Protokoll der Sitzung vom 03.06.2010

Meine Frage bezieht sich auf die Reform der Jobcenter.

Nach dem von SPD und CDU ausgehandelten Kompromiss zur Reform der Jobcenter liegen dem Bundesrat mehr als 40 Änderungsanträge dazu, überwiegend von unionsgeführten Bundesländern, vor.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Wie schätzt sie die aktuelle Situation im Bundesrat bezüglich der Jobcenter-Reform ein?

Herr Minister Baaske erhält Gelegenheit, diese Frage zu beantworten.

Das weiß ich nicht so richtig, verehrter Herr Baer. Morgen wird der Bundesrat darüber entscheiden. Es gibt in der Tat eine ganze Menge Änderungsanträge, deren Inhalt sich mir mitunter nicht erschließt. Wir waren bei der Verhandlungsgruppe in Berlin drei Christdemokraten, drei FDP-Mitglieder und drei Sozialdemokraten, die dort zusammen mit dem BMAS verhandelt haben. Für die Christdemokraten waren Bayern und Sachsen vertreten. Ich kann nicht erkennen, warum jetzt plötzlich von den vereinbarten Linien in Größenordnungen abgewichen werden soll. Ich habe unseren Leuten, die morgen in Berlin sind, gesagt, dass sie vehement darauf achten sollen, an der Zweidrittelmehrheit der Kreistage nicht zu rütteln. Denn es kann nicht sein, dass ein Kreistag sagt, er würde gerne optieren, aber nach der nächsten Kommunalwahl der Meinung ist, Optieren sei der größte Blödsinn, und es sie nicht mehr will. Im Kreis muss schon eine gewisse Verve und ein großes Interesse dafür vorhanden sein. Dann bekommt man auch eine Zweidrittelmehrheit hin, sonst sollte man es lieber lassen.

Ich glaube, wichtig ist noch, dass man darauf drängt, den Ländern für die Entscheidung, ob eine Optionskommune das, was man von ihr erwartet, tatsächlich gewährleisten kann, einige Kriterien an die Hand zu geben. Hier gibt es auch Streit mit den CDU-geführten Ländern. Sie sind der Meinung, das sollte nicht der Bund machen, das sollten die Länder allein entscheiden. Ich wäre daher sehr dankbar, wenn uns ein Entscheidungskriterium an die Hand gegeben würde, wonach wir dann beurteilen können, ob die Landkreise, die sich bewerben, auch tatsächlich dazu befähigt sind oder nicht. Am Ende werden wir das sowieso entscheiden müssen. Aber wenn hier noch ein paar Kriterien mehr - besser mehr als weniger - auf dem Tisch lägen, täte das nur gut. Ansonsten müssen wir abwarten, was morgen passiert. Ich hoffe, dass Frau von der Leyen und Frau Merkel hinter ihrem Kabinettsbeschluss stehen und auch in der

Lage sind, das durchzusetzen, was das Kabinett im Bund beschlossen hat.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage 245 (Freiwilligen- Pass) stellt die Abgeordnete Schulz-Höpfner.

Ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger sind eine unverzichtbare Stütze für das Gemeinwesen. Mit dem von der Landesregierung eingeführten Brandenburger FreiwilligenPass können sie sich jetzt ihr ehrenamtliches Engagement bescheinigen lassen.

Ich zitiere von der Internetseite der Staatskanzlei:

„Der Pass belegt und würdigt somit Ihr ehrenamtliches Engagement und gibt Auskunft, welche Erfahrungen durch bestimmte Tätigkeiten erworben und welche Verantwortung übernommen wurde. Dieser Nachweis kann für den Berufseinstieg, das berufliche Fortkommen oder den Wiedereinstieg in das Berufsleben von Nutzen sein.“

Vor dem Hintergrund, dass die meisten Ehrenamtler jedoch berufstätig oder im Rentenalter sind, frage ich die Landesregierung: Welchen Vorteil haben Berufstätige, die sich in ihrer knapp bemessenen Freizeit ehrenamtlich engagieren, oder Seniorinnen und Senioren, die ihre ehrenamtliche Tätigkeit meist mit der eigenen Rente finanzieren, von dem Brandenburger FreiwilligenPass?

Vielen Dank, Frau Schulz-Höpfner. - Herr Gerber, Chef der Staatskanzlei, wird darauf antworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, zunächst einmal ist die Landesregierung stolz, aber vor allem dankbar dafür, dass sich unzählige Menschen in Brandenburg freiwillig und ehrenamtlich engagieren. Das sind Junge und Alte in diesem Land. Wir haben mit ca. 33 % der Bevölkerung, die sich ehrenamtlich engagieren, bundesweit einen Spitzenplatz. Ehrenamtler - das sagt schon der Name - engagieren sich ehrenamtlich, und was sie - zu Recht - erwarten, sind Anerkennung und Dankbarkeit sowie Wertschätzung für ihr Engagement, das sie für die Gesellschaft oder für den Nächsten leisten.

Der FreiwilligenPass ist eines von vielen Instrumenten, mit denen die Landesregierung versucht, das ehrenamtliche Engagement zu stärken und zu würdigen. Mit diesem Pass können die Ehrenamtler nachweisen und dokumentieren, welche ehrenamtlichen Tätigkeiten sie haben. Dass sie damit keine materiellen Vorteile verbinden, ist klar; das erwarten sie auch nicht. Im Übrigen gibt es auch jede Menge berufstätige oder im Moment nicht berufstätige Ehrenamtler, für die das Vorzeigen eines solchen Passes bzw. einer Dokumentation ihres ehrenamtlichen Engagements auch für ihren beruflichen Wiedereinstieg wichtig ist. Sie wissen, dass viele Arbeitgeber die Frage, ob und in welchem Umfang Menschen sich ehrenamtlich engagieren,

durchaus zu einem Kriterium für ihre Personalauswahl machen.

Vielen Dank, Herr Gerber. Ich sehe keinen Nachfragebedarf. Damit kommen wir zu einer weiteren Frage des Abgeordneten Baer von der SPD-Fraktion. Er stellt die Frage 246 („Verset- zung“ Brandenburger Polizisten nach Berlin).

Jüngsten Presseberichten war zu entnehmen, dass acht Brandenburger Polizisten in den Berliner Landesdienst wechseln. Für die Polizisten werde eine Art „Ablösesumme“ an Brandenburg gezahlt.

Ich frage daher die Landesregierung: Auf welcher Grundlage wurde die Höhe der „Ablösesumme“ ermittelt?

Herr Minister Speer, Sie erhalten Gelegenheit, darauf zu antworten.

Es ist in der Tat richtig, dass sich einige Absolventen der Polizeischule entschieden haben, ihren Dienst in Berlin aufzunehmen, nachdem wir, einer entsprechenden Bitte aus Berlin folgend, gestattet hatten, dass sich die Schüler dort bewerben dürfen. Die Ausbildungskosten sind auf der Grundlage der real entstandenen Kosten ermittelt worden. - Danke.

Vielen Dank, Herr Minister. - Die Frage 247 (Goldener Plan Ost) stellt der Abgeordnete Groß von der Fraktion DIE LINKE. Herr Abgeordneter Groß, bitte.

Die Koalition von CDU und FDP in Berlin hat das Sonderförderprogramm „Goldener Plan Ost“ - gewissermaßen in einer Nacht- und Nebelaktion - aus dem Bundeshaushalt gestrichen. Die Bundesregierung hat jedoch versprochen, die Fertigstellung der im Bau befindlichen Maßnahmen dennoch abzusichern. Im Land Brandenburg gibt es sechs Sportstätten, die mithilfe des „Goldenen Plans Ost“ gefördert werden und sich am 01.01.2010 noch im Bau befanden.

Ich frage die Landesregierung: Ist die Finanzierung dieser Maßnahmen tatsächlich gesichert?

Vielen Dank, Herr Groß. - Der Minister für Bildung, Jugend und Sport hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Groß, ich kann Ihre Sorgen zerstreuen. Ich bedauere genau wie Sie das Auslaufen des Sonderprogramms, denn der

„Goldene Plan Ost“ war in Brandenburg eine Erfolgsgeschichte. Das ist jetzt leider Geschichte.

Bei den letzten sechs Bauvorhaben hat es Zuwendungsbescheide an den Landessportbund gegeben, die auch in Abstimmung mit dem Bundesinnenministerium die vollständige Finanzierung der Projekte abgesichert haben. Ich habe dies überprüft. Verabredungsgemäß hat der Landessportbund entsprechende Verträge auch für den Zeitraum 2009/2010 abgeschlossen. Insofern kann ich Ihnen hier definitiv sagen: Die Finanzierung aller sechs Maßnahmen ist sichergestellt.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt Nachfragebedarf. - Herr Senftleben, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Sportminister Rupprecht! Es gibt ja neben dem Programm auch noch das Programm „Goldener Plan Brandenburg“, das auch schon seit einigen Jahren erfolgreich läuft. Nach meiner Kenntnis haben sich dort aktuelle Bewerbungen eingefunden.

Jetzt gibt es von einzelnen Sportvereinen die Frage, wie es hier weitergeht, weil an dieser Stelle gesagt worden ist, dass im Moment keine Zusage erteilt werden kann und demzufolge auch keine Finanzierung der Maßnahmen in dieser Form vorgesehen ist.

Ich kann an dieser Stelle sagen: Es gibt inzwischen sogar zwei „Goldene Pläne Brandenburg“. Zunächst gab es einen für den ländlichen Raum. Inzwischen gibt es einen, an dem auch Städte partizipieren können. Sonst gab es immer die Zehntausender-Grenze. Es ist geplant, beide Programme fortzusetzen. Ich kann an dieser Stelle nicht hundertprozentig sagen, in welcher Größenordnung. Ich kann als Sportminister nur meiner Hoffnung Ausdruck verleihen, dass dieses wunderbare Instrument, um gerade auch im ländlichen Raum Vereine zu unterstützen, erhalten bleibt.

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir behandeln noch eine letzte Frage. Es ist die Frage 248 (Verhandlungen zum Bund-Län- der-Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braun- kohlensanierung). Sie wird vom Abgeordneten Senftleben von der CDU-Fraktion gestellt. Herr Abgeordneter, Sie haben das Wort.

Es geht um das 5. Bund-Länder-Verwaltungsabkommen über die Finanzierung der Braunkohlensanierung. Das jetzt gültige Abkommen hat ein Volumen von rund 1 Milliarde Euro. Brandenburg hat hier einiges an guten Leistungen erbracht. Der Minister konnte sich bereits des Öfteren vor Ort davon überzeugen.

Deswegen meine Frage: Mit welchen Prämissen und inhaltlichen Vorstellungen, gerade auch zur Thematik Grundwasseranstieg und Vermeidung der Gefahren, geht die Regierung in

die jetzt beginnenden Verhandlungen zu einem weiteren BundLänder-Verwaltungsabkommen? Da der Minister bei der Antwort von Herrn Rupprecht auf meine Nachfrage schon kurz gezuckt hat, kann er noch kurz auf das andere Thema eingehen.

Herr Minister Vogelsänger, Sie dürfen das aufklären.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Senftleben, ich weiß nicht, ob ich jetzt zum „Goldenen Plan Brandenburg“ noch drei Sätze sagen darf.

(Zurufe: Ja!)

Es ist eine EU-Förderung. Dazu gibt es bei der EU einen Antrag auf Umschichtung. Darüber habe ich auch im zuständigen Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft berichtet. Wir werden abwarten, wie die EU darüber entscheidet. Wir halten dies für angemessen, auch von der Wichtigkeit für den ländlichen Raum her. Ich hoffe, dass die EU meinem Änderungsantrag folgt. Dann können wir sicherlich auch über die konkret beantragten Projekte entsprechend berichten.

Wir kommen zur Sanierung der DDR-Braunkohlentagebaue. Sie hatten die Milliarde Euro genannt. Ich möchte mich als Minister erst einmal bei der Bundesregierung bedanken. Dabei spielt die Farbenlehre gar keine Rolle. Seit 1992 gibt es diese Sanierung. Ohne die Bundesunterstützung wäre es Brandenburg, aber auch Sachsen und Sachsen-Anhalt nicht gelungen, diese große Aufgabe zu stemmen. Davor gab es ja eine große Vernachlässigung.

Zurzeit läuft das 3. ergänzende Verwaltungsabkommen für die Finanzierung. Es betrifft die Jahre 2008 bis 2012. Sie haben Recht: Ich bin des Öfteren und gern in der Lausitz und konnte mich davon überzeugen, wie gut die Mittel eingesetzt werden. Ich habe mir vorgenommen, mit der Region über die Zukunftsaufgaben ab 2012 zu sprechen. Ich bin der Überzeugung, dass bis 2012 die Maßnahmen nicht abgeschlossen werden können. Im Rahmen der nächsten turnusmäßigen Sitzung des BundLänder-Steuerungs- und Budgetausschusses im Juni soll es ein erstes Gespräch zu diesen Verhandlungen geben. Das ist eher eine Terminabsprache -, bei der man sich verständigt, wie die Verhandlungen geführt werden sollen. Ich habe auch ein Gespräch mit dem sächsischen Innenminister, Herrn Ulbig, geführt, eigentlich zur Altschuldenhilfe; aber wir hatten auch dies angesprochen. Ich bin der Meinung, die Länder Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg sollten sich entsprechend abstimmen, was die Verhandlungen mit dem Bund betrifft, damit wir hier gemeinsam weiterkommen.

Weiterhin wird die LMBV ein Status-quo-Gutachten erstellen, was die bergrechtlichen Angelegenheiten, aber auch die wasserrechtliche Sanierung betrifft. Damit bekommen wir einen Überblick über das, was erreicht wurde, und das, was noch notwendig ist, und setzen danach die Schwerpunkte. Es gibt natürlich Übereinstimmung, dass gerade die Grundwasser- und Wassersanierung, auch die Frage der Tagebauseen, in den nächsten Jahren einen besonderen Schwerpunkt darstellt. Hierzu brauchen wir den Status-quo-Bericht und danach die finanzielle und zeitliche Untersetzung für die Phase nach 2013.

Ich sage dem Parlament aber auch etwas, was sicherlich eine Schwierigkeit darstellen wird. Die Lausitz braucht die Solidarität des Bundes, aber auch des Landes Brandenburg. Ein Folgeabkommen wird sicherlich ergeben, dass auch Landesmittel notwendig sind. Der Bund wird das nicht allein finanzieren. Das ist natürlich auch eine spannende Aufgabe hier im Landesparlament.

Vielen Dank, Herr Minister. Es gibt Nachfragebedarf. Zunächst erhält der Fragesteller das Wort.

Sie haben die Farbenlehre, die keine Rolle spielt, angesprochen. Ich denke, das ist an der Stelle vielleicht einfacher als bei anderen Themen, die wir gestern und heute bereits debattiert haben. Sie haben gesagt, Sie wollen die Region in die Diskussion einbinden. Das halte ich für richtig und wichtig. Deswegen Dank dafür.

Meine Frage: Wie werden Sie die Kollegen vor Ort einbinden? Denn ich habe das Gefühl, dass in der Region zu dem Schwerpunktthema „Grundwasseranstieg und damit verbundene Gefahren“ in der öffentlichen Wahrnehmung eine andere Auffassung oder auch geringere Akzeptanz besteht als zu schöngeistigen Projekten, die manchmal angesprochen werden, die aber für die eigentliche Gefahr, die für die Einwohner besteht, wenig Linderung versprechen, die manchmal nur eine Art Prestigedarstellung sind, aber nicht den Grundwasseranstieg als Hauptproblem lösen helfen.

Bitte, Herr Minister.

Herr Abgeordneter, hierzu gibt es eine ganz praktische Einrichtung in Ihrer Region. Das ist die Regionale Planungsgemeinschaft. Darin sind die Landräte und der Oberbürgermeister von Cottbus vertreten. Es wäre gut, dort ein entsprechendes Gespräch zu führen.

Ich halte es trotzdem für richtig, dass wir diesen Status-quoBericht zur Grundlage nehmen, denn es ist ja ein durchaus kompliziertes Management, das da notwendig ist.

Herr Minister, es gibt noch Fragebedarf des Abgeordneten Schippel.