Protokoll der Sitzung vom 20.01.2011

Diese positiven Ergebnisse haben inzwischen dazu geführt, dass wir, das MBJS gemeinsam mit dem MASF, beschlossen

haben, den Mitteleinsatz aus dem ESF für die beiden bevorstehenden Schuljahre deutlich zu erhöhen. Ein positives Programm wird seine Fortsetzung finden und sogar noch besser ausgestattet.

So weit heute - alles Weitere am 8. Februar. - Danke.

Es besteht Nachfragebedarf. Frau Hackenschmidt, bitte.

Herr Minister, Sie sprachen über die Fortführung in der laufenden EU-Förderperiode. Aber ich denke, Sie müssten - wenn die Ergebnisse so sind - entscheiden, wie wir es fest in eine entsprechende Schulsystematik einführen wollen. Gibt es dazu gerade, wenn bereits Ergebnisse vorliegen - Überlegungen? Ich kann nur sagen: In dem Bereich Schule/Wirtschaft sind die Wirtschaftsunternehmen dankbar, dass es eine Frühorientierung auf die Anforderungen gibt. Wie wollen Sie das implementieren?

Ich kann es im Detail noch nicht sagen, werde mich also hüten, Aussagen über die nächste Förderperiode zu treffen. Wir sind gerade dabei zu prüfen, was mit Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds möglich ist. Wir waren sehr gut ausgestattet - besser als wir in der noch laufenden Periode gedacht haben. Ob das ab 2013 auch so ist? Ich hoffe es sehr. Ich bin ganz sicher, dass wir wieder eine deutliche Priorität in diesem Bereich setzen werden, denn wenn etwas so erfolgreich läuft - Frau Hackenschmidt, Sie haben gerade gesagt, auch die Abnehmer dieser Schülerinnen und Schüler würden das Programm positiv bewerten -, sollten wir es natürlich nicht canceln, weil wir irgendwelche finanziellen Schwierigkeiten haben. Ich werde mich für eine Fortsetzung auch in der nächsten Förderperiode einsetzen. - Danke.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Scharfenberg stellt die Frage 449 (Zusammenlegung von Bundeskriminalamt und Bundes- polizei).

Die sogenannte Werthebach-Kommission zur „Evaluierung der Sicherheitsbehörden unter dem Aspekt der Schnittstellenproblematik und Synergieeffekte“ hat in ihrem Bericht vom 9. Dezember 2010 ihre Ergebnisse vorgelegt. Die wesentliche Empfehlung, wonach Bundeskriminalamt und Bundespolizei in einer Bundesbehörde zusammengefasst werden sollen, hat bundesweit zu erheblichen Diskussionen und zu Widerspruch geführt.

Ich frage die Landesregierung: Welche Auffassung vertritt sie zu dieser Empfehlung der Werthebach-Kommission?

Diese Frage beantwortet der Innenminister.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Dr. Scharfenberg, das Ministerium

des Innern des Landes Brandenburg hat am 09.12.2010 - so wie alle Innenministerien der Länder - Kenntnis von den Empfehlungen der Werthebach-Kommission erhalten. Es handelt sich hier - das stelle ich klar heraus - um Vorschläge einer Kommission. Die Position der Bundesregierung und die des Bundesinnenministers zu den einzelnen Vorschlägen sind noch nicht völlig klar. Deswegen bin ich der Überzeugung, dass wir hier noch intensive Diskussionen zu diesen Vorschlägen führen werden. Nichtsdestotrotz haben wir die Vorschläge aus polizeilicher Sicht bewertet und kommen bei einem großen Teil der unterbreiteten Vorschläge zu einem sehr kritischen Ergebnis. Vor allen Dingen ist uns nicht klar, wie die Optimierungsziele im Rahmen der unterbreiteten Vorschläge erreicht werden sollen. Grundsätzlich liegt es in der Kompetenz des Bundes, seine Sicherheitsbehörden zu strukturieren. Aufgrund der Vielzahl von Zusammenarbeitsfragen, die mit den Ländern zu klären sind, ist es hier allerdings so, dass wir erwarten - das wurde vom Bund so signalisiert -, dass die Länder intensiv in diesen Diskussionsprozess einbezogen werden. Der nächste Termin dazu wird die Innenministerkonferenz im April sein, wo sich die Innenminister der Länder gemeinsam mit dem Bund über dieses Projekt und den Bericht der Werthebach-Kommission unterhalten werden.

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion möchte die Frage 450 mit der Frage 460 tauschen, die sich mit dem gleichen Sachverhalt wie die Frage 459 befasst; daher werden sie gemeinsam beantwortet. Wir beginnen mit der Frage 459 (Einführung von Computeralgebrasystemen im Mathematik- unterricht) , die der Abgeordnete Günther stellt.

Die Landesregierung bzw. das Bildungsministerium ist entschlossen, dass Computeralgebrasystem im Mathematikunterricht der Oberstufe einzusetzen.

Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Einführung dieses sogenannten CAS-Systems?

Der Abgeordnete Petke stellt die Frage 460 (Flächendeckender Einsatz von Computeralgebrasystemen [CAS] im Mathematik- unterricht).

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat im Jahr 2009 den Auftrag erteilt, im Zuge der Reform der gymnasialen Oberstufe neue Rahmenlehrpläne für das Fach Mathematik ausdrücklich unter Hinzunahme von CAS zu erstellen. Viele andere Länder tun das bereits, es gibt gute Erfahrungen. Die Schülerinnen und Schüler profitieren von der Einführung und Anwendung von CAS.

Ich frage die Landesregierung: Ist es richtig, dass Brandenburg auf Druck des Landes Berlin, das CAS nicht einführt, auf diese für unsere Schülerinnen und Schüler gerade im Mathematikunterricht, aber auch in anderen Fächern sinnvolle Einrichtung verzichtet?

Das war zwar nicht der Wortlaut der eingereichten Frage, aber der Minister wird trotzdem antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Herren Günther und Petke, ich teile zunächst einmal die von beiden vorgetragene positive Einschätzung von Computeralgebrasystemen für die gymnasiale Oberstufe, die wir CAS nennen. Allerdings müssen für eine flächendeckende Einführung zwei Herausforderungen geschultert werden:

Erstens: Alle Lehrkräfte, die in der gymnasialen Oberstufe Mathematik unterrichten, müssen entsprechend fortgebildet werden, denn der Einsatz von CAS hat erhebliche Änderungen in der unterrichtlichen Erarbeitung der mathematischen Fachgebiete zur Folge. Insofern ist es schade, dass Herr Petke seine Frage nicht vollständig vorgetragen hat. In der schriftlichen Fassung hat er nämlich großartig dargestellt, welche neuen Herausforderungen dann auch für die Lehrer mit dem Einsatz dieses Instruments verbunden sind.

Zweitens - jetzt wird es problematischer - müssen neben den Lehrkräften auch alle Schülerinnen und Schüler in der gymnasialen Oberstufe über ein CAS-fähiges Rechengerät verfügen, das sie sowohl im Unterricht als auch zu Hause verwenden. Die erste Herausforderung - deshalb sagte ich, jetzt werde es problematischer - ist für mich nicht besonders problematisch. Ich traue unseren Lehrkräften und auch unseren Fortbildnern zu, dass sie das in den Griff bekommen. Wir haben ein schulnahes, gründliches Fortbildungssystem, das so angelegt ist, dass bis zum Beginn des Schuljahres 2012/2013 alle Mathematiklehrkräfte in der gymnasialen Oberstufe erreicht werden. Das ist genau der Zeitpunkt, zu dem die Qualifikationsphase entsprechend der reformierten Oberstufe neu anläuft.

Die zweite Herausforderung, nämlich - ich wiederhole - jede Schülerin und jeden Schüler mit einem CAS-fähigen Rechengerät auszustatten, betrifft vor allem die Eltern und zum Teil die Schulträger. Die einfachste, kostengünstigste Ausstattungsvariante ist ein sogenannter CAS-Taschencomputer, der ungefähr 110 Euro kostet. Er muss spätestens ab dem 2. Halbjahr der Einführungsphase bis zum Abitur zur Verfügung stehen. Auf diese Ausstattungsvariante - weil sie die billigste ist - möchte ich mich beschränken. Es gibt deutlich teurere, die vier- oder fünfmal mehr kosten. Die Schulrechtsexperten - das wurde im Vorfeld untersucht - sind sich länderübergreifend einig, dass dies kein den Schulbüchern vergleichbares Lernmittel ist. Es gilt also keine Lernmittelfreiheit. Ein CAS-Taschencomputer gehört vielmehr - so sagen die Experten - zur persönlichen Ausstattung und müsste daher, falls der Schulträger die Ausstattung nicht freiwillig übernimmt, von den Eltern angeschafft werden. Genau dieser Punkt bereitet mir Kopfschmerzen, denn 110 Euro sind für viele Familien eine Menge Geld, auch wenn es inzwischen unser Unterstützungssystem, nämlich das Schüler-BAföG gibt.

Vor diesem Hintergrund habe ich entschieden, dass CAS vorerst auf freiwilliger Basis in den Schulen mit gymnasialer Oberstufe eingeführt werden soll, begleitet von starker Unterstützung und auch Werbung für diese Modernisierung des Mathe

matikunterrichts durch mein Ministerium, durch die Schulämter und das LISUM. Ich kann heute nicht sagen, wann die flächendeckende Einführung auf diesem Weg erreicht wird. Ich kann nur sagen: Wir wollen sie, und wir werden uns bemühen. Dass es dabei einer Abstimmung mit Berlin bedarf, ist logisch. Wir praktizieren ein gemeinsames Zentralabitur mit Berlin, auch im Fach Mathematik, und deshalb ist es notwendig, dass sich beide Länder abstimmen. Es ist nicht so, dass - wie Sie es formuliert haben - Berlin prinzipiell ablehnt und diese Ablehnung automatisch für Brandenburg gilt. Wir befinden uns derzeit in der Abstimmung mit Berlin. Heute kann ich jedoch noch kein Ergebnis nennen, deshalb bleibt es bei der Aussage, die ich eben getroffen habe.

Dennoch gibt es Nachfragebedarf. Herr Günther, bitte.

Erst einmal vielen Dank für die Antwort, Herr Minister. Da es sich um ein Mathematiksystem handelt, glaube ich auch, dass es sinnvoll ist, es einzuführen. Ich kann es allerdings aufgrund meiner Mathematikschwäche wahrscheinlich nicht selbst beurteilen. Mich interessiert daher eher die Finanzierung, die Sie angesprochen haben.

Für mich stellt sich die Frage: Kann man ein solches Gerät wenn die Eltern es nicht können - künftig aus dem Schulsozialfonds bezahlen? Dieser müsste dafür auf die gymnasiale Oberstufe ausgeweitet werden. Würden Sie das dafür als Anlass nehmen?

Die Ausweitung des Schulsozialfonds auf die gymnasiale Oberstufe war ja schon einmal ein Thema; das hatte mit den rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Schüler-BAföG zu tun. Wir gehen jetzt davon aus: Beides wird nebeneinander laufen, das eine für die Sekundarstufe I und die Grundschule, das andere für die Sekundarstufe II. Aus dem Schüler-BAföG können natürlich die Eltern - oder der volljährige Schüler in Eigenverantwortung - ein solches Gerät bezahlen. Es stellt sich nur die Frage, ob man eine solche, doch recht teure Anschaffung den Eltern „aufdrücken“ kann. Ich denke, ich kann es nicht, indem ich festlege: „Bis zu einem bestimmten Termin wird es eingeführt, und alle Eltern haben dann gefälligst dieses Gerät anzuschaffen“, es sei denn, der zuständige Schulträger erklärt: „Wir machen das für euch.“ Daran habe ich so meine Zweifel.

In der Schule selbst kann entschieden werden, dieses System einzuführen. Dafür gibt es entsprechende Entscheidungsgremien, zum Beispiel die Schulkonferenz. Die betroffenen Schüler und ihre Eltern sind natürlich zu beteiligen. Es wird immer die Chance geben, beides parallel zu machen - nicht in ein und derselben Schule - das würde ich nicht empfehlen -, aber es ist durchaus möglich, dass eine Schule sagt: „Wir wollen das machen“, während die andere sich erst einmal zurückhält.

Abstimmungen muss es noch geben. Die Finanzierung wird immer ein Knackpunkt sein.

Herr Petke hat noch Nachfragebedarf.

Herr Minister, ich bedanke mich ebenfalls für die Antworten. All die Dinge, die Sie geschildert haben, waren bei der Auftragserteilung, einen neuen Mathematiklehrplan unter Einbeziehung von CAS zu entwickeln, in Brandenburg bereits bekannt. Schon damals wusste man um die Zusammenarbeit mit Berlin und die Notwendigkeit der Finanzierung. Warum dann jetzt diese Inkonsequenz Ihres Hauses, zumal wir ja wissen, dass wir im naturwissenschaftlichen Bereich, aber auch im sprachlichen Bereich - hier geht es konkret um den naturwissenschaftlichen Bereich -, großen Nachholbedarf in Brandenburg haben? Warum verlagern Sie die Verantwortung jetzt auf die Schultische, delegieren sie also an die Schulen zurück, obwohl es doch eine Entscheidung Ihres Hauses, durch Sie selbst geben müsste, CAS in Brandenburg einzuführen?

(Vereinzelt Beifall CDU)

Ich könnte das, was ich zu meinen Vorbehalten gegen eine „aufgedrückte“ Finanzierung bereits gesagt habe, wiederholen. Die Finanzierung bleibt entweder bei den Eltern oder den Schulträgern hängen, nicht beim Land. Wenn wir das übernehmen könnten - was ich aus finanziellen Gründen prinzipiell ausschließen muss -, dann gäbe es eine ganz andere Situation.

Ferner will ich an dieser Stelle festhalten: Was Sie soeben unterstellt haben, ist für die gymnasiale Oberstufe nicht ermittelt worden. Wie die brandenburgischen Schülerinnen und Schüler in einem Abiturvergleich abschneiden, würde mich interessieren. Da es diesen schlichtweg nicht gibt, weiß ich dazu nichts. Wir beziehen uns bisher immer auf PISA-Ergebnisse, das heißt den Stand von 15-Jährigen. Von denen kann man annehmen, dass sie bis zum Abitur noch eine positive Entwicklung nehmen in Brandenburg vielleicht positiver als in anderen Ländern. Der Argumentation, wir seien prinzipiell schlecht und müssten deshalb als Erste auf den Zug mit diesen modernen Unterrichtsmitteln aufspringen, würde ich mich so nicht anschließen.

Herr Petke, noch einmal: Ich möchte, dass wir so schnell wie möglich dieses - aus mathematischer Sicht natürlich notwendige - Gerät einführen. Aber ich habe im Moment noch Probleme, sowohl in der Abstimmung mit Berlin als auch, was die Finanzierung angeht.

Vielen Dank. - Damit sind wir bei Frage 451 (Chemische Kampfstoffe in der Lieberoser Heide gefunden), gestellt vom Abgeordneten Tomczak. Bitte sehr.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Dezember 2010 wurden in der Lieberoser Heide bei einer Suchaktion 200 Fässer mit giftigen Chemikalien entdeckt; die „Lausitzer Rundschau“ berichtete darüber. Die auf den Flächen wirkende natürliche Sukzession führt mit Fortschreiten des Gehölzaufwuchses dazu, dass diese Kampfstoffe nur mit erheblichem zusätzlichem Aufwand geborgen und entsorgt werden können.

Ich frage daher die Landesregierung: Welche Entsorgungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr sind zum Schutz für das Grund

wasser, für die Natur und Tierwelt sowie vor allem für die Einwohner und Besucher dieser Region geplant?

Ministerin Tack wird antworten.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Tomczak, der ehemalige Truppenübungsplatz Lieberose ist durch langjährige militärische Nutzung gekennzeichnet. In deren Folge gibt es eine flächenhafte Munitionsbelastung, Oberflächenablagerungen und auch Vergrabungen. Das ist genau der Tatbestand.

Auf einer Teilfläche von 380 ha dieses Truppenübungsplatzes wurde in den 60er Jahren - das wissen Sie vielleicht auch; es wurde über die Presse vermittelt - unter anderem ein Übungsplatz für Chemische Truppen der sowjetischen Streitkräfte aufgebaut. Nach dem Abzug dieser Streitkräfte 1993 wurden auf diesen Flächen altlastenverdächtige Tatbestände festgestellt. Auf dem betreffenden Gebiet wurde der im August 2009 in Betrieb genommene Solarpark Lieberose errichtet; dafür gab es natürlich zahlreiche Vorarbeiten. Im Zuge der Baufeldfreimachung wurden die Baufelder sowie die angrenzenden Pflege- und Entwicklungszonen in mehrere Lose unterteilt, abgesucht und auch beräumt. Das Absuchen erfolgte ohne Tiefenbegrenzung. All das, was notwendig war, wurde also durchgeführt. Es wurden Munition, Munitionsschrott sowie sämtliche aufgefundenen Abfälle aufgenommen und fachgerecht entsorgt. Bei spürbaren Auffälligkeiten im Boden wurde dieser entnommen und ebenfalls fachgerecht entsorgt. Die Kontaminationsfreiheit wurde jeweils analytisch belegt. Das ist Tatsache. Die in der Presse dokumentierten Funde von Kampfmitteln und toxischen Chemikalien spiegeln somit das Ergebnis einer planmäßigen Erkundung und Beräumung bis hin zum Solarpark wider.

Weiterhin wurden die Flächen von ca. 35 Tonnen Kampfmitteln beräumt. Für die im Dezember 2010 abgeschlossenen Lose 7 und 8 - südlich an den Solarpark angrenzende Flächen sowie 10 - südlich an die Panzerwaschstraße angrenzende Fläche - liegen die Abschlussdokumentationen noch nicht vor. Die Lose 9 - Panzerwaschstraße - sowie 11 und 12 - westlich an den Solarpark angrenzende Flächen - sind derzeit noch in Arbeit. Auch bei den Losen 7 bis 11 werden sowohl Munition als auch Abfälle und kontaminierter Boden entnommen und entsorgt. Das gesamte Programm findet also dort statt.

Durch die Beräumung der Vergrabungen wird, so denken wir, das Gefährdungspotenzial für Boden, Grundwasser und natürlich die Menschen erheblich reduziert. Nach Auskunft des Brandenburger Landesbetriebes Forst und der unteren Bodenschutzbehörden der Landkreise Spree-Neiße und Dahme-Spreewald werden bereits bestehende Grundwasserverunreinigungen - das ist ein heikles Kapitel - im Rahmen eines Grundwassermonitorings untersucht und hinsichtlich der Sanierungsnotwendigkeit bewertet, bevor man Sanierungsschritte gehen kann. Durch den Landesbetrieb Forst werden die Munitionssuche und auch die Bergung fortgeführt. Bisher fand auf ca. 4 300 ha der Lieberoser Heide eine Kampfmittelsuche und -beräumung statt. Die Kampfmittelberäumung erfolgt hierbei zum Zweck der Wald

bewirtschaftung und somit nur in reinen Waldgebieten. Ergänzend wird bei besonderen Investitionsprojekten oder besonderen Ablagerungen eine Kampfmittelberäumung durchgeführt.

Sehr geehrter Herr Tomczak, im Rahmen der dargestellten Maßnahmen werden die Flächen kontinuierlich untersucht und beräumt, sodass Anfang 2012 - so lautet der Plan, der Ihnen sicherlich bekannt ist - voraussichtlich rund 8 200 ha abgesucht sind und vom Kampfmittelberäumungsdienst freigegeben werden können. Das entspricht rund einem Drittel der Gesamtfläche. Es ist noch ein langer Weg zu gehen, verbunden mit viel Geld und sonstigem Aufwand. Die Altlastenkataster der Landkreise werden in Zusammenarbeit mit der Forstverwaltung, der Stiftung Naturlandschaften und anderen Akteuren dann selbstverständlich auf den aktuellen Stand gebracht, sodass alles nachvollziehbar sein wird. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank. - Meine Damen und Herren! Aufgrund der Verzögerung zu Beginn unserer heutigen Sitzung würde ich gern noch eine weitere Frage zulassen; sie dürfte in diesem Winter alle interessieren. Es geht um die Frage 452 (Übertragung von Winterdienstpflichten auf Anlieger), gestellt von der Abgeordneten Nonnemacher. Bitte sehr.

Besonders herzlichen Dank, dass ich noch Gelegenheit habe, die Frage zu stellen, Herr Präsident. - Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 2010 festgestellt, dass der Winterdienst nur für Gehwege erschlossener Grundstücke auf die Anlieger übertragen werden darf. In den übrigen Bereichen sind ausschließlich die Gemeinden nach § 49a Brandenburgisches Straßengesetz und ohne Übertragungsmöglichkeit auf Anlieger zum Winterdienst im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet. Das noch nicht rechtskräftige Urteil beendet vorläufig einen Streit um die Auslegung der Übertragbarkeit und hat in Brandenburger Kommunen für erhebliche Unruhe gesorgt.