Protokoll der Sitzung vom 11.11.2010

Aussicht gestellt worden ist, das Ergebnis hatte, dass man sagt: Nein, wir führen das in Brandenburg nicht ein. - Das finde ich gut. Das muss nicht unbedingt mit dem heutigen Tagesordnungspunkt etwas zu tun haben. Aber natürlich haben wir uns in der Fraktion überlegt, ob wir beispielsweise auf unseren Tagesordnungspunkt verzichten. Frau Kollegin Stark, die Sie nicken, wir verzichten deshalb nicht auf diesen Tagesordnungspunkt, weil es von grundsätzlicher Bedeutung ist, ob die Polizei des Landes nur noch dann kommt, wenn der Bürger dafür zahlt, und weil Sie, Frau Kollegin Stark, selber in der Pressemitteilung am 15. Oktober geschrieben haben:

„Solche Modelle können eine Möglichkeit sein, die Einnahmen des Landes etwas zu verbessern.“

Sie haben also nicht geschrieben: „Solch ein Modell kann eine Möglichkeit sein“, sondern Sie haben geschrieben: „Solche Modelle...“ Nun bin ich auch der Meinung, dass wir die Regierungsfraktionen ernst nehmen sollen, auch wenn das gelegentlich schwerfällt. Aber wenn da von der Mehrzahl, nicht von „einem Modell“, sondern von „Modellen“ gesprochen wird, dann gäbe es heute die Möglichkeit, sei es vonseiten des Innenministers, sei es vonseiten der SPD-Fraktion, einmal zu erklären, was Sie denn sonst noch vorhaben - neben der Blaulichtsteuer vielleicht anderes -, um die Einnahmesituation des Landes ein bisschen, wie Sie sinngemäß geschrieben haben, zu verbessern.

Lassen Sie mich klarstellen: Die Polizei hat die Aufgabe, Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung abzuwehren. Die Polizei hat im Rahmen dieser Aufgabe auch Straftaten zu verhüten und die erforderlichen Vorbereitungen für die Hilfeleistung und das Handeln in Gefahrenfällen zu treffen. Diese Kernaufgabe des Staates erfüllt die Polizei im Interesse der Allgemeinheit in der Regel, ohne dafür Kosten zu erheben. Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass das auch in Zukunft so sein soll.

(Beifall CDU)

Die Begründung, die der Innenminister jetzt dafür gegeben hat, auf die Blaulichtsteuer zu verzichten, finden wir richtig. Aber schon Mitte Oktober war diese Begründung bekannt. Ich kann, Herr Minister, überhaupt nicht nachvollziehen, warum Sie eine solche Idee öffentlich machen, warum Sie sich nicht vorher einmal mit Ihren Experten beraten, sei es im politischen, sei es auch im fachlichen Rahmen. Wie kann man der Meinung sein, dass man, wenn man bei einem Polizeieinsatz für einen Verkehrsunfall 40 Euro nimmt, die Anzahl der Polizeieinsätze reduziert und dabei noch etwas für den Landeshaushalt tut? Das Gegenteil war der Fall: Sie haben zusätzlich zur Polizeireform und zu dieser Diskussion weiter Verunsicherung im Land bewirkt. Sie haben die Menschen weiter verunsichert, und Sie haben natürlich viel Kopfschütteln geerntet. Ich darf Sie nur bitten, in Zukunft auf solche Vorschläge zu verzichten.

Kollege Dr. Scharfenberg, da Sie lachen: Meiner Fraktion und mir speziell wird ja von Ihnen immer vorgeworfen, dass ich die Verunsicherung ins Land tragen würde. Das haben Sie getan, als wir über die Grenzkriminalität, die es ja angeblich nicht gibt, diskutiert haben. Schauen Sie einmal, was der Polizeipräsident in Frankfurt (Oder) gerade alles zu unternehmen versucht, um die Kfz-Diebstähle und anderes in den Griff zu bekommen! Das tun wir natürlich auch, wenn es um

die Frage geht - da tun Sie es zumindest -, die die Polizeireform betrifft.

Um es noch einmal klarzustellen: Die CDU-Fraktion ist schon der Meinung, dass es in Brandenburg eine Polizeireform geben kann. Aber die CDU-Fraktion ist eben nicht der Meinung, dass man das Fundament der polizeilichen Arbeit, nämlich unsere Wachen, in Brandenburg deswegen zur Disposition stellen muss.

(Beifall CDU)

Es ist aber regierungsseitig und SPD-seitig unverantwortlich, dass man mit unausgegorenen Vorschlägen, mit Vorschlägen, die man nicht durchdacht und nicht beraten hat, im Bereich der inneren Sicherheit nun noch zusätzliche Verunsicherung streut. Deswegen ist es zwar gut, dass dieses Ding vom Tisch genommen wurde, aber die Frage ist doch: Welche grundsätzliche Einstellung hat man denn zu Polizeieinsätzen? Wir sagen: Innere Sicherheit muss für jeden garantiert werden, egal, welches Einkommen er hat, egal, in welcher sozialen Situation er sich befindet. Wir brauchen innere Sicherheit für jeden in Brandenburg.

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

Sie sind doch immer diejenigen, die die soziale Gerechtigkeit wie eine Monstranz vor sich hertragen. Wenn es um innere Sicherheit geht, nehmen Sie offensichtlich in Kauf, dass sich derjenige, der viel hat, auch ein höheres Maß an innerer Sicherheit leisten kann, und dass derjenige, der sich möglicherweise auf den Staat verlassen muss, eben Pech gehabt hat. Deswegen lohnt es sich schon, auch über diesen von Woidke selber beerdigten Vorschlag zu debattieren. Ich bin gespannt, wie Sie sich dieser inhaltlichen Diskussion in der folgenden Debatte stellen werden. - Danke schön.

(Beifall CDU)

Die Abgeordnete Stark spricht für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident! Sehr verehrte Kollegen! Wenn durch einen äußeren Reiz eine Reaktion ausgelöst wird, ohne dass der Reiz durch das Gehirn verarbeitet wurde, dann nennt man das Reflex. Der CDU-Antrag, den wir hier besprechen, scheint mir das Ergebnis eines solchen Reflexes zu sein.

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE)

Am 15. Oktober hat das Innenministerium, sprich Herr Woidke selbst, mitgeteilt, ergebnisoffen zu prüfen, ob eine sogenannte Blaulichtsteuer - ich würde eher sagen „Blaulichtgebühr“ - in Brandenburg erhoben werden sollte. Anlass für diese Prüfung ist unter anderem ein Vorhaben der unionsregierten Hansestadt Hamburg, die ganz ernsthaft dabei ist, diese sogenannte Blaulichtsteuer einzuführen.

Weiterhin müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass es seit 1996 auch in dem europäischen Nachbarstaat Österreich geübte Praxis ist, die sogenannte Blaulichtsteuer zu erheben. Ich hätte von

Ihnen erwartet, dass Sie das Ministerium nicht vorverurteilen, sondern dass Sie warten, bis Vorschläge geprüft werden und Ergebnisse auf dem Tisch liegen, dass Sie nicht blindlings etwas vorverurteilen und schon Feststellungen treffen, bevor eine sachliche Prüfung stattgefunden hat. Aber nichts ist so gut, dass nicht die CDU noch einen Alarmplan daraus machen kann. Es spricht nach meiner Einschätzung nichts dagegen, eine sachlich fundierte Prüfung im Innenministerium und im Innenausschuss hierzu vorzunehmen und die Ergebnisse auch im Plenum zu diskutieren. Aber wir hätten erst einmal anhören müssen, was denn an Ideen hierzu vorgebracht wird. Sie bekämpfen diese Idee schon, solange die Landesregierung noch ergebnisoffen prüft, ob wir diese Blaulichtsteuer überhaupt einführen wollen. Es wäre schon wichtig, das Ergebnis der Expertenberatung erst einmal zur Kenntnis zu nehmen.

Aus meiner Sicht gibt es schon gute Gründe, über eine solche Gebühr für die polizeiliche Aufnahme von Bagatellunfällen nachzudenken. Neun von zehn Verkehrsunfällen in Brandenburg gehen nämlich glimpflich aus, also ohne Personenschaden. Es sind in den letzten Jahren ungefähr 74 000 Unfälle pro Jahr gewesen. Die Aufnahme von Blechschäden ist vor allem für die Klärung der Versicherungsansprüche von Belang, also wahrlich keine Kernaufgabe des Staates.

In Österreich, wo diese Gebühr seit Jahren praktiziert wird - also in einem Rechtsstaat, nicht unbedingt einer Bananenrepublik -, kann man zur Kenntnis nehmen, dass die Polizisten etwa ein Viertel weniger zu Verkehrsunfällen gerufen werden. Dadurch ist eine große Einsparung für den Landeshaushalt zustande gekommen.

Dies wäre auch in Brandenburg möglich gewesen. Allerdings muss man zur Kenntnis nehmen, dass die deutsche Rechtslage dies nicht so einfach macht. Im Gegensatz zum deutschen Recht unterliegen diese Verkehrsunfalldelikte, zum Beispiel Fahren ohne Fahrerlaubnis oder unter Alkohol- und Drogeneinfluss oder auch Verkehrsunfallflucht, in Österreich nicht dem Legalitätsprinzip. Sie werden dort als Verwaltungsübertretung - das ist analog unserer deutschen Ordnungswidrigkeitsgesetzgebung eingestuft. Dort liegt das Verfolgen dieser Delikte im Ermessen der jeweils feststellenden Behörde. In die österreichischen Verkehrsunfallstatistiken werden also nur Unfälle aufgenommen, wenn nachweislich Personenschaden zu verzeichnen ist, also Unfälle mit Verletzten oder Toten stattgefunden haben. Erst dann wird es in der Unfallstatistik erscheinen, und erst dann handelt es sich um einen Straftatbestand.

Ich denke, Sie hören es schon an der Begründung: Das ist für deutsche Verhältnisse schon eine kleine Revolution, ohne Frage. Deshalb bin ich auch sehr gespannt, wie sich der Hamburger Senat entscheiden und wie dieses Thema dort praktiziert wird. Prüfungswürdig - das ist ja die Aussage - war es allemal. Denn wir müssen natürlich im Rahmen der Haushaltsberatungen landesgesetzgeberisch nicht nur dafür Sorge tragen, die Ausgaben zu reduzieren, sondern auch prüfen, ob sich Einnahmequellen erschließen lassen.

Der Rechtsstaat - wie Sie argumentiert haben - ist nicht in Gefahr. Jeder Brandenburger muss sich ohne Frage auch in Zukunft das Rufen der Polizei leisten können. Das wäre auch mit der sogenannten Blaulichtsteuer möglich gewesen. Man kann nämlich die entstehenden Kosten auch den jeweils beteiligten Versicherungen anlasten. Das wäre alles eine Frage der Organi

sation. Möglich ist es, prüfungswürdig war es in jedem Fall, aber - wie gesagt - es sprechen auch eine Menge Argumente, die von Herrn Minister Woidke aufgegriffen worden sind, gegen das Einführen einer sogenannten Blaulichtsteuer. Herr Woidke hat es abgelehnt, und das ist auch in Ordnung, weil die Rechtslage - wie gesagt - so schwierig ist, wie sie ist. Aber zu verurteilen, dass wir uns öffentlich und nicht hinter geschlossenen Türen, im stillen Kämmerlein damit beschäftigen und uns eine Meinung bilden - was ich durchaus in Ordnung finde -, ist mir unverständlich. Ihr Antrag, wie gesagt, ist aus diesem Grunde überflüssig und abzulehnen. - Danke.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Der Abgeordnete Götz spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Im November 1979 hatte ich meinen allerersten Verkehrsunfall. Es war ein Motorradunfall. Ich bin die damalige ErnstThälmann-Straße durch Teltow entlanggefahren; es wurde langsam Abend, und mir kam ein Trabant entgegen, der quer vor mir in eine Straße abbog. Mein Motorrad hat den Trabant getroffen - das Motorrad war Schrott, der Trabant hatte einen leichten Schaden. Mir ist nicht viel passiert. Aber: Der Trabantfahrer hatte 1,6 Promille Alkohol im Blut. Diese Feststellung hätte ich allein nie treffen können, weil ich in diesem Moment gar nicht in der Lage war zu prüfen, ob der Trabantfahrer Atemalkohol aufwies und welche sonstigen Beeinträchtigungen es noch gab. Deswegen war ich sehr froh, dass damals, im Jahr 1979, die Polizei gekommen ist, diesen Unfall aufgenommen und bezüglich der Ursache dieses Unfalls für Klarheit gesorgt hat.

(Holzschuher [SPD]: Das waren noch Zeiten!)

Jetzt haben wir die Situation, dass Beamte im Land eingespart und ihre Zahl auf 7 000 Beamte reduziert werden soll. Selbstverständlich - lassen Sie sich nichts erzählen -: Mit 7 000 Beamten ist die jetzige Leistungsfähigkeit der Polizei nicht zu halten. Es gibt gar nicht so viele Häuptlinge, wie weggespart werden sollen. Dienstgruppenleiter und Wachdienstführer sind eben keine Häuptlinge, die irgendwo herumsitzen und Kaffee trinken. Sie sind heute tagtäglich im Einsatz, sitzen in den Streifenwagen, fahren umher und erfüllen ihre Aufgaben. Eine Wache ist eben keine überdachte Kaffeemaschine.

Die Lösung, die gefunden wird, ist nun die, die Bürger abzuschrecken, ihre Polizei zu rufen, wenn sie sie brauchen. Genau das kann nicht der Ansatz sein, mit dem an das Problem herangegangen wird, weil natürlich jede Steuer eine Lenkungsfunktion hat, die eben dazu führen würde, dass man überlegt: Rufe ich die Polizei oder nicht?

(Speer [SPD]: Das Thema ist doch erledigt!)

Als ich von der „Blaulichtsteuer“ gehört habe, habe ich sie im ersten Moment für einen Aprilscherz gehalten. Es war ungefähr so wie am 1. April dieses Jahres, als vom Innenministerium verkündet wurde, dass das Landespolizeiorchester künftig mit der „Queen Mary“ auf Kreuzfahrt gehen und durch die dort er

zielten Einnahmen maßgeblich dazu beitragen würde, den Haushalt zu konsolidieren. Das war eindeutig ein Aprilscherz, und so ähnlich habe ich es auch hier wahrgenommen. Nun ist heute nicht der 1. April, sondern der 11.11. Sehen Sie es mir nach, dass es mich zu diesem Vergleich veranlasst, wenn man dann so weitermacht:

„Und wird der Schaden noch so teuer, zuerst kostet's die Blaulichtsteuer!“

„Glück ist's, wenn der Kopf im Graben, dann wollnse keine Steuer haben!“

(Vereinzelt Heiterkeit)

Beim BKV - dem Bäketaler Karnevalsverein -, dem Teltower Carnevalsclub, beim Teltower Damenelferrat Rot-Weiß käme jetzt der Hallermasch und ein Tusch, und damit wäre das Thema durch.

(Vereinzelt Heiterkeit)

Schon jetzt verzeichnen wir enorme Wartezeiten. Es gibt Prioritätenlisten, wenn es darum geht, in welcher Reihenfolge Unfälle abgearbeitet und in welcher Reihenfolge Einsätze gefahren werden. Da erleben wir, dass Beamte, die vor Ort sind und einen Unfall aufnehmen, weggerufen werden, weil anderswo ein dringenderer Fall eingetreten ist. Das ist völlig in Ordnung, dafür sind die Listen da. Aber wenn weniger Beamte zur Verfügung stehen, wird es häufiger passieren, dass ein Unfallopfer, das nicht verletzt ist und mit seinem Blechschaden dasteht, am Ende länger auf die Polizei warten muss und größere Schwierigkeiten haben wird, diesen Unfall aufgenommen zu bekommen. Genau das war letztlich die gewollte Lenkungsfunktion.

Letztlich lief es darauf hinaus, dass die Opfer einer Straftat für die polizeilichen Ermittlungen zahlen sollten. Das kann nun wirklich nicht unser Ansatz sein! Das Ergebnis dieses Vorschlags wäre eine Privatisierung der Strafverfolgung; auf nichts anderes würde es hinauslaufen. Dann warten Sie auf das Schadensmanagement der Versicherung, die sagt: Für 30 Euro kommen wir, weil es dann billiger wird. Dann haben Sie genau das, was die FDP sich nie anzustreben trauen würde: Strafverfolgung zu privatisieren. Das wäre eine mögliche Folge einer solchen Strafsteuer, wie sie hier erhoben werden sollte.

Der Minister hat inzwischen verkündet hat, dass es keine „Blaulichtsteuer“ geben wird. Herzlichen Dank, das ist gut so. Der Antrag ist nun da, deswegen reden wir darüber. Wie in der Zeitung stand, hat er das nach intensiver Prüfung getan. Es gab unterschiedliche Meldungen dazu. Da stelle ich fest - Herr Petke hat es angesprochen -: Wenn für intensive Prüfungen bezüglich der Frage, ob eine „Blaulichtsteuer“, die letztlich dazu führt, dass die Opfer von Straftaten für die Ermittlungen bezahlen sollen, erhoben werden soll, Personal zur Verfügung steht und das dazu führt, dass man die entsprechenden Steuern abschafft, gibt es - jedenfalls in der Spitze des Innenministeriums - wahrscheinlich doch erhebliche Personalüberhänge, die sich damit befassen können.

(Zurufe von SPD sowie der Fraktion DIE LINKE)

Wenn die Opfer für die Ermittlungen zahlen, muss man nichts mehr prüfen, dann ist das Thema durch. Dann habe ich die

Rechtsstaatsgarantie, dann habe ich die Kernbereiche staatlicher Tätigkeit, in denen die volle Leistung gebracht werden muss. Damit hat sich jede weitere Überlegung zu diesem Punkt schon selbst erledigt und ist vom Tisch.

Natürlich können wir die Sache heute abschließen. Sie haben es erklärt, Herr Minister. Die Sache soll in den Orkus der Geschichte eingehen. Machen Sie nachher den Deckel zu, und damit ist die Sache dann auch für mich erledigt. - Ich danke Ihnen.

(Beifall FDP)

Der Abgeordnete Scharfenberg spricht für die Linksfraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich habe gedacht, dass wir bei der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes viel Zeit sparen können.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)