Besonders herzlichen Dank, dass ich noch Gelegenheit habe, die Frage zu stellen, Herr Präsident. - Das Verwaltungsgericht Potsdam hat in seinem Urteil vom 9. Dezember 2010 festgestellt, dass der Winterdienst nur für Gehwege erschlossener Grundstücke auf die Anlieger übertragen werden darf. In den übrigen Bereichen sind ausschließlich die Gemeinden nach § 49a Brandenburgisches Straßengesetz und ohne Übertragungsmöglichkeit auf Anlieger zum Winterdienst im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit verpflichtet. Das noch nicht rechtskräftige Urteil beendet vorläufig einen Streit um die Auslegung der Übertragbarkeit und hat in Brandenburger Kommunen für erhebliche Unruhe gesorgt.
Ich frage daher die Landesregierung: Beabsichtigt sie eine zeitnahe Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes, um die bisherige Praxis in unseren Kommunen auf eine eindeutige rechtliche Grundlage zu stellen?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete Nonnemacher, Sie haben das, was wir von dem Urteil des Verwaltungsgerichts wissen, klar wiedergegeben. Wir haben nur ein kleines Problem. Bislang haben wir nur eine Pressemitteilung des Gerichts. Das endgültige Urteil mit der Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Ebenfalls ist nicht klar, ob möglicherweise Rechtsmittel dagegen eingelegt wird. Soweit zu den Grundlagen.
Sie haben völlig Recht. Fußgänger brauchen auch zu Winterund Schneezeiten grundsätzlich einen begehbaren Weg. Alle Beteiligten - Kommunen, Anlieger - brauchen Rechtssicherheit und Klarheit und Transparenz. Vor diesem Hintergrund sehen wir in der Tat auch den von Ihnen angesprochenen Handlungsbedarf. Wir haben auch erste Vorschläge für eine Änderung des Gesetzes gefunden, die wir zurzeit in der Landesregierung diskutieren. Wir diskutieren sie auch mit dem Städte- und Gemeindebund. Ein erster Abstimmungstermin zu dieser Angelegenheit ist da.
Ich möchte aber ein kleines bisschen davor warnen, jetzt hier einen Schnellschuss zu machen. Wir wollen das für die Bürger tun. Wir müssen sehen, wem wir welche Lasten in diesem Kontext überstülpen, die derjenige realistischerweise tragen kann. Daher wird eine Novelle des Gesetzes noch eines gewissen Zeitraums bedürfen. Ich gehe davon aus, dass wir zur kommenden Winterperiode diese gesetzliche Klarstellung haben werden. Ich glaube aber nicht, dass wir sie als Schnellschuss in den nächsten zwei Monaten haben werden.
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch im Land Brandenburg
Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen oder Enthaltungen? Beides ist nicht der Fall, sodass ich auch Tagesordnungspunkt 4 schließe und Sie bis 13 Uhr in die Mittagspause entlasse.
Bevor ich Tagesordnungspunkt 5 aufrufe, begrüße ich ganz herzlich in unseren Reihen Schülerinnen und Schüler des Alexandervon-Humboldt-Gymnasiums, Eberswalde. Seien Sie willkommen. In Ihrem Interesse hoffe ich, dass gleich noch ein paar mehr Abgeordnete zu uns eilen. Das sieht noch sehr schleppend aus.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Dr. Woidke, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung Brandenburg hat Ihnen Ende vergangenen Jahres den zweiten Bericht zur Umsetzung des Brandenburgischen Standarderprobungsgesetzes vorgelegt. Dieses Gesetz hat eine wichtige Intention. Es schreibt eine Herangehensweise fest.
Die Kommunen haben mit dem Erprobungsgesetz die Chance, ihre Vorstellungen einer Aufgabenerledigung einzubringen. Nicht der Landtag oder die Landesregierung, sondern die Kommunen selbst sagen, wie sie ihre Aufgaben erledigen wollen. Dieser Perspektivwechsel tut allen gut.
Ich komme nun auf den vorliegenden Bericht zu sprechen. Von 120 Anträgen wurden 45 genehmigt. Der Inhalt von 21 Erprobungsanträgen gilt inzwischen landesweit. Die einschlägigen Regelungen wurden entsprechend geändert. Das ist ein beachtliches Ergebnis, zumal es zeigt, dass die Ministerien die Erprobungsanträge durchaus ernst genommen haben.
Was steckt hinter diesen Zahlen? Schwerpunkte der Erprobungen sind das Straßenverkehrsrecht mit der Übertragung von zusätzlichen Zuständigkeiten auf die Kommunen, das Schulwesen mit dem Versuch zum vereinfachten Schulwechsel und das Bauordnungsrecht, in dem bei bestehenden Gebäuden der Verzicht auf die Mindesthöhe für Aufenthaltsräume festgeschrieben und auf die Mindesthöhe von Fenstern verzichtet wird.
Die Entscheidung, ob so ein Versuch erfolgreich war, treffen wir nicht in den Hinterzimmern der Ministerien. Von Anfang an haben wir auf Nachvollziehbarkeit und Transparenz gesetzt. Es gibt eine Projektgruppe, die die Versuche begleitet und auswertet. Dort arbeiten Vertreter der kommunalen Spitzenverbände mit den teilnehmenden Fachressorts und der inzwischen in meinem Haus angesiedelten Leitstelle Bürokratieabbau zusammen. Ich möchte mich bei allen hier ganz herzlich für die Arbeit bedanken. Sie haben nämlich die Kriterien für die Evaluation festgelegt.
Wissenschaftlich begleitet wird die Projektgruppe von der Technischen Hochschule Wildau. Deren Gutachter werden im Frühjahr 2011 ihren Abschlussbericht vorlegen und der Landesregierung Empfehlungen für das weitere Vorgehen unterbreiten.
Ich sehe insgesamt in dem Instrument der Erprobung - und die ersten Hinweise der Gutachter bestätigen das - einen durchaus erfolgreichen Weg zum Bürokratieabbau. Ich freue mich, dass auch die CDU-Fraktion diesen eingeschlagenen Weg als positiv bewertet und sich in ihrem Entschließungsantrag für die Verlängerung des Gesetzes ausspricht.
Die Gesetzesnovelle ist bereits in der Ressortabstimmung und wurde Ihnen im Rahmen der Unterrichtung nach Artikel 94 der Landesverfassung zur Kenntnis gegeben. Das Kabinett wird die Verlängerung des Gesetzes voraussichtlich im nächsten Monat beschließen. In der Novelle ist auch der für unser Land zentrale Aspekt des demografischen Wandels enthalten, mit dem wir umgehen müssen.
Lassen Sie mich abschließend sagen: Brandenburg hat sich durch die Neuausrichtung der Wirtschaftspolitik unter dem Motto „Stärken stärken“ im Standortwettbewerb der Länder hervorragend behauptet. Dazu trugen auch die Bemühungen der Landesregierung beim Bürokratieabbau, bei der Verwaltungsmodernisierung und beim E-Gouvernment bei. Wir werden auch weiterhin alle Anstrengungen unternehmen, die Wünsche und Anträge unserer Bürgerinnen und Bürger sowie der Unternehmen im Land schnell, einfach und möglichst kostengünstig zu bearbeiten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Woidke. - Wir setzen die Aussprache nunmehr mit dem Beitrag der Fraktion der CDU fort. Der Abgeordnete Lakenmacher hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Minister Woidke, vielen Dank für Ihren Bericht. Wir sind im Vorfeld gefragt worden, ob wir unseren Antrag nachdem der Gesetzentwurf nunmehr vorliegt - zurückziehen. Dazu haben wir uns aber nicht entschlossen. Ich möchte kurz nachzeichnen, warum wir so entschieden haben.
Ende des letzten Jahres - sozusagen als verspätetes Weihnachtsgeschenk - erreichte den Landtag der Zweite Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Standarderprobungsgesetzes. Das Gesetz zur Erprobung von landesrechtlichen Standards wurde auf Initiative des Sonderausschusses zur Überprüfung von Normen und Standards im Jahr 2006 verabschiedet und im Jahr 2007 novelliert.
Das Gesetz - der Minister hat es angesprochen - eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, Aufgaben, die bisher durch das Land oder den Landkreis wahrgenommen wurden, für bestimmte Zeit in Eigenregie zu regeln. Im Erfolgsfall soll am Ende eine landesweite Aufgabenverlagerung stehen.
Im vorliegenden Bericht zum Standarderprobungsgesetz wird nun nach drei Jahren Bilanz gezogen. Man muss festhalten: Die
„Die Anzahl und die Themenbreite der Anträge bestätigen, dass die durch das Standarderprobungsgesetz mögliche testweise Abweichung von bestehendem Landesrecht ein erfolgreicher Weg ist, um Maßnahmen zum Bürokratieabbau“ - darum geht es hier - „zu erproben.“
Nun gilt das Standarderprobungsgesetz noch bis Mitte des Jahres 2011. Es ist bis zum 1. September 2011 befristet. Vor diesem Hintergrund drängte sich die Frage auf, ob und unter welchen Bedingungen die Landesregierung das Gesetz überhaupt weiterführen will. Dazu befinden sich in dem Bericht vom 30. Dezember 2010 nur zwei knappe Aussagen:
Erstens: Im Frühjahr 2011 wird die Technische Hochschule Wildau den Abschlussbericht vorlegen, der auch Empfehlungen für das weitere Vorgehen der Landesregierung enthalten wird.
Kurzum: Wir vermissen in diesem Bericht vom 30. Dezember 2010 eine konkrete Absichtserklärung zur Weiterführung des Standarderprobungsgesetzes. Zur großen Überraschung kursiert aber seit gestern ein Gesetzentwurf aus dem Innenministerium. Dieser Entwurf sieht die Verlängerung des Gesetzes vor und ist auf den 17. Dezember datiert. Das Datum 17. Dezember liegt somit vor dem Bericht der Landesregierung, der am 30. Dezember 2010 an den Landtag ging. Begründet wurde dies mit einem sogenannten Büroversehen. Aber der Bericht kam eben erst gestern - nach mehr als einem Monat - hier an. Merkwürdig ist dabei, dass es in dem Bericht vom 30. Dezember 2010 eben keinen solchen Hinweis gab.
- Nein. In dem Bericht vom 30. Dezember 2010, Herr Görke, das ist es ja -, findet sich darauf kein Hinweis. Es geht um den Zweiten Bericht zum Standarderprobungsgesetz. In diesem Bericht findet sich der Hinweis auf einen solchen Gesetzentwurf nicht. Darum geht es, und dieser Bericht wurde dem Landtag zugeleitet.
Nachdem wir heute den Bürokratieabbau thematisieren, so gibt es wohl keinen besseren Beweis als dieses als merkwürdig zu bezeichnende Büroversehen, wie dringend notwendig Bürokratieabbau und Verwaltungsmodernisierung in diesem Land sind.