses Thema Zeit nehmen. Wir möchten dieses Thema in Verbindung mit dem Behindertengleichstellungsgesetz diskutieren und dann einen entsprechenden Maßnahmenplan erarbeiten. Sie haben an der Stelle von einem Aktionsplan gesprochen. Wichtig ist, dass wir bei diesem Prozess alle mitzunehmen versuchen, denn nur dann kann Inklusion erfolgreich sein. Sie muss von allen gewollt und für alle transparent und verständlich sein.
Insofern bitten wir Sie sehr herzlich, dass Sie unserem Entschließungsantrag zustimmen. Darin fordern wir im Grunde dasselbe wie Sie mit Ihrem Antrag, nur sieht unser Antrag eine andere Zeitschiene vor. Gewähren Sie uns diese Zeit. Am Ergebnis wird sich zeigen, dass sich das gelohnt hat. - Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Das Wort erhält die CDU-Fraktion. Frau Abgeordnete Blechinger, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Bundesrepublik Deutschland, auch in Brandenburg, gab es in den zurückliegenden Jahren zahlreiche Initiativen, die die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen nachhaltig verbessert haben.
Im Jahr 2003 haben wir das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen in Brandenburg verabschiedet. Ziel des Ge
setzes war die bessere Integration von Behinderten. Wenn man heute mit Betroffenen spricht, wird deutlich, dass sich nicht alle Erwartungen erfüllt haben. Das liegt zum einen daran, dass Gesetze immer nur den Rahmen vorgeben - Frau Lehmann hat darauf hingewiesen -, aber es gibt auch Mängel, die durchaus nicht immer mit finanziellen Zwängen zu tun haben, sondern manchmal in der Gedankenlosigkeit von Entscheidungsträgern oder gesellschaftlicher Rücksichtslosigkeit begründet sind. Deshalb ist es gut, dass die UN-Konvention einen neuen Impuls setzt, sich nachhaltig mit den Problemen von Menschen mit Behinderungen auseinanderzusetzen.
Die UN-Konvention macht weitreichende Vorgaben zur Realisierung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderungen. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, unsere Regelungen anzupassen. Letztendlich muss eine Novellierung des Behindertengleichstellungsgesetzes erfolgen.
Die Zeitspanne, die im Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen bis zur Gesetzesnovellierung vorgesehen ist, erscheint mir deutlich zu groß. Denn wenn der vorgesehene gesetzgeberische Handlungsbedarf bis zum Sommer feststeht, kann die Landesregierung zügig mit der Novellierung des Gesetzes beginnen, zumal wir ja heute nicht zum ersten Mal über dieses Thema sprechen. Wir haben uns in den Jahren 2007 und 2008 im Landtag mit der UN-Konvention befasst, und in einem im September 2008 von SPD und CDU eingebrachten Antrag haben wir damals schon die Landesregierung aufgefordert, sich an dem Prozess der Umsetzung der UN-Konvention aktiv zu beteiligen und die Verbände behinderter Menschen wirksam einzubeziehen. Auch der Auftrag, das Behindertengleichstellungsgesetz zu novellieren, erging bereits 2008 an die Landesregierung, sodass uns der im FDP-Antrag vorgesehene Zeitrahmen durchaus angemessen erscheint.
Vor allem aber kommt es darauf an, nicht über die Köpfe der Betroffenen hinweg Regelungen vorzugeben, sondern das Wunsch- und Wahlrecht der Menschen mit Behinderungen zu respektieren und sie in die Entscheidungen einzubinden, weil Sie haben es deutlich gemacht - auch bei ihnen sehr unterschiedliche Auffassungen bestehen. In diesem Bereich ist wie in vielen anderen politischen Bereichen das Gegenteil von gut nicht böse, sondern gut gemeint. Die Interessen der Betroffenen müssen unbedingt berücksichtigt werden. Dazu muss man die Betroffenen befragen und nicht etwa meinen, besser zu wissen, was für sie gut sei.
Meine Fraktion wird dem FDP-Antrag zustimmen. Politik für Menschen mit Behinderungen wird auch künftig eine Querschnittsaufgabe bleiben. Sie umfasst alle Lebensbereiche. Je individueller, bedarfsgerechter und vor allem frühzeitiger Hilfe gewährt wird, desto größer ist die Chance der Menschen mit Behinderungen, ihr Leben eigenverantwortlich zu gestalten.
Es reicht aber nicht aus, Regelungen vorzugeben. Es kommt vor allem darauf an, die Gesetze mit Leben zu erfüllen. Achtung vor den Mitmenschen, Verständnis und Hilfsbereitschaft können nicht gesetzlich verordnet werden. Die möglichst umfassende Integration bleibt deshalb ein immerwährender Prozess, und es ist unsere Aufgabe, uns stetig mit der Situation von Menschen mit Behinderungen auseinanderzusetzen. - Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Blechinger. - Für die Fraktion DIE LINKE spricht der Abgeordnete Maresch.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bevor ich Landtagsabgeordneter wurde, war ich Polizeibeamter des Bundes. In dieser Eigenschaft war ich häufig im europäischen Ausland unterwegs und habe bei einer dieser Dienstreisen einen finnischen Kollegen kennengelernt, der mein Schicksal teilt. Er hat eine 18-jährige schwerstbehinderte Tochter, ich habe einen 20jährigen schwerstbehinderten Sohn. Frau Blechinger, ich weiß also, wovon ich rede. Ich weiß auch, was Inklusion bedeutet. Der finnische Kollege ist ein Freund geworden. Wenn ich erlebe, wie inklusiv der Umgang mit Menschen mit Behinderungen in Finnland ist - davon können wir in Deutschland derzeit nur träumen -, dann habe ich eine Vision, wie wir die Konvention - so hoffe ich, auch als Betroffener - recht schnell umsetzen können.
Die Schlussfolgerung aus der UN-Konvention heißt nicht: Es ist gut so, wie es ist, und deshalb wird alles so bleiben. Inklusive Bildung heißt eben inklusive Bildung. Inklusive Bildung plus Sondersysteme ist ein Widerspruch in sich. Darum drückt sich die FDP-Fraktion.
Ja, es ist nicht einfach, die Konsequenzen eines inklusiven Bildungssystems sowohl gegenüber den Eltern behinderter Kinder als auch gegenüber denen, die in den heutigen Sondersystemen engagiert und gut arbeiten, zu vertreten. Ich war auch einer in diesen Systemen.
Die Förderschulstruktur, die Sie - die Kollegen der FDP - in Ihrem Antrag für unantastbar erklären, hat da nämlich keine Berechtigung mehr, und das ist schwer zu erklären, weil sich die Kinder dort wohlfühlen, weil sie in der Regel gut gefördert werden und die Eltern das auch wahrnehmen und weil Eltern daneben ein Normalsystem sehen, was Ihnen das alles in der Regel heute so nicht bieten kann. Das Beispiel Finnland hatte ich dargestellt, wo das genau umgekehrt ist.
Inklusion ist als Ziel sicher gut und plausibel zu beschreiben. Wenn wir sie denn von einem Tag auf den anderen verwirklicht hätten, würde sie niemand mehr hinterfragen; das ist meine feste Überzeugung. Die Schwierigkeit liegt in dem Weg, der zu diesem Ziel führt. Abgesehen vom logischen Widerspruch, der in einer Koexistenz von Inklusion und Aussonderung liegt, können Sie auch nicht ernsthaft und dauerhaft zwei Bildungssysteme und Schulsysteme nebeneinander finanzieren. Wenn wir von Separierung wegwollen, dann können wir irgendwann die separaten und separierenden Strukturen nicht mehr anbieten. Mit anderen Worten: Sie können nicht einfach mit der allergrößten Selbstverständlichkeit der Welt das Wunsch- und Wahlrecht über alles stellen, ohne diesen Widerspruch wenigstens ehrlich angesprochen zu haben.