Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ihnen liegt der erste Jahresbericht des Petitionsausschusses der 5. Wahlperiode vor. Nach § 12 Abs. 1 des Petitionsgesetzes nimmt der Landtag jährlich mindestens einen Bericht über die Arbeit des Petitionsausschusses entgegen. Mit dem Bericht in der Drucksache 5/2218 ist der Ausschuss dieser Verpflichtung auch gern nachgekommen.
Bevor ich mich dem Bericht sowie einigen Problemen und Änderungen in der Arbeit zuwende, möchte ich mich bedanken. Bedanken möchte ich mich zuerst persönlich und im Namen der Mitglieder des Petitionsausschusses bei den Referentinnen
und Referenten für Petition und Petitionsrecht sowie bei den Mitarbeiterinnen im Sekretariat des Petitionsausschusses für ihre Arbeit.
Sie haben dem neu zusammengesetzten Ausschuss einen guten Start bereitet. Somit haben Sie einen großen Anteil daran, dass es eine gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ausschuss und Referat gibt und somit der Ausschuss den Bürgeranliegen gerecht werden kann. Dafür herzlichen Dank!
Bedanken möchte ich mich auch bei meinen Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss, insbesondere bei meinem Stellvertreter Henryk Wichmann, für die angenehme Zusammenarbeit.
Ich schätze die Arbeit im Ausschuss als gut, kollegial und verlässlich ein. Bei allen Themen, die wir bisher im Ausschuss zu beraten hatten, war gegenseitiger Respekt und Kollegialität zwischen den Abgeordneten aller Fraktionen festzustellen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ich bin der festen Überzeugung, dass gegenseitiger Respekt und eine gute kollegiale Zusammenarbeit wichtige Grundlagen dafür sind, dass die vorgebrachten Anliegen der Bürgerinnen und Bürger fachund sachgerecht bearbeitet werden können und somit die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger im Mittelpunkt der Arbeit stehen und kein lähmender Parteienstreit. Das wünschte ich mir an anderer Stelle auch.
Zum Jahresbericht, liebe Kolleginnen und Kollegen: Im ersten Jahr der laufenden Wahlperiode sind insgesamt 724 Petitionen eingereicht worden, die von 9 965 Personen unterzeichnet wurden. In 19 Sitzungen hat der Ausschuss 456 Petitionen, einschließlich Petitionen aus der vergangenen Wahlperiode, abschließend beraten. Das Petitionsaufkommen ist im Vergleich zu den Vorjahren annähernd gleich geblieben - pro Jahr erreichen den Ausschuss rund 720 Petitionen.
Natürlich gab es im Vergleich zu den vergangenen Jahren Verschiebungen bei den behandelten Sachgebieten. So gab es im Berichtszeitraum beispielsweise mehr Petitionen in den Bereichen Straßenbau, Gebührenbeiträge sowie Polizei und Feuerwehr. Mautflüchtlinge, Abwasser- und Straßenausbaugebühr sowie Polizeireform sind hierfür die Stichworte. Weniger Petitionen gab es im Bereich Familie, Jugend, Kita, Sport und Sportstätten, in den Bereichen Justiz, Rechtspflege, Gnadensachen sowie im Bereich Vermögensfragen und Entschädigungen. Hier schlagen sich mit Sicherheit aktuelle politische Entscheidungen nieder - Stichwort Kita-Personalschlüssel. Zu diesem Thema gab es noch im vergangenen Berichtszeitraum mehrere hundert Petitionen. Gleichbleibend hoch war die Anzahl der Petitionen aus dem Bereich Strafvollzug, aus dem Bereich Schulwesen sowie aus dem Sozialwesen und aus dem Bau- und Bauplanungsrecht. Hier ist der Problemkreis des SGB II immer noch ein Dauerbrenner.
Probleme der Gesellschaft, ungelöste politische und gesellschaftliche Fragen werden gerade in der Arbeit des Petitionsausschusses deutlich. Keine Petitionen gab es mehr zu den Themen Vertriebenenzuwendung und Staatsangehörgkeits
fragen. Die genauen Angaben und Verteilungen zu den jeweiligen Sachgebieten sind in dem vorliegenden Bericht nachlesbar, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Auch zu Beginn der 5. Wahlperiode hat sich die grundsätzlich gute Zusammenarbeit mit den Dienststellen im Land Brandenburg bei der Bearbeitung von Petitionen fortgesetzt. Im Regelfall werden dem Petitionsausschuss von den angeschriebenen Dienststellen umfassende Stellungnahmen termingerecht übersandt. Auffällig war aber in den vergangenen Monaten eine hohe Anzahl von zurückgenommenen Petitionen, gerade aus dem Bereich Strafvollzug, ohne dass eine Problemlösung kommuniziert wurde. Da dies ein besonders sensibler Bereich ist, hat der Ausschuss entsprechende Gespräche geführt und wird den Fortgang sehr aufmerksam verfolgen.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ein wichtiger Punkt für den Ausschuss der vergangenen Wahlperiode war die Frage der Wirksamkeit sowie die Frage nach Verbesserungsmöglichkeiten in der Ausschussarbeit. Dazu wurde eine Umfrage durchgeführt, und es wurden entsprechende Fragebögen verschickt. Aus den zurückgesandten Fragebögen konnten für die künftige Ausschussarbeit aufschlussreiche Rückschlüsse gezogen werden. Ich bin froh und dankbar, dass etliche Anregungen in dieser Wahlperiode aufgenommen und umgesetzt wurden. So führt der Ausschuss einmal im Quartal eine Bürgersprechstunde durch. Sowohl von den angesprochenen Verwaltungen, die unseren Anliegen gegenüber immer aufgeschlossen waren, als auch von Bürgerinnen und Bürgern wurden diese Sprechstunden - mit Ausnahme derjenigen in Cottbus - sehr gut angenommen. Im Rahmen der Sprechstunde wurden die Bürgerinnen und Bürger in Petitionsfragen beraten, haben vor Ort Petitionen abgegeben bzw. entsprechende Hilfestellung bekommen. Ebenso hat sich das Formular auf der Internetseite des Landtages bewährt. Eine Vielzahl der Petenten nutzt das angebotene Formular.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, in anderen Landtagen wurden in den letzten Jahren die Petitionsgesetze überarbeitet. Brandenburg hat ein sehr modernes Petitionsgesetz, und dennoch war eine Überarbeitung nötig. Der Gesetzentwurf befindet sich im parlamentarischen Verfahren, und wir werden, wenn alles planmäßig läuft, im Dezember ein neues Petitionsgesetz beschließen. Damit wird zum einen der technischen Entwicklung Rechnung getragen - Stichwort E-Mail-Petition -, zum anderen finden Erfahrungen mit dem Petitionsgesetz der letzten Jahre Eingang in dieses neue Gesetz. So wird beispielsweise der Umgang mit Massen- und Sammelpetitionen geregelt, öffentliche Sitzungen werden möglich, und es wurden Klarstellungen vorgenommen, die Missverständnisse reduzieren. Der Ausschuss hat in vielen Beratungen diesen Entwurf vorbereitet. Ich freue mich, dass es gelungen ist, diesen Gesetzentwurf als Gesetzentwurf aller Fraktionen in den Landtag einzubringen. Dafür herzlichen Dank!
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, gestatten Sie mir bitte noch eine Schlussbemerkung oder besser gesagt einen Wunsch auszusprechen. Sie bekommen in den Fraktionen oder den Fachausschüssen Petitionen zur Kenntnis oder zur Mitberatung. Ich würde mir wünschen, dass der Umgang des Bildungsausschusses mit einer Petition zum Thema Dyskalkulie Schule macht. Der Ausschuss hat sich des Themas angenommen, eine Anhörung veranstaltet und das Thema ernsthaft bearbeitet. Ich kann nur sagen, dass sich die Petenten, mit denen ich Kontakt
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit dem Jahresbericht dokumentiert der Petitionsausschuss eine Reihe von Einzelfällen, die exemplarisch für die Arbeit des Ausschusses stehen. Wie in den vergangenen Jahren auch wird der Jahresbericht als Broschüre für die Öffentlichkeitsarbeit erstellt. Ich möchte Sie bitten, diese Broschüre und den erstellten Flyer zu nutzen und noch offensiver für das Brandenburger Petitionsrecht zu werben und darüber zu informieren. Denn ein Recht nützt nur denen, die es kennen. - In diesem Sinne bedanke ich mich für die Aufmerksamkeit. - Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Am 5. Oktober dieses Jahres titelte die „Märkische Allgemeine“: „Die Mecker-Märker“. Die Brandenburger sind deutschlandweit spitze bei der Eingabe von Petitionen an den Deutschen Bundestag. In keinem anderen Bundesland werden pro Kopf gerechnet - mehr Eingaben und Petitionen auf den Weg gebracht als hier bei uns in Brandenburg.
Auch die Zahl der Petitionen, die uns im Landtag Brandenburg erreichen, liegt seit Jahren konstant auf hohem Niveau. Allerdings stehen hinter diesen Petitionen in aller Regel nicht einfach nur Nörgler und ewig Unzufriedene, sondern überwiegend sehr konkrete und ernst zu nehmende Probleme. In vielen Fällen weisen die Bürger auch einfach nur auf Missstände hin und machen Vorschläge zur Verbesserung, die bei uns im Petitionsausschuss immer herzlich willkommen sind. Da, wo uns als Petitionsausschuss Grenzen gesetzt sind, wie Herr Domres eben aufgezeigt hat, werden die Petitionen auch an die zuständigen Fachausschüsse weitergegeben und einer fachpolitischen Lösung zugeführt.
Ich möchte an einem konkreten Beispiel deutlich machen - ich bin im Petitionsausschuss für die Bereiche Schulwesen, Familie, Kita, Jugend und Sport sowie Medien und Rundfunkgebühren zuständig -, wie wir mit den Petitionen konkret umgehen. Einen großen Arbeitsschwerpunkt im Bereich Schulwesen dieser Bereich liegt im Ranking der Arbeitsschwerpunkte des Ausschusses laut der Tabelle hinten im Bericht gleich hinter Angelegenheiten aus dem Justizvollzug auf Platz 2, was die Häufigkeit von Petitionen angeht - bildeten dabei die Auseinandersetzungen mit Fragen der Schülerbeförderung innerhalb der einzelnen Landkreise in unserem Land, aber auch über Landkreis- und Landesgrenzen hinweg. An vielen Orten in unserem Land wird die Schülerbeförderung nach wie vor nicht zur Zufriedenheit der Eltern und Schüler organisiert. Oftmals waren uns dabei die Hände gebunden, weil die Zuständigkeit für die Organisation der Schülerbeförderung bei den Landkreisen liegt und wir in die kommunale Selbstverwaltung natürlich nicht eingreifen können. Aber manchmal kann der Petitionsausschuss dann doch helfen und den Stein für eine vernünftige Lösung ins Rollen bringen.
Im Frühjahr dieses Jahres wandten sich besorgte Eltern aus dem Norden unseres Landes an den Petitionsausschuss. Es ging darum, das Verfahren zur anstehenden Einschulung ihrer behinderten Tochter zu beschleunigen. Die Familie lebt in einer Stadt an der nördlichen Landesgrenze und führte aus, dass der Weg zur Schule - es geht um eine sachgerechte Beschulung des behinderten Kindes - im eigenen Bundesland bei etwa 1 Stunde liegt, und der Weg zur Schule ins Nachbarland MecklenburgVorpommern nur 25 Minuten beträgt. Es lag auch ein ärztliches Gutachten vor, dass man diesem behinderten Kind eine Schülerbeförderung, die länger als 20 Minuten dauert, eigentlich nicht zumuten kann. Dennoch, es hat viele Briefe, viel Schriftwechsel gekostet, bis der zuständige Landkreis im Norden unseres Landes bzw. der Landrat eingesehen hat, den Weg für eine Schülerbeförderung ins Nachbarland freizumachen und am Ende auch die Kosten zu übernehmen. Wir mussten am Ende eine Frist von vier Wochen setzen und sagen: Jetzt muss eine Entscheidung her. - Die Eltern haben sich sehr frühzeitig an uns gewandt, und es hat dann trotzdem noch Monate gedauert, bis wir zu einem vernünftigen Ergebnis gekommen sind.
Man kann daran sehen, dass der Petitionsausschuss im Einzelfall indirekt auch über rechtliche Möglichkeiten verfügt, Behördenentscheidungen vor Ort zu beschleunigen und auch zugunsten der betroffenen Bürger zu befördern. Ich denke, auch wenn in vielen anderen Fällen das Ergebnis nicht so positiv ausfällt wie in diesem Fall, kann doch der Ausschuss mithilfe der eingeholten Stellungnahmen zumindest die Rechtslage so erklären, dass der betroffene Bürger sie nachvollziehen und vielleicht auch seinen Frieden mit dem einen oder anderen schließen kann.
Ich denke, insoweit befördern wir als Parlament und vor allem auch mit der Arbeit des Petitionsausschusses die Zufriedenheit und auch das Vertrauen der Bürger in unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung und leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Verankerung der Demokratie in unserem Land.
Ich möchte Ihnen ein weiteres konkretes Beispiel, das sich auch in unserem Bericht, in der Drucksache, wiederfindet, kurz mit auf den Weg geben. Es wandte sich eine Bürgerin an den Petitionsausschuss, es ging um die Beitreibung ihrer Rundfunkgebühren. Sie hatte einen Rückstand in den Jahren 2006 und 2007, der nicht vollständig beglichen war. Die GEZ wandte sich an die zuständige Kommune, in der die Bürgerin lebt, um diese Forderung einzutreiben; die Kommune ist für die Vollstreckung dieser Forderung ja auch zuständig. Die Bürgerin schloss mit der Kommune eine Rückzahlungsvereinbarung und zahlte fleißig die alten aufgelaufenen Gebühren ab. Gleichzeitig zahlte sie die aktuell anfallenden Gebühren an die GEZ. Jedoch teilte die Kommune der GEZ nicht mit, dass es die Rückzahlungsvereinbarung gibt. Nun rechnete die GEZ die eingehenden aktuellen Zahlungen nicht auf die Gebührenschuld, sondern auf die Altforderung an und mahnte die Bürgerin nach wie vor zur Zahlung der aktuellen Rundfunkgebühren. Wir konnten den Vorgang in diesem konkreten Einzelfall aufklären und der Bürgerin helfen. Wir haben vor allem festgestellt, in Zusammenarbeit mit der Staatskanzlei an dieser Stelle, dass es kein Einzelfall in Brandenburg ist, sondern dass an ganz vielen Stellen im Land der Informationsfluss zwischen den Kommunen und der Rundfunkgebühreneinzugszentrale GEZ - nicht so funktioniert, wie man es sich wünscht und wie es vor allem für die Bürgerinnen und Bürger hilfreich wäre.
Denn sie wundern sich schon, dass sie, obwohl sie eigentlich alles nach Vereinbarung gezahlt haben, immer noch eine Mahnung ins Haus bekommen. Ich denke, das sind Bereiche - gerade auch der Bereich Rundfunkgebühren, wir haben ja jetzt die Novelle des Rundfunkgebührenstaatsvertrages -, wo man doch einen sehr guten Einblick bekommt, wie der Bürger am Ende der Kette mit der Entscheidung der Behörde klarkommt.
Zum Schluss - Herr Präsident, das sei mir als stellvertretender Ausschussvorsitzender noch gestattet; meine Redezeit ist zu Ende, die Lampe leuchtet schon - möchte ich ein Wort des Dankes, was die Arbeitsweise im Ausschuss und auch die Arbeitsweise des Vorsitzenden angeht, sagen, weil Herr Domres es auch in meine Richtung getan hat. Er hat in seiner Rede einen entsprechenden Überblick über unsere Arbeit gegeben. Wir, die zehn Mitglieder des Petitionsausschusses, konnten uns fast immer einstimmig auf Lösungsvorschläge verständigen, auch wenn der Petent mit der Antwort vielleicht nicht immer so zufrieden war, wie er es gerne gewesen wäre. Die Diskussionen sind von großer Sachlichkeit geprägt, die Sitzungen werden vom Vorsitzenden Thomas Domres außerordentlich fair geleitet. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle recht herzlich bedanken.
Mir macht die Arbeit großen Spaß. Ich denke, in kaum einem Ausschuss bekommt man einen so konkreten Überblick über Probleme in der Praxis und über Probleme vor Ort. Ich habe sehr viel gelernt in diesem einen Jahr. Ich denke, wir konnten an dem, was bei uns im Petitionsausschuss gelandet ist, sehen, wie zufrieden die Bürgerinnen und Bürger in Brandenburg mit dem sind, was wir hier entscheiden und was wir hier im Landtag und in der Politik tun. - Herzlichen Dank.
Herr Wichmann, Ihr Vorsitzender war sogar so großzügig, Ihnen die zwei Minuten Überziehung eingespart zu haben. Insofern sind wir wieder glatt. - Ich rufe den Abgeordneten Günther für die SPD-Fraktion auf.
Lieber Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Vorredner haben ja schon eine Reihe wichtiger und interessanter Beispiele gebracht. Ich habe mir vorgenommen, in dieser Rede einmal für die Mitarbeit im Petitionsausschuss zu werben. Bei diesem Vorhaben möchte ich bleiben. Zu Beginn muss ich Ihnen aber gleich reinen Wein einschenken. Erstens: Der Petitionsausschuss ist nichts für Sitzungsallergiker. Zweitens: Man muss auch eine gewisse Zuneigung dazu haben, manchmal ganze Wochenenden statt mit einem gutem Buch mit manchmal ähnlich dicken Petitionen zu verbringen.
Trotzdem lernt man eine Menge dabei; Herr Wichmann hat es schon gesagt. Man lernt zum Beispiel so manche, einem ansonsten sicherlich verborgen gebliebene Verordnung oder ein richtungweisendes Gerichtsurteil kennen. Außerdem und zuallererst ist der Petitionsausschuss immer noch ein hervorragender Seismograf für all die Dinge des Lebens, die die Branden
burgerinnen und Brandenburger so bewegen und die meistens nicht in den Schlagzeilen der Zeitungen stehen, weil sie eben ganz praktische Dinge des täglichen Lebens sind.
Aus welchen Bereichen diese Dinge kommen, das entnehmen Sie den Anlagen; auch darauf wurde hingewiesen. Im Bericht ist das detailliert ausgeführt. Dass da der Justizvollzug ganz vorn steht, Herr Minister, behaupte ich mal, das liegt nicht etwa an den unhaltbaren Zuständen in unseren JVAs - ich hoffe, Sie nicken jetzt. Er hat genickt, für's Prototoll. Sondern ich glaube, hier spielt ganz wesentlich die Sondersituation der Insassen und das persönliche Engagement des Ausschussvorsitzenden, der hier schon seit Jahren besonders aktiv ist, eine Rolle.
Dass auch das Schulwesen mengenmäßig bei den Petitionen mit vorn liegt, überrascht mich nicht. Was Natur und Umwelt als Themen der Petitionen angeht, so ist das Bewusstsein der Bürgerinnen und Bürger auf diesem Gebiet deutlich schärfer geworden. Gebühren, Beiträge, Straßenbau, das alles sind Klassiker, die nach wie vor die Menschen in Brandenburg bewegen.
Natürlich kann man jeder und jedem nur empfehlen, sich an den Petitionsausschuss zu wenden, wenn sie oder er, wie es in unseren Antworten so schön heißt, Probleme mit Entscheidungen Brandenburger Behörden hat. Wir beziehen hier übrigens auch Landesunternehmen und Kommunen mit ein. Dann kann er oder sie von uns immer erwarten, dass wir den Fall sorgfältig prüfen und, wenn es denn nötig ist, auch noch die x-te Stellungnahme zu der Petition einholen, bis alle Fragen geklärt sind. Dann ist es auch - darauf haben wir hingewiesen - gar nicht so selten, wie man manchmal den Eindruck hat, dass Behörden ihre Meinungen korrigieren, dass sie kulant sind oder dass sich eine Einigung zwischen den Streitparteien abzeichnet.
Wer aber mit dem Anspruch an den Petitionsausschuss schreibt, dieser möge umgehend seinem Anliegen stattgeben, egal wie die Rechtslage ist, dessen Erwartungen können und werden wir nicht entsprechen. Das muss man hier auch einmal ganz deutlich sagen: Die Erwartungen, die man an den Petitionsausschuss richtet, müssen realistisch sein. Das gilt auch, wenn zukünftig neben den jetzt schon begonnenen Sprechstunden des Ausschusses hoffentlich bald mehr Petitionen elektronisch - und damit einfacher und leichter - eingereicht werden können. Dadurch wird es ganz sicher auch mehr Petitionen geben. Im Moment entnehmen wir dem Bericht, dass die Zahl der Petitionen stabil ist.
Genau diese Stabilität wünsche ich mir bei der personellen Ausstattung und der Besetzung im Sekretariat des Ausschusses. Das ist mein Wunsch abschließend mit Blick auf die Landtagsverwaltung, verbunden aber auch mit dem ganz herzlichen Dank an alle Mitarbeiter im Sekretariat und an die Kolleginnen und Kollegen im Petitionsausschuss. - Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.