- Wie auch immer. - Die Regierung täte etwas, die Opposition täte nichts und hätte keine Antwort darauf, wie es weitergehen soll; so habe ich es im Ergebnis verstanden.
Wenn Sie die Frage stellen, verstehe ich das auch, weil der Regierungskoalition zu Einsparungen nämlich nicht wirklich etwas einfällt, was am Ende auch Sinn macht.
Insofern ist genau dieses Verfahren, das hier seitens der CDUFraktion angeregt wird, eine Möglichkeit, ein kleiner Schritt, sicher keine große Lösung - ganz klar -, aber ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, um voranzukommen.
Natürlich bergen Benchmarking-Verfahren auch Gefahren in sich. Das sehen wir bei der Polizeistrukturreform, die gerade angesprochen worden ist. Da wird alles Mögliche miteinander verglichen, besonders gern Schleswig-Holstein mit Brandenburg - haben wir immer wieder gehört -, was eben so nicht vergleichbar ist. Wenn man sagt, dass andere Bundesländer möglicherweise weniger Beamte je Einwohner haben - was richtig ist -, dann kann man es auch mit dem Saarland vergleichen, wenn man ein Benchmarking-Verfahren haben will. Das kleine Saarland leistet sich pro Jahr 100 neue Polizeianwärter bei der dortigen Polizei, also ein Vielfaches. Sie werden in absehbarer Zeit deutlich mehr Beamte haben als wir, und das als hochverschuldetes Flächenland, das eigentlich gar kein Flächenland ist. Insofern haben wir dort die Situation, dass man BenchmarkingVerfahren anders aufmachen kann, wobei man jedes Benchmarking-Verfahren hinterher ausführlich bewerten und fragen muss, wie weit aus diesem Benchmarking-Verfahren für uns überhaupt ableitbare, nutzbare Ergebnisse resultieren. Das ist der Ansatz, den wir dort haben.
Wenn wir schon bei der Polizei sind: Heute früh stand ganz frisch in der „Bild“-Zeitung - Einsparungen sind bei solchen Verfahren immer ein Thema -:
- Ja, es gibt einen Pressespiegel, der Auszüge daraus enthält, und manchmal fällt einem doch etwas auf und lohnt sich auch das Lesen der „Bild“-Zeitung. Heute früh konnten wir dort lesen, dass das Land Brandenburg seine Polizeibeamten mehr oder weniger verkauft: pro Beamten 26 800 Euro, glaube ich, und 30 Beamte seien es schon. Irgendwo ist gesagt worden, das sei kostendeckend. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Fachhochschule der Polizei hat pro Jahr einen Haushalt von
20 Millionen. Wenn da also 200 Beamte herauskommen, dann wären das - wenn man mal die Weiterbildung der ausgebildeten Polizeibeamten vernachlässigt - 100 000 Euro pro Polizeibeamten. Je weniger Anwärter ausgebildet werden, desto weiter steigen die Kosten bzw. die Frage ist: Wie relativieren sie sich im Verhältnis zur Aus- und Fortbildung? In jedem Falle können Sie davon ausgehen, dass die Ausbildung eines Polizeibeamten um die 100 000 Euro kosten wird; das ist die Größenordnung, die ungefähr stimmen wird. Wenn wir dann 26 800 Euro bekommen und 30 Polizeibeamte bereits von Berlin abgeworben worden sind - mit Zustimmung und großer Freude vom Innenministerium des Landes Brandenburg, wie wir nachlesen konnten -, dann heißt das, dass wir bei dieser Gelegenheit über 2 Millionen Euro verloren haben. Wir haben Beamte ausgebildet, gut ausgebildet; die Fachhochschule in Oranienburg hat bundesweit einen guten Ruf. Dann sind sie mit der Ausbildung fertig, wir brauchen sie dringend, und dann sagen wir eben mal für 26 800 „und tschüss! Ab nach Berlin - wir freuen uns, dass du gehst!“ Das kann doch wohl nicht unser Ansatz sein, wenn Sie sparen wollen. Das sind über 2 Millionen, die verschenkt wurden, was völlig anders laufen müsste.
Das Problem dabei ist, dass wir eben selbst für 2019 nicht auf 7 000 Beamte zulaufen, sondern auf eine Zahl, die deutlich geringer sein wird, was die Probleme noch weiter verschärfen wird. Das sind Möglichkeiten für Einsparungen - doch da wird Geld rausgeschmissen -, und das ist wirklich der Ansatz, den man dann aufgreifen könnte. Benchmark-Vergleiche zeigen dann eben auch, was alles danebengehen kann, wenn man nämlich trotz Benchmark-Vergleiches hinterher die falschen Schlussfolgerungen zieht und mit dem Geld des Landes Brandenburg sorglos umgeht wie in diesem einzelnen Falle.
Der Antrag der CDU ist sicherlich nicht der Stein der Weisen und löst nicht die Finanzprobleme des Landes Brandenburg, ist aber ein Schritt in die richtige Richtung, und deshalb wird die Fraktion der FDP diesem Antrag zustimmen. - Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU! In meiner Fraktion haben Sie für eine Diskussion gesorgt, wie Sie es noch nie mit einem Antrag geschafft haben.
Stunden haben wir allein damit verbracht, zu überlegen, wer von uns denn nun eigentlich die Benchmarking-Beauftragte ist und noch eine entsprechende Sprecherfunktion zugewiesen bekommen kann,
um dann endlich zu entscheiden, wer hier nichts sagt. Das konnten wir Ihnen nicht durchgehen lassen. Das konnten wir Ihnen deshalb nicht durchgehen lassen, weil es eben - es tut mir
Ich will Ihnen das gern erläutern. Es gibt ein Fraktionsgesetz. Nach diesem Fraktionsgesetz erhalten Sie - nicht nur Sie, sondern wir alle - die Möglichkeit, mit eigenen Rechten und Pflichten völlig selbstständig und unabhängig als Gliederung dieses Landtages zu wirken. Das schließt die Möglichkeit der Kleinen Anfrage nach § 58 der Geschäftsordnung ein.
Nun habe ich überlegt: Woran kann es liegen, dass Sie aus einer Kleinen Anfrage einen Antrag machen? Die Antwort fand ich, als ich die Protokolle aus der Vergangenheit las. Da hatten der Ministerpräsident und einige Kollegen mal darum gebeten, Sie mögen doch wieder konstruktiver am Dialog im Landtag teilnehmen. Und da haben Sie gedacht: Richtig! Machen wir aus einer Anfrage einen Antrag - werden die anderen schon zustimmen.
Sie haben ja durchaus das Talent - sowohl der Kollege von der CDU als auch der von der FDP -, immer über etwas zu reden, was gar nicht in den Anträgen steht.
(Vereinzelt Heiterkeit und Beifall bei der Fraktion DIE LINKE - Zuruf des Abgeordneten Lakenmacher [CDU])
Minister Baaske hat es vorhin schon einmal gesagt: In der Schule würde das glattweg heißen: Thema verfehlt, setzen! Fünf! Sie haben Glück, dass Sie aus dem Alter raus sind.
Wir könnten eines mal gemeinsam machen: Wir könnten Schüler dort hinten hinsetzen, das Thema benennen und die Schüler anschließend bewerten lassen, wer von uns zum Thema gesprochen hat.
Ich denke, da hätten Sie ein Problem. Noch rede ich zu Ihrem Antrag; kommen wir dazu: Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Landtag - ich bin bei Punkt 1 Ihres Antrages - bis 31. Juli eine Übersicht über aktuell durchgeführte Leistungs- und Effizienzvergleiche der öffentlichen Verwaltung Brandenburgs vorzulegen. - Meine Damen und Herren der CDU! Das heißt im Klartext: Kleine Anfrage der CDU-Fraktion: Welche Leistungsund Effizienzvergleiche führte die Landesregierung im Bereich der öffentlichen Verwaltung durch und wann hat sie...
Die zweite Frage wäre natürlich: Welche Schlussfolgerungen hat sie aus diesen Leistungs- und Effizienzvergleichen gezogen? - Sie hätten umgehend eine Antwort bekommen und müssten nicht bis zum Ende des Jahres warten. Und dann kommt etwas, was schon wieder zeigt: So ganz kommen Sie aus Ihrer ehemaligen Regierungsrolle und Ihrem Selbstverständnis von Regierung eben noch nicht heraus.
Der Landtag bittet den Landesrechnungshof des Landes Brandenburg, die Landesregierung bei ihren Bemühungen in beratender Weise zu unterstützen. - Da haben Sie wieder vergessen, dass der Landesrechnungshof per Gesetz eine selbstständige und nur dem Gesetz unterworfene obere Landesbehörde ist, also nicht dem Landtag und seinen Gremien verpflichtet.
Letztendlich - ich könnte es auf einen Satz reduzieren: Um Ihre Fragen zu stellen, bedarf es nicht der Mitwirkung des Landtages. Tun Sie Ihre Arbeit selbst!
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im mythologischen Griechenland gab es in Attika einen Räuber, der Procrustes hieß. Wenn ein Reisender vorbeikam, lud er ihn ein, bei ihm zu übernachten. Er legte ihn aufs Bett, und wenn die Beine zu lang waren, wurden sie abgeschnitten, und wenn der Körper für das Bett zu klein war, wurde er auf den Amboss gespannt und ein bisschen in die Länge gestreckt. Procrustes wurde von Theseus getötet, aber er hat seinen Wiedergänger - zumindest für die staatliche Verwaltung - in Form des Benchmarkings gefunden, allerdings mit einem kleinen Unterschied: Procrustes heißt ja, wenn man es auf Deutsch übersetzt, der „Strecker“. Diese Funktion aber kennt das Benchmark nicht, sondern es kennt bei uns bedauerlicherweise immer nur eine Richtung: nach unten, nämlich Kürzen. Letztendlich findet ein „Race to the Bottom“, also ein Rennen von oben nach unten statt, bis irgendwann alles auf dem niedrigsten Niveau einnivelliert ist und garantiert nichts mehr funktioniert. Das muss man also berücksichtigen, wenn man Benchmarks und Leistungsvergleiche derartig in den Mittelpunkt seiner Politik rücken möchte.
Wir haben in Brandenburg genügend Beispiele solcher Benchmarks, die durchgeführt wurden; das schönste war für mich die gutachterliche Stellungnahme zur Einschätzung des Personalbedarfs der brandenburgischen Landesverwaltung 2014 und 2019, unter anderem von Frau Prof. Dr. Proeller, die auch genau in diesem Sinne „Wer bietet am wenigsten?“ überall zu dem Ergebnis kommt: Es geht noch viel, viel weiter nach unten.
Die brandenburgische Forstverwaltung zum Beispiel hat momentan eine Zielzahl von 1 524 Stellen, die demnächst einmal
erreicht werden soll. Die Uni Potsdam sagt: Es geht in drei Jahren auch mit 1 300, und im Jahr 2019 kämen wir sogar mit 1 000 Mitarbeitern aus. - Die Frage, die sie nicht beantwortet, ist: Was machen wir mit den überzähligen Mitarbeitern der Forstverwaltung? Da werden dann eben Vergleichszahlen herangezogen, da wird gesagt, Brandenburg hat momentan vier Waldarbeiter pro 1 000 ha Landeswald, Sachsen-Anhalt hat einen - da könnten wir uns ja vielleicht bei 0,5 ansiedeln, dann wären wir ganz unten. - Aber nein, wir wären gar nicht ganz unten: Rheinland-Pfalz hat null Waldarbeiter pro 1 000 ha Landeswald, weil dort nämlich alles fremdvergeben wird.
Und da sind wir dann bei den Rahmenbedingungen. Herr Lakenmacher, Sie sind selbst Polizist, Sie haben das Thema auch ein Stück weit hier hereingebracht, und Frau Muhß hat es auch schon angesprochen: In dieser Studie wird dann der Vergleich mit Nordrhein-Westfalen aufgemacht, also nicht mit dem Land mit der niedrigsten Zahl; das ist Schleswig-Holstein, das 373 Einwohner pro Polizisten hat. Nordrhein-Westfalen hat 389, und da sagt die Uni Potsdam: Na ja, Brandenburg käme eigentlich auch mit 6 380 Polizisten aus. - Die Landesregierung sagt 7 000. Aber der CDU sind auch 7 000 zu wenig; sie sagt: 8 000. - Von daher sieht man schon, welch beschränkte Bedeutung im politischen Prozess diese mitunter für viel Geld erarbeiteten Benchmarks haben.
Von daher warne ich einfach vor einer Überbewertung dieser Benchmarks, weil: Die Zahlen sind bestenfalls Indikatoren, und man muss als Politiker natürlich auch den Vergleichsmaßstab kritisch hinterfragen und seine politischen Ziele formulieren. Ich mache das einmal am Beispiel des Bildungssektors fest: