Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

(Beifall SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Folgart. - Bevor wir zum nächsten Redebeitrag übergehen, begrüße ich Schülerinnen und Schüler des Christa-und-Peter-Scherpf-Gymnasiums Prenzlau sehr herzlich. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Für die FDP-Fraktion spricht Herr Abgeordneter Beyer.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte es mir genauso wie Kollege Folgart vorgenommen und mir extra den Namen dieses Gesetzes aufgeschrieben, denn es ist in der Tat ein sehr komplizierter Titel; aber der Kollege hat ihn ja vorgelesen, deshalb kann ich, glaube ich, darauf verzichten.

(Zurufe von der SPD und der Fraktion DIE LINKE)

Unabhängig davon, wie kompliziert der Titel ist: Es ist in der Tat ein Lehrbeispiel dafür, dass sich im Rahmen eines parlamentarischen Verfahrens Vernunftsentscheidungen durchsetzen können - ich glaube, so kann man das feststellen -, und Vernunftserwägungen hatten hier im parlamentarischen Verfahren offensichtlich eine Chance.

Es lohnt sich dennoch, zumindest auf die Genese dieses Gesetzes zurückzublicken. Man muss feststellen, dass es die Landesregierungen in den vorherigen Legislaturperioden unterlassen haben, einen tragfähigen ordnungspolitischen Rahmen für dieses Themenfeld zu setzen. Von daher kommt es dazu, dass wir

bis heute auf dem Markt zur Entsorgung von Tierkörpern keinen Wettbewerb haben. Auch der 10-Jahres-Vertrag, der mit der Firma SecAnim geschlossen ist und der letzten Endes Landwirte in der Konsequenz benachteiligt, erweist sich in der Umsetzung dann doch als Freifahrtschein für die Steigerung von Entsorgungskosten. Das ist letzten Endes das Hauptproblem und der Grund, aus dem wir uns überhaupt mit dieser Frage beschäftigen müssen.

Es ist allerdings begrüßenswert - das will ich auch betonen -, dass es im Verfahren, zu dem man damals gegriffen hat, um zu dieser Lösung zu kommen, zumindest zwischen den Landwirten und der Landesregierung eine Vereinbarung über die sogenannte Drittelfinanzierung gab. Das war richtig und gut. Es war aus unserer Perspektive umso unverständlicher, dass man diese Vereinbarung ohne lange Vorgespräche und ohne Vorlaufzeiten aufgekündigt hat. Letzten Endes darf man auch feststellen, dass das ganze Verfahren, mit dem man zu der Änderung kommen wollte, handwerklich nicht überaus professionell war.

Aber wie auch immer: Nach vielen Irrungen und Wirrungen haben wir heute eine Beschlussempfehlung vorliegen, die insgesamt als anerkennenswerter Schritt im Verfahren bezeichnet werden kann. Es ist auch schon festgestellt worden, dass eine Anhörung im Verfahren selten so eindeutig war wie die zur Frage der Tierkörperbeseitigung.

Aus diesem Grund werden wir uns der Abstimmung enthalten. Wir verstehen diese Enthaltung durchaus als Anerkennung dafür, dass die beabsichtigte Änderung zumindest besser ist als das, was ursprünglich geplant war. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, den vielen, die sich in den vergangenen Wochen mit Eingaben, Briefen, auch mit Beschlüssen der Kreistage zu diesem Thema positioniert haben, zu danken. Ich glaube, das war für den Prozess insgesamt förderlich.

Wir erwarten von der Landesregierung, dass das Problem weiterhin beachtet wird. Wir müssen uns darüber klar sein, dass die Finanzierungsfragen letztendlich noch geregelt werden müssen. Das ist ein Punkt, der noch offen ist, der noch angegangen werden muss. Ansonsten hoffe ich, dass der letzten Endes gefundene Kompromiss - ich glaube, man kann das so sagen - tragfähig sein wird. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und der Abgeordneten Stark [SPD])

Vielen Dank, Herr Beyer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Herr Abgeordneter Büchel hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Seit Wochen gibt es teilweise sehr persönlich geführte Debatten. Ich möchte daran erinnern, dass wir das Land Brandenburg aufgrund der großen finanziellen Herausforderungen gemeinsam zukunftsfähig aufstellen müssen - eine Herausforderung für alle Akteure. Dazu gehört auch, dass Einsparungen vorgenommen und Prioritäten gesetzt werden. Ja, es ist eine Herausforderung für alle Akteure, die bisherigen Aufgaben in ihrem Umfang mit geringeren finanziellen Mitteln zu bewältigen.

Nur weil mehr Akteure als geplant ein Stück von der Torte haben wollen, wird diese nicht größer, sondern die Stücke für die Einzelnen werden kleiner. Herr Dombrowski ist darauf eingegangen: 2004 gab es zu diesem Thema bereits eine Diskussion im Landtag, der damals beschlossen hatte, die Drittelfinanzierung weiterzuführen. Interessanterweise haben im Jahr 2004 die Landkreise gefordert, aus der Drittelfinanzierung auszusteigen. Damals hatte man sich darauf verständigt, die Drittelfinanzierung weiterzuführen, jedoch stets mit der Option, bei entsprechender Haushaltslage die Position erneut zu prüfen so auch die Kollegen der CDU im Jahr 2004. Nun, meine Damen und Herren, nach über sechs Jahren sind wir genau an dieser brisanten Stelle angelangt.

Sehr geehrte Damen und Herren! In der durchgeführten Anhörung im Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie in vielen persönlichen Gesprächen vor Ort sind für mich immer wieder folgende Punkte deutlich geworden: Die Kosten für die Tierkörperbeseitigung werden im Zusammenhang mit der Agrarwirtschaft sowie der landwirtschaftlichen Tierproduktion gesehen. In der Tierproduktion gibt es insgesamt viel mehr Probleme, die eine finanzielle Herausforderung für unsere Landwirte und die landwirtschaftlichen Betriebe darstellen, jedoch nicht nur durch das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu steuern und zu lenken sind. Und - das ist auch deutlich geworden -: Nur durch die Abschaffung der Landesbeteiligung würden die Betriebe nicht existenziell bedroht werden, sondern alles insgesamt ist das Bedrohliche für die Landwirte.

Aus diesen inhaltlichen und auch finanzpolitischen Gründen haben sich die Koalitionsfraktionen für einen Kompromiss entschieden. Es ist aus meiner Sicht folgerichtig, dass die Landesbezuschussung sinkt und das Landwirtschaftsministerium sich aktiv an der Finanzierung beteiligt. Ein Kompromiss ist für alle Beteiligten nicht das gewünschte und geforderte Ziel, und gleichwohl ist er nur erreichbar, wenn alle Partner aufeinander zugehen.

Ich möchte an dieser Stelle gern daran erinnern, dass seitens des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der schriftlichen Stellungnahme für diese Anhörung deutlich gemacht wurde, dass man bei der Tierkörperbeseitigung sowie in anderen Bereichen auf das Verursacherprinzip setzt, und vermerke: Illegale Entsorgungen wurden in Mecklenburg-Vorpommern trotz dieser Anwendung zu keiner Zeit festgestellt.

(Zuruf von der Fraktion DIE LINKE)

Wir dürfen bei den Menschen nicht mehr Ängste durch falsche Schlussfolgerungen schüren oder die Landwirte unter kriminellen Generalverdacht stellen. Zur Ehrlichkeit gehört auch, meine Damen und Herren der CDU: Sie fordern die Beibehaltung der Drittelfinanzierung. In der Haushaltsdebatte haben Sie jedoch nur einen Vorschlag mit einer Deckungsquelle in Höhe von 1 Million Euro eingebracht.

(Zuruf von der CDU: Sie hatten null!)

- Das ist richtig, wir hatten null. Wir haben uns aber darauf verständigt, die entsprechende parlamentarische Begleitung und die Anhörung abzuwarten. Man muss ganz deutlich sagen:

1 Million Euro, die Sie als Deckungsquelle eingereicht haben, würde gerade einmal für fünf, nicht aber für zwölf Monate ausreichen.

(Zuruf des Abgeordneten Görke [DIE LINKE])

Dies ist eben keine ehrliche, sachliche Debatte, die Sie hier geführt haben.

Es ist für mich nachvollziehbar, dass die landwirtschaftlichen Betriebe Planungssicherheit benötigen und nicht erst durch eine Haushaltsdebatte erfahren wollen, dass das Land die Unterstützung für die Tierkörperbeseitigung auf null zurückfahren wird. Jedoch hätte ich mir in den letzten Tagen und Wochen insgesamt eine etwas andere Diskussionskultur im Land gewünscht. - Herzlichen Dank.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Büchel. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN fort. Herr Abgeordneter Jungclaus hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Kollege Dombrowski hat gesagt, das sei der Einstieg in den Ausstieg. Es wäre ja schön, wenn es so wäre! Wir sehen das erwartungsgemäß ein wenig anders. Der vorliegende Gesetzentwurf - ich drücke mich auch um die Nennung des vollständigen Titels - sieht unserer Auffassung nach eine unbegrenzte Fortführung der Subventionszahlungen für die Beseitigung von Tierkadavern vor. Einmal von der totalen Unprofessionalität im Vorgehen abgesehen, ist dies für mich vor allem ein beunruhigendes Signal an die Steuerzahler Brandenburgs. Beunruhigend in zweierlei Hinsicht: Erstens: Wie können wir den Menschen in Brandenburg vermitteln, dass die Politik ernsthaft an einer Konsolidierung des Landeshaushaltes arbeitet, wenn sie bereits vor solch einer leicht zu rechtfertigenden Streichung unüblicher Subventionen im Agrarsektor zurückschreckt?

(Beifall GRÜNE/B90)

Zweitens: Wie können wir den Bürgerinnen und Bürgern eines Bundeslandes, das zu Recht mit seinen Bildungseinrichtungen als Standortfaktor wirbt, verständlich machen, dass demgegenüber in Bildung und Wissenschaft Kürzungen von jeweils fast 30 Millionen Euro für 2012 stehen? Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, steht absolut nicht im Verhältnis zueinander.

(Beifall GRÜNE/B90)

Wollen Sie es den Menschen damit erklären, dass zufällig der Landesbauernpräsident mit einer lauten Stimme in Ihren Reihen sitzt, dessen Stimme offenbar lauter ist als die der Ministerin, die die ursprüngliche Gesetzesänderung zum Ausstieg angestoßen hat? Das Umfallen der Linken reiht sich an dieser Stelle nahtlos in eine Vielzahl ähnlicher Vorgänge ein: Gesetzesinitiativen gegen Tagebaue, CCS, Personalabbau, Alleenschutz usw. usf. Vielleicht sollten Sie einmal versuchen, die Bewegungsener

gie, die beim Umfallen entsteht, in Strom umzuwandeln; dann könnten wir ein wenig früher aus der Braunkohle aussteigen.

(Heiterkeit - Beifall GRÜNE/B90)

Es stimmt natürlich: Die Landesregierung hat es leider versäumt, die landwirtschaftlichen Betriebe rechtzeitig auf die veränderten Rahmenbedingungen hinzuweisen, und ist ihrer Pflicht zur frühzeitigen Information und Transparenz nicht nachgekommen. Das kritisieren wir. Wir verstehen auch den Ärger der Landwirte. Aus diesem Versäumnis heraus erklärt sich wahrscheinlich auch der Eiertanz, den Sie hier vorführen.

Das verlorene Vertrauen der Betroffenen soll auf Kosten der Steuerzahler zurückerworben werden. Mit seriöser Politik hat das aber nichts zu tun. Der Verzicht auf die Redezeit zeigt ja, dass Ihnen das auch durchaus ein Stück weit bewusst ist.

Wir haben in den Ausschussberatungen mit Rücksicht auf die Betroffenen einen stufenweisen Ausstieg des Landes aus der Finanzierung der Tierkörperbeseitigung vorgeschlagen. So könnten sich alle Beteiligten Schritt für Schritt auf die neue Situation einstellen und die entsprechenden Kosten dafür vorhalten. Leider fand dies in den Ausschüssen keine Mehrheit. Stattdessen wird auf Kosten der Steuerzahler die Subventionierung eines Wirtschaftszweigs festgeschrieben, der über die Flächenprämien ohnehin schon Gelder erhält, ohne dass daran nachhaltige und ökologische Kriterien geknüpft sind. Wenn auf diesem Acker jetzt eine Kuh tot umfällt, gibt es zusätzlich einen Schein obendrauf.

(Zuruf des Abgeordneten Folgart [SPD])

Das ist so, als wenn man demnächst für die Benutzung von Mülltonnen oder beim Entsorgen von Altöl Zuschüsse bekäme. Auch mancher Handwerksbetrieb würde sich freuen, wenn er beim ordnungsgemäßen Entsorgen von Sondermüll zukünftig mit Zuschüssen rechnen dürfte. Solch eine Praxis, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht im wahrsten Sinne des Wortes auf keine Kuhhaut.

(Beifall GRÜNE/B90)

Wir lehnen die vorgeschlagene Lösung jedenfalls ab und sind zudem der Auffassung, dass, wenn schon der Landeshaushalt damit belastet wird, dies wenigstens aus dem Etat des Agrarministeriums geschehen sollte und nicht - wie vorgeschlagen noch zwei Jahre lang zu 50 % aus dem wesentlich kleineren Etat des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz,

(Beifall GRÜNE/B90)

für den die Reduzierung um 2,5 Millionen Euro bereits beschlossen ist und das Geld nun aus anderen Titeln umgeschichtet werden muss. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Da die Landesregierung Verzicht angemeldet hat, sind wir am Ende der Aus

sprache angelangt. Wir kommen damit zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz in der Drucksache 5/3005, „Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes“. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen ist dieser Beschlussempfehlung mehrheitlich gefolgt worden.

Ich schließe damit Tagesordnungspunkt 3 und eröffne Tagesordnungspunkt 4:

Zweites Gesetz zur Änderung wasserrechtlicher Vorschriften