Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

Brandenburg wird einen der besten und schnellsten Regionalverkehre deutschlandweit mit modernsten Fahrzeugen haben. Trotz Krise der S-Bahn wird dieser Regionalverkehr von immer mehr Fahrgästen in Anspruch genommen. Er ist ein guter Beitrag zur ökologischen Verkehrswende.

In Zeiten sinkender Regionalisierungsmittel und auch sonst sinkender Einnahmen des Landes ist das kein Pappenstiel. Allerdings sind wir von der Koalition keine Freunde von Ausschreibungen und Einsparungen um jeden Preis, denn mit den Verkehrsleistungen gehen bei der Deutschen Bahn auch Arbeitsplätze verloren - auf den Führerständen, bei den Zugbegleitern und in den Werkstätten -, und zwar anständig bezahlte Arbeitsplätze. Was wir stattdessen bei den Wettbewerbern bekommen, ist manchmal von durchwachsener Qualität. Deshalb verhandeln die Bahngewerkschaften seit Wochen über einen Branchentarifvertrag. Genauso lange sperren sich einige Privatbahnen. Sie wollen den Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten. Das wollen wir nicht. Wir wollen einen Wettbewerb um die beste Qualität, nicht um den geringsten Lohn.

In dieser Situation wäre es das falsche Signal, eine Ausschreibung um jeden Preis ins Gespräch zu bringen. Die Privatbahnen würden meinen, die Politik schere sich nicht um die Löhne, die sie zahlen. Das tun wir nicht. Ein Branchentarifvertrag würde auch den Eisenbahnern in Brandenburg und der Konjunktur in diesem Land guttun.

Hinzu kommt, dass die S-Bahn Berlin deutschlandweit einen Sonderfall darstellt. Ihre Muttergesellschaft, die Deutsche Bahn AG, hat jahrelang die Gewinne abgezogen statt zu reinvestieren. Sie hat Werkstätten geschlossen, Fachleute entlassen, Ausbildungsplätze gestrichen, Züge verrotten lassen und damit nicht nur die Zuverlässigkeit, sondern auch die Sicherheit der Fahrgäste aufs Spiel gesetzt. Diese Gewinne - Nahverkehrsmittel aus den Landeshaushalten von Berlin und Brandenburg - liegen jetzt bei der DB AG und werden dort für höchst umstrittene Großprojekte eingesetzt, statt flächendeckend zu einer Verbesserung der Situation im Regionalverkehr beizutragen.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung als momentane Verwalterin der DB AG - sie befindet sich zu 100 % in Bundeseigentum ist bis heute jedenfalls nicht dadurch aufgefallen, auf eine gesonderte Gemeinwohlbindung der DB AG-Gewinne zu achten. Wir müssen uns daher sorgfältig Gedanken darüber machen, wie man bei der S-Bahn Berlin GmbH wieder die Qualität anbieten kann, die hier in Brandenburg Standard ist und die vor dem Privatisierungswahn auch bei der DB AG Standard war, egal, ob Betreiber die S-Bahn, die Deutsche Bahn, die kommunale BVG oder auch die „vormehdornsche“ DB AG war. Sie hat ihre Arbeitsaufgaben über Jahrzehnte zuverlässig erfüllt und Höchstleistungen erbracht. Die Probleme traten erst auf, als ein unverantwortlicher Kostendruck einsetzte. Wir brauchen eine Bürgerbahn statt Börsenwahn. Wir brauchen zuverlässige Verkehrssysteme, die den Menschen dienen, statt Rendite auf dem Rücken von Beschäftigten und Fahrgästen.

Dazu müssen wir gemeinsam mit Berlin - das ist richtig -, wo sich die meisten S-Bahn-Strecken befinden, sorgfältig prüfen, welche die beste - und nicht die billigste - Lösung für dieses einzigartige Bahnsystem ist, denn die technisch leider nicht sehr zuverlässigen Fahrzeuge der S-Bahn - die Vorgängerbaureihen haben ohne Probleme 70 Jahre und länger gehalten können aufgrund des Stromsystems nur hier in Berlin fahren. Kein anderer Betreiber hat solche Fahrzeuge in seinem Lokschuppen. Daher muss auch sorgfältig geprüft werden, ob ein System um der Ausschreibung selbst willen zerschlagen werden kann oder ob ein bewährter Gesamtanbieter, der dem öffentlichen Wohl verpflichtet ist und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ordentliche Bedingungen bietet, eine bessere Alternative darstellt.

Daher sollten wir uns nicht durch derartige Anträge festschreiben lassen und die beste Lösung durch einen Ausschreibungswahn um jeden Preis ersetzen, denn ein übertriebener Kostensenkungswahn kann alle Erfolge, die wir gesehen haben, gefährden.

Nichtsdestotrotz, Herr Büttner, werden wir dem Antrag auf Überweisung in den Ausschuss zustimmen, denn wenn Sie das Protokoll vom 18. Februar zu Ende gelesen haben, werden Sie wissen, dass der Vorgang darinsteht und noch offen ist. Insofern haben Sie einen Antrag auf das geschrieben, was wir schon haben.

(Beifall SPD)

Der Abgeordnete Genilke spricht für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Winter steht vor der Tür und alle Kunden der S-Bahn Berlin stellen sich die Frage: Wie schlimm wird es wohl in diesem Jahr?

Ohne Zweifel hat das beliebteste öffentliche Verkehrsmittel der Hauptstadtregion erheblich an Vertrauen eingebüßt, welches in den kommenden Jahren unter erheblichen Anstrengungen wieder aufgebaut werden muss. Die gestrige Berichterstattung in der Presse, 74 % der Flotte seien erst im Einsatz, lässt daran zumindest Zweifel zu. Ob dies gelingen kann, wird uns die SBahn Berlin GmbH erst noch beweisen müssen. Immerhin konnte im Sommer der ursprünglich „zahnlose“ S-Bahn-Vertrag erfolgreich nachverhandelt werden. Bei Schlechterfüllung drohen nun unter anderem höhere Strafzahlungen als zuvor, und die Hoffnung auf einen reibungsloseren Winterverkehr steigt.

Nichtsdestotrotz ist die CDU-Fraktion der Auffassung, dass ein Grundübel dieses S-Bahn-Chaos die Monopolstruktur darstellt. Daher begrüßen wir jede Form des Wettbewerbs in diesem Bereich und somit auch die Bekräftigung der Landesregierung, eine Ausschreibung zügig vorzubereiten. Wir unterstützen den Antrag der FDP-Fraktion daher ausdrücklich.

Ich möchte der Regierung diesbezüglich in Erinnerung rufen, dass wir darüber Anfang des Jahres schon einmal gesprochen haben. Damals gab es auf unseren Antrag zur Bewältigung des

S-Bahn-Chaos einen Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen, in dem der Abschluss einer Variantenprüfung zur Vergabe der S-Bahn-Leistung im I. Quartal angemahnt wurde; Herr Beyer hat es bereits erwähnt. Obwohl die Landesregierung im selben Landtagsbeschluss aufgefordert wurde, zeitnah über die Ergebnisse dieser Variantenprüfung zu informieren, ist bisher leider nichts geschehen. Da entsteht schon ein wenig der Eindruck, hier soll etwas ausgesessen werden.

Meine Damen und Herren! Ich sage Ihnen auch: Mit Aussitzen wird es nicht einfacher. Die Vorteile einer Ausschreibung liegen dagegen auf der Hand. Durch den Wettbewerb werden die Unternehmen effizienter, und das Risiko eines Totalausfalls wie im letzten Winter wird minimiert. Darüber hinaus - man beachte die Einsparungen bei der Ausschreibung zum Stadtbahnnetz - können erhebliche öffentliche Mittel eingespart werden und in die Verbesserung des Verkehrsangebotes fließen.

Eine Rekommunalisierung, welche in der Variantenprüfung ebenfalls explizit überprüft werden soll, lehnen wir daher ab. Die geschätzten Kosten von mindestens 1,2 Milliarden Euro für die Anschaffung eines eigenen Fahrzeugpools werden die Länder Berlin und Brandenburg in naher Zukunft nicht aufbringen können. Darüber hinaus glauben wir auch nicht, dass die BVG das geeignete Unternehmen für die S-Bahn ist. Umso wichtiger ist demnach ein zügiges Signal an die Privatwirtschaft, dass Teile der S-Bahn-Leistungen ausgeschrieben werden. Nur dann besteht die Möglichkeit, sich darauf zielorientiert vorzubereiten.

Wie Sie wissen, gibt es für den Berliner S-Bahn-Betrieb keine Konfektionszüge, die, wie in anderen Städten, vielleicht einsetzbar sind. Die Unternehmen sind also dazu gezwungen, Züge bei der S-Bahn Berlin GmbH zu erwerben oder neue Züge in Auftrag zu geben. Dazu ist ein gewisser zeitlicher Vorlauf, so denke ich, durchaus nachvollziehbar.

In den abzuschließenden Verträgen sind dann die Übernahmeklauseln für das Wagenmaterial vorzusehen, um den Verkehrsunternehmen die Investitionen, die meist innerhalb 25 Jahren abgeschrieben werden müssen, zu ermöglichen. Wichtig ist, dass die Strategien der Länder Berlin und Brandenburg zeitnah kommuniziert werden, damit die Vorbereitungen dafür getroffen werden können. Ob nun explizit die Ringbahn als Erstes ausgeschrieben werden soll, dazu sollten wir uns im Ausschuss von Experten noch einmal genau unterrichten lassen. Die Regierung steht diesbezüglich, wie gesagt, ohnehin in der Pflicht. Daher findet dieser Antrag auch unsere Unterstützung.

Auf das eben Gesagte und Gehörte möchte ich trotzdem eingehen. Frau Kircheis sprach von sinkenden Regionalisierungsmitteln. Dies ist bei Weitem nicht der Fall. Wenn Sie in den Haushalt schauen, werden Sie feststellen, dass sie in diesem und im nächsten Jahr um genau die eingehaltenen und vertraglich vereinbarten 1,5 % Dynamisierung steigen. Das waren in diesem Jahr fast 6 Millionen, und im nächsten Jahr werden es 7 Millionen Euro sein. Daher bringt uns diese Art der Betrachtung hier nicht einen Meter weiter. Wir können auch nicht so lange warten, bis wir meinen, dass ein vernünftiger Tarifvertrag zustande gekommen ist. Wir haben eine Tarifautonomie, daher können wir uns nicht davon abhängig machen, welche Gewerkschaft gerade mit welcher anderen welche Vereinbarungen trifft oder nicht. Wir haben jetzt zu handeln, und das noch in diesem Jahr.

Deshalb bitte ich um Annahme des Antrags auf Überweisung in den Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Die Abgeordnete Wehlan spricht für die Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Beyer, ich verstehe ja die Unduldsamkeit zu all den Fragen angesichts Ihres heutigen Antragsthemas, noch dazu, wenn wir solcherart Signale wahrnehmen wie von Herrn Franz, Geschäftsführer des VBB, zum drohenden Winterchaos in Berlin bzw. verbunden mit der Berliner S-Bahn.

All das, was wir bereits im Januar dieses Jahres hier im Landtag thematisiert haben, wie Werkstattkapazitäten, Material und verfügbare Züge, ist mit einem großen Fragezeichen für die bevorstehende Wintersaison versehen, und das, obwohl die im Besitz der Deutschen Bahn befindliche S-Bahn nach monatelangen Zugausfällen Verbesserungen für den nächsten Winter angekündigt hat. Das kann schon knurrig und unduldsam machen. Nur denke ich, dass Unduldsamkeit gerade in Anbetracht der gegenwärtigen Situation kein guter Berater in einem Prozess ist, der sachlich und fachlich erörtert wird, und zwar nicht nur hier in Brandenburg, sondern zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg abgewogen und erörtert werden muss. Sie wissen auch, wenn es um die Bahnbestellung geht, dann sind die Verhältnisse ziemlich deutlich: 90 % Berlin, 10 % Brandenburg. Insofern ist jede Entscheidung, die man hier forcieren bzw. befördern will, immer auch eine Entscheidung, die mit dem größeren Partner Berlin bedacht sein muss.

Im Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen vom Januar dieses Jahres haben wir die Landesregierung aufgefordert, tätig zu werden. Die Stichworte - ich möchte nur noch einmal daran erinnern - waren: eine vertragsgemäße Gestaltung des S-BahnVerkehrs, Sanktionsmöglichkeiten und Nachverhandlungen zum S-Bahn-Verkehr, Entschädigung der Fahrgäste und Einbehaltung der Mittel wegen Nicht- bzw. Schlechtleistung und deren Verbleiben im ÖPNV-System, Durchsetzung der Belange des Allgemeinwohls. Das möchte ich an dieser Stelle besonders hervorheben und in Erinnerung rufen, weil all die Fragen, die hier thematisiert werden, nicht nur auf den Anspruch der Wettbewerbsfähigkeit reduziert werden dürfen, und eben auch der Punkt:

„Der Landtag fordert die Landesregierung auf, gemeinsam mit dem Land Berlin im I. Quartal die Variantenprüfung zur Vergabe von S-Bahnleistungen abzuschließen. Im Falle einer Entscheidung für die wettbewerbliche Vergabe eines, mehrerer oder aller Teilnetze ist das Vergabeverfahren zügig vorzubereiten, wobei auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Standards zu achten ist.“

Das zuständige Ministerium wurde beauftragt, zeitnah zum Sachstand zu berichten. Wir haben es einmal hier im Landtag und einmal im zuständigen Fachausschuss diskutiert. Insbesondere sollten dabei die verschiedenen Varianten und dann natürlich ein Ergebnis zur Vergabe vermittelt werden.

Der Zeitraum - das möchte ich hier nicht unter den Tisch fallen lassen - ist sehr kritisch reflektiert worden, und da treffen wir uns auch wieder. Der Zeitrahmen war für das I. Quartal dieses Jahres formuliert. Das war eine sehr optimistische Variante, ohne den Partner Berlin formuliert, denn bereits in der Ausschusssitzung im Februar haben wir zur Kenntnis nehmen dürfen, dass das für das I. Quartal nicht festzustellen ist, aber auch den Anspruch, dass die Landesregierung sowie der zuständige Fachausschuss das Jahr 2010 mit dem Punkt der Vergabeentscheidung verbinden will.

Wir müssen also nichts beschließen, was bereits klar ist. Ich verweise auch auf die Notwendigkeit, dass zur formalen Sicherung dieser Option Ausschreibung/Vergabe zur Betriebsaufnahme Ende 2017 gemäß Artikel 7 der Verordnung der Europäischen Union 1370 bereits vor Beginn des Prüfungsprojektes das auszuschreibende Teilnetz vorzuveröffentlichen ist.

Das bedingt zwar noch keine rechtliche Bindung; darüber sind wir uns durchaus im Klaren. Aber Berlin und Brandenburg haben es bereits getan. Das ist ein deutliches Signal für die Vergabeentscheidung.

Herr Beyer, die Forderung, die Sie unter dem zweiten Teilstrich Ihres Antrags erheben, ist illusorisch, insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt. Sie verkennen die sachliche Situation. Noch bevor der Prüfvorgang zur Teilnetzausschreibung des S-Bahn-Rings fachlich untersetzt ist, wollen Sie schon die Diskussion über mögliche Inbetriebnahmen in den Jahren 2019 und 2022 forcieren bzw. Dinge festmachen. Sie wissen um die Problematik und die gegenwärtig in der Diskussion stehenden Handlungsoptionen aus Berliner Sicht: Direktvergabe an die BVG oder ein neu zu gründendes Unternehmen, Wettbewerb, Kommunalisierung. All diese Varianten sind gegenwärtig im Prüfverfahren. Ich verrate kein Geheimnis, wenn ich sage, dass die Kommunalisierung von den Linken in Berlin und Brandenburg deutlich unterstützt wird, auch weil wir den ÖPNV und damit den SPNV als wichtigen Baustein der Daseinsvorsorge empfinden.

(Beifall DIE LINKE)

Notwendig ist aber ein Variantenvergleich. Dabei spielen vor allem folgende Aspekte eine Rolle: Versorgung der Kunden, Versorgungssicherheit, Qualität, wirtschaftliche Prüfung, Prüfung der Finanzlage, Marktlage der potenziellen Anbieter und Finanzierungsmöglichkeiten für die notwendige Fahrzeugflotte. Solange dieser Prüfvorgang nicht zum Abschluss gebracht ist, wird es keine Entscheidung geben. Da wir als federführender Fachausschuss nach dem Beschluss des Landtags vom Januar dieses Jahres in den Prüfvorgang bzw. die Vergabeentscheidung einbezogen sind, denke ich schon, dass die abschließende Beratung zu diesem Teilbereich es durchaus rechtfertigt, Ihren Antrag in den Ausschuss zu überweisen. Er berührt den Sachgegenstand, wenngleich ich hier auch verdeutlicht habe, in welchen Punkten wir uns unterscheiden.

(Beifall DIE LINKE)

Der Abgeordnete Jungclaus spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ein funktionierender ÖPNV kann unserer Auffassung nach langfristig nur durch einen freien und fairen Wettbewerb gewährleistet werden. Deshalb begrüßen wir grundsätzlich den FDP-Antrag, denn er geht in die richtige Richtung. Wettbewerb auf der Schiene ist unabdingbar.

Am deutlichsten wurde uns das am Beispiel der Berliner S-Bahn gezeigt. Das Chaos ist immer noch nicht ganz behoben. Wir müssen leider davon ausgehen, dass sich in diesem Winter die Pendlerinnen und Pendler erneut in völlig überfüllte Züge quetschen dürfen oder auf zugigen Bahnsteigen warten müssen. Der einzige Fortschritt zum vergangenen Jahr wird wohl sein, dass die S-Bahn das Chaos diesmal schon im Oktober angekündigt hat.

Für den maroden Zustand des Fuhrparks ist in erster Linie die Unternehmensstrategie der Bahn AG verantwortlich, den Regionalverkehr durch Gewinnabschöpfung, den Abbau von Personal und die Vernachlässigung der Wartung zu schröpfen. Die Einflussnahme der Politik ist aufgrund eines schlecht verhandelten Verkehrsvertrages begrenzt. Für diesen Verkehrsvertrag ist wiederum die Landesregierung mitverantwortlich.

Aus diesen Fehlern der Vergangenheit muss sie lernen. In diesem Fall heißt das, endlich für fairen Wettbewerb auf der Schiene zu sorgen. Eine erneute Direktvergabe an die S-Bahn ist kategorisch auszuschließen. Soweit stimmen wir mit den Forderungen der FDP überein. Auch den jetzt kritisierten Zeitrahmen halte ich nicht für so sehr kritisch. Vielmehr hielte ich es für kritisch, das Schienennetz bis 2022 im Wettbewerb zu vergeben. Das ist unserer Ansicht nach ein wenig zu ambitioniert. Denn um fairen Wettbewerb zu gewährleisten, muss die Ausschreibung auf der Grundannahme beruhen, dass Neufahrzeuge für den Betrieb angeschafft werden können. Die Kapazitäten des S-Bahn-Baus geben aber eine komplette Erneuerung des Fahrzeugparks bis 2022 zu vernünftigen Preisen nicht her. Verzichtet man in der Ausschreibung jedoch auf eine neue Fahrzeugflotte, verschafft man der S-Bahn GmbH einen eindeutigen Wettbewerbsvorteil, denn die S-Bahn verfügt bereits über einen - wenn auch etwas maroden - Fuhrpark. Die Bevorteilung der jetzigen Betreiberfirma widerspricht dem Grundprinzip des fairen Wettbewerbs und ist obendrein aufgrund der nichterbrachten Leistungen durch die S-Bahn in der Vergangenheit unbedingt auszuschließen. Wir gehen also davon aus, dass wir den genannten Zeithorizont im Ausschuss noch etwas realistischer gestalten können, und stimmen der Überweisung des Antrags zu. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90 und FDP)

Minister Vogelsänger beendet die Debatte für die Landesregierung.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Beyer, Sie haben Recht: In diesem Jahr muss entschieden werden. Das ist einfach so. Der Zeitrahmen gibt nicht mehr her. Wir haben uns zwischen verschiedenen Optionen zu entschei

den. Eine haben Sie genannt: Kauf der S-Bahn. Ich lehne das kategorisch ab. Wir sind Aufgabenträger bzw. Besteller und müssen nicht Besitzer eines Verkehrsunternehmens sein. Das wäre völlig falsch und kommt ohnehin nicht infrage, weil sich Herr Grube von dem Unternehmen nicht trennen will. Darüber braucht man also nicht mehr zu diskutieren.

Herr Genilke, das Teilnetz ist so ausgesucht, dass es betriebswirtschaftlich darstellbar ist. Man kann nicht einzelne Teile beliebig heraustrennen. Deswegen werden der Ring und zusätzlich einige Strecken Richtung Norden und Richtung Süden genommen. Diese Entscheidung ist bewusst getroffen worden.

In dem zuständigen Lenkungskreis ist Berlin federführend. Frau Junge-Reyer leitet ihn; das halte ich für vernünftig. Je nachdem, welche Statistik man zugrunde legt - Netzlänge, Fahrgäste, wie auch immer -, haben wir einen Anteil von 10 bis 15 %. Angesichts dessen ist es logisch, dass Berlin die Federführung hat. Auch die Berliner Seite weiß, dass wir in diesem Jahr entscheiden müssen. Der Berliner Finanzsenator und der Wirtschaftssenator sind noch dabei. Mein Finanzminister hat Vertrauen, dass wir gut verhandeln.

(Minister Dr. Markov: Richtig!)

Wir haben uns verständigt, wie ich für Brandenburg verhandle.

Im Ausschuss bietet sich uns die gute Gelegenheit, das Pro und das Kontra zu den einzelnen Varianten - Teilnetzausschreibung, Vergabe an die BVG oder ein neu zu gründendes Unternehmen abzuwägen. Sie haben mich korrekt zitiert. Dem ist nichts hinzuzufügen. Ich gehe davon aus, dass wir im Ausschuss für noch mehr Klarheit sorgen können. Entscheiden muss die Landesregierung Brandenburg in Abstimmung mit Berlin, das, wie gesagt, in dieser Frage federführend ist. Ich hoffe, wir finden eine gute Entscheidung, insbesondere im Interesse der S-BahnNutzer. Sie haben ein besseres Angebot, besseren Service, bessere Qualität verdient. Das muss unser erstes Ziel in der Verkehrspolitik sein. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und vereinzelt DIE LINKE)

Meine Damen und Herren! Wir stimmen über den Antrag auf Überweisung des Antrags der FDP-Fraktion in der Drucksache 5/2066 an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft ab. Wer dem Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? Beides ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag in den Ausschuss überwiesen.