Protokoll der Sitzung vom 15.12.2010

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag in Drucksache 5/2491 - Minderung eines Ansatzes. Wer dem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag in Drucksache 5/2500 - Minderung eines Ansatzes. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag in Drucksache 5/2490 - Minderung eines Ansatzes. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen?

(Bischoff [SPD]: Nennen Sie bitte die Fraktion, die die- sen Antrag eingebracht hat, Herr Präsident!)

- Es handelt sich bei all diesen Anträgen um von der FDP-Fraktion eingebrachte Anträge. - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag in Drucksache 5/2497 - Minderung eines Ansatzes. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag in Drucksache 5/2492 - Minderung eines Ansatzes. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag in Drucksache 5/2495 - Minderung des Stellenplans. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen.

(Bischoff [SPD]: Ist das der Antrag der SPD-Fraktion? Vielen Dank, Herr Präsident!)

- Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Herr Bischoff, zur Klarstellung: Es liegen nur Anträge der FDPFraktion vor.

(Bischoff [SPD]: Vielen Dank, Herr Präsident.)

- Bitte sehr.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag in Drucksache 5/2498 - Änderung des Stellenplans. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag in Drucksache 5/2493 - Minderung des Ansatzes. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag in Drucksache 5/2501 - Erläuterungen. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag in Drucksache 5/2496 - Anhang zum Einzelplan 03, Ergänzung des Liegenschaftsverzeichnisses. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Ausschusses zum Einzelplan 03 in Drucksache 5/2403 ab. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Damit ist der Antrag ohne Enthaltung bei etlichen Gegenstimmen angenommen.

Ich rufe auf:

Einzelplan 04 - Ministerium der Justiz

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Haushalt und Finanzen

Drucksache 5/2404

Wir beginnen die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Eichelbaum spricht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die passende Überschrift für den Einzelplan 04 lautet: Ein wenig Licht, aber viel Schatten. - Der Haushalt wird insgesamt der Stellung der Justiz als dritter Staatsgewalt nicht gerecht und ein Jahr nach der Amtsübernahme der rot-roten Landesregierung ist die Anzahl der Baustellen nicht geringer geworden, sondern größer. Ihre groß angekündigten Gesetzesvorhaben - das Resozialisierungsgesetz, das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz oder das Gerichtsneugliederungsgesetz haben alle noch nicht das parlamentarische Tageslicht erblickt. Von bisher 27 im Landtag beschlossenen Gesetzen stammt lediglich ein Gesetz aus dem Verantwortungsbereich des Ministeriums der Justiz, nämlich das bedeutsame Brandenburger Hinterlegungsgesetz. Das ist natürlich eine beeindruckende Bilanz, aber das wundert mich nicht, weil Sie in vielen rechtspolitischen Fragen nicht einig sind.

Ich nenne zwei Beispiele dafür: Im Rechtsausschuss verkündet der Justizminister vollmundig den Erhalt aller Amtsgerichte.

Wenige Wochen später ist in der Zeitung zu lesen, dass die SPD Schwierigkeiten damit hat und eine weitergehende Prüfung verlangt, ob nicht vielleicht das eine oder andere Amtsgericht geschlossen werden könnte. Da fragt man sich: Was gilt denn nun - das Wort des Justizministers

(Frau Mächtig [DIE LINKE]: Ohne Zweifel, das wissen Sie doch!)

oder das sozial- und finanzpolitische Gewissen der SPD-Fraktion?

Die Gerichte warten auf eine dringende Entscheidung von Ihnen.

Beispiel Nummer 2: Im Bundestag wird mit den Stimmen der SPD-Bundestagsfraktion das Gesetz zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung beschlossen. Am gleichen Tag erklärt der Justizminister, dass das Land Brandenburg im Bundesrat dagegen stimmen und den Vermittlungsausschuss anrufen werde. Ich bin gespannt, wie viel SPD-geführte Landesregierungen im Bundesrat Ihrem Antrag zustimmen werden. Ich denke, es wird nur Berlin sein, weil dort nämlich die Linke mitregiert. Deshalb sage ich: Es wäre hilfreicher, wenn Sie nicht immer die Entscheidungen der Bundesregierung kritisieren, sondern sich zunächst einmal um die Probleme in Brandenburg kümmern würden. Hier gibt es genügend zu tun.

(Beifall CDU)

Seit einem Jahr haben Sie nichts getan, den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Brandenburg europarechtskonform auszugestalten. Es sind noch nicht einmal finanzielle Mittel für den Neubau oder den Ausbau einer Einrichtung für den Vollzug der Sicherungsverwahrung im Haushalt eingestellt, und immer dann, wenn das Wort des Justizministers in Brandenburg notwendig gewesen wäre, hat man vom Justizminister nicht allzu viel gehört. Die heutige Fragestunde hat das noch einmal verdeutlicht. Ich hätte mir eher ein Wort des Justizministers gewünscht, wenn der Ministerpräsident die Arbeit der Staatsanwaltschaft kritisiert. Hier hätte der Justizminister die Unabhängigkeit der Justiz anmahnen müssen.

(Beifall der Abgeordneten Petke und Burkardt [CDU])

Oder Stichwort Polizeistrukturreform: Wenn Stellen bei der Kriminalpolizei abgebaut werden, dann bedeutet dies, dass dann auch die Strafverfahren sich verlängern, deshalb wäre auch hier ein Wort des Justizministers notwendig gewesen, aber auch hier vermisst man eine Stellungnahme.

Apropos Verfahrensdauer: Trotz einiger guter Ansätze wie dem Einsatz von Proberichtern bei den Verwaltungsgerichten und der Schaffung weiterer Kammern für Altfälle bei den Verwaltungsgerichten ist die Dauer der verwaltungsgerichtlichen Verfahren in Brandenburg immer noch zu lang. Während ein Bürger in Bayern oder Baden-Württemberg durchschnittlich fünf bzw. neun Monate wartet, sind es in Brandenburg immer noch mehr als 25 Monate. Es kann doch wohl nicht angehen, dass immer, wenn es darum geht, dass Bürger und Unternehmer die Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen und staatlichem Handeln einklagen, sie durchschnittlich zwei Jahre auf eine Entscheidung des Gerichts warten müssen. Das untergräbt auch das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat.

Brandenburg ist bei der Verfahrensdauer der Verwaltungsgerichte immer noch absolutes Schlusslicht in Deutschland. Gutes Recht ist immer schnelles Recht, und gemäß Artikel 52 der Landesverfassung haben die Brandenburger ein Grundrecht darauf, dass die Verfahren zügig stattfinden.

Und weil Sie so ein vehementer Verfechter der Europäischen Menschenrechtskonvention sind, möchte ich an dieser Stelle auch noch einmal daran erinnern, dass auch die Europäische Menschenrechtskonvention in Artikel 6 ein Recht auf ein faires Verfahren innerhalb einer angemessenen Frist garantiert. Deshalb ist es zu begrüßen, dass die Bundesregierung einen Gesetzentwurf über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren in den Bundestag eingebracht hat. Für jeden Monat Verzögerung an einem Brandenburger Gericht wird zukünftig für das Land eine Entschädigung in Höhe von 100 Euro fällig, und der Präsident des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg Jürgen Kupp befürchtet, dass allein für ein Verwaltungsgericht einige tausend Entschädigungsklagen auf das OLG zukommen könnten. Es kann jedenfalls nicht hingenommen werden, dass Entschädigungszahlungen von der Landesregierung in Kauf genommen werden, anstatt Anstrengungen zu unternehmen, das Problem in den Griff zu bekommen.

Eines der Probleme ist die mangelnde Personalausstattung an den Gerichten. Die Justiz in Brandenburg ist teilweise überlastet, der Nachweis ist durch PEBB§Y, durch das Personalberechnungssystem erbracht worden. Während die Anzahl der Rechtsanwälte stetig gestiegen ist, ist die der Staatsanwälte und Richter leider zurückgegangen. Und was machen Sie? Sie bauen weiter munter ab. Allein seit Ihrem Amtsantritt wurden 64 Stellen bei den ordentlichen Gerichten und 10 Stellen bei den Verwaltungsgerichten gestrichen. Wenn es dann aber um Ihre Klientel geht, zum Beispiel um Klagen von ALG-II-Empfängern vor den Sozialgerichten, dann besteht natürlich die Möglichkeit, Stellen für Sozialrichter zu schaffen.

Dazu zwei Stichworte, die vielleicht nicht so personalintensiv wären: Schon seit Jahren liegt der Vorschlag des Sozialgerichtstages auf dem Tisch, auch bei den Sozialgerichten pauschale Gerichtsgebühren einzuführen. Das ist ein Weg, um die Klageflut auch bei den Sozialgerichten in Brandenburg zu begrenzen.

Auch die Zusammenführung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit könnte zu einer Entlastung führen. Der Gesetzgeber hat mit § 40 in der Verwaltungsgerichtsordnung selbst den Ausgangspunkt hierfür gesetzt, die Richter könnten dann flexibel eingesetzt werden.

Aber anstatt offen für neue und innovative Wege zu sein, machen Sie Personalpolitik mit dem Holzhammer: Gestrichen werden von Ihnen nicht nur Richterstellen, sondern Sie bauen auch Stellen ab, die die Bürgerinnen und Bürger dringend benötigen, um ihr Recht im Wege der Zwangsvollstreckung durchzusetzen. Sie reduzieren die Anzahl der Gerichtsvollzieher, Sie streichen die Anzahl der Stellen bei den Justizsekretären, den Protokollanten und den Schreibkräften. Auch diese Stellen sind kein Luxus, sondern sie werden dringend gebraucht.

Hinzu kommt, dass trotz einiger Entfristungen immer noch eine hohe Anzahl befristeter Arbeitsverhältnisse innerhalb der Justiz existiert. Mittlerweile setzen Sie bei den Gerichten sogar

Forstleute ein, es fehlt nur noch, dass Sie Förster zu Richtern ernennen. Ich meine, so sieht keine schlüssige Personalpolitik aus, die Justiz ist keine Leistungsverwaltung, bei der man den Rotstift einfach nach dem Rasenmäherprinzip ansetzen kann.

(Zuruf der Abgeordneten Hackenschmidt [SPD])

Eine gute Personalausstattung ist aber auch in den Justizvollzugsanstalten des Landes erforderlich. Es grenzt schon an vorweihnachtliche Satire, wenn der Justizminister in eine JVA geht und dort die Arbeit der Bediensteten lobt und ein paar Tage später die Regierungsfraktionen einfach mal ganz schnell 113 Stellen bei den Justizvollzugsanstalten streichen. Das kann es nicht sein. Und wie wollen Sie, bitte, die Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte beim Vollzug der Sicherungsverwahrung oder Ihre angekündigten Resozialisierungsmaßnahmen umsetzen, wenn Sie im Jahr 2014 nur noch 993 Stellen in den JVAs im Land haben? Die Resozialisierung von Strafgefangenen beginnt schließlich in der JVA.

Wo sind Ihre Mittelansätze für die angekündigte strukturierte Entlassungsvorbereitung? Sie haben eine bessere Entlassungsvorbereitung, ein Übergangsmanagement und eine bessere Verzahnung der Dienste angekündigt - alles Punkte, die von uns unterstützt werden. Nur müssen Ihren Ankündigungen dann auch Taten, sprich Geldmittel folgen, und da hapert es.

Aber auch organisatorisch gibt es Nachholbedarf. Noch immer liegt kein Vollzugskonzept vor, welches Grundlage für die spezifische Aufgabenwahrnehmung in den einzelnen Vollzugsanstalten sein sollte. Die Krankenstände der Bediensteten in den JVAs sind unverhältnismäßig hoch, der hohe Altersdurchschnitt der Vollzugsbediensteten weitet sich erkennbar und spürbar aus, sodass die im Frühjahr dieses Jahres wieder aufgenommene Ausbildung nicht ausreicht, das ist auch klar; denn selbst bei erfolgreicher Laufbahnprüfung aller Absolventen werden wir in zwei Jahren noch immer die dreifache Anzahl an Vollzugsbediensteten in Brandenburg benötigen.

Fest steht: Es müssen mehr Vollzugskräfte ausgebildet werden, da ist sicherlich auch eine Zusammenarbeit mit Berlin denkbar, und da können Sie mal die Zusammenarbeit mit Ihrer Berliner Kollegin auf eine belastbare Probe stellen. Es kann jedenfalls nicht sein, dass Sie in Sonntagsreden immer einen moderneren und humaneren Strafvollzug in Brandenburg ankündigen, in der Praxis jedoch keinen Cent mehr ausgeben wollen. Das wird nicht funktionieren. Für die Justiz war das Jahr 2010 jedenfalls leider kein erfolgreiches Jahr, und ich glaube, dass es im nächsten Jahr leider nicht besser wird.

(Beifall CDU und des Abgeordneten Vogel [GRÜNE/ B90])

Während die Abgeordnete Mächtig für die Fraktion DIE LINKE ans Rednerpult tritt, begrüße ich unsere Gäste aus der schönen Stadt Herzberg an der Elster, die einen besonders weiten Weg auf sich genommen haben, um uns zu besuchen. Herzlich willkommen und einen spannenden Nachmittag bei uns!

(Allgemeiner Beifall)