Viele dieser Unterkünfte aber sind in einem desolaten Zustand. Das sage ich nicht, weil ich eine Zeitschrift gelesen habe, sondern das sage ich, weil ich dort ständig unterwegs bin. Beispiele dafür sind Hohenleipisch und Waßmannsdorf bei Schönefeld.
Viele Unterkünfte liegen noch dazu fernab jeder Ortslage, wie Althüttendorf. Auf Kreisebene argumentiert man dann schnell, dass es kaum Wohnraum gebe und dass der infrage kommende Wohnraum zu teuer sei.
Zurzeit ist etwa ein Drittel der Flüchtlinge in Brandenburg in Wohnungen untergebracht. Das ist in den Landkreises verschieden; in der Prignitz sind es 100 %, und das nicht nur, weil der Zustand der Heime dort schlecht war. Darüber kann man diskutieren. Diese Behauptung ist aber unfair gegenüber denen, die sich im Landkreis ständig für eine Unterbringung in Wohnungen eingesetzt haben.
In den restlichen Landkreisen bewegen sich die Prozentzahlen der Unterbringung in Wohnungen zwischen 11 und 60 %.
Ja, ich gebe zu: Unsere Vorstellungen und Erwartungen hinsichtlich einer Verbesserung dieser Situation waren auch andere; aber es ist wichtig und richtig, dass der Runderlass des MASF über die Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und für soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung überarbeitet wird und die Landesregierung nicht nur sachverständige Kommunen und Betreiber von Gemeinschaftsunterkünften, sondern auch Mitglieder von Flüchtlingsberatungsstellen, Integrationsbeauftragte der verschiedenen Ebenen und Vertreter der Flüchtlingsräte in geeigneter Weise einbindet, sodass die Einzelnen sich auch ernst und wahrgenommen fühlen.
Zu unserem Entschließungsantrag möchte ich mich auf zwei Punkte beschränken. Es ist wichtig, dass die Mitarbeiter in den Kommunen für die Arbeit mit Flüchtlingen interkulturell qualifiziert sind. Das betrifft auch Kita-Erzieher und Lehrer, die in der Lage sein müssen, Kinder aus Flüchtlingsfamilien in ihre Einrichtungen aufzunehmen und einzubeziehen. Ich weiß, dass die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg zu diesem Prozess der Qualifizierung eine Menge Ideen hat. Dabei bleibt noch genügend zu tun, auch für die Abgeordneten dieses Landtages.
Die Entscheidungsträger in den Landkreisen sollten in Zukunft bei der Entscheidung zur Unterbringung von Asylsuchenden und geduldeten ausländischen Flüchtlingen mehr die persönlichen Belange dieser berücksichtigen. Dann wird ihnen die Entscheidung zur Wohnungsunterbringung leichterfallen.
Erfolgreiche Integration kann nur im Kreise der Gesellschaft funktionieren und nicht, indem man die Flüchtlinge weitab unterbringt. Sammelunterkunft bedeutet: Kontrolle des Tagesablaufs, eingeschränkte Besuchserlaubnis, Beschneidung der Kontaktmöglichkeiten. Lothar Späth, damals Ministerpräsident des Landes Baden-Württemberg, fasste die gewollte Abschreckung wie folgt zusammen:
„Die Buschtrommeln werden in Afrika signalisieren: Kommt nicht nach Baden-Württemberg, dort müsst ihr ins Lager!“
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Fortunato. - Frau Abgeordnete Nonnemacher hat eine Kurzintervention angemeldet. Sie möchte noch etwas richtigstellen.
Frau Kollegin Fortunato, Sie haben mich zu Beginn Ihres Redebeitrags kritisiert - wie ich meine, zu Recht. Es hat mir wirk
lich ferngelegen, einen unangemessenen Vergleich zu ziehen. Ich habe von Lagern hier in Brandenburg gesprochen. Es liegt mir absolut fern, hier irgendeine historische Verbindung zu ziehen. Ich bezog mich auf die Wucht der Bilder, die in dieser Zeitung sind, wo man Lagerstätten mit Stacheldrahtverhau sieht, die sehr, sehr eindrücklich sind. Aber ich möchte mich wirklich noch einmal für den unangemessenen Vergleich entschuldigen. Er war so nicht beabsichtigt.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Nonnemacher. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Goetz hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Frau Nonnemacher, vielen Dank für Ihre Entschuldigung. Ich hätte Sie auch auf dieses Thema angesprochen. Es war angemessen und gut, dass Sie das klargestellt haben.
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. Das deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.“
Meine Damen und Herren, Sie wissen, meine Damen und Herren, dass ich mir das nicht ausgedacht habe. Das ist Artikel 1 Absätze 1 und 2 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland, erdacht und hineingeschrieben von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes, den Vätern und Müttern unserer heutigen freiheitlichen demokratischen Grundordnung. Das Bemerkenswerte ist der Weitblick, mit dem damals agiert wurde, dass also nicht nur die Würde des Deutschen oder des Europäers unantastbar ist, sondern die Würde eines jeden Menschen, egal, woher er kommt, sei es aus anderen europäischen Staaten, aus Kenia, aus Südamerika oder aus Asien.
Wenn Menschen nach Deutschland kommen und hier um Asyl nachsuchen, dann werden sie nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssel verteilt. Für Brandenburg heißt das: 3,12 % aller Asylbewerber kommen - egal, wo sie in Deutschland eintreffen - nach Brandenburg. Es gibt besondere Zuständigkeiten für Herkunftsländer. Brandenburg zum Beispiel ist zuständig für alle Asylbewerber, die aus Kenia nach Deutschland kommen. Wer immer also aus Kenia nach Deutschland kommt, der wird hier in Brandenburg aufgenommen und während der ersten Monate betreut.
Natürlich gibt es auch Missbrauch solcher Asylbewerberregelungen. Wir haben zum Beispiel eine Regelung, dass Anreize auch finanzieller Art - geboten werden, Menschen in ihre Heimatländer zurückzubringen. Das führte dazu, dass nach Wegfall der Visumspflicht in großem Umfang Serben nach Deutschland kamen, die gar nicht hier bleiben wollten, aber einen Asylantrag stellten mit dem Hintergedanken, über die Wiedereingliederungshilfe mit Geld nach Serbien zurückgebracht zu werden. Das ist ein Missbrauch, den wir unterbinden müssen. Aber dieser Missbrauch ist nicht typisch. Typisch ist, dass Artikel 16a
des Grundgesetzes, in dem es früher uneingeschränkt hieß: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“, seit 1992 leider mit einigen Einschränkungen versehen ist.
Frau Lehmann, Sie haben vorhin zu unserem Entschließungsantrag gesagt, wir sollten das Thema im Innenausschuss behandeln. Das werden wir auch tun. Ich habe den Antrag gestellt, eine Innenausschusssitzung in Eisenhüttenstadt abzuhalten.
Nur, Frau Lehmann, wir wenden uns an die Bundesregierung für das, was die Bundesregierung tun soll. Wir wenden uns an die Landkreise für das, was die Landkreise tun sollen. Wir sagen den kreisfreien Städten, was sie tun sollen. Aber mit dem, wofür wir als Land unmittelbar zuständig sind, sollen wir uns nicht befassen? Insofern: Die eigene Zuständigkeit haben wir für Eisenhüttenstadt, für unsere zentrale Ausländerbehörde. Dort gibt es zwei Wohnblocks. Ich war dort und habe sie mir angeschaut. Ich kann dies jedem nur empfehlen. Dort herrschen Zustände, unter denen ich keine einzige Nacht verbringen möchte.
Es gibt einen Wohnblock nur für Männer mit Gemeinschaftsunterkünften mit vier Betten und mehr, die wirklich seit Ende der DDR-Zeit nicht renoviert wurden. Es ist der alte Bettenbestand, es sind die alten Matratzen, es ist wirklich nichts Neues hineingekommen. Dieser schlechte Zustand ist eben nicht den Asylbewerbern anzulasten, sondern es ist unsere Verantwortung, dass der Zustand dort so ist, wie er ist.
Es gibt dort einen zweiten Wohnblock für Familien. Dort leben natürlich auch Väter. Dieser Wohnblock ist etwas neuer, aber auch in einem Zustand, dass man dort seine Zeit nicht verbringen möchte.
Die besten Bedingungen in Eisenhüttenstadt gibt es im Abschiebeknast. Wer also kurz vor der Abschiebung steht, hat einen Fernseher im Zimmer, er hat ein sauberes Bett und eine saubere Sanitärzelle. Das ist das Bild, das wir als Deutsche den Leuten mitgeben, bevor sie in ihre Heimat zurückgeschoben werden.
Es gibt die Erscheinung, dass manche Menschen, die sich an die Härtefallkommission wenden, da sie noch bleiben möchten, sagen: „Lasst mich doch lieber in der Abschiebehaft, hier sind die Bedingungen besser als in den Wohnblocks, die ihr vorhaltet.“ In Abschiebehaft kommt man aber nur vor der Abschiebung. Es kann wirklich nicht sein, dass Menschen so etwas sagen. Wir haben noch 550 Plätze, und wir tragen die Verantwortung, auch dort menschenwürdige Zustände herzustellen. Die Menschenwürde ist nicht nur unantastbar und unangreifbar, sie ist auch unteilbar. Unteilbar ist sie auch in Bezug auf die Liegenschaften, die wir haben.
Ich danke den Grünen für den Antrag, der von ihnen gestellt worden ist. Ich danke auch der rot-roten Koalition. Sie haben Recht, Frau Nonnemacher, eigentlich sind beide Anträge deckungsgleich, aber sei's drum. Ich meine schon, dass auch wir als Land - wenn wir sagen, der Bund, die Landkreise und die Städte und Gemeinden sollten in ihren jeweiligen Bereichen etwas tun - unsere Verantwortung wahrnehmen müssen. An diesem Punkt setzt unser Entschließungsantrag an, damit wir als Land unsere eigene Verantwortung wahrnehmen und ihr auch
bei den Liegenschaften, für die wir selbst verantwortlich sind, nachkommen. Wir sollten mit gutem Beispiel vorangehen und auch dann am schnellsten helfen, wenn alles andere etwas dauern wird. Wer schnell hilft, hilft doppelt. Deshalb bitte ich Sie, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen, Sylvia Lehmann hat das alles hier schon sehr gut dargestellt.
Der Unterschied - Frau Nonnemacher? - zwischen unseren Anträgen sind im Wesentlichen das Sachleistungsprinzip, das bei Ihnen nicht drinsteht, und der Termin. Das sind zwei Dinge, auf die man ohne Weiteres aufmerksam machen kann. Dann können Sie vielleicht auch unserem Antrag zustimmen. Ich glaube nicht, dass Sie so aufgestellt sind, dass Sie jetzt meinen, das Sachleistungsprinzip sei eine ganz tolle Sache. Wir alle haben schon einmal im Supermarkt erlebt, wie es ist, wenn vor einem jemand mit einem Gutschein bezahlen will, nicht den Gegenwert herausbekommt oder herausbekommen darf und dann versucht, noch irgendetwas dazuzunehmen, damit der Gutschein möglichst ausgelastet wird. Das ist eine unfaire, unredliche Sache. Ich denke, da kann man auch nicht länger mitgehen.
Es geht auch um die Anpassung von Regelsätzen. Dazu gibt es aber inzwischen die klare Zusage des Bundes, das noch in diesem Jahr zu klären. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar des vergangenen Jahres ist vollkommen klar, dass da etwas gemacht werden muss.
Ist Ihnen bekannt, dass das Sachleistungsprinzip von einer Ihrer Vorgängerinnen, Frau Dr. Regine Hildebrandt, eingeführt wurde?
Aber es gibt eben Kommunen, die sagen: Das machen wir anders. - Ich habe noch nie jemanden erlebt, der sich darüber beschwert hat. Nun kann man zwar sagen: „Wo kein Kläger, da
kein Richter“, aber es funktioniert offensichtlich. In Potsdam und Potsdam-Mittelmark - das sind Gebietskörperschaften, die sind „nicht ganz ohne“ - funktioniert das Geldprinzip auf wunderbare Art und Weise. Warum soll das nicht überall gehen? Ich verstehe es nicht. Aber da, wie gesagt, wäre es notwendig, dass man ähnlich wie bei den Unterkünften auf Bundesebene eine Klarstellung erzielt, um das auf klare gesetzliche Füße zu stellen.
Noch einmal zurück: Die Bedingungen im Land sind unterschiedlich, das haben wir auch eben der Debatte entnommen. Es gibt bei uns im Land Kreise bzw. Kommunen, die so gut wie keine Gemeinschaftsunterkünfte mehr haben und sich darauf konzentrieren, die Unterbringung in Wohnungen hinzubekommen. Man muss gleichwohl sagen: Das funktioniert natürlich nicht durch die Bank weg, kann es auch gar nicht, weil der Zustrom an Flüchtlingen ins Land sehr unterschiedlich ist. Zum Beispiel vor zwei, drei Jahren hatten wir so gut wie keine Asylbewerber, die ins Land gekommen sind. Jetzt kommen sehr viele Afrikaner hierher. Es wäre schier unmöglich, das alles über Wohnungen zu steuern. Dafür braucht man Gemeinschaftsunterkünfte, und man wird sie auch auf lange Sicht brauchen.
Wovon man sich verabschieden muss, ist schlicht und ergreifend die Vorstellung, dass die Asylbewerber, die hierher kommen, nur für kurze Zeit da seien. Nach 20 Jahren wissen wir, dass das so nicht funktioniert. Viele Leute sind 10, 15 Jahre lang hier, kommen irgendwann in den Status der Duldung und schließlich in den Status der Anerkennung und bleiben hier. Mit diesen Leuten in ganz abgelegenen Einrichtungen klarzukommen halte ich für schwierig; denn die Erfahrung, die wir haben, ist, dass man sich dann in der Regel aufgibt, dass man psychisch krank wird und auch jede Hoffnung verliert. Das sind nun gerade nicht die Bürger, die wir hier haben wollen, sondern wir wollen optimistische, frohe Leute, die womöglich hier ihre Zukunft sehen, die hier arbeiten gehen und uns mit der Wohnung sozusagen nicht weiter auf der Tasche liegen, sondern die selbst ihr Auskommen haben und es hier bestreiten können.
In der Regel, wie gesagt, funktioniert das ganz gut. Es gibt ein paar Ausreißer. Darum ist es notwendig, dass man zumindest klarstellt, dass es kein Verbrechen ist, wenn Kommunen die Leute, die hier wohnen wollen, in Wohnungen unterbringen. Das sollte man nicht als Ausnahme, sondern als Normalfall betrachten. Ich weiß noch aus meiner Zeit als Sozialdezernent: Es ist ja keinesfalls teurer, sondern ganz im Gegenteil, man spart viel Geld für die Betreuung bei Unterbringung in Wohnungen. Die Leute sind wesentlich ruhiger. Sie gehen sich nicht gegenseitig auf den Wecker, wie das in Gemeinschaftsunterkünften der Fall ist. Sie haben wesentlich weniger Aufwand; es entstehen die Mietkosten, und damit ist es gut. Aber das ist in der Regel wesentlich preiswerter als die Unterbringung in den Gemeinschaftsunterkünften. Ich finde, dann kann man die Unterbringung in Wohnungen auch wesentlich stärker etablieren.