Das FAG ist für den Erhalt der Orchester und Theater im Land und damit als unverzichtbarer Bestandteil der kulturellen Grundversorgung essenziell wichtig. Ich bin daher sehr froh, dass wir die Novellierung tatsächlich mit diesem Haushalt werden beschließen können. Für die Politikfelder Kultur und Kirchen konnte damit eine Stabilisierung der Kulturausgaben erreicht werden, was aber nicht bedeutet, dass wir hier nicht auch über Strukturanpassungen und Änderungsbedarfe in den nächsten beiden Jahren werden sprechen müssen.
Ich sehe die FAG-Erhöhung auch im Kontext der Situation der großen kreisfreien Städte. Wir wissen, dass sie erhebliche Kulturaufgaben für das gesamte Land erbringen, die auch in das gesamte Umland reichen. Die Städte tragen in Relation zu vergleichbaren anderen Bundesländern und anderen Kommunen einen großen Anteil der Kultur, die sie letztlich für das gesamte Land anbieten. Die FAG-Erhöhung ist der richtige Weg, ein Stück weit den Kommunen damit unter die Arme zu greifen.
Ich hätte mir vielleicht einen noch höheren Betrag gewünscht, aber 1,5 Millionen Euro sind ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und auch ein Signal an die Kommunen, denen es finanziell in dem einen oder anderen Bereich tatsächlich nicht gut geht. Es soll vor allen Dingen verhindert werden, dass im Bereich Kultur als Erstes gekürzt wird. Kultur ist ein Grundrecht der Menschen und ein wichtiger Bereich der Grundversorgung. Hier sollten wir nicht den Rotstift ansetzen.
Wir müssen über Strukturen nachdenken. Wir müssen in einem intensiven Dialog mit den Betroffenen nachdenken, denn wir haben auch in schwierigen Haushaltszeiten die Pflicht, für Pla
nungssicherheit zu sorgen und eine Vertrauensbasis zu erhalten. Gerade die Kulturschaffenden im Land dürfen nicht den Eindruck gewinnen, dass wir nur den Idealismus schätzen, aber nicht die tatsächlichen Leistungen. Die Kulturausgaben - das wissen wir - liegen auch in den neuen Bundesländern am unteren Ende. Deswegen bin ich sehr froh, dass die Abgeordneten in den Ausschüssen diesen Haushaltsansatz 2011 gerade auch für den Bereich Kultur gewürdigt haben.
Die Änderungsanträge der Opposition sind in den Ausschussdebatten bereits intensiv diskutiert worden. Deswegen gehe ich davon aus, dass wir diese Grundsatzdebatte nicht neu starten müssen.
Im Einzelplan 06 liegt uns für das Haushaltsjahr 2011 ein ausgewogener und ein zukunftsgewandter Entwurf vor, der die Prioritäten klar abbildet, aber auch für den Bereich Kultur Perspektiven aufbietet. Ich bitte Sie daher um die Unterstützung der Beschlussempfehlung des Ausschusses. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Dr. Münch. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Die Abgeordnete Heinrich hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Was wollen wir mit Denkmälern? Es wäre doch viel einfacher, sich ihrer zu entledigen. Wollen wir etwa aus dieser Zeit etwas lesen - aus den Vorgängen oder Geschäften? Es geht um Überreste, die etwas bezeugen. Haben wir gar den Wunsch, etwas für die Erinnerung festzuhalten? - Die Zuständigkeit für Denkmalschutz und Denkmalpflege liegt nach unserer Verfassung bei den Ländern. Die meisten Länder lassen in ihrem Handeln auch erkennen, dass diese Aufgabe auch Verfassungsrang hat.
In Brandenburg darf ich eher das Bild von Pirouetten annehmen. Inzwischen gibt es die ersten auffälligen Beispiele für Spannungen, die sich aus diesem Anspruch - ein wenig provokant ausgedrückt - von prominentem Denkmalschutz auf der einen Seite und ministeriellen Abrissgenehmigungen auf der anderen Seite ergeben.
Der Abriss der Hohenzollern-Zeche in Bad Liebenwerda könnte eines der nachhaltigsten Negativbeispiele unseres gegenwärtigen Kulturverständnisses sein. Natürlich muss man ehrlich bekennen: Der Denkmalschutz tritt in den Hintergrund. Um es sarkastisch zu formulieren: Alte Häuser werden ausgehöhlt und abgeräumt. Ein Land verliert sein Gedächtnis. Ich glaube nicht, dass jemand aus diesem Raum die Kurzsichtigkeit besäße, dies für richtig zu erklären.
Natürlich spiegeln Baudenkmäler kein vollständiges Abbild unserer Vergangenheit wider. Es sind auch nicht die renommierten Objekte, die mich mit Sorge erfüllen, sondern die alltäglichen Bauten: die Brücken, Fabriken und Wohnhäuser. Die Bausubstanz - gerade auch unauffälliger Baudenkmäler in diesem Land - erlebt einerseits Träume und andererseits Grenzen der Machbarkeit. Kultur im Allgemeinen ist wie der Denkmal
schutz im Besonderen auch ein Kostenfaktor, wobei die Begeisterung, die ich von Herzen teile, alleine nicht genügt.
Allerdings ist Denkmalpflege auch ein Wirtschaftsfaktor. Von der Denkmalförderung profitieren in hohem Maße mittelständische Unternehmen, speziell das lokale Handwerk und Freiberufler. Sie schafft und sichert Arbeitsplätze, da rund 80 % der Gesamtkosten für die Erhaltung von Kulturdenkmälern Personalkosten sind.
Die Mittel der Denkmalförderung lösen meist Folgeinvestitionen in vielfacher Höhe des Fördervolumens aus. Durch technisch hochentwickelte Konservierungs- und Sicherungsmaßnahmen sowie die Anwendung traditioneller und ökologisch wertvoller Materialien und Techniken leistet der Denkmalschutz einen wichtigen Beitrag zu einer zukunftsgerichteten nachhaltigen Wirtschaftsweise.
Klug und nachhaltig ist das Engagement natürlich nur dann, wenn wir wieder Zusammenhänge herstellen und sie für die nachfolgende Generation sichtbar machen, die uns in der Denkmalpflege wichtig erscheinen. Brandenburg ist das einzige Land ohne akuten Hilfsfonds. Mit Ihrer Zustimmung, verehrte Damen und Herren, zum Antrag von FDP und CDU wird das Brandenburgische Denkmalschutzgesetz finanziell sehr untermauert. Deshalb sollten wir öffentliche Auseinandersetzungen um die Erhaltung oder Wiederherstellung von Denkmälern nicht als Zumutung - wie es die SPD in Elsterwerda ungeniert betreibt -, sondern als Chance zu Meinungsvielfalt begreifen.
Nein. - Verlässliche finanzielle Ausstattungen der Denkmalförderung - verbunden mit einem zielgerichteten und effizienten Förderverfahren, wie es hier auch vorgeschlagen worden ist tragen dazu bei, dass Denkmalpflege eine höhere Akzeptanz in der Bevölkerung erhält und dass das Land die gesetzliche Aufgabe - die es, wie Sie wissen, ebenfalls hat - laut Denkmalschutzgesetz klug erfüllen kann. Aus diesem Grunde bitte ich um Zustimmung zu diesem Antrag. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Heinrich. - Am Ende der Aussprache erhält noch einmal die Fraktion DIE LINKE das Wort. Herr Abgeordneter Groß, bitte.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Der Einzelplan 06 gehört - wie mehrfach schon von meinen Vorrednern betont - zu einem der wenigen Haushalte das ist bereits ausgeführt worden -, die angesichts der prekären Haushaltslage des Landes einen gewissen Zuwachs verzeichnen können.
Allerdings gehen die Aufwüchse zum größten Teil in die Wissenschaft und an die Hochschulen. Der Kulturbereich - der Kol
lege Markov würde sagen, es geht hier nicht nur um die Kultur, sondern auch um die Kunst - profitiert davon weniger. Dennoch konnten die Ausgaben für die Kultur weitgehend stabil gehalten werden. Frau Dr. Münch ist darauf schon gesondert eingegangen.
Das betrifft vor allem renommierte Einrichtungen wie die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, das Filmorchester Babelsberg, die Stiftung für das Sorbische Volk und auch die Zuschüsse für die Jüdische Gemeinde und für die Musikschulförderung. Die Stiftung der Brandenburger Gedenkstätten ist in diesem Zusammenhang ebenfalls zu nennen.
Ich darf bei der Gelegenheit daran erinnern, dass die ganze Frage der Erinnerungskultur sowie der Sorge und Entwicklung der Zivilgesellschaft - darüber gab es kürzlich eine Veranstaltung in Sachsenhausen - zu berücksichtigen ist. Ich persönlich habe an der Veranstaltung in Sachsenhausen teilnehmen dürfen. Von diesem Hohen Hause war neben Frau Dr. Münch und mir kein weiterer Abgeordneter zugegen. Das ist ein kollegialer Hinweis an alle Fraktionen. Ich denke, solch wichtige historische Fragen sind für die Aktualität wichtig und sollten ernsthaft wahrgenommen werden. Im Übrigen ist der Herr Staatssekretär Gorholt ebenfalls anwesend gewesen.
Die Brandenburger Gedenkstätten werden zwar stabil gefördert, doch wir müssen auch ehrlich sein: Die Mittel reichen bei Weitem nicht aus, um den Bedarf auch nur annähernd zu decken. Mittlerweile kann die Stiftung nur etwa 50 % - das ist Realität der Anfragen beantworten. Jährlich müssen etwa 90 000 Besucher durch private Firmen geführt werden.
Eine ähnlich stabile Förderung konnte allerdings nicht allen kulturellen Bereichen und auch nicht allen Kunstbereichen zuteil werden. Bei den Freien Trägern kam es zu Kürzungen, die zwar mit 37 000 Euro geringfügig sind, aber bei der äußerst knapp bemessenen Projektförderung doch ins Gewicht fallen. Wir müssen - da gibt es, glaube ich, Übereinkunft hier im Hohen Hause - wirklich aufpassen, dass wir die Kulturförderung nicht so sehr auf große und etablierte Institutionen beschränken. Wir sollten uns nicht nur auf Leuchttürme fokussieren.
Ebenso benötigt Brandenburgs Kulturlandschaft aber auch die kleinen freien Träger - Theater und Ensembles - und weitere Projekte, die ohnehin schon am Rand der Existenz arbeiten und vielfach nur durch ein hohes Maß an Selbstausbeutung und Verzicht überhaupt noch am Leben sind. Gäbe es sie nicht, wäre die Brandenburger Kulturlandschaft wesentlich ärmer und farbloser.
Das sollten wir nicht zulassen. Ich sehe es auch als eine Herausforderung für die Landespolitik in einem Flächenland wie Brandenburg an, die kulturelle Grundversorgung in allen Landesteilen auf einem solchen Niveau sicherzustellen, dass allen Familien und allen Kindern die Möglichkeit gegeben wird, an Kunst und Kultur teilzuhaben. Nicht zuletzt ist dies ein Auftrag in unserer Landesverfassung - ich verweise dabei auf Artikel 34 - , die Teilnahme am kulturellen Leben zu unterstützen und den Zugang zu den Kulturgütern zu ermöglichen.
In diesem Zusammenhang, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist es mir auch als Vertreter der nördlichen Regionen und Nordwestbrandenburgs ein Bedürfnis, einmal dafür zu werben, dass wir neben unserem Engagement für den Erhalt der sorbischen Sprache und Kultur auch der niederdeutschen Sprache Aufmerksamkeit widmen. Frau Kollegin Dr. Münch, Sie erinnern sich bestimmt: Wir haben am Montag den Termin, bei dem wir uns dieser Frage stellen, vielleicht auch mit dem Hinweis darauf, dass hier wirklich eine fantastische Arbeit gemacht wird - wir wissen, wovon wir reden -, dass gerade auch in Kitas und Schulen der fast schon vergessenen Sprache Niederdeutsch noch nachgegangen wird, auch kulturell, weil wir auch ein Theater dort haben. Das wollte ich einmal als kleinen Werbeblock hier aufführen.
Gerade auf diesem Gebiet geht es auch darum, die Zusammenarbeit mit dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern auszuweiten. Ich denke, das ist nicht nur eine Frage für den Kulturbereich, sondern auch für den Bildungsbereich.
Neue Initiativen, die sich auf kulturell-künstlerischem Gebiet gründen, sollten wir durchaus ernst nehmen und so gut es geht fördern. Ich denke hier beispielsweise an die Plattform „Kulturelle Bildung“, ein Netzwerk, in dem sich im Juni 2010 über 50 Akteure der kulturellen Bildung zusammengefunden haben. Künstler, Institutionen sowie Verbände aus den unterschiedlichsten Bereichen künstlerischen und kulturellen Schaffens wollen sich gemeinsam in den Dialog um die Zukunft des Landes Brandenburg einbringen.
Der Kommission, die sich mit der Kunst im neuen Landtag befasst, befassen muss, würde ich gern auch mit auf den Weg geben, bei den entsprechenden Ausschreibungen, so gut es geht auch Künstler aus den verschiedenen Regionen unseres Landes zu berücksichtigen und ihnen die Chance zu eröffnen, sich mit ihren Werken dort vorzustellen. Insbesondere, wenn wir unsere Rundreise machen, gerade an den Kunstschulen usw., stellen wir fest: Das ist eine sehr gute Sache, gerade auch im Rahmen der Identität unserer Region.
Als positiv werte ich - das wurde von den Vorrednern auch schon gesagt -, dass wir die Aufstockung der Mittel für die Musikschulen um 1,3 Millionen Euro verstetigt haben und dadurch in der Lage sind, auch weiterhin sozial-integrative Projekte der musischen Bildung in den Kindertagesstätten, den Schulen, aber auch in den Ganztagsschulen sowie Schulen in komplexen Problemlagen, Förderschwerpunkten der Sonderpädagogik oder in karitativen Einrichtungen zu fördern. Wir hoffen, dass diese Förderung sehr schnell den Kinderschuhen entwächst, damit die Kinderkrankheiten, die sich in der Anfangsphase unbestritten gezeigt haben, schnell überwunden werden und die mit der Einstellung dieser Mittel verbundenen Anliegen, vor allem soziale Aspekte der Musikschularbeit, unterstützt werden und voll zum Tragen kommen.
Frau Kollegin Heinrich, ich höre Ihnen immer gern zu; Sie hatten das ja auch aufgeführt. Ich denke, ein kleiner Hinweis: In Ihrem Kreis - aber das war auch in anderen Landkreisen der Fall - hat man, was die Gebührensetzung bzw. die Entgeltordnung betrifft, hat die CDU-Kreistagsfraktion, der Sie angehören, ganz schön zugelangt. Ich meine, das ist eigentlich nicht das Ansinnen, das wir hatten, auch mit der Förderung in Höhe von 1,3 Millionen Euro und auch dem Personenkreis. Aber das ist nur als kleiner Hinweis gedacht.
Wir sind uns allerdings auch darüber im Klaren, dass beispielsweise der Landesmusikrat, der sich um Schulensembles, Chöre oder das Jugendblasorchester kümmert und von dieser Förderung nicht profitiert, weiterhin unserer Unterstützung bedarf. Die zarten Pflänzchen, die durch ihn auf den Weg gebracht worden sind, müssen weiterhin bewahrt und geschützt werden.
Sie hatten, Frau Kollegin Heinrich, auch noch einmal zu der Frage der Förderung bzw. Unterstützung des Denkmalschutzes gesprochen. Hier sollten wir nicht ganz vergessen, dass 2009 über 900 000 Euro mit in die Förderung eingeflossen sind. Das sollte man auch einmal mit Respekt und in Würdigung der Leistungen, die vom Land mit erbracht wurden, berücksichtigen.
Gestatten Sie mir zum Schluss noch einige wenige Worte zum kulturellen Erbe und zum Erhalt von Denkmälern. Das ist eine Daueraufgabe für viele Generationen. Brandenburg kümmert sich seit Jahren um die Denkmalpflege. Das Landesdenkmalamt leistet - so schätzen wir das ein - eine hervorragende Arbeit, zugegebenermaßen unter schwierigen Bedingungen. Fakt ist, dass es für Denkmalschutz sicher nie genügend Geld geben wird. Insofern würde ich Herrn Lipsdorf noch einmal zu seinem Vorschlag direkt ansprechen: Einen Denkmalfonds in Höhe von 1 Million Euro einzurichten ist sicherlich wünschenswert, Herr Kollege, aber letztlich auch nur der bewusste Tropfen auf den heißen Stein. Wir hatten genau diese Debatte bereits zum Haushalt 2010 geführt, wie Sie schon erwähnten. Heute liegt uns der gleiche Antrag wie damals vor. Aus unserer Sicht brauchen wir die Debatte an dieser Stelle nicht zu wiederholen. Die Situation ist unverändert: Da wir das Geld nur einmal ausgeben können und wir Wissenschaft, Bildung und Forschung Priorität beimessen, müssen wir auch weiterhin die bisherigen Wege gehen. Neben den Landesmitteln müssen wir für Denkmalschutz weiterhin Fördermittel einwerben.
Damit höre ich jetzt auf; ich bitte um Zustimmung zu diesem Teil des Haushalts. Ich darf Ihnen an dieser Stelle bereits jetzt, auch wenn wir noch zwei Tage mit hoffentlich schönen Debatten zusammensein werden, frohe Weihnachten wünschen. Denjenigen, die unser Land Brandenburg mit Kindern verstärkt haben, wünsche ich eine frohe und gesegnete Weihnacht.
- Ich schaue sowohl zur rechten als auch zur linken Seite. Auch denen, die in Erwartung dessen sind, wünsche ich viel Glück, Gesundheit und noch einen schönen Abend. - Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD und CDU - Zuruf von der Fraktion DIE LINKE: Sogar Beifall von der Opposition! - Weitere Zurufe)
Meine Damen und Herren, wir kommen zur letzten Abstimmungsrunde. Es liegen einige Änderungsanträge und die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen vor.
Es liegt der Änderungsantrag auf Drucksache 5/2451, eingebracht durch die CDU-Fraktion, Kapitel 06 050, Titel 231 51,
231 52, 331 51, 681 52, 863 51 vor. Es geht um die Erhöhung der Ansätze sowie die Ausbringung eines Ansatzes bei Kapitel 20 020, Titel 972 10 mit Haushaltsvermerk. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einer deutlichen Mehrheit der Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt.
Wir kommen zu den Änderungsanträgen auf Drucksache 5/2520, 5/2523, 5/2518, 5/2519, 5/2522, 5/2517, eingebracht durch die FDP-Fraktion, Kapitel 06 050, Titel 231 51, 231 52, 331 51, 681 51, 681 52, 863 51. Es geht um die Erhöhung der Ansätze sowie die Ausbringung eines Ansatzes bei Kapitel 06 020, Titel 972 10 mit Haushaltsvermerk. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei wenigen Enthaltungen ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.