Im Augenblick nicht. - Das Einzige, was der Regierungskoalition zu diesem weitreichenden Gesetzentwurf der Grünen einfällt, ist, uns ein Sätzchen vorzulegen. Es lautet: Die Bundesregierung wird aufgefordert, die Rohstoffsicherungsklausel im Hinblick auf soziale und ökologische Kriterien zu überarbeiten. - Das ist alles, meine sehr verehrten Damen und Herren, was Ihnen zu diesem Thema einfällt. Wo bleibt bei Ihnen eigentlich der inhaltliche Anspruch, Energiepolitik in unserem Land zu gestalten? Gibt es denn überhaupt so etwas wie einen Gestaltungswillen bei Ihnen? Wir als Oppositionsfraktion wollen uns gerne im Hinblick auf Inhalte mit Ihnen messen.
Aber damit wir uns mit Ihnen messen können, müssen Sie uns zunächst einmal sagen, wofür Sie eigentlich stehen, und dürfen nicht einen solch weitreichenden Gesetzentwurf mit einem Sätzchen beantworten.
Nächster Punkt! Herr Dr. Woidke, es ist schon bedauerlich, dass Sie als ehemaliges Mitglied - ich glaube, Sie waren sogar Vorsitzender - des Braunkohleausschusses auf einen sol
Darauf zielt meine Nachfrage aber nicht ab. Es geht um die Bundestagsfraktion Ihrer Partei, der CDU, die der Förderung der CCS-Technologie, die wir hier anstreben, leider sehr viele Steine in den Weg legt. Wie stehen Sie denn dazu, dass die Bundestagsfraktion Ihrer Partei diesen Weg offensichtlich nicht mitgehen will?
Jetzt zu Ihnen, Herr Dr. Woidke: Es ist bemerkenswert, dass Sie als ehemaliges Mitglied des Braunkohleausschusses auf eine solche Formulierung hereinfallen. Sie müssen sich nämlich fragen lassen, ob das, was Sie 20 Jahre in unserem Land getan haben, nicht ökologisch und nicht sozial war.
Denn mit dem vorliegenden Entschließungsantrag erwecken Sie den Anschein, dass Ihre Politik der vergangenen 20 Jahre nicht ökologisch und nicht sozial war.
- Der Entschließungsantrag enthält aber nur ein Sätzchen, und dieses Sätzchen glänzt vor Inhaltslosigkeit.
Deshalb sagen wir Ihnen: Die Opposition in diesem Hause steht bereit, noch heute die Regierungsverantwortung für unser Land zu übernehmen.
Wir würden das mit Kreativität, Leistungsbereitschaft und dem Willen, unser Land voranzubringen, umsetzen.
Wir würden jedenfalls eines nicht tun: einen solch weitreichenden Gesetzentwurf, wie ihn die Grünen vorlegen, mit einem Sätzchen zu beantworten. In diesem Sinne sind wir sehr gespannt darauf, wie sich Ihre Fraktion zu diesem Thema verhält.
Minister Christoffers entschuldigte die bei Ihnen vorherrschende Vielstimmigkeit vorhin mit dem Begriff „Pluralismus“. Nun setzt Pluralismus immer voraus, dass unterschiedliche Positionen vertreten werden. Wenn aber ein und dieselbe Person unterschiedliche Positionen einnimmt, dann ist das nicht plural, sondern multipel.
Wir wollen heute sehr genau feststellen, wie viele multiple Persönlichkeiten es in diesem Haus gibt. In diesem Sinne wünsche ich eine angenehme Abstimmung. - Danke.
Wir setzen so lebhaft mit dem Beitrag des Abgeordneten Domres fort. Er spricht für die Linksfraktion.
Ich habe vorhin schon zum Kollegen Tomczak gesagt: Gott bewahre uns vor einer Koalition unter Ihrer Beteiligung! - Ich wiederhole diesen Satz gern.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Kaum ein Thema wurde in der vergangenen Wahlperiode so emotional diskutiert wie die Volksinitiative „Keine neuen Tagebaue - für eine zukunftsfähige Energiepolitik“. Es gab damals und es gibt heute viele offene Fragen.
Die Volksinitiative wurde von vielen getragen: von den Umweltverbänden, von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Linken. Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass es für die erfolgreiche Volksinitiative damals hier im Landtag keine Mehrheit gab. Wir mussten zur Kenntnis nehmen, dass wir - sicherlich aus vielerlei Gründen - mit dem Volksbegehren gescheitert sind, also auch keinen ausreichenden Rückhalt in der Bevölkerung hatten.
Wir mussten feststellen, dass Umfragen, in denen sich ein großer Teil der Befragten gegen die Braunkohleverstromung ausspricht, das eine sind, das Bekenntnis durch eine Unterschrift unter ein Volksbegehren aber das andere. Es ist nicht gelungen, eine parlamentarische oder eine außerparlamentarische Mehrheit für das Anliegen der Volksinitiative zu gewinnen.
Auch die vergangene Landtagswahl macht insoweit keine Ausnahme: Die damaligen Vertreter der Volksinitiative bilden auch
heute hier im Landtag eine parlamentarische Minderheit. Das ist so, Frau Kollegin von den Grünen. Man kann das mit Bedauern feststellen und verlorene Schlachten weiter schlagen. Oder man kann nach Wegen suchen, wie der zweite Teil der Volksinitiative für eine zukunftsfähige Energiepolitik Realität werden kann. Nur so kann man unter den gegebenen demokratischen Kräfteverhältnissen etwas dafür tun, dass der erste Teil der Volksinitiative - „Keine neuen Tagebaue“ - nicht aus dem Blick gerät.
Nun werden manche, auch Sie von den Grünen, nicht müde, die Linke als Umfaller, Wahlbetrüger usw. zu bezeichnen. Um diesen Beweis anzutreten, haben Sie Ihren Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht; das ist Ihr gutes Recht. Bedauerlich ist, dass ich in Ihrer Gesetzesbegründung keine Antwort auf die Frage finde, inwieweit sich der Gesetzentwurf konform zur konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz des Bundes, zum Beispiel zum Bundesberggesetz, verhält. Schade, dass Sie diesen Nachweis nicht erbracht haben.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, in Ihrem Gesetzentwurf schreiben Sie:
„Der Abbau der Braunkohle führt zu erheblichen negativen Folgen für die Landschaft, den Naturhaushalt, den Bodenhaushalt, den Wasserhaushalt, aber auch für die regionale Wirtschaftsstruktur und die Energiepolitik... und zu erheblichen Folgelasten für die Allgemeinheit. Die Nutzung von Braunkohle ist insbesondere wegen des mit ihrer Verbrennung verbundenen enorm hohen CO2-Ausstoßes in einem modernen Energiekonzept auf das notwendige Minimum zu reduzieren und perspektivisch zu beenden.“
„Das Bundesberggesetz... ist in seiner gegenwärtig gültigen Fassung in besonderer Weise darauf ausgelegt, die Aufsuchung, Gewinnung und Aufbereitung von Bodenschätzen zu ermöglichen und zu fördern. Die begrenzten Möglichkeiten zur Abschätzung der Folgen langfristiger Bergbauvorhaben für Menschen und Umwelt sind in den Regelungen zur bergrechtlichen Vorhabensgenehmigung unzureichend berücksichtigt.“
Deshalb haben sich SPD und die Linke in der Koalitionsvereinbarung auf einen anderen Weg - hin zu einer zukunftsfähigen Energiepolitik - verständigt, als Sie ihn hier vorschlagen - ich betone -, ohne die Betroffenen auf beiden Seiten im Stich zu lassen.
Ich möchte nur vier Punkte nennen; Herr Bretz, hören Sie gut zu. Erstens: Die Landesregierung wird mit dem vorgelegten Entschließungsantrag aufgefordert, sich auf Ebene des Bundes dafür einzusetzen, dass die Rohstoffsicherungsklausel des Bundesberggesetzes durch soziale und ökologische Kriterien ergänzt wird.
Zweitens: Neben der Steigerung der Energieeffizienz und Energieeinsparung wird der Anteil erneuerbarer Energien weiter ausgebaut. Um diese Zielsetzung zu verwirklichen, wird die Landesregierung Regelungen zum Vorrang und Ausbau erneu
erbarer Energien schaffen und die Energiestrategie 2020 weiterentwickeln. Daran arbeiten wir, und dazu lade ich alle Fraktionen herzlich ein.
Drittens: Als Beitrag zum Klimaschutz wird sich die Landesregierung für die schrittweise Umstellung auf CO2-arme Kraftwerke einsetzen. Neue Braunkohlekraftwerke sollen ab dem Jahr 2020 nur bei drastischer Reduktion des CO2-Ausstoßes genehmigt werden.
Viertens: Eine wichtige Option für den Klimaschutz ist die CCS-Technologie. Die Koalition wird sich für eine Erprobung und Demonstration dieser Technologie in Brandenburg einsetzen. Die Sicherheit der Bevölkerung muss dabei oberste Priorität haben. Die Speicherung von CO2 muss so erfolgen, dass Menschen und ihr Eigentum nicht gefährdet, die persönliche und wirtschaftliche Nutzung ihrer Grundstücke sowie die natürlichen Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen nicht beeinträchtigt werden. Die Erforschung von CCS wird den wissenschaftlichen Nachweis anzutreten haben, ob das möglich ist.