Protokoll der Sitzung vom 20.01.2011

Das Kopieren von Texten und Noten betrifft natürlich auch einige Horte. Dort kann es wiederum ein wenig anders sein. Dennoch glaube ich, dass es ein erster richtiger Schritt wäre, den Bedarf zu ermitteln.

Der vorliegende Antrag ist natürlich ein Kompromiss. Ich bin der Ansicht, dass ein erster und wichtiger Schritt auch sein könnte, eine Liste mit den Werken zusammenzustellen, die nicht oder nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, damit diese den Einrichtungen zur Verfügung gestellt werden können. Somit hätten die Einrichtungen eine Liste von Werken, die sie beliebig oft kopieren und auch beliebig oft öffentlich aufführen können, ohne dafür Gebühren zahlen zu müssen. Das wäre, glaube ich, ein erster Schritt, der sehr unbürokratisch und sehr kurzfristig möglich und der auch relativ kostengünstig wäre. Diesen Punkt wollten wir in dem Antrag enthalten haben und sind insofern froh, dass dies gelungen ist.

Es gibt aber auch einige Punke, an denen - das muss ich zugeben - jetzt nicht unbedingt mein Herz hängt. Auf die Bitte, zu prüfen, ob das Kopieren von Texten und Noten rechtlich zulässig ist, hätten wir verzichten können. Minister Rupprecht hat gestern im Rahmen der Fragestunde bereits gesagt, dass dies seiner Ansicht nach natürlich rechtlich zulässig ist, weil es geltendes Recht ist.

Hinsichtlich der Frage nach dem Aufwand für Nachweispflichten habe ich mich bei der GEMA erkundigt. Die Antwort ist: Es gibt eigentlich keinen Aufwand. Man schließt einen solchen Vertrag ab und hat dann 500 Kopien frei, die man ausnutzen kann. Insofern muss man keine Listen mit den Namen der Werke, die man kopiert hat, und mit den Namen der Komponisten ausfüllen. Demnach ist der Aufwand überschaubar.

Dennoch ist dieser Antrag meines Erachtens ein richtiger Schritt; denn damit wird die Möglichkeit eröffnet, dass die Einrichtungen kurzfristig eine sehr praxisnahe Hilfestellung an die Hand bekommen, wie sie in den Einrichtungen weiterhin nach Her

zenslust singen können, wie sie nach Herzenslust die Werke kopieren können, die nicht urheberrechtlich geschützt sind, und wie sie diese auch nach Herzenslust öffentlich aufführen können. Insofern bitte ich an dieser Stelle um Zustimmung. - Danke schön.

(Beifall CDU und FDP und des Abgeordneten Günther [SPD])

Als Nächste „singt“ für die Linksfraktion die Abgeordnete Große.

- Vielen Dank, Herr Präsident, auch sie hat sich prächtig entwickelt, weil: immer gesungen und Musiklehrerin geworden. Insofern hat mich das Thema über den Jahreswechsel auch verschreckt, vor allem die mediale Präsenz dieses Themas, die zu den eben von meinen beiden Kollegen geschilderten Irrtümern geführt hat.

Es ist schlichtweg so, dass wir eine Gesetzeslage haben, hinter der die Linke im Übrigen auch steht, weil der Schutz von Urheberrechten künstlerischer Leistungen und die damit gesicherte Einkunftssituation für die Schöpfer dieser musikalischen Werke ein hohes Gut ist. Dieses wollen wir verteidigt wissen. Nun muss man aber schauen, dass es keine Blüten treibt. Jedoch hat sich diese Nachricht über den Jahreswechsel verselbstständigt und diese Blüten getrieben.

Wir beanstanden das Vorgehen der VG Musikedition bzw. der GEMA, diese Lizenzierungskampagne auf eine solche Weise betrieben zu haben. Wenn man sich die gegenwärtige Situation ansieht, stellt man fest, dass in Kindertagesstätten und in den Horten eher wenig Lieder kopiert, sondern andere Möglichkeiten genutzt werden, um letztlich das Liedgut mit den Kindern zu erarbeiten und es am Leben zu erhalten. Insofern stellt dies nicht das ganz große Problem dar.

Es ist auch dahin gehend nicht ein so großes Problem, weil es sehr viele gemeinfrei gestellte Lieder gibt. Insbesondere die Komponisten der gängigen Kinderlieder - das sind bekannte Autoren, deren Namen ich hier nicht nennen möchte - haben ihre Lieder auch gemeinfrei gestellt und gesagt: Wir wollen gerade, dass die Lieder in den Kindertagesstätten kopiert werden; wir wollen, dass unsere Lieder gesungen werden. Nun gibt es aber auch Rechte Dritter - so formuliere ich es jetzt einmal -, VG Musikedition, GEMA, die natürlich auch zu Recht von diesem Kuchen etwas haben wollen.

Ich denke, dass der Antrag in die richtige Richtung zielt, noch einmal zu überprüfen, ob die Forderung, solche Lizenzierungsverträge mit den Kindertagesstätten einzeln abzuschließen, rechtens ist. Ich halte das für den falschen Weg. Das muss man sich rechtlich noch einmal ansehen, und in diese Richtung geht ja der Antrag.

Ich denke auch, es ist richtig, dass im Antrag noch einmal gefordert wird, zu prüfen, ob man ein ähnliches Konstrukt wie im Bereich Schule schaffen will. Als Musiklehrerin habe ich diese Gratwanderung immer gehen müssen. Schließlich hat man mit Kopien gearbeitet und diese mithilfe eines Polylux an die Wand

geworfen. Ob dies dann keine wirkliche Vervielfältigung war oder vielleicht doch, bleibt offen. Es war bezüglich der urheberrechtlichen Situation immer ein Stück weit eine rechtliche Gratwanderung. Jedoch waren wir im Bereich Schule durch diese mit den Spitzenverbänden getroffenen Vereinbarungen geschützt.

Ich bin der CDU-Fraktion sehr dankbar, dass sie gesagt hat: Es wird unsere Kindertagesstätten nicht beruhigen, wenn wir das rechtlich prüfen und wenn wir diesen Vertrag aushandeln; denn das dauert noch sehr lange. Man muss den Eltern, den Kindertagesstätten und auch den Trägern ein Stück weit etwas in die Hand geben - möglicherweise auch eine Liste der gemeinfrei gestellten Lieder -, damit sie wissen, wie weit sie gehen können und wie die rechtliche Situation ist. Insofern bin ich der CDU-Fraktion dankbar, dass sie unseren Antrag qualifiziert hat.

(Beifall des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

Das war im Übrigen auch von der parlamentarischen Seite her ein sehr vernünftiges Verfahren, das ich mir auch weiterhin so wünsche. Ich wünsche mir, dass wir in den Dingen, die nicht so ideologisiert sind, sondern bei denen wir alle im Interesse der Kinder und der musischen Befähigung der Kinder ein ähnlich gelagertes Interesse haben, weiter so agieren. Das war parlamentarische Arbeit in einer vernünftigen Art und Weise. Insofern werbe ich sehr für die Zustimmung zu unserem Antrag. Lassen Sie uns auch weiter gemeinfrei gestellte Lieder und Weihnachtslieder in diesem Hause singen. Das ist dann, denke ich, auch noch einmal eine Antwort auf die gegenwärtige Situation. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Für die FDP-Fraktion spricht der Abgeordnete Büttner.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Günther, Seltenheitswert - wir stimmen völlig miteinander überein. Der Antrag, der von den Fraktionen SPD, die Linke und CDU vorgelegt wurde, ist völlig richtig.

Worüber reden wir eigentlich? - Ich glaube, ich muss vorher nicht erwähnen - Frau Große, Sie haben das gerade getan -, dass der Schutz des geistigen Eigentums, der die rechtliche Grundlage im Urheberrechtsgesetz findet, natürlich auch für die FDPFraktion hohe Priorität hat und zu verteidigen ist. Absolut. Da stimme ich mit Ihnen völlig überein.

Ich glaube aber, dass es - wie in dem Antrag zu lesen ist - durchaus vernünftig ist, die rechtliche Zulässigkeit zu prüfen. Schauen wir uns dazu einmal § 52 des Urheberrechtsgesetzes an:

„Die Vergütungspflicht entfällt für Veranstaltungen der Jugendhilfe, der Sozialhilfe, der Alten- und Wohlfahrtspflege, der Gefangenenbetreuung sowie für Schulveranstaltungen, sofern sie nach ihrer sozialen oder erzieherischen Zweckbestimmung nur einem bestimmt abgegrenzten Kreis von Personen zugänglich sind.“

Insofern muss man schon einmal nachfragen, ob diese Forderung der GEMA bzw. der VG Musikedition überhaupt rechtlich zulässig ist.

Selbst wenn sie rechtlich zulässig ist, muss ich Ihnen sagen: Ich finde das von der VG Musikedition sehr kleinlich. Wir wissen doch alle - diesbezüglich sind wir uns in diesem Haus völlig einig -: Musische Bildung ist ein wichtiger Baustein, um Sprache zu erlernen und der Kreativität freien Lauf zu lassen. Damit Kinder gemeinsam singen können, werden die Liedzettel ausgeteilt und teilweise mit nach Hause gegeben.

Was passiert zu Hause damit? - Ich kann Ihnen sagen, wie es bei mir ist: Wir nehmen den Liedzettel, gehen ans Klavier Herr Hoffmann, Sie kommen demnächst mal zum Singen, ich begleite Sie dann am Klavier -, ich spiele die Noten und meine Kinder singen dazu. Wir versuchen, ihnen das irgendwie beizubringen. Viel mehr passiert damit nicht. Schließlich haben wir kein kommerzielles Interesse daran. Mit diesen Liederzetteln wird nicht gehandelt. Sie dienen natürlich nur dem Bildungsund dem Erziehungszweck.

Deswegen war ich durchaus ein wenig überrascht, als ich in dem Brief der GEMA gelesen habe:

„Die Beschaffung von Liederbüchern oder Notenausgaben für diese Einrichtungen hat in der Vergangenheit einen erheblichen Kostenfaktor dargestellt. Wie schön wäre es daher, auf einem einfachen und zudem legalen Weg Kopien der benötigten Lieder anzufertigen.“

Ich weiß ja, in welche Richtung das Ganze tendierte, aber so ganz verstanden ist es offensichtlich nicht. Insofern unterstützen wir natürlich den Antrag der Regierungsfraktionen und der CDU, dass die Landesregierung diesbezüglich tätig werden soll.

Ein Gesamtvertrag, der mit der GEMA abgeschlossen werden soll, macht durchaus Sinn, damit die Kitas nicht auf den Kosten und vor allem nicht auf diesem Verwaltungsaufwand sitzen bleiben.

Träger der örtlichen Jugendhilfe, die für die Kindertagesbetreuung zuständig sind, sind die Jugendämter. Sie stellen mit dem Landesjugendamt nachgeordnete Behörden des Bildungsministeriums dar, sodass man eine Zuständigkeit des Bildungsministeriums und damit auch der Landesregierung ableiten kann. Auch der Vorschlag, dass den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung eine Liste mit lizenzfreien Stücken zur Verfügung gestellt wird, ist zu begrüßen, damit es jetzt erst einmal eine rechtliche Sicherheit für die Kitas gibt. Diese Regelung schafft diese Rechtssicherheit für alle Beteiligten und schützt am Ende auch die musische Bildung in der frühkindlichen Bildung. Deswegen stimmen wir diesem Antrag selbstverständlich auch zu. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Die Abgeordnete von Halem spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Dass man in der Rolle der Parlamentarischen Ge

schäftsführerin hier vorne steht, passiert relativ selten. Ich möchte trotzdem den Anlass nutzen, eine Bemerkung als Parlamentarische Geschäftsführerin einzubringen. Ich möchte mich gerne dafür einsetzen, dass wir künftig eine Redezeit 0,5 oder 0,3 haben. Ich finde, dieser Antrag wäre dafür passend. Denn was wir hier verhandeln, ist offensichtlich breit über alle Parteien Konsens. Aus unserer Sicht ist es weitestgehend Verwaltungshandeln. Warum wird das nicht einfach umgesetzt? Aus unserer Sicht ist es keine Frage von politischen Spitzfindigkeiten. Nur die Tatsache, dass die Medien wegen des Weihnachtslochs nicht gewusst haben, worüber sie über Weihnachten und Silvester berichten könnten, und sich ähnlicher Themen angenommen haben, wie sie das normalerweise während der Sommerpause tun, muss doch nicht dazu führen, dass wir das Gleiche hier im Parlament auch machen und dass sich weit über 100 erwachsene Leute, inklusive der anwesenden Gäste, mit solch einem kleinteiligen Thema so lange Zeit beschäftigen.

Ja, auch wir wollen natürlich weiter singen. Wir wollen das Singen unterstützen.

Herr Günther, wenn Sie sagen, dass die Kindertagesstätten jetzt dank Rot-Rot professioneller würden, weil sie so viel sängen, das wäre ein Zeichen dafür, dann tun Sie mir fast schon ein bisschen leid; denn die haben schon immer gesungen, es hat bloß eben noch keiner richtig hingeguckt, wie das gemacht wird.

Ja, auch wir verstehen, dass geistiges Eigentum geschützt werden muss. Wir verstehen das Ansinnen der GEMA bzw. der VG Musikedition, und wir verstehen auch, dass die Kindertagesstätten aufgeschreckt sind, weil sie befürchten müssen, dass jetzt eventuell hohe Kosten auf sie zukommen könnten, die sie natürlich nicht aufbringen können.

Wir finden richtig, was Minister Rupprecht gestern in der Fragestunde gesagt hat. Ja, prüfen Sie, Herr Minister, ermitteln Sie den Bedarf, und überlegen Sie gemeinsam mit anderen Kultusministern auf Länderebene, wie mit der GEMA verhandelt wird! Das ist ein sinnvoller Weg.

Herr Hoffmann, noch einmal ein großes Lob an Sie. Ja, ich hatte auch immer den Eindruck, dass Sie prächtig entwickelt sind; denn Sie haben diese Frage als mündliche Anfrage gestellt. Ich denke, was wir in der Antwort des Ministers gehört haben, war hinreichend.

Herr Minister, ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei den Verhandlungen. - Über die Redezeiten reden wir noch einmal.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, auch für den Vorschlag bezüglich der Redezeit 0,5. - Das Wort erhält Minister Rupprecht.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Frau von Halem, ich nehme die Steilvorlage auf, ich mache es kürzer als geplant.

Wir sind uns unglaublich einig bei diesem Thema. Ich nehme den Auftrag als Arbeitsauftrag entgegen. Ich will nur auf eins hinweisen, weil hier von den Rednern immer die Liste gefor

dert oder gewünscht wurde. Es gibt sie schon. Herr Hoffmann, es gibt im Internet unter der Adresse www.kinder-wollen-singen.de eine Liste. Das ist ein Anfang. Da hat es Aktivitäten an der Basis gegeben. Inzwischen sind es fast 40 Lieder, die dort veröffentlicht worden sind, und sie sind kostenfrei zu kopieren.

Es ist eine interessante Sammlung von Liedern; ich habe einmal hineingeguckt. Es sind klassische Kinderlieder dabei, „Alle meine Entchen“ usw., es sind Weihnachtslieder dabei, „Stille Nacht, heilige Nacht“, und es sind auch ein paar Exoten dabei. Ich weiß nicht, wie zum Beispiel „Wer hat die Kokosnuss geklaut“ in diese Liste kommt.

(Heiterkeit)

Aber dieses Lied steht darin. Das kann man singen, es ist kostenfrei zu kopieren.

Auf jeden Fall ist das ein Anfang. Auch die GEMA und die Verwertungsgesellschaft Musikedition haben sich positiv zu diesem Ansatz geäußert. Sie sind bereit zu prüfen, ob Lieder beim Kopieren Kosten verursachen, und dann auch grünes Licht zu geben, sodass damit ein Stück Rechtssicherheit geschaffen wird.