Protokoll der Sitzung vom 07.10.2010

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Der Präsident begrüßt die Gäste! Lesen Sie die Geschäftsordnung!)

Dennoch blieben Spielräume für Experten. Das ist hier völlig anders.

Kollegin Stark, so ungern ich Ihnen widerspreche: Polizeifachliche Gründe spielten bei dieser Reform wirklich überhaupt keine Rolle.

(Frau Stark [SPD]: Aber hundertprozentig!)

Es ging ausschließlich um die Reduzierung der Zahl der Angehörigen der Polizei von gegenwärtig 8 900 auf 7 000. Das war die klare Zielvorgabe, unter der die Reform erarbeitet wurde. Polizeifachlich war da nichts untersetzt.

(Holzschuher [SPD]: Dann haben Sie das Konzept nicht verstanden!)

Zum Konzept: Herr Bosch, der das Konzept im Innenausschuss vorgestellt hat - ich bin gerührt angesichts des Umstands, dass mir nun Leute, die in der Sitzung des Innenausschusses nicht anwesend waren, erklären wollen, was dort gesagt worden ist; wären Sie erschienen, wüssten Sie es -, erklärte, dass das vorliegende Konzept die polizeiunschädlichste Lösung sei. Es wurde nach einem Konzept gesucht, das den geringsten Schaden anrichtet. Alle, die in der Ausschusssitzung anwesend waren, haben es gehört. Klar ist: Mit 1 900 Beamten weniger kann die Polizei nicht dieselbe Leistung erbringen wie derzeit; das ist eine Tatsache, und damit wird man leben müssen.

Herr Kollege Woidke, Sie sagten, im Gesetzentwurf stehe nichts zur künftigen Umsetzung. Das trifft zu. Das Gesetz ist eine Ermächtigungsgrundlage für Sie zu agieren. Die Abgeordneten der rot-roten Koalition müssen wissen, dass sie dem Innenminister damit freie Hand geben, künftig mehr oder weniger nach Belieben Wachen zu schließen. Wenn Sie davon sprechen, dass die Priorität auf der Bildung liege, so ist das gut und schön, aber es heißt eben, dass Sie im Grunde nicht verstanden haben, dass Polizei und Justiz besondere Institutionen sind, die den Staat ausmachen, und man insofern darauf einen besonderen Schwerpunkt legen muss. Das Innenministerium kann nicht gleichwertig wie das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft behandelt werden. Fragen Sie Ihren Kollegen Schöneburg, der das Justizministerium leitet. Er hat verstanden, wie es in der Justiz zugeht. Von ihm können Sie als Innenminister noch lernen. Es ist dann sicherlich kein Problem, es entsprechend umzusetzen.

Natürlich werden Sie in der nächsten Zeit viele Wachen besichtigen; davon gehe ich aus. Ich bin am 22. Oktober im Landkreis Spree-Neiße unterwegs: in Cottbus, Forst, Guben und Spremberg. Ich werde mir in Ihrem Heimatkreis ansehen, wie die Wachen gegenwärtig aufgestellt sind und welche Konsequenzen es haben wird, wenn sie denn geschlossen werden.

Herr Minister, ich begegne Ihnen durchaus mit einem gewissen Vertrauensvorschuss. Ich habe Sie im Verlauf des letzten Jahres kennengelernt, und ich traue Ihnen zu, dass Sie im Gegensatz zu Ihrem Amtsvorgänger im Laufe der Zeit mit dem Herzen im Innenministerium ankommen. Das ist wichtig für die Beamten und für die von der Reform Betroffenen. Ob dies eintritt, wird sich zeigen. Sie werden die Ergebnisse vorlegen, und daran werden Sie dann sicherlich gemessen werden.

Ein erster Schritt zur Wiederherstellung des Vertrauens wäre die Aufhebung einer Entscheidung Ihres Vorgängers. Es gibt die Regelung, dass Mitglieder des Landtages bei Besuchen einer Polizeidienststelle nur von einem Mitarbeiter, der gegeben

falls mitschreiben kann, begleitet werden dürfen. Früher war das unkompliziert. Wenn drei oder vier Begleiter erlaubt wären, wäre uns schon geholfen.

(Jürgens [DIE LINKE]: Wir können selbst schreiben!)

Die Konsequenz dieser Regelung ist, dass ich zum Beispiel Bürgermeister von betroffenen Kommunen nicht zu den Wachenbesichtigungen mitnehmen kann, weil sie nicht zu meinen Mitarbeitern zählen. Da müsste der Bürgermeister dann wohl erst ein Praktikum in unserer Fraktion machen. Es wäre eine vertrauensbildende Maßnahme, wenn Sie die Zahl ausweiteten, sodass auch Bürgermeister, wenn die Wache in ihrem Ort von Landtagsabgeordneten besichtigt wird, an dem Besuch teilnehmen können.

Viele Fragen sind offen geblieben. Offen ist, wie der Dienstantritt erfolgen soll und wo die Polizisten ihre Waffen in Empfang nehmen. Offen ist, was aus der Gewahrsamnahme wird, das heißt, wie weit nach einer Festnahme gefahren werden soll und wie die Beamten zurück zu ihren Einsatzbereichen kommen. Das alles ist offengeblieben. Das muss alles gestaltet werden.

Zur Kriminalpolizei findet sich fast nichts im Konzept. Die Aufklärungsquoten sinken. Sie haben Schleswig-Holstein als Benchmark für die Reform angegeben. Schleswig-Holstein ist bundesweit das Land mit der niedrigsten Aufklärungsquote. Ist das jetzt unsere Benchmark? Kommen wir dahin, uns am Schlechtesten zu orientieren und dann die Polizeireform auf dieser Grundlage umzusetzen? Das kann so nicht funktionieren.

Sie wollen den Polizeibeirat künftig bei den Direktionen ansiedeln, bisher war er bei den Präsidien. Bisher war es so, dass die Präsidien, eigentlich die Präsidenten, über Wachenschließungen entschieden haben. Ich vermute, dass es auch künftig so sein wird, dass der Präsident entscheidet. Wenn Sie die Polizeibeiräte dort wegnehmen und auf die Direktionen verlagern, heißt das, dass die Polizeibeiräte in die Schließung von Wachen nicht mehr einbezogen werden sollen. Das wäre die Konsequenz daraus. Darüber werden wir reden müssen, weil es so nicht funktionieren kann.

Herr Abgeordneter Goetz, Sie werden wohl später darüber reden müssen, Ihre Redezeit ist zu Ende.

Dann komme ich zum Schluss. - Herr Minister, wenn Sie den Innenausschuss und die Anhörung dort nicht nur als Durchlauferhitzer betrachten, sondern wirklich mit dem Ziel, das Gesetz zu verbessern, dann haben Sie in der FDP-Fraktion einen guten Partner. Ihre Arbeit dort wird Ihre Nagelprobe. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Goetz. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will versuchen, mich an den Gegenstand dieses Tagesordnungspunktes zu halten.

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE: Danke! - Beifall DIE LINKE)

Vielleicht noch eine Bemerkung zu Herrn Petke. Herr Petke, Sie haben hier auch schon einiges verfolgt. Aber ich muss Ihnen sagen: Eine Polizeireform, die einen solchen Vorlauf und eine solche Transparenz hat, die hat es bisher in diesem Lande noch nicht gegeben.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf folgt die Landesregierung dem im Januar erteilten Auftrag des Landtages, ein Konzept zur Neustrukturierung der Polizei vorzulegen. Damit wird zugleich umrissen, in welchen Punkten der Reform der Landtag zwingend zu beteiligen ist und als Gesetzgeber Entscheidungen zu treffen hat und wo es sich um exekutive Entscheidungen handelt.

Die Überlegung, die jetzt noch zwei Polizeipräsidien zu einem Landespolizeipräsidium zusammenzuschließen, ist ja nicht völlig neu. Die Diskussion darüber hat bereits 2002 im Zusammenhang mit der damaligen Strukturreform stattgefunden, als aus fünf Präsidien und dem Präsidium der Wasserschutzpolizei zwei Präsidien gemacht wurden. Ich erinnere mich, dass die GdP bereits damals die Möglichkeit gesehen hatte, alles in einem Präsidium zusammenzufassen. Dieser Schritt soll jetzt gegangen werden. Es zeichnet sich ab, dass diese Veränderung nicht strittig ist, sondern eher auf breite Zustimmung stößt.

Diskutiert wird über den Standort dieses Präsidiums. Auch wenn ich es nachvollziehen kann, dass Frankfurt diese Ansiedlung gerne hätte, spricht vieles, nicht nur die zentrale Lage, eindeutig für Potsdam. Ich bin mir sicher, dass es gelingt, diese Diskussion sachlich zu führen. Die Standortentscheidung selbst liegt unzweifelhaft beim Minister, und sie ist ja auch aufgezeigt worden.

Zu dieser Organisationshoheit gehört auch die Frage der Strukturierung des Polizeipräsidiums, die gegenwärtig noch offen ist, Stabsmodell oder Abteilungsmodell. Auch das ist sicher unter Einbeziehung des Landtages noch zu klären.

Mit der Zuordnung des LKA und der LESE zum neuen Polizeipräsidium werden Voraussetzungen für eine Straffung der Struktur geschaffen. Damit verbindet sich jedoch nicht, dass das LKA künftig in Potsdam angesiedelt sein wird. Wir sprechen uns ganz klar dafür aus, dass der Standort Eberswalde erhalten bleibt. Hier sind erhebliche Investitionen getätigt worden, die in Zeiten der modernen Kommunikationstechniken problemlos weiter genutzt werden können.

Bisher waren die Polizeibeiräte bei den beiden Polizeipräsidien angegliedert. Ich erinnere daran, dass die Rückkopplung zwischen den Mitgliedern des Polizeibeirates und den entsendenden Kommunen bei früher sechs Polizeipräsidien eine wesentlich größere Wirkung hatte, als es bei dann zwei Präsidien der Fall war. Wenn es jetzt nur noch ein Präsidium gibt, ist die

Anbindung des Polizeibeirates auf dieser Ebene weit entfernt von den ursprünglichen Intentionen der Polizeibeiräte als Bindeglieder zu den Kommunen und zur Bevölkerung. Deshalb und so wird ja entschieden - liegt es auf der Hand, die Beiräte künftig an die nächste Ebene, also die Direktionen, anzubinden.

In diesem Zusammenhang eine Überlegung: Wir sollten vielleicht einmal darüber nachdenken, ob solche Gremien nicht auch bei den Wachen gebildet werden sollten; denn wo sie existieren und wo sie gut arbeiten, bewähren sie sich auch.

Die neu zu bildende Struktur der Direktionen, die anstelle der bisherigen Schutzbereiche eingerichtet werden soll, ist nicht im Gesetz geregelt, verbindet sich jedoch eng damit. Auch der Wegfall der bisher 15 Schutzbereiche und die Zusammenfassung in vier Direktionen scheint unstrittig zu sein. Es hat erste Ansagen der Landesregierung zu den Standorten der geplanten vier Direktionen gegeben; die eigentlichen Entscheidungen müssen ja noch festgemacht werden. Dabei gibt es keine großen Spielräume, wobei die Entscheidung für Brandenburg und nicht für Potsdam zeigt, dass polizeifachliche Erwägungen ins Verhältnis gesetzt werden müssen zum Gesichtspunkt der landesweiten Verteilung von Landesbehörden. Wir werden darauf zu achten haben, dass die Entscheidungen des Ministers auf einem nachvollziehbaren Abwägungsprozess beruhen, der mehr ist als die Besänftigung aufgeregter Gemüter; denn wir alle wollen doch, dass die neue Struktur auch optimal funktioniert.

Die Fachhochschule und der Zentraldienst der Polizei behalten ihre Selbstständigkeit. Das unterstützen wir ausdrücklich.

Ich bin gespannt auf die Diskussion im Innenausschuss. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Scharfenberg. - Wir setzen mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Die Abgeordnete Nonnemacher hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr verehrte Kollegen! Liebe Gäste! Seit Herbst des vergangenen Jahres diskutiert dieser Landtag, und in zunehmender Intensität die Bevölkerung im ganzen Land, über Strukturveränderungen und Personalabbau bei der Polizei. Mit der Veröffentlichung des Kommissionsberichts im Juli und dem Kabinettsbeschluss vom 8. September hat die Diskussion an Fahrt gewonnen, und jetzt wird es ernst: Das Polizeistrukturreformgesetz ist in den Landtag eingebracht.

Der vorgelegte Gesetzentwurf regelt die Integration der beiden Polizeipräsidien, des Landeskriminalamtes und der Landeseinsatzeinheit in einem Präsidium als Landesoberbehörde und die damit notwendigen Aufgabenübertragungen und Personalüberleitungen. Dieser Teil der diskutierten Polizeireform ist am unstrittigsten und wird auch von uns unterstützt, ebenso wie die Schaffung von vier Polizeidirektionen und die angestrebte Deckungsgleichheit mit den Landgerichtsbezirken und Staatsanwaltschaften.

Mit der gesetzlichen Regelung zur Einrichtung eines Polizeipräsidiums hat sich dann aber die Mitwirkung des Landtages auch schon erledigt. Alle weiteren Maßnahmen, die im Konzept zur mittelfristigen Stellen- und Personalentwicklung aufgeführt sind - wir bekommen das im nächsten Tagesordnungspunkt - können im Wege untergesetzlicher Regelungen durchgeführt werden. Wir wollen aber nicht die Katze im Sack kaufen. Die Krux dieser Polizeireform liegt nicht in der sinnvollen Straffung der oberen und mittleren Integrationsebene, sie liegt in der Ausgestaltung vor Ort. Die erbitterten Diskussionen in allen Landesteilen, die Protestresolutionen der Stadtverordnetenversammlungen und Kreistage, die gestartete Volksinitiative der Gewerkschaften, der Offene Brief des Städte- und Gemeindebundes zeigen doch, dass die Menschen sich nicht mit einer leeren Zauberformel 15 plus x abspeisen lassen wollen. Wir als Grüne-Fraktion wollen das übrigens auch nicht. Die Idee, dass in jedem der heutigen 15 Schutzbereiche nur noch eine vollständige Polizeiwache erhalten bleiben soll, lehnen wir als unzureichend ab. Ebenso halten wir es für unredlich, die Standortdiskussion in eine nebulöse Zukunft zu verlagern und zum reinen Verordnungs- und Verwaltungsakt zu degradieren. Welche Strukturen sollen denn unterhalb dieser 15 Wachen entstehen? Bedeutet die Schließung der übrigen 35 oder 36 Polizeiwachen eine Standortschließung oder nicht? Was soll dort vorgehalten werden? Ein Posten? Ein Büro? Wie sind sie personell ausgestattet, und wie lange sind sie besetzt?

Die Sozialdemokraten wollen uns glauben machen, es sei doch nicht entscheidend, ob möglichst viele Häuser vorhanden sind, an denen „Polizei“ dran steht, sondern entscheidend sei vielmehr, wie viel Polizeiautos unterwegs seien. „Wir werden die Zahl der Wachen reduzieren, nicht jedoch die Zahl der Streifenwagen“, heißt es. Diese Argumentation ist in ihrer Naivität fast rührend. Findet Polizeiarbeit jetzt überwiegend im Auto statt? Soll sich der Bürger zur Aufnahme einer Anzeige am Parkplatz vor dem Supermarkt einfinden? Finden Vernehmungen auf der Fahrt zu einem Verkehrsunfall statt? Werden Waffen jetzt im Streifenwagen gelagert und Inhaftierte im Kofferraum interniert?

(Zuruf des Abgeordneten Görke [DIE LINKE])

Kreuzende, interaktive Streifenwagen hätten allenfalls einen Einfluss auf die Straßenkriminalität, und diese ist in bevölkerungsarmen ländlichen Räumen kaum vorhanden. Polizeiarbeit in der Fläche ist durchaus auch an Räume und Immobilien gebunden. Polizeiarbeit in der Fläche - gerade wenn es um die Überwindung großer Distanzen geht - bindet Ressourcen, anstatt sie einzusparen. Ein Polizeibeamter, der Auto fährt, nimmt keine Amtshandlungen vor.

Wir Grünen verweigern uns nicht Einsparungen bei der Polizei. Wir beharren auch nicht auf dem Erhalt jeder Wache; eine moderate Reduktion ist möglich. Wir halten es auch für machbar, dass ein Teil der Polizeiwachen als Nebenwachen mit reduzierter Besetzung ohne eigene Führungsstrukturen, aber mit 24-Stunden-Präsenz organisiert wird. Beim Konzept der Polizeiwachen besteht dringlichster Nachbesserungsbedarf. Das wissen Sie auch, meine Damen und Herren von der Linken und von der SPD. Überall im Land fliegt Ihnen die Polizeistrukturreform um die Ohren, und die Absetzbewegungen in den eigenen Reihen in der Peripherie haben ja schon den Charakter einer Massenflucht angenommen.

(Lachen bei der Fraktion DIE LINKE - Beifall GRÜ- NE/B90 und vereinzelt CDU)

Solange die Zustimmung zur Errichtung eines Polizeipräsidiums der Startschuss zu einer Geisterfahrt ins Ungewisse und die Akzeptierung einer fachlich unzureichend untersetzten Zielzahl von 7 000 ist, werden wir sie verweigern.

(Beifall GRÜNE/B90 sowie vereinzelt CDU und FDP)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir haben die Redezeiten heute sehr großzügig ausgelegt; die Landesregierung spart ein wenig ein, sie hat Verzicht angekündigt.

Wir kommen demzufolge zur Abstimmung über den Überweisungsantrag. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Antrags in Drucksache 5/1980 - Gesetzentwurf der Landesregierung zum Polizeistrukturreformgesetz „Polizei 2020“ - an den Ausschuss für Inneres. Wer dieser Überweisung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist dieser Antrag einstimmig überwiesen worden.

Wir schließen Tagesordnungspunkt 5 und ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf: