Protokoll der Sitzung vom 13.04.2011

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Jungclaus, Sie haben die Presse gut gelesen. Es gab zu dem Thema auch eine gemeinsame Ausschusssitzung mit den Kollegen aus dem Berliner Abgeordnetenhaus. Der Ausschuss hat sich bereits eine Meinung gebildet.

Das Dialogforum „Airport Berlin-Brandenburg“ hat am 15. Oktober die beiden Länder Berlin und Brandenburg aufgefordert, die diesbezüglichen Möglichkeiten und die Machbarkeit zu prüfen. Es geht darum, inwieweit laufende Untersuchungen, Untersuchungsprogramme für den Gesundheitsschutz und entsprechende Erhebungen der zuständigen Fachbehörden in Zusammenarbeit mit den Landkreisen genutzt und ausgeweitet werden können. Bisher haben wir festgestellt, dass das, was gegenwärtig über die Gesundheitsbehörden läuft, für diesen Zweck nicht geeignet ist. Deswegen sollen die laufenden Untersuchungsprogramme jetzt dahin gehend geprüft werden, wie sie um den Aspekt Lärmauswirkungen ergänzt werden können. Diese Prüfung läuft.

Wenn sich herausstellen sollte, dass das nicht ausreicht, werden wir uns am Gesundheitsmonitoring für den Flughafen Frankfurt am Main - dazu liegt eine Lärmwirkungsstudie vor - orientieren. Ich kann dazu heute aber noch keine konkreteren und weiteren Aussagen treffen. Ich bin am 12. Mai mit dem Sprecher der Geschäftsführung BBI, Herrn Prof. Dr. Schwarz, und meiner Kollegin Lompscher, der Berliner Senatorin, sowie Vertretern aus beiden Fachabteilungen Gesundheit verabredet. Dort wollen wir beraten, wie das genau aussehen kann. - Vielen Dank.

Es gibt Nachfragen. Herr Jungclaus.

Der hauptsächliche Sinn eines Gesundheitsmonitorings im Bereich Lärm zielt darauf ab, dass man einen Vorher-NachherVergleich hat. Nun sprachen Sie an, dass geprüft werde. Können Sie sicherstellen, dass das Monitoring auf jeden Fall vor Inbetriebnahme des BBI stattfinden wird? Denn sonst könnte man keinen Vorher-Nachher-Effekt ermitteln.

Genau. Ich rufe das gerade Gesagte in Erinnerung: Wir prüfen gegenwärtig, wie die Bedingungen sind. Sie werden sich entsinnen: Wir wollten die Schuleingangsuntersuchungen dafür nutzen. Diese sind in dem konkreten Fall derzeit nicht nutzbar.

Wir beraten am 12. Mai 2011 über die Modalitäten, wie die Bedingungen für dieses Monitoring unter den von Ihnen be

schriebenen Bedingungen gestaltet werden müssen, damit man Vergleichswerte heranziehen kann. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Eine Frage leisten wir uns noch, denn sie ist spannend und interessiert alle. Frau Wehlan stellt die Frage 547 (Verkehrsministerkonferenz zu Problemen der DB AG im Winter).

Auf der letzten Verkehrsministerkonferenz haben die Qualitätsprobleme der Deutschen Bahn AG im Winter breiten Raum eingenommen, wie wir vernehmen durften.

Meine Frage ist: Welche Beschlussfassungen wurden getroffen und welche positiven Auswirkungen haben sie auf die Brandenburger Pendlerinnen und Pendler?

Herr Minister Vogelsänger antwortet.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es war eine sehr engagierte Diskussion der Verkehrsminister. Sie haben nach den Auswirkungen auf Brandenburg gefragt. Ich bin Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz, und in allen Ländern haben die Winterprobleme der Deutschen Bahn zu Diskussionen und für die Nutzer der Deutschen Bahn zu erheblichen Einschränkungen geführt.

Deshalb haben wir uns verständigt und die Bundesregierung aufgefordert, den Verkehrsministern zum 30. Juni 2011 einen Konzeptvorschlag bezüglich eines Minimalstandards im Winter vorzulegen, damit wir den Bahnverkehr verlässlich aufrechterhalten können. Die Stadt Hoyerswerda, die ich vorhin schon erwähnte, ist im vorigen Winter vollständig vom Bahnverkehr abgeschnitten worden.

Nicht zufriedenstellend war der Bericht von Herrn Homburg von der Deutschen Bahn. Er hat zwischen der Infrastruktur und der Fahrzeugverfügbarkeit differenziert und dargestellt, dass die Fahrzeugverfügbarkeit wegen Lieferschwierigkeiten und Zulassungsproblemen nicht so verbessert werden kann, wie man sich das wünscht.

Nach meiner Auffassung ist das die eine Seite. Die Werkstattkapazitäten bei der Deutschen Bahn und deren Tochter, der S-Bahn GmbH, ist die andere Seite; das haben wir erlebt. Ich sehe Möglichkeiten, dies entsprechend sicherzustellen, auch wenn das neue rollende Material nicht in dem Maße zur Verfügung steht. Der Bund ist aufgefordert worden, die Investitionen in die Infrastruktur, also in das Netz zu verstärken, damit Störungen von der Netzseite her im nächsten Winter unterbleiben.

Der Beschluss der Verkehrsminister ist im Internet abrufbar. Wir sollten - das ist jedoch Ihre Entscheidung - im zuständigen Fachausschuss darüber sprechen, da es ein sehr wichtiges Thema ist. Wir haben uns verständigt, dass nicht nur dieser Bericht am 30.06.2011 von uns zur Kenntnis genommen wird, sondern dass wir ihn auf der nächsten Verkehrsministerkonferenz beraten.

Der Bericht der Deutschen Bahn ist uns bei der VMK als Tischvorlage zur Verfügung gestellt worden. Dies halte ich gegenüber den Verkehrsministern der Länder für inakzeptabel. Das habe ich als Vorsitzender deutlich gemacht; insofern gibt es den Beschluss, dass der neue Bericht des Bundes zum 30.06.2011 zur Verfügung gestellt wird. Natürlich erwarten wir dies in Abstimmung mit der Deutschen Bahn.

Ich möchte noch eines zur Verkehrsministerkonferenz sowie zur Arbeit im Brandenburger Parlament sagen. Wir haben uns als Verkehrsminister vorgenommen, die Frage Deutsche Bahn bzw. Bahnsystem positiver zu begleiten. Eine der Bemühungen, damit die Zukunft zu gestalten, ist beispielsweise der Deutschlandtakt. Ich bin der festen Überzeugung: Wir haben in Deutschland ein gutes Bahnsystem. Dieses Bahnsystem kann für die Nutzer, für die Bürgerinnen und Bürger des Landes Brandenburg und Deutschlands insgesamt noch besser werden. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank. - Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt und gehen in die Mittagspause. Ich erwarte Sie um 13 Uhr wieder hier.

Unterbrechung der Sitzung: 12.05 Uhr

(Fortsetzung der Sitzung: 13.02 Uhr)

Meine Damen und Herren, herzlich willkommen! Nach der Mittagspause geht es mit Tieren weiter, allerdings mit deren nicht essbaren Nebenprodukten. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/2396

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz

Drucksache 5/3005

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Dombrowski hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ergebnis der uns vorliegenden Beschlussempfehlung des Umweltausschusses ist der Einstieg in den Ausstieg - so sehen wir es jedenfalls - des Landes hinsichtlich der Beteiligung an den Kosten der Tierkörperbeseitigung. Die jetzt vorliegende Lösung der Regierungsfraktionen, bei der sich das Land genauso wie die Landkreise mit jeweils einem Fünftel an den Kosten der, wie es

korrekt heißt, „Beseitigung von Tierkörpern und tierischen Nebenprodukten“ beteiligt und die Landwirte 60 % der Kosten tragen werden, ist zwar kein Totalausstieg; sie ist dennoch ein Schlag gegen die Nutztierhaltung und die Veredelungswirtschaft in Brandenburg. Mit den Zielen der Agrarwirtschaftsinitiative hat dieser Kompromiss jedenfalls nichts zu tun.

Meine Damen und Herren, worüber reden wir eigentlich? 2009 hat sich das Land im Rahmen der seit Jahren bewährten Drittelfinanzierung mit rund 2 Millionen Euro an den Kosten der Tierkörperbeseitigung beteiligt. Dies entsprach, wie gesagt, etwa einem Drittel der Gesamtkosten der Tierkörperbeseitigung. Ein weiteres Drittel trugen die Landkreise und das letzte Drittel die Landwirte. Nimmt man die 2 Millionen Euro Landesmittel als Berechnungsgrundlage und setzt man den von Rot-Rot vorgeschlagenen Finanzierungsschlüssel an, nach dem sich das Land zukünftig mit 20 % an den Kosten beteiligt, kommt man zu dem Ergebnis, dass das Land im Jahr 2009 nicht 2 Millionen Euro, sondern 1,2 Millionen Euro gezahlt hätte. Wir reden also von einem Einsparbetrag von rund 800 000 Euro beim MUGV. Es wäre möglich gewesen, ihn an anderer Stelle zu erzielen; daran haben wir keinen Zweifel. Ob dieses Einsparziel dem Ansinnen der Landesregierung, die Veredelungswirtschaft zu stärken, entspricht, will ich an dieser Stelle stark in Zweifel ziehen.

Von den Regierungsfraktionen ist darüber hinaus geplant, die Kostenträgerschaft in den kommenden Jahren vom Umweltund Gesundheitsministerium auf das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft zu übertragen. Spätestens ab 2013 wird das Landwirtschaftsministerium vollständig die Kosten des Landes übernehmen.

Liebe Kollegin Wehlan, als wir uns 2004 schon einmal mit dem Gesetz beschäftigten, führten Sie für Ihre Fraktion aus, dass die Tierkörperbeseitigung ein wichtiger Teil der Tierseuchenprophylaxe und -bekämpfung sowie des Gesundheits- und Umweltschutzes sei. Sie hatten mit dem, was Sie damals ausführten, nicht Unrecht.

Umso erstaunlicher ist es, dass die Regierungsfraktionen nunmehr mit der Übertragung der Kostenträgerschaft vom MUGV auf das Infrastruktur- und Landwirtschaftsministerium beabsichtigen, auch gegen den Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt, Teil II, Nr. 26 am 26. Mai 2010, zu verstoßen.

(Zuruf des Abgeordneten Görke [DIE LINKE])

- Man muss verschiedene Dinge mitregeln, Herr Kollege Görke. Als die Frau Ministerin im zuständigen Fachausschuss vortrug, die Kostenstelle auf 0 stellen zu wollen, bin ich es gewesen, der sie darauf aufmerksam gemacht hat, dass es ein entsprechendes Gesetz gibt, das man auch noch ändern müsse, wenn man tatsächlich diese Absicht habe. Alles gehört irgendwie zusammen.

Im Geschäftsverteilungsplan der Landesregierung ist eindeutig festgeschrieben, dass für den Tierschutz, die Tierarzneimittelüberwachung sowie die Tierseuchenverhütung und -bekämpfung das Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zuständig ist, nicht aber das Landwirtschaftsministerium.

Herr Kollege Görke, ich spreche Sie noch einmal an: Sie haben im Kreistag Havelland bereits eine Deckungsquelle ins Spiel gebracht. Demnach sollen die Mittel, die dann für die Tierkörperbeseitigung aufgewandt werden sollen, aus der integrativen Förderung des ländlichen Raumes zur Verfügung gestellt werden. Das ist ein weiterer Beleg dafür, dass die Aussichten für private Investoren im ländlichen Raum schlechter werden und dass für Sie Privatwirtschaft und Eigeninitiative völlig belanglos, zumindest nachrangig sind. Das ließe sich auch an anderen Beispielen gut darstellen.

Meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion lehnt die von Ihnen vorgesehenen gesetzlichen Änderungen ab. Wir schließen uns damit den Voten der angehörten Berufsverbände, des Landkreistages, des Städte- und Gemeindebundes sowie den Resolutionen der Kreistage Havelland, Uckermark, TeltowFläming, Elbe-Elster und anderer an, die sich übereinstimmend dafür ausgesprochen haben, an der Drittelfinanzierung festzuhalten. Sie hat sich in den vergangenen Jahren eindeutig bewährt. Mit den von Ihnen vorgesehenen Änderungen belasten Sie nicht nur die Viehhalter in Brandenburg zusätzlich - was Sie bereits über die Grunderwerbsteuer tun -, sondern Sie schwächen überdies die Veredelungswirtschaft in Brandenburg. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dombrowski. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Folgart hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Am 16. Dezember 2010 wurde der Entwurf der Landesregierung für ein Fünftes Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes - ein schwieriger Titel - nach der 1. Lesung federführend, wie es Herr Dombrowski schon gesagt hat, an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz sowie zur Mitberatung an den Ausschuss für Inneres und den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft überwiesen. Wir waren damit im parlamentarischen Verfahren. Es hat, wie ich meine, zu wichtigen und richtigen Veränderungen des Gesetzes geführt. Die ursprünglich vom MUGV angestrebte Null-Lösung, bei der sich das Land aus seiner Kostenübernahme zurückgezogen hätte, ist nicht mehr - und das aus sachlicher und fachlicher Begründung heraus - Ziel und Inhalt der jetzigen Beschlussempfehlung.

Mit der Reduzierung der Beteiligung des Landes und der Kommunen wird dem Erfordernis der Haushaltskonsolidierung - denn darüber müssen wir auch eindringlich reden - Rechnung getragen. Gleichzeitig werden die Ergebnisse des parlamentarischen Verfahrens anerkannt, die sich wesentlich auf die in der Ausschussanhörung am 2. März vorgetragenen Argumente stützen.

Meine Damen und Herren! Wir meinen, dass mit der Beschlussempfehlung den Zielen der Agrarwirtschaftsinitiative durchaus Rechnung getragen wird. Gleichzeitig erkennen wir an, dass Tierseuchenschutz auch Verbraucherschutz ist. Die EU-Rah

menregelung lässt der Fördermöglichkeit des Tierschutzes ausdrücklich Raum.

Der Gesetzentwurf ist unter Berücksichtigung der Haushaltslage unseres Landes das Machbare; das will ich an der Stelle klar herausstellen. Tierkörperbeseitigung ist anerkanntermaßen ein wichtiger Teil der Tierseuchenprophylaxe, der Tierseuchenbekämpfung sowie auch des Gesundheits- und des Umweltschutzes. Der tierhaltende Landwirt wird bei dieser Aufgabe nicht allein gelassen - auch das ist ein deutliches Signal - und bei der ordnungsgemäßen Verbringung der Tierkörper weiterhin durch die öffentliche Hand unterstützt.

Frau Ministerin Tack, ich möchte anerkennend herausstellen, dass es Ihrem Ministerium gemeinsam mit dem Nordost-Verbund gelungen ist, für die nächsten drei Jahre - es werden immer in einem Dreijahreszeitfenster der neue Entsorgungsvertrag bzw. die neuen Konditionen ausgehandelt - eine deutliche Reduzierung der Entgelte für die Tierkörperbeseitigung zu erreichen. Das führt aus meiner Sicht zu weiteren Kostenentlastungen bei allen drei Beteiligten. Herr Dombrowski hatte schon auf die Reduzierung bei der Beteiligung auf ein Fünftel für das Land und ein Fünftel für die Kommunen hingewiesen.

Ich bitte abschließend darum, der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu folgen. - Danke schön.

(Beifall SPD)