Protokoll der Sitzung vom 18.05.2011

Gesprächen mit Mitarbeitern der Ministerien und den Ministern in Vorbereitung der Berichterstattung und der Arbeit im Haushaltskontrollausschuss.

Anerkennend ist festzustellen, dass im Haushaltsjahr 2008 keine Nettoneuverschuldung erfolgte und die ohnehin schon hohen Belastungen künftiger Generationen nicht noch weiter gesteigert wurden. Dabei sollte jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass es sich um das Jahr vor Eintritt der Wirtschafts- und Finanzkrise handelte. Danach veränderten sich die Rahmenbedingungen, wie wir wissen, wesentlich. Die Diskussion über all das ist nicht beendet. Wir haben im Haushaltskontrollausschuss weitere Berichte abgefordert, die noch in diesem Jahr von den einzelnen Häusern vorzulegen sind, sodass wir von einer Kontinuität der parlamentarischen Begleitung der Haushaltsarbeit der Landesregierung ausgehen können.

Der Haushaltskontrollausschuss hat sich in einem Unterausschuss zeitgleich mit den Haushalten des Landesverfassungsgerichts und des Landesrechnungshofs beschäftigt und konnte dem Ausschuss empfehlen, dem Landtag die Entlastung der Präsidenten des Landesverfassungsgerichts und des Landesrechnungshofs vorzuschlagen.

Der Landesrechnungshof hat auf einige Herausforderungen der Zukunft aufmerksam gemacht. Ein Beispiel: In den Jahren 1998 bis 2008 blieben die Personalkosten - Herr Bretz, ein Viertel sind nicht 20 %, sondern 25 % -, gemessen am Haushaltsvolumen, relativ stabil. Allerdings gilt es in der künftigen Finanzplanung zu berücksichtigen, dass die Versorgungsaufgaben des Landes in den kommenden Jahren stetig wachsen und im Jahr 2020 - Sie verwiesen auf knapp eine halbe Milliarde Euro; ich nehme es bei diesen Größenordnungen immer etwas genauer, das ist mir wichtig - 308 bis 367 Millionen Euro binden und wir im Jahr 2030 bei 997 Millionen Euro landen werden. Das ist eine Herausforderung für den Landeshaushalt, da sind wir uns sicher einig. Dies ist im Übrigen völlig unabhängig von der Umsetzung der geplanten Personalreduzierung der im Landesdienst Beschäftigten. In diesem Zusammenhang steht die Landesregierung unter anderem in der Verantwortung, eine Überprüfung des Verbeamtungskonzeptes vorzunehmen. Darüber hinaus hat uns der Landesrechnungshof ins Hausaufgabenheft geschrieben, dass der Verzicht auf eine Nettoneuverschuldung bis zum Jahr 2020 ein unbedingtes Muss ist.

Nun ein kurzer Ausflug zu dem, was vonseiten der Opposition gesagt worden ist; ich denke, beim nachfolgenden Redner wird es nicht anders sein.

(Vogel [GRÜNE/B90]: Doch, doch!)

Mit einem Plus von mehr als 140 Millionen Euro über den Jahresansatz, die Planung und die rechtlichen Möglichkeiten hinaus hatte die Landesregierung den Landeshaushalt 2009 hinterlassen. Rot-Rot hat sich im Koalitionsvertrag verpflichtet - das haben wir mehrfach erklärt -, die Nettoneuverschuldung bis zum Jahr 2014 auf Null zu reduzieren. Nun weiß ich - Herr Burkardt hat dies heute deutlich zum Ausdruck gebracht -, dass Sie mit dem Glauben an die Regierung Ihre Schwierigkeiten haben, aber: Was wollen Sie denn mehr als dieses erklärte Ziel? Wir halten uns an das, was wir sagten. Sie fordern von uns eine sofortige Reduzierung der Nettoneuverschuldung. Gleichzeitig ich darf Sie auf die letzten Protokolle verweisen - fordern Sie eine Stellenaufstockung bei den Lehrern, weniger Personalab

bau bei der Polizei, die Übernahme von Aus- und Weiterbildung als Landesaufgabe und nicht zuletzt den Kauf von Seen. Wir müssen uns einigen, wohin Sie tatsächlich wollen; dann kann man Sie möglicherweise auch wieder ernst nehmen.

Mir sei die Bemerkung gestattet, dass es eben nicht darum geht, die Schuldenbremse in die Landesverfassung aufzunehmen; denn das löst kein Problem, schon gar nicht ist es eine Lösung für unser konkretes Handeln. Bei aller Notwendigkeit darf Konsolidierung kein politischer Selbstzweck und erst recht keine Einbahnstraße sein. Vielmehr dient sie der Stabilisierung und Verbesserung der Einkommensseite des Bundes, der Länder und der Kommunen. Sie ist stärker in den politischen Fokus zu rücken bzw. auf die politische Tagesordnung zu setzen.

Gestatten Sie mir abschließend, darauf hinzuweisen, dass meine Fraktion die Prüfung der Verwendung der Mittel, die Land und Kommunen nach dem Zukunftsinvestionsgesetz zur Verfügung standen, ausdrücklich begrüßt. - Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Der Abgeordnete Vogel setzt die Debatte für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Selbstverständlich schließe ich mich uneingeschränkt allen Danksagungen an und erwähne noch die Ausschussreferenten Frau Markowski und Herrn Riensche, die den Ausschuss immer gut begleitet haben. Auch an sie ein ausdrückliches Dankeschön!

Verschiedene Redner haben es angesprochen: Der Bericht bezieht sich auf das Jahr 2008, gewissermaßen auf die goldene Zeit dieses Landes, in der wir das Haushaltsjahr mit einem Haushaltsüberschuss von 147 Millionen Euro abschließen konnten.

Was mir wichtig ist und was auch im Bericht ein wenig anklingt: Die Zinsstabilität und auch die niedrigen Zinssätze führten dazu, dass die veranschlagten Zinsausgaben - trotz einer höheren Verschuldung - um 77 Millionen Euro unter dem SollAnsatz von 885 Millionen Euro geblieben sind und die Zinsausgaben 2008 niedriger waren als 2004. Dieser Prozess hat sich in den Folgejahren, also 2009 und 2010, in noch viel stärkerem Ausmaß wiederholt. Im Jahr 2009 haben wir den SollAnsatz sogar um 216 Millionen Euro, bei den Zinsausgaben 2010 um 115 Millionen Euro unterschritten. Im Jahr 2010 hatten wir nur noch Zinsausgaben in einer Größenordnung von 632 Millionen Euro, und das, obwohl die Schulden immer weiter angewachsen sind. Ich denke - das kann man ruhig einmal sagen -, das ist mit Sicherheit auch dem hervorragenden Schuldenmanagement des MdF zu verdanken.

Allerdings macht der Landesrechnungshof in seinem Bericht auch auf ein Problem aufmerksam, dass sich nämlich das Schuldenmanagement ein Stück weit von den Vorgaben des Haushaltsgesetzes gelöst hat und ein Stück weit wie eine Investitionsbank agiert. Zwei Fälle werden im Landesrechnungshofbericht aufgelistet. Es erfolgte zum Beispiel eine Fremdmittelaufnahme in Deutschland durch Landesschatzanweisungen in einer Größenordnung von 250 Millionen Euro - also keine Peti

tesse -, und die wurden anschließend bei derselben Bank zu einem höheren Zinssatz für denselben Zeitraum wieder angelegt. Der Zinsgewinn betrug 0,25 %, was bei 250 Millionen Euro nicht wenig ist.

Der zweite Fall: Es wurde ein Fremdwährungskredit im Ausland in Yen aufgenommen und anschließend im Inland mit einem Zinsgewinn von 0,26 % wieder angelegt. Das hat der Landesrechnungshof gerügt, und er hat festgestellt, dass das mit dem Landeshaushaltsgesetz nicht vereinbar ist.

(Beifall CDU)

Er hat das Finanzministerium ausdrücklich aufgefordert, eine Änderung in § 2 Abs. 4 Haushaltsgesetz vorzunehmen. Im Rechnungshofbericht steht, dass dies mit dem Haushalt 2011 hätte erfolgen sollen, doch eine Änderung ist nicht vorgenommen worden. Wir müssen feststellen, dass unverändert gegenteilige Positionen zwischen dem Finanzministerium und dem Landesrechnungshof bestehen; das findet sich auch in dem Bericht wieder. Der Haushaltskontrollausschuss hat sich ausdrücklich der Position des Rechnungshofes angeschlossen und bittet bzw. fordert den Haushaltsausschuss auf, bei den Beratungen zum Haushaltsgesetz 2012 dafür zu sorgen, dass diese Konfliktsituation bereinigt wird. Ich denke, das ist ein wichtiger Punkt, den ich als stellvertretender Ausschussvorsitzender und zuständiger Berichterstatter ausdrücklich angesprochen haben wollte.

Das Zweite ist - Frau Mächtig hat es erwähnt, und auch bei anderen klang es an -, dass die Versorgungsausgaben stetig anwachsen und dass je nach Steigerungsrate für das Jahr 2030 Ausgaben von bis zu 997 Millionen Euro, also rund eine Milliarde Euro, prognostiziert werden. Das ist die eine Seite der Medaille; die andere Seite ist, dass der Wert der schon jetzt eingegangenen Pensionsverpflichtungen - je nach Zinsen, die wir zugrunde legen - mit 15 bis 23 Milliarden Euro zu bewerten ist und in etwa der Größenordnung der gegenwärtigen Verschuldung des Landes, ca. 18 Milliarden Euro, entspricht.

Man sieht, welch eine Riesenlawine auf uns zurollt; das ist nicht locker aus dem Handgelenk zu schütteln. Ich finde es sehr gut, dass sich der Haushaltskontrollausschuss damit auseinandergesetzt hat und darauf hinweist, dass der gegenwärtige Versorgungsfonds mit den relativ geringen Einzahlungen natürlich nur eine Beruhigungspille sein kein, das Problem aber im Kern nicht löst und wir diesbezüglich viel größere Anstrengungen leisten müssen.

Von Frau Mächtig ist der Vorschlag angesprochen worden, das Verbeamtungskonzept, die Anpassung der Altersgrenze für den Eintritt in den Ruhestand an die der rentenversicherungspflichtigen Arbeitnehmer usw. zu überprüfen.

Ich will damit schließen. Ich finde es hervorragend, dass der Landesrechnungshof keine Skandale aufgedeckt, sondern festgestellt hat: Hier und da sind Verbesserungen notwendig. - Er gibt viele Hinweise an die Landesregierung, an uns als Landtag. Von daher noch einmal herzlichen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90, CDU und FDP)

Minister Markov spricht für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist vieles gesagt worden; dem Dank an alle Beteiligten kann ich mich anschließen. Man kann und muss und soll kontrovers debattieren. Der Landesrechnungshof macht Bemerkungen, macht Vorschläge. Meist teilt man die, aber es kommt durchaus vor, dass es bei unterschiedlichen Auffassungen bleibt. Ich finde, das ist etwas Normales, nichts Schlimmes.

Hinsichtlich § 2 Abs. 4, den Sie, Herr Vogel, angesprochen haben, habe ich zugesagt, dass wir mit dem Haushaltsgesetz 2012 eine klarstellende Regelung treffen werden, sodass deutlich wird, dass die Kreditaufnahme, die zur Ermächtigung bzw. zur Ausgaben- und Liquiditätssicherung dient, etwas anderes ist als das, was wir für den Einsatz von Kreditzinsen für Gewinnerzielung gemacht haben.

Zweitens: Wir haben bereits einige Dinge umgesetzt, die vorgeschlagen worden waren, insbesondere die Empfehlung des Landesrechnungshofs zur Neufassung des Corporate Governance Kodex für die Beteiligung des Landes Brandenburg an privatrechtlichen Unternehmen. Wir sind da also sehr schnell gewesen. Sie können davon ausgehen, dass wir die Bemerkungen des Landesrechnungshofs sehr ernst nehmen. Die Zusammenarbeit ist hervorragend.

Es stimmt, Frau Vogdt: Ich war bei den Sitzungen des Haushaltskontrollausschusses nicht immer anwesend, aber es ist nicht so, dass ich dort nie war. Wir haben aber hausintern eine Regelung getroffen. Meine Staatssekretärin nimmt an allen Sitzungen teil; das war auch in der Vergangenheit so. Ich denke, das ist eine angemessene Beteiligung - Herr Ziel hat eben genickt -, und wir werden es auch in Zukunft so halten. Meine Staatssekretärin beteiligt sich am Kontrollausschuss und ich am Ausschuss für Haushalt und Finanzen.

Das war es eigentlich schon.- Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Meine Damen und Herren, damit sind wir am Ende der Rednerliste zum Tagesordnungspunkt 11 angelangt. Die Beschlussempfehlungen stehen zur Abstimmung.

Wir stimmen über die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/3011, Rechnung des Landtagspräsidenten, ab. Wer dieser Beschlussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist zugestimmt worden.

Als Zweites stimmen wir über die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/3012, Rechnung des Präsidenten des Verfassungsgerichtes, ab. Wer ihr folgen möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? Beides ist nicht der Fall. Damit ist zugestimmt worden.

Drittens stimmen wir über die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/3013, Rechnung des Landesrechnungshofes, ab. Wer ihr Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist zugestimmt worden.

Viertens stimmen wir über die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/3014, Haushaltsrechnung und Vermögensnachweis sowie Jahresbericht des Landesrechnungshofs, ab. Wer der Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist zugestimmt worden.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 11 und rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Neuausrichtung des Arbeitsmarktprogrammes des Landes

Antrag der Fraktion der CDU der Fraktion der FDP

Drucksache 5/3181

Frau Schier beginnt die Debatte für die CDU-Fraktion.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Es vergeht kaum ein Tag, an dem die Presse nicht über den zukünftigen Fachkräftemangel berichtet. Die Landkreise unterstützen, soweit sie können, mit verschiedenen Aktivitäten bei Ausbildungsmessen und in Fachforen. Während es in einigen Landkreisen gelingt, die Arbeitslosenzahlen zu reduzieren, bleiben andere Landkreise - meist in berlinfernen Regionen - zurück und verzeichnen nach wie vor hohe Arbeitslosenquoten.

Das Land fördert mit ca. 100 Millionen Euro Programme und Projekte unterschiedlichster Art. Auf meine Kleine Anfrage in Drucksache 5/3144 wird seitens der Landesregierung ausgeführt, dass die Teilnehmerzahl am arbeitsmarktpolitischen Programm von 2009 zu 2010 um 6 367 Personen - das sind immerhin 6 % - gesteigert werden konnte. Berichtet wurde auch, dass besonders junge Menschen unter 25 Jahren durch die Maßnahmen unterstützt wurden. Das ist besonders wichtig, da gerade die unter 25-Jährigen dem Arbeitsmarkt konsequent zugeführt werden müssen.

Es ergibt sich aber die Frage, ob das tatsächlich geschieht. Wie schon mehrfach betont, muss die Zielstellung sein, die Arbeitslosen dem ersten Arbeitsmarkt zuzuführen und nicht, sie in Maßnahmen zu beschäftigen. Bei allen Ergebnissen und Zahlen: Es ist vollkommen unerheblich, wie viele Teilnehmer eine Maßnahme besuchen. Einzig wichtig ist die Nachhaltigkeit sprich: das Ankommen und das Verbleiben in Beschäftigung. Deshalb fordern wir mit Nachdruck eine Neuausrichtung des Landesprogramms. Auf Bundesebene gibt es einen Gesetzentwurf, der die Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente im SGB III und im SGB II vorsieht. Das ist eine gute Gelegenheit, gleichzeitig die Programme des Landes auf den Prüfstand zu stellen. Und: Bei immer knapper werdenden finanziellen Mitteln ist die Passgenauigkeit der Maßnahmen ausschlaggebend.

Ich berichte Ihnen von einem Beispiel: Ich hatte heute Mittag Besuch von einem Unternehmer, der seit Februar zehn Arbeitskräfte sucht. Sie sollen mit einem Nettogehalt zwischen 1 200 und 1 600 Euro unbefristet angestellt werden. Neun wurden ihm vom Jobcenter vermittelt, einer kam. Ich weiß nicht, ob die

übrigen acht sanktioniert wurden - keine Ahnung. Dann hat er Gott sei Dank - in einem weiter entfernten Jobcenter einen weiteren Arbeitnehmer gefunden. Seit Februar sucht er, jetzt ist es bald Ende Mai, und es ist bei dem einen geblieben.

Wenn das für die Arbeit der Jobcenter kennzeichnend ist, muss ich Ihnen sagen: Da muss man wirklich etwas tun.

(Frau Dr. Ludwig [CDU]: Richtig!)

Dazu passt die Studie, die am Montag veröffentlicht wurde, in der Jobcenter verglichen wurden. Laut dieser Studie trägt Brandenburg die rote Laterne: Wir weisen eine Vermittlungsquote von 14,8 % auf. Der Bundesdurchschnitt liegt bei 18,7 %, und Mecklenburg-Vorpommern vermittelt 18,9 %. Das muss man sich einmal vor Augen führen. Im Gegenzug hat Brandenburg mit 22,4 % die zweithöchste Integrationsquote im öffentlichen Beschäftigungssektor. Das zeigt doch, dass es nur um Qualifizierung geht. Wir müssen nur qualifizieren, alles andere kann man nicht in den ersten Arbeitsmarkt integrieren. Also: Was läuft falsch?

Die große Aufgabe besteht darin, die Maßnahmen aus den arbeitsmarktpolitischen Programmen zu straffen und auf die Nachfrage der Wirtschaft hin stets neu auszurichten. Ich habe ja mit Wohlwollen Herrn Minister Baaske in der letzten Woche beim Jubiläum der WEQUA gehört. Dort sagte er: Wir haben in Brandenburg 148 000 Arbeitslose und 50 000 Langzeitarbeitslose, und genau für die müssen wir passgenaue Maßnahmen stricken. - Deswegen bin ich auf die Diskussion über unseren Antrag gespannt.