Es wurde vereinbart, hierzu keine Debatte zu führen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer der Beschlussempfehlung in Drucksache 5/1454, Gesetz zum Versorgungslastenteilungs-Staatsvertrag, Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig verabschiedet worden.
Wir kommen demzufolge zur Abstimmung. Die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, Drucksache 5/1453, Erstes Änderungsgesetz des Brandenburgischen Dolmetschergesetzes, liegt Ihnen vor. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist das Gesetz einstimmig angenommen.
Ich schließe Tagesordnungspunkt 6. Bevor ich Tagesordnungspunkt 7 aufrufe, begrüße ich unsere Gäste vom Technologischen Berufsbildungszentrum Potsdam. Herzlich willkommen!
Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungs- verband-Staatsvertrag)
Wir kommen zur Abstimmung. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 5/1383, Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag, an den Hauptausschuss. Wer der Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Damit ist der Antrag überwiesen.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion bringt einen Gesetzentwurf zur Änderung des Polizeigesetzes des Landes Brandenburg in das Parlament ein. Wir wollen, dass das, was international üblich ist, was auch in Deutschland in einigen Ländern und bei der Brandenburger Polizei auf freiwilliger Basis teilweise praktiziert wird, in das geltende Polizeigesetz aufgenommen wird. Wir möchten, dass Polizeibeamte im alltäglichen Dienst, beispielsweise im Wachund Wechseldienst, bei Verkehrskontrollen oder bei Streifengängen, ein Namensschild tragen. Wir sind der Meinung, dass zu einer Uniform auch ein Name gehört und dass es nicht ausreichend ist, dass eine Uniform Ausweis von staatlicher Autorität ist. Staatliches Handeln lässt sich nicht allein auf den Staat zurückführen; zum staatlichen Handeln gehören diejenigen, die es ausführen, und die haben einen Namen.
Wir haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Besonderheiten des Polizeidienstes berücksichtigt. Zu den Besonderhei
ten des Polizeidienstes gehört, dass das polizeiliche Handeln es nicht immer erlauben bzw. ermöglichen wird, dass jeder Polizeibeamte ein Namensschild trägt. Es gibt Einsatzfälle, bei denen es notwendig ist, dass Polizeibeamte nicht durch ein Namensschild zu identifizieren sind. Dazu gehören Einsätze der Sondereinheiten, aber auch in bestimmten Großlagen wie Demonstrationen, die insbesondere in unserem Nachbarland Berlin ein Problem darstellen. Aber - das muss man deutlich sagen in der Regel ist es vertretbar und bringt vor allem für den Bürger, aber auch für den handelnden Beamten einen Vorteil, wenn dieser sich nicht nur zu Beginn des Einsatzes vorstellt, sondern wenn man ihn während des gesamten Einsatzes mit seinem Namen anreden kann. So kann auf Augenhöhe agiert werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte auf Folgendes eingehen, weil das in der Vorberichterstattung eine gewisse Rolle gespielt hat. Es wurde von einigen Fraktionen im Landtag signalisiert, dass es Zustimmung zu einer Überweisung oder Zustimmung zu dem Anliegen des Gesetzentwurfs gäbe. Das nehmen wir zur Kenntnis, allerdings sage ich im Namen der CDU-Fraktion ganz deutlich: Wir wollen die Namensschilder nicht einführen, weil wir unserer Polizei misstrauen. Wir geben nicht etwa als Begründung an, dass polizeiliche Einsätze ständig mit einer gewissen Gefahr der Rechtsübertretung behaftet seien
und wir deswegen die Namensschildregelung in das Gesetz aufnehmen wollten. Wir sind nicht dieser Meinung, und ich kann aus meiner zehnjährigen Parlamentserfahrung, Frau Präsidentin - ich bin vor zehn Jahren das erste Mal in den Landtag gewählt worden -, deutlich sagen: Mir sind aus der Ausschussarbeit, aber auch aus der Arbeit im Plenum keine Fälle bekannt geworden, bei denen es um die Überschreitung von Kompetenzen Angehöriger der Polizei des Landes Brandenburg ging. So etwas ist sehr wohl anderswo passiert. Zurzeit läuft ein Prozess, der sich auf einen Einsatz der Berliner Polizei bezieht. Für Brandenburg kann man klipp und klar sagen: Wir haben sehr gute Erfahrungen mit der Arbeit der Polizei gemacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte auch auf die Reaktion des Innenministeriums eingehen. Als der Gesetzentwurf öffentlich diskutiert wurde, wurde ein Sprecher des Innenministeriums mit der Aussage zitiert: Es gibt Wichtigeres. - Das mag sein. Sieht man sich die Arbeit des Innenministeriums an, so stellt man fest, dass jetzt endlich auf die Defizite bei der Bombensuche in Oranienburg reagiert wird.
Herr Speer hat nun offensichtlich doch noch 2,5 Millionen Euro gefunden. Viele, die CDU-Fraktion, aber auch der SPDLandrat von Oberhavel, haben diese Zahlung schon vor Wochen und Monaten gefordert. Der Innenminister hat damals noch im Innenausschuss gesagt, das sei ganz klar eine Sache der Kommunen, das Land würde viel zu viel in dieser Hinsicht tun, man habe an dieser Stelle ein reines Gewissen. - Das reine Gewissen sieht so aus, dass man nun unter höchstem Druck 2,5 Millionen Euro locker macht.
Beim Brand- und Katastrophenschutz ist bekannt: Man tut nichts, bis auf die Formulierung in dem Antrag der Koalitions
fraktionen. Wir bitten die Landesregierung, darüber nachzudenken, ob man nicht etwas tun könne. Jetzt gibt es eine zweite Kommission; mal schauen, was dabei herauskommt. Die erste Kommission, die Herr Speer gebildet hat, wird in der nächsten Woche vorstellen, wie man die innere Sicherheit in Brandenburg mit sage und schreibe 1 900 Polizeibeamten weniger realisieren will.
Vor diesem Hintergrund kann ich mir vorstellen, dass es Wichtigeres gibt; wir finden diese Aussage dennoch falsch. Was getan werden kann, um das Verhältnis zwischen Bürger und Polizei zu verbessern, sollte getan werden. Deswegen freue ich mich auf die Debatte zu unserem Gesetzentwurf. - Danke schön.
Vielen Dank, Herr Petke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Stark erhält das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Petke, liebe CDU-Fraktion, ich muss schon sagen, Sie haben in der Angelegenheit Kennzeichnungspflicht für unsere Polizeibeamten eine Riesenwende vollzogen.
Ich erinnere mich an die politischen Debatten der vergangenen zehn Jahre: Sehr oft ist von unserer Seite - von linker Seite angeregt worden, dieses Thema in aller Ruhe zu besprechen. Das ist stets in Bausch und Bogen unter der Verantwortung Ihres CDU-Ministers und auch Ihrer Verantwortung als innenpolitischer Sprecher abgebügelt worden.
Über Ihren Antrag muss man sich wundern, denn es gibt nirgendwo in der Bundesrepublik eine Initiative der CDU, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Aber es ist löblich, warum nicht? Wir begrüßen das.
Sie fordern in Ihrem Gesetzentwurf die Einführung einer individuellen Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbedienstete. Das kann sowohl ein Name als auch eine Dienstnummer sein. Herr Petke, Sie haben ein wenig den Eindruck erweckt, als gebe es bisher keinerlei Legitimationspflicht unserer Beamten. Bereits heute müssen sich die Beamten ausweisen, allerdings „defensiv“, das heißt auf Nachfrage. Eine Legitimationspflicht besteht also bereits. Wenn der angesprochene Bürger es wünscht, muss der Dienstausweis gezeigt werden. Dennoch sind wir ganz auf Ihrer Seite, wenn es darum geht, offensiv über eine individualisierte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte in unserem Land zu diskutieren.
Das ist allerdings ein sehr sensibles Thema. Das sehen die Beamten selbst so, aber auch Gewerkschaften, Personalräte und mit dem Thema befasste Institutionen. Wir werden uns mit ihnen in aller Ruhe und Gelassenheit über die Argumente pro und kontra auszutauschen haben. Es wird auch die Frage zu beantworten sein, warum nur ein Teil des öffentlichen Dienstes die Polizeibeamten - der individuellen Kennzeichnungspflicht unterliegen soll. Warum soll diese Pflicht nicht auch in der Justiz, den Schulen und der öffentlichen Verwaltung gelten? Was spricht dagegen, dass - wie in jeder Bank und bei der Bundes
wehr - die Beamten, die im Namen des Staates mit Bürgerinnen und Bürgern Kontakt aufnehmen, grundsätzlich namentlich erkennbar sind? Ich hielte es für eine gute Idee, das auszuweiten.