Protokoll der Sitzung vom 25.03.2010

Ich habe meine Fachabteilung, insbesondere die Verkehrsabteilung, angewiesen, möglichst zeitnah zu antworten, weil die Abgeordneten im Wahlkreis besonders oft bezüglich Verkehrsproblemen gefragt werden. Also wird das zeitnah beantwortet.

Zu Königs Wusterhausen sage ich eines: Ich bin stolz, dass wir es geschafft haben, Königs Wusterhausen in Bau zu bekommen. Das ist auch eine Erschließung in Richtung Süden. Das werde ich auch bei anderen Gelegenheiten weiterhin selbstbewusst sagen. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. Die Frage am Mikrofon 7 kann ich nicht mehr zulassen, sie ist nicht in der geregelten Zeit gestellt worden.

Wir kommen zur Frage 166 (Planung und Ausführung des L 23 Radweges Strausberg), gestellt von der Abgeordneten Kaiser von der Fraktion DIE LINKE.

Im Stadtteil Gartenstadt von Strausberg wohnen etwa 500 Bürger, darunter sehr viele Familien mit Kindern. Eine Bürgerinitiative hatte sich seit 2007 dort für einen Radweg eingesetzt, der in seiner ersten Bauphase von 200 m bis Gartenstadt und in der zweiten Phase bis Gielsdorf in die Planung des Landesbetriebes für Straßenwesen aufgenommen wurde. Im Jahr 2008 war zugesagt worden, dass im Jahr 2009 die Genehmigungsplanungen abgeschlossen sein würden.

Ich frage die Landesregierung: Welche Zeitschiene besteht für den Abschluss der Planungen und deren Realisierung vor Ort in Strausberg für den Radweg L 23 bis Gielsdorf?

Danke, Frau Abgeordnete. - Das Wort erhält wiederum Herr Minister Vogelsänger vom meistgefragten Ministerium.

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Noch ein Verkehrsproblem, Herr Minister!)

Das Wort erhält wiederum der heute meistgefragte Minister. Herr Vogelsänger, bitte.

Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Kaiser, zunächst etwas Grundsätzliches - auch diesbezüglich habe ich mir eine Statistik geben lassen -:

(Beifall und Lachen bei der CDU)

Wir haben seit 1993 fast 2 000 km bundes- und landesstraßenbegleitende Radwege gebaut. Dem Parlament ist in dieser Hinsicht viel zu verdanken; denn von seiner Seite werden die Gelder für diese wichtigen Projekte zur Verfügung gestellt. Wir haben eine vorläufige Haushaltsführung und insofern ein Problem, was neue Projekte betrifft. Zudem haben wir erhebliche Mehraufwendungen durch die Winterdienste bzw. Winterschäden, das muss in diesem Zusammenhang erwähnt werden.

Die Vorplanungsunterlagen, einschließlich Varianten und Vorzugslösung, liegen für das angesprochene Vorhaben vor. Die Situation im Einmündungsbereich der Gartenstadt ist jedoch kompliziert; das muss entsprechend realisiert werden. Die finanzielle Absicherung der weiterführenden Planungsphasen kann aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung derzeit nicht sichergestellt werden. Eine konkrete Zeitschiene kann erst benannt werden, wenn der Haushalt feststeht. Die Frage der Zeitschiene wird von meinem Ministerium noch einmal erörtert. Es ist immer schwierig, wenn konkrete Zusagen gegeben werden.

Ich habe mir noch einmal alle Bauprojekte vorlegen lassen und werde das mit den Abgeordneten, die Nachfragen haben, entsprechend erörtern. Es ist immer sehr schwer, vor Ort zu erklären,

dass eine für ein bestimmtes Jahr zugesagte Maßnahme um ein Jahr verschoben werden muss. Ich werde mich bemühen, für Klarheit zu sorgen. Ich brauche aber auch das Parlament, denn es müssen entsprechende Mittel im Bereich Landesstraßenbau zur Verfügung gestellt werden. Die Anfragen allein nützen relativ wenig, wir brauchen entsprechende Investitionen. Ich hoffe - wir befinden uns in den Haushaltsberatungen -, dass es im Bereich Landesstraßen keine Kürzung gibt, damit wir solche wichtigen Projekte absichern können. - Herzlichen Dank.

Es gibt Nachfragebedarf. Herr Bretz, bitte.

Herr Minister, wir freuen uns ja, dass Sie in Ihrem neuen Amt so aufgehen. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie, ob Sie dem Hohen Haus eine Aufstellung geben können, zu welchen Dingen Sie so alles Statistiken führen. Angesichts einer solchen Datenbreite ist es ja durchaus interessant, welchen Mehrgewinn an Informationen wir daraus ziehen können.

Herr Abgeordneter, ich empfehle das Mittel der Kleinen Anfrage. Wir werden dann innerhalb der Landesregierung klären, wer federführend für die Beantwortung zuständig ist. Ich finde Statistiken deswegen gut, weil man dann eine Bilanz hinsichtlich des Erreichten ziehen und entsprechend neue Ziele setzen kann.

Vielen Dank, Herr Minister. Diese Frage hätten Sie nicht beantworten müssen. Sie gehörte nicht zum Thema.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 1 und entlasse Sie bis 13 Uhr in die Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.04 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)

Ich eröffne die Nachmittagssitzung und begrüße als unsere Gäste Schülerinnen und Schüler aus der Bildungseinrichtung Buckow in der Schorfheide. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf:

Einführung eines Hochschulfreiheitsgesetzes in Brandenburg

Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache 5/628

Ich eröffne die Aussprache mit dem Redebeitrag des Abgeordneten Büttner, der vertretend für den erkrankten Abgeordneten Lipsdorf spricht.

(Zuruf des Abgeordneten Krause [DIE LINKE])

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, so ist das eben in kleinen Fraktionen: Wenn zwei mit Fieber krank im Bett liegen und nicht reden können, müssen eben andere einspringen.

(Genilke [CDU]: Er hat bestimmt Gelbfieber!)

Meine Damen und Herren! Wissenschaft und Forschung schreiten in einem beachtlichen Tempo voran und stehen in einem immer stärkeren Wettbewerb. Diesem Wettbewerb muss sich auch das Land Brandenburg mithilfe von mehr Qualität durch Freiheit und Exzellenz stellen. Darum hat die FDP-Fraktion Ihnen den Antrag „Einführung eines Hochschulfreiheitsgesetzes“ vorgelegt. Intention dieses Antrags ist, die Hochschulen als Motor des gesellschaftlichen Fortschritts darzustellen, und so sollten sie auch behandelt werden. Die Lösung steckt aus unserer Sicht in dem von uns vorgelegten Antrag. Wir Liberalen wollen mehr Freiheit und Verantwortung für die brandenburgischen Fachhochschulen und Universitäten.

Um dies zu ermöglichen, müssen die Hochschulen in selbstständige Körperschaften des öffentlichen Rechts umgewandelt werden. Sie sind damit nicht länger staatliche Einrichtungen. Im Gegenteil: Der Staat sollte sich aus der Detailsteuerung zurückziehen und die Eigenverantwortung der Hochschulen stärken. An die Stelle des staatlichen Weisungsrechts, aus dem die Universitäten und Fachhochschulen herausgelöst werden, treten weitreichende Kompetenzen sowie die volle Verantwortung für Personal-, Finanz- und Organisationsentscheidungen. Der Staat achtet also im Rahmen seiner Rechtsaufsicht weiterhin auf die Einhaltung geltender Gesetze. Gleichzeitig respektiert er bei der Ausgestaltung der Angelegenheiten die Autonomie der Hochschulen. Nur damit bekommen die Universitäten und Fachhochschulen mehr Gestaltungsfreiheit und Gestaltungsverantwortung.

Das hat unter anderem zur Folge, dass Hochschulen kurzfristig ihr Profil ausgestalten und schärfen können, um sich dadurch im internationalen Vergleich besser zu behaupten. Die Detailsteuerung weicht ergebnisorientierten Instrumenten wie Zielund Leistungsvereinbarungen. Diese werden zwischen Land und Hochschulen geschlossen.

(Frau Geywitz [SPD]: Das gibt es doch schon!)

Das Hochschulcontrolling und die konkret vereinbarten Ziele stellen die ersten beiden Schnittstellen zwischen Hochschulen und Land dar. Die dritte Schnittstelle ist die Finanzierung. Sie bleibt staatliche Aufgabe, orientiert sich jedoch stärker an Aufgaben, Zielen und erbrachten Leistungen der Hochschulen. Durch Einführung von Globalhaushalten haben sie die Möglichkeit, die ihnen übertragenen Finanzmittel eigenverantwortlich zu bewirtschaften und eine mittel- bis langfristige Finanzplanung zu erstellen. Wir Liberalen wollen, dass mit öffentlichen und privaten Geldern im Interesse der Forschung und Lehre wesentlich effizienter gewirtschaftet wird. Darum setzen wir uns für die Finanzverantwortung im Rahmen von Globalbudgets ein.

Der Staat zieht sich also nicht völlig aus der Hochschulpolitik zurück, es wird nur anders - aus unserer Sicht effektiver - gesteuert. Das ist ein Ansatz, der für mehr Kreativität, mehr

Engagement und mehr Initiative in der studentischen Ausbildung steht. Dieser Kreativität wird mit diesem Antrag Rechnung getragen.

Wer Qualität mit Exzellenz ergänzen will, braucht natürlich auch Wettbewerb. Die brandenburgischen Hochschulen sollen die Möglichkeit erhalten, mehr individuelle Stärkenprofile herauszubilden und den Wettbewerb, der daraus resultiert, anzunehmen. Dann werden sie im internationalen Vergleich an der Spitze stehen.

Ein weiterer Punkt zur Verbesserung der Qualität an den Hochschulen sind verbesserte Leitungsstrukturen. Die Hochschulen sollen so organisiert werden, dass die Verantwortung klar identifiziert werden kann. Dabei ist eine klare Aufgabenverteilung zwischen Hochschulleitung und hochschulinterner Selbstverantwortung unerlässlich. Sinnvoll wäre auch die engere Anbindung an das gesellschaftliche Umfeld, um die Handlungsfähigkeit und Beweglichkeit der Hochschulen nachhaltig zu erhöhen. Erst moderne Leitungs- und Organisationsstrukturen ermöglichen Spitzenleistung. Dass Hochschulen als Ganzes ihre Ziele besser erreichen, liegt auf der Hand.

Wir Liberalen setzen uns mit diesem Antrag für entscheidungsstarke Hochschulen ein. Dies beinhaltet unter anderem, dass sie das Personalmanagement eigenverantwortlich ausüben können. Die Beschäftigten, die bisher Beschäftigte des Landes waren, werden Beschäftigte der Hochschulen. Dies betrifft sowohl Beamte als auch Angestellte und Arbeiter. Das Personal soll bei diesem Übergang seine bisherigen Rechte und Pflichten in vollem Umfang behalten. Die Hochschulen sollen ihre Professorinnen und Professoren selbstständig und ohne Vorbehalt des staatlichen Einvernehmens berufen können. Das Ministerium hat die Aufgabe, lediglich generelle qualitätssichernde Vorgaben zu machen. Mit transparentem Personalmanagement ist es den Hochschulen möglich, auf aktuelle Gegebenheiten flexibel zu reagieren und nicht an starre Stellenpläne gebunden zu sein.

Abschließend möchte ich noch einmal unterstreichen, dass wir, die FDP-Fraktion, davon überzeugt sind, dass die brandenburgischen Universitäten und Fachhochschulen mit dieser Freiheit umgehen können und davon profitieren werden. Der Staat soll kein Entscheider für, sondern Partner der Hochschulen sein. Ein erster Schritt dazu ist, dass ihnen die notwendige Gestaltungskraft gegeben wird. Das ist die beste Wettbewerbsbedingung, die wir für die Hochschulen in Brandenburg hier und heute auf den Weg bringen können. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Büttner. - Wir fahren mit dem Beitrag der Fraktion der SPD fort. Die Abgeordnete Melior hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Büttner, ich bitte Sie, zuerst einmal dem Kollegen Lipsdorf herzliche Genesungswünsche auszurichten, ich wünsche ihm gute Besserung, und dass er es nicht persönlich nehmen soll, wenn wir heute seinem Antrag nicht folgen. Aber ich möchte zuerst ein paar Worte dazu sagen.

(Zustimmung des Abgeordneten Krause [DIE LINKE])

Dieser Antrag trägt den schönen Titel „Hochschulfreiheitsgesetz“. Jedoch nicht in allem, meine Damen und Herren, wo Freiheit draufsteht, ist auch Freiheit drin. So ist das auch mit diesem wohlklingenden Titel, dessen Erarbeitung Sie, meine Damen und Herren von der FDP, mit vorliegendem Antrag einfordern.

Sie können es nicht wissen, deshalb rufe ich es Ihnen gern in Erinnerung: Wir haben hier am 17. Dezember 2008 das Gesetz über die Hochschulen in Brandenburg verabschiedet. Darin das rechne ich ausdrücklich der früheren Ministerin Frau Prof. Dr. Wanka zu - sind die Autonomie der Hochschulen und die Freiheit von Wissenschaft und Forschung in einem hohen Maße berücksichtigt worden. Anders wäre das mit uns übrigens auch nicht gegangen, wir haben ja auch zugestimmt. Das gilt insbesondere für die Personal- und Finanzfragen. Die noch offenen Fragen in diesem Zusammenhang - Bologna-Prozess, ich erinnere Sie an unsere Debatte im Dezember vergangenen Jahres und auch durch KMK-Beschluss umzusetzende Regelungen - wollen wir mit der Evaluierung des Bologna-Prozesses in Angriff nehmen und dann in eine Hochschulnovelle einfließen lassen.

In Nordrhein-Westfalen ist das Hochschulfreiheitsgesetz - darauf werden Sie sich bezogen haben, davon gehe ich aus - bereits im Herbst 2006 verabschiedet worden. Im dortigen Parlament sind die Argumente dazu hinreichend ausgetauscht worden.