Kollege Jungclaus, versöhnlich, versöhnlich, okay, keine Ideologie in unserem Antrag. Ich bin erleichtert, ich werde diesen Aspekt, keine Einzelaspekte zu thematisieren, in der nächsten umweltpolitischen Debatte aufgreifen. Mal schauen, wie wir es mit den Einzelaspekten in der Umweltpolitik halten, wenn wir wieder Großtrappen oder anderes zum Thema haben.
Kolleginnen und Kollegen, im Ergebnis: Benzin aus Sonne wird wahrscheinlich eines Tages möglich werden, offensichtlich jedoch nur mit bedingter Unterstützung dieses Landtages.
Vielen Dank, Kollege Beyer, auch dafür, dass ich jetzt den Unterschied zwischen Freiheit und Vernunft verstanden habe.
Wir sind am Ende der Rednerliste angelangt. Die FDP-Fraktion beantragt die Überweisung des Antrags in der Drucksache 5/3183 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur - federführend - sowie an den Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Gibt es Enthaltungen? - Damit ist der Überweisungsantrag bei einer Reihe von Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt worden.
Ich lasse über den Antrag in der Drucksache 5/3183 in der Sache abstimmen. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Wer enthält sich? Damit ist der Antrag, wiederum mit einer Reihe von Enthaltungen, abgelehnt worden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich bin mir sicher: Unser Antrag ist ein solcher der Vernunft. Die öffentliche Verwaltung im Land Brandenburg unterliegt einem beachtlichen Veränderungs- und Anpassungsdruck sowie einem beachtlichen Modernisierungserfordernis. Die größten Herausforderungen - wir haben es heute Morgen in der Aktuellen Stunde thematisiert - sind die demografische Entwicklung, neue Technologien, neue Anwendungen und die sich ständig und zu Recht ändernden Erwartungen der Bürger an das Verwaltungshandeln und an den Service der öffentlich-rechtlichen Verwaltung.
Aber auch die Haushaltskonsolidierung ist ein Aspekt, der als große Herausforderung zu betrachten ist, wenn man bedenkt, dass bis 2019 im Haushalt 2 Milliarden Euro eingespart werden müssen. Es ist - das ist allen bekannt und bewusst - kein Selbstzweck, dass die öffentliche Verwaltung ihre Aufgaben bestmöglich, in hoher Qualität, so wirtschaftlich wie möglich und zur Zufriedenheit der Bürger erledigt. Um diese Verbesserung zu erreichen, die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Verwaltung zu erhöhen und fehlenden Wettbewerb zu ersetzen, ist ein Leistungs- und Effizienzvergleich ein geeignetes Instru
ment. Anders als in der freien Wirtschaft, wo wir einen Wettbewerbsdruck haben, der zur ständigen Verbesserung und zur ständigen dynamischen Effizienzanpassung drängt, gibt es im öffentlichen Dienst keinen Wettbewerbsdruck. Ich weiß, wovon ich rede, ich komme aus dem öffentlichen Dienst.
Leistungs- und Effizienzvergleiche sind, wenn es um Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau geht, der wesentliche Ansatzpunkt.
Leistungsvergleiche können darüber hinaus auch Aufschluss geben, wo in den Behörden und Einrichtungen mit Aufgaben, die miteinander vergleichbar sind - das möchte ich eindeutig dazusagen -, die Unterschiede liegen - die Unterschiede in der Qualität, in der Art und Dauer der Bearbeitung, also in der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung der öffentlichen Verwaltung. Ziel von Leistungs- und Effizienzvergleichen ist es, voneinander zu lernen und die gute Idee und das beste, das optimal gefundene Ergebnis im Hinblick auf den Arbeitsablauf allen zugänglich zu machen.
Das Prinzip des Vergleichens ist sinnvoll und erforderlich, nicht nur bei PISA - da gibt es manchmal sehr ernüchternde bis erschütternde Ergebnisse -, sondern auch innerhalb der Arbeitsabläufe der öffentlichen Verwaltung.
Meine Damen und Herren! Im Zuge der Föderalismusreform II sind Leistungsvergleiche eigens und explizit in das Grundgesetz aufgenommen worden. Es heißt in Artikel 91d GG:
„Bund und Länder können zur Feststellung und Förderung der Leistungsfähigkeit ihrer Verwaltungen Vergleichsstudien durchführen und die Ergebnisse veröffentlichen.“
„Der deutschen Verwaltungstradition fremd, haben Leistungsvergleiche in weiten Bereichen der deutschen Verwaltung noch keinen festen Platz.“
Leider gilt dieser Befund auch für die öffentliche Verwaltung im Land Brandenburg. Unser Antrag, der Antrag der CDU-Fraktion, ist der Anstoß, dies nun endlich zu ändern.
Obwohl in vielen Bereichen über personelle Veränderungen, über Strukturanpassungen diskutiert wird, kommen wirkliche Vergleiche und wirkliche Kennzahlen überhaupt nicht - zumindest nicht wahrnehmbar - vor und viel zu kurz. Wir müssen hier das Rad nicht neu erfinden. Es gibt viele gute Beispiele. Die Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen, aber auch Bayern und Rheinland-Pfalz beispielsweise beteiligen sich seit mehreren Jahren an einem Leistungsvergleich zwischen den Finanzämtern. Es findet ein regelmäßiger Austausch über relevante Kennzahlen statt. Dabei werden Effektivität und Effizienz der Steuerverwaltung in diesen Ländern ständig überprüft. Die Ergebnisse werden nicht nur in irgendwelchen Berichten fest- bzw. fortgeschrieben, sondern sie fließen kontinuierlich in den Verwaltungs- bzw. Arbeitsprozess zur Optimierung der Strukturen dieser Finanzverwaltungen ein.
Es gibt auch andere gute Beispiele, bei denen Leistungsvergleiche Aufschluss darüber geben, wo Verwaltungsdienstleistungen
in unterschiedlicher Qualität, in unterschiedlicher Zeit und mit unterschiedlichem Aufwand erbracht werden und - ganz wesentlich - welche Ursachen diesen Unterschieden zugrunde liegen. Wir haben innerhalb der Verwaltung genug Ansatzpunkte. Da wären die Erteilung von Baugenehmigungen, das Ausfertigen von Personaldokumenten oder die Bearbeitung von Förderanträgen zu nennen - alles Verwaltungsdienstleistungen, die im Interesse sowohl der Bürger als auch der Unternehmen, also der Kunden, der öffentlichen Verwaltung miteinander vergleichbar sind.
Meine Damen und Herren! Ich werbe darum, unserem Anstoß zu folgen, und freue mich auf die Debatte. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wohl jedermann wünscht sich eine Verwaltung, die modern, effektiv und bürgerfreundlich ist. Selbstverständlich geht das nicht von allein. Deshalb müssen wir ständig daran arbeiten, die Prozesse innerhalb der Landesverwaltung, also auch dieser Verwaltung, zu verbessern.
Die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung ist jedoch eine Daueraufgabe. Das macht dieses Thema für die Opposition vermutlich so attraktiv. Weil wir nie sagen können; jetzt ist unsere Verwaltung modern genug, lassen sich immer wieder Gelegenheiten suchen und finden, Anträge zu formulieren. Allerdings geht damit auch eine vielfache Gefahr einher, die Gefahr nämlich, dass man in Debatten etwas andauernd wiederholt, was alle Beteiligten längst als selbstverständlich erachten, die Gefahr, dass Berichte nicht mehr um der Erkenntnis willen erstellt werden, sondern um Schlagzeilen zu bekommen und einen Anlass für Kritik zu finden, was gleichbedeutend mit der Gefahr ist, dass die Kraft nicht mehr in die eigentliche Modernisierung des Landes gesteckt wird. Das ist doch schade, schade vor allem um die Ressourcen, die auf diese Weise gebunden werden und die an anderer Stelle sinnvoller eingesetzt werden könnten.
Meine Damen und Herren! Hier im Landtag wurde schon sehr häufig über den richtigen Weg der Verwaltungsmodernisierung in Brandenburg gestritten. Es gab einen Sonderausschuss zum Bürokratieabbau, es gibt seit Kurzem eine Enquetekommission, es gibt die Stabsstelle Verwaltungsmodernisierung und die Leitstelle Bürokratieabbau, es gibt das Verwaltungsmodernisierungsgesetz mit seinen Berichtspflichten und die Diskussion in den Fachausschüssen, beispielsweise im Finanzausschuss zur Situation der Steuerverwaltung.
Nun soll nach dem Willen der CDU noch ein weiterer Bericht hinzukommen. Wir können das nicht ganz nachvollziehen. Wir wollen nämlich gerade nicht, dass über den Berichten und den Berichten über andere Berichte die eigentliche Modernisierung der Landesverwaltung vernachlässigt wird. Hierzu passt sehr schön wieder mal ein Goethe-Zitat:
„Es genügt nicht, zu wissen, man muss auch anwenden. Es genügt nicht, zu wollen, man muss auch tun.“
Das ist jedoch genau der Punkt, an dem Teile der Opposition regelmäßig die eigene Courage verlieren. Wir sehen es aktuell bei der Polizeireform. Wir für unseren Teil haben konkrete, auch schmerzhafte Vorschläge gemacht, übrigens nicht zuletzt, weil wir im Ländervergleich derzeit noch viel mehr Polizisten haben als etwa Bayern oder Baden-Württemberg. Dieses Beispiel zeigt schon, dass die von Ihnen geforderten Vergleiche durchaus vorliegen.
Es gibt unzählige wissenschaftliche Einrichtungen, übrigens teilweise auch vom Land Brandenburg finanziert, die, gefragt oder ungefragt, Länder-Benchmarks veröffentlichen. Oft reichen auch die Daten und Statistiken des Statistischen Bundesamtes bereits aus, einen aussagekräftigen Ländervergleich zu erhalten. Anstatt die Landesregierung zu beschäftigen und einen weiteren Bericht erstellen zu lassen, könnte man sich auch mit geringerem Aufwand selbst informieren. Ein Länder-Benchmark kam übrigens erst kürzlich zu einem für Brandenburg erfreulichen Ergebnis. Dabei ging es um die Haushaltszahlen, und siehe da: Brandenburg gehört zu den drei Ländern, die aktuell ohne Nettokreditaufnahme auskommen. Dazu sage ich Ihnen: Brandenburg nimmt deshalb einen Spitzenplatz ein, weil wir selbstverständlich den Mut haben, uns dem Wettbewerb der Länder zu stellen, weil wir selbstverständlich den Mut haben, aus Ländervergleichen Konsequenzen zu ziehen und an unseren Schwächen zu arbeiten, und weil wir den Mut haben, auch unangenehme Beschlüsse zu fassen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Beim ersten Lesen des Antrags, Herr Lakenmacher, kam mir der Gedanke: Warum stellt die CDU nicht einfach eine Kleine Anfrage? Mit der Kleinen Anfrage hätte man doch eigentlich das Gewollte, jedenfalls für den ersten Teil, unter Umständen erreichen können. Nach Ihrem Redebeitrag, Frau Muhß, ist mir klarer geworden, dass auch die Debatte über dieses Thema notwendig ist.
Sie hätten durchaus die Gelegenheit gehabt, wenn alles so klar, wenn alles so einfach ist, in den Ihnen zur Verfügung stehenden 5 Minuten einfach mal der Reihe nach vorzutragen, was es so alles gibt. Sie sind von der Regierungskoalition, es hätte Ihnen doch möglich sein müssen, in der Zeit von der Einreichung des Antrages bis heute eine Antwort zu bekommen und diese heute an das Plenum weiterzureichen. Dann hätte sich der erste Punkt erledigt. Schade, dass Sie es nicht getan, sondern einfach nur gesagt haben: Es wird die Behörde beschäftigt, mehr kommt dabei nicht heraus.
Gestern hatten wir eine Debatte, in der es um Geld ging. Ich glaube, Frau Mächtig war es, die da sagte: Wir als Regierung sparen bei den Lehrern, bei den Beamten, bei der Polizei ein, während die Opposition immer nur etwas draufgeben will, also mehr Lehrer haben und weniger Polizeibeamte einsparen will.
- Wie auch immer. - Die Regierung täte etwas, die Opposition täte nichts und hätte keine Antwort darauf, wie es weitergehen soll; so habe ich es im Ergebnis verstanden.