Viertens: Eine wichtige Option für den Klimaschutz ist die CCS-Technologie. Die Koalition wird sich für eine Erprobung und Demonstration dieser Technologie in Brandenburg einsetzen. Die Sicherheit der Bevölkerung muss dabei oberste Priorität haben. Die Speicherung von CO2 muss so erfolgen, dass Menschen und ihr Eigentum nicht gefährdet, die persönliche und wirtschaftliche Nutzung ihrer Grundstücke sowie die natürlichen Lebensgrundlagen von Tieren und Pflanzen nicht beeinträchtigt werden. Die Erforschung von CCS wird den wissenschaftlichen Nachweis anzutreten haben, ob das möglich ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Linke hat mit ihrem Leitbild deutlich gemacht, wie sie sich eine künftige Energiepolitik vorstellt. Im Wahlprogramm - dazu steht die Linke ist das Ziel „Ausstieg aus der Braunkohleverstromung bis zum Jahr 2040“ beschrieben. Mit der gegenwärtigen Koalitionsvereinbarung ist der Rahmen für die laufende Wahlperiode gegeben. Den Antrag der Grünen lehnen wir ab.
Aber ich möchte noch einen Hinweis zur CDU-Fraktion geben. Herr Kollege Bretz, unter Schmerzen muss ich jetzt aus Ihrer Begründung zitieren:
„Durch EU-, Bundes- und Landesgesetzgebung ist in den letzten Jahren eine Vielzahl von ökologischen und sozialen Kriterien in die gesetzlichen Vorschriften für den Abbau von Rohstoffen in Deutschland eingeflossen.“
„Stattdessen sollte die Landesregierung im gesamten Prozess ihre moderierende Rolle aktiv ausfüllen, um soziale und ökologische Verwerfen abzumildern.“
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die dem Hause heute vorliegenden Anträge befassen sich mit einem für Brandenburg wichtigen und daher auch durchaus emotionalen Thema. Kollege Vogel, ich will dennoch versuchen, ganz emotionslos zur Zukunft der Braunkohleförderung in Brandenburg vorzutragen.
Unser Land ist aufgrund seiner reichhaltigen Kohlevorkommen in besonderem Maße von der geführten Energie- und Klimadebatte betroffen. Nicht umsonst findet dieses Thema Eingang in eine Vielzahl von Diskussionen und Studien.
Der Gesetzentwurf der Fraktion GRÜNE/B90 zielt in seinem Kern auf eine Beschränkung der Braunkohleförderung auf die Tagebaue Cottbus, Jänschwalde und Welzow-Süd ab. Außerdem wird die Förderung der Braunkohle nicht mehr in der gesamten Region Spreewald/Lausitz möglich sein.
Wie Sie sich vorstellen können, meine sehr verehrten Damen und Herren, kann eine Fraktion, die sich sowohl der Ökonomie als auch der Ökologie gleichsam verpflichtet fühlt, solch ein Gesetz nur ablehnen, wofür drei Gründe maßgeblich sind.
Erstens: Die Inhalte der Energiestrategie 2020 des Landes. In dieser sind konkrete Ziele und Handlungsoptionen definiert, um sowohl den Energieverbrauch als auch den Ausstoß von CO2 mittelfristig zu senken.
Zweitens: Selbst bei größten Anstrengungen wird Brandenburg seine Stromgrundlast auch im Jahr 2020 nicht vollständig aus regenerativen Energien abdecken können. Daher widerspricht der Antrag dem energiepolitischen Zieldreieck des Landes, nach dem Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit als gleichwertig betrachtet werden müssen. Für unsere Fraktion kommt der Braunkohle daher eine Brückenfunktion für die Energie der Zukunft zu.
Drittens: Wir messen dem Erfolg und der Weiterentwicklung sparsamer Energieanwendung eine übergeordnete Bedeutung bei. Hierzu gehört unter anderem der Einsatz effizienter und CO2-armer Kraftwerkstechnologien, deren Marktreife allerdings bei weitem noch nicht erreicht ist. Auch dies ist ein Punkt, der eindeutig gegen einen vorschnellen Ausstieg aus der Braunkohleförderung spricht. Es liegt im Interesse aller Brandenburger, dass wir eine verlässliche Energiepolitik betreiben, welche mit ökonomischem Sachverstand und umweltpolitischer Vernunft Hand in Hand geht.
Genau dieser Dreiklang ist für uns im vorliegenden Antrag von GRÜNE/B90 nicht zu erkennen. Vielmehr erinnert mich der Antrag an die derzeit vielerorts zu bewundernde Imagekampagne des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, wobei ich mir erlaube, von dieser Stelle aus dem Handwerk einen herzlichen Glückwunsch insbesondere für die sehr gelungene Plakatierung auszusprechen. Sie entsinnen sich vielleicht, liebe Kolleginnen und Kollegen: Auf den Plakaten ist ein Neandertaler-Pärchen abgebildet. Dazu kann man unter anderem lesen: Natürlich geht es auch ohne Handwerk, hat ja früher auch geklappt. - So ähnlich ist das auch mit Ihrer Gesetzesvorlage. Natürlich geht es auch sofort ohne Braunkohle, hat ja früher auch geklappt.
Was wir für Brandenburg benötigen, ist die ökologische und wirtschaftliche Nutzung der Braunkohle als Energieträger. Dazu gehört einerseits, dass wir den schrittweisen Ausstieg aus
der Braunkohleförderung weiter im Blick behalten. Dies beinhaltet andererseits aber auch, dass wir verantwortungsvoll mit dem Thema Braunkohle im Hinblick auf ihre ökonomische Bedeutung umgehen.
Der Antrag der beiden Regierungsfraktionen beschäftigt sich primär mit einer sozialen Komponente des Themas, wobei ich den Kolleginnen und Kollegen der Linken durchaus gratulieren möchte, zeigt der Antrag doch, dass auch Sie in der Lage sind, mit der Regierungsverantwortung zu wachsen, und so manche Aussage zur Braunkohle aus der Wahlkampfzeit einem gewissen Verantwortungsbewusstsein gewichen ist.
Wir Liberale verfahren allerdings lieber nach dem Prinzip, schon vor einer Wahl zu sagen, was wir danach machen, dennoch: Respekt!
Wenn Ihre Fraktion dem Bundesgesetz nun eine soziale Note geben will, so fragen wir uns, auf welche Maßnahmen diese konkret abzielen. Sozial ist nicht immer das, was ein Wohlgefühl in Bauch, Herz und Kopf verursacht. Sozial sind in diesem Zusammenhang die Maßnahmen, die den Menschen Teilhabe und Mitsprache bei Entscheidungsprozessen ermöglichen, und diese sind bereits verankert. So beinhaltet § 2 des Gesetzes zur Förderung der Braunkohle im Land Brandenburg bereits eine Sozialklausel, in der angestrebt wird, „dörfliche Gemeinschaften und soziale Bindungen durch gemeinsame Umsiedlung zu erhalten.“ Dies ist eine deutliche soziale Handschrift. Aus diesem Grund sind wir als FDP-Fraktion zu der Auffassung gelangt, dass es keiner weitergehenden Regelung bedarf. Richtschnur ist und bleibt die Energiestrategie 2020, die es durch konkrete Projekte umzusetzen gilt. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Vogel, gestatten Sie mir eine Vorbemerkung. Als Mitglied der Landesregierung und als Abgeordneter des Hohen Hauses möchte ich eines deutlich machen: Ich nehme meine demokratische Verantwortung durchaus auch dann wahr, wenn ich grüne Positionen nicht unterstütze.
Sie haben vorhin die Bemerkung fallen lassen, wir würden unserer demokratischen Verantwortung nur dann gerecht werden können, wenn wir Ihrem Antrag zustimmten. Ich möchte festhalten, dass ich mich auch dann als Demokrat fühle, wenn ich Ihre Auffassung nicht teile.
Meine Damen und Herren! Die Landesregierung lehnt den Antrag der Grünen ab, aber nicht, Herr Vogel, weil es um ideologische Grundsätze ginge, wie Sie sie aus dem Brief der Bürgerinitiative zitiert haben, sondern aus einem anderen Grund. Der von Ihnen vorgelegte Antrag weckt Hoffnungen, die nicht erfüllt werden können, weil der Gesetzentwurf nicht mit dem Bundesrecht in Einklang zu bringen ist. Die erste Klage gegen ein derartiges Gesetz würde es zu Fall bringen, und das wissen Sie. Das war doch einer der Gründe, weswegen das Volksbegehren eine magere Beteiligung zwischen 0,8 und 3,2 % in einzelnen Landkreisen hatte.
Der zweite Grund: Es war und ist der Bevölkerung nicht zu vermitteln, dass ich a) aus der Atomenergie und b) aus der Braunkohleverstromung aussteigen und trotzdem - auf der Grundlage von erneuerbaren Energien - eine Versorgungssicherheit garantieren will. Das lässt sich gegenwärtig nicht garantieren.
Auch der Aufbau von virtuellen Kraftwerken, der schon lange Zeit in der Diskussion ist und worin das Land Brandenburg hinsichtlich Forschung und Umsetzung eines der führenden Bundesländer ist, wird noch 10 oder 15 Jahre dauern. Das wissen Sie.
Die Speicherkapazität von erneuerbaren Energien ist eine der großen Fragen, auf die wir uns - zusammen mit dem Land Berlin und im Zusammenhang mit unserer eigenen Innovationsstrategie - in der technologischen Entwicklung konzentrieren werden.
Meine Damen und Herren! Man kann zu sehr unterschiedlichen Auffassungen kommen. Herr Vogel, wir haben das hier schon einmal debattiert. Ich drehe den Spruch „Global denken, lokal handeln“ auch ganz gern einmal um.
Er kann auch heißen: Global handeln und lokal denken. Aber was nicht geht: Wir können nicht auf der einen Seite die Vorschrift bezüglich CCS blockieren wollen und auf der anderen Seite zugleich sagen, die Braunkohlentagebaue brauchen wir nicht.
Eines ist klar: Unsere gemeinsame Forderung, die auch im Koalitionsvertrag steht, dass Kraftwerke nur dann noch gebaut werden, wenn sie einen CO2-minimierten bzw. CO2-freien Betrieb sicherstellen, ist doch nur dann realisierbar, wenn erforscht werden kann, wie man auf diesen Weg gelangt.
Das heißt, hier beißt sich die Katze ein Stück weit in den eigenen Schwanz. Ich kann es ja politisch nachvollziehen, wenn man die Entwicklung überhaupt nicht will, dass man versucht, verschiedene Stolpersteine aufzubauen, um sie zu verhindern. Ich halte das aber nicht für richtig, und zwar vor dem inhaltlichen Hintergrund.
Ich glaube, dass wir Braunkohleverstromung weltweit und auch in Deutschland zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit und der Wirtschaftlichkeit als Brückentechnologie noch einige Jahrzehnte brauchen werden. Ich bin davon überzeugt, dass die Technologieentwicklung, die hier stattfindet,
von Bedeutung ist, um eine CO2-Minimierung nicht nur in Brandenburg, nicht nur in Berlin und nicht nur in Deutschland, sondern weltweit zu erreichen.
Ich will jetzt nicht die chinesischen Kraftwerke anführen; das Argument ist im Landtag schon mehrfach gebracht worden. Ich will einfach deutlich machen: Wir werden weltweit Kohleverstromung als Standbein der Energieerzeugung noch jahrzehntelang haben, unabhängig davon, was man möglicherweise meint und was vielleicht in Fachzeitschriften steht.
Es gibt nur wenige Länder, die in der Lage sind, eine Technologieentwicklung wie im Bereich CCS, CO2 in der gesamten Wertschöpfungskette darzustellen. Es muss doch wohl einen Grund haben, dass in Jänschwalde die einzig funktionierende Demonstrationsanlage steht.
Der zweite Grund ist - und da sind wir uns möglicherweise wieder einig -: Wenn wir CO2 abscheiden, hat das auch für andere Industriebereiche eine große Relevanz. Das abgeschiedene CO2 muss jedoch gespeichert werden. Insofern ist das Argument unmittelbar miteinander verkettet, was aus meiner Sicht dazu führt, dass wir Ihren Gesetzentwurf ablehnen müssen.