Protokoll der Sitzung vom 23.06.2011

(Beifall des Abgeordneten Senftleben [CDU])

Andere Länder - Bayern, Baden-Württemberg, RheinlandPfalz - sind da im Übrigen sehr viel weiter; dort gibt es diese Gesetze. Im Übrigen ist im Verfahren auch zu überlegen, ob man - wie diese Länder - unterschiedliche Gesetze macht. Das ist eine Möglichkeit, bestehen würde ich aber nicht darauf; man kann das auch sehr gut in einem Gesetz unterbringen. Es macht sicherlich bezüglich der Transparenz etwas Sinn, ist aber nicht unbedingt mein Petitum.

Etwas muss ich trotzdem anmerken - der Antrag ist nicht so wichtig, wichtig ist letztlich das vorgelegte Gesetz -, und zwar, dass Sie relativ unscharf bleiben. Sie sprechen hier von „Orientierung“. Ich sage: Wenn man die Mittel festschreibt - da gehen die Grünen durchaus etwas weiter -, dann aber bitte 1:1 zu dem, wie wir es jetzt aufteilen.

(Beifall des Abgeordneten Jungclaus [GRÜNE/B90])

Denn wir werden gegenüber dem Bundesverkehrsministerium schlecht argumentieren können, wenn wir sagen, wir seien im Verkehrsbereich unterfinanziert, und uns gleichzeitig die Option offenhalten, Geld vom Verkehrs- in den Hochschulbereich oder woandershin zu schieben. Das macht uns unglaubwürdig. Das BMVBS hat sich bereits mit einer deutlichen Warnung an uns gewandt. Ich denke, das sollten wir ernst nehmen, wenn wir über Verkehrsfinanzierung für die Folgejahre sprechen.

Etwas mit Sorge erfüllt hat mich - vielleicht kann der Minister noch einmal darauf eingehen -, dass man offengelassen hat, von welcher Terminierung für die Vorlage dieses Gesetzes wir überhaupt sprechen. Ich plädiere dafür, das nicht auf die lange Bank zu schieben und auf jeden Fall noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorzulegen, um wirklich in die Debatte einsteigen zu können. Zumindest von unserer Seite werden sicherlich einige Änderungen gefordert werden. Das Land darf sich gerade im Verkehrsbereich, vor allem was die Planbarkeit von Investitionsmitteln für die Kommunen angeht, nicht dazu verleiten lassen, die Mittel praktisch in Jahresschreiben hin- und herzuschieben.

Es gibt viele langfristige Projekte im Bereich der Verkehrsinfrastruktur. Wir müssen unseren Kommunen, die diese Mittel letztlich erhalten sollen, die Planungssicherheit geben, ihre Projekte über ein oder zwei Jahre hinweg auch wirklich durch

zufinanzieren, und die Mittel nicht nach Gutdünken - wie Sie es ja schreiben - unter Umständen mit Orientierungen versehen, die letztlich nicht zu dem Erfolg führen können, zu dem sie führen sollen.

Meine Redezeit ist abgelaufen. Wir werden - da bin ich sicher eine muntere Diskussion haben, wenn das Gesetz vorliegt. Ich freue mich schon darauf, mit Ihnen darüber zu diskutieren. Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Genilke. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Die Abgeordnete Wehlan hat das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorliegenden Antrag für die Weiterführung der zweckgebundenen Finanzierung der entsprechenden Mittel aus dem Entflechtungsgesetz des Bundes wollen wir auf längere Sicht Kontinuität und etwas mehr Planungssicherheit erreichen. Sie wissen, dass die Ergebnisse und Beschlüsse der Föderalismusreform des Bundes und die damit erfolgte Grundgesetzänderung durch Artikel 143c zur Folge haben, dass die festgesetzten Bundesfinanzierungen aus der Gemeinschaftsaufgabe und anderen Finanzierungsmöglichkeiten in der bisherigen Weise mit einer entsprechenden Zweckbindung entfallen. Für die Zeit nach 2014 müssen neue gesetzliche Regelungen getroffen werden, die auch der Zustimmung des Bundesrates bedürfen.

Es ist kein Geheimnis, dass die Linke diesen Beschlüssen im Bundestag seinerzeit nicht zugestimmt hat. Bis heute sind Fragen offen, die mit einer stärkeren Verantwortung des Bundes für dauerhafte Finanzierungen bei den Hochschulen, beim ÖPNV und der Wohnraumförderung zusammenhängen. Dass diese Reform höchst zweifelhaft war, sehen wir in Anbetracht der aktuellen Diskussion, die jetzt ganz praktisch auch hier im Landtag Brandenburg erfolgt.

Sie haben die Unterfinanzierung für kommunalen Straßenbau und ÖPNV angesprochen, Herr Genilke. Sie hat natürlich ganz praktisch ihre Grundlage darin, wie mit Mitteln für diesen Bereich auf der Bundesebene umgegangen wird. Dennoch sind wir gehalten, uns mit den Tatsachen abzugeben, und wollen unserer Verantwortung für eine dauerhafte Finanzierung wichtiger Bereiche der öffentlichen Daseinsvorsorge wie den ÖPNV mit großer Ernsthaftigkeit gerecht werden. In umfangreichen Stellungnahmen haben sich die drei verantwortlichen Verkehrs-, Kultus- und Bauministerkonferenzen zu Anfang des Jahres geäußert und einmütig klargestellt, dass es den bisherigen Finanzbedarf plus den Inflationsausgleich weiterhin geben muss, Herr Genilke. Dies haben die Finanzminister aufgegriffen und gefordert, dass die Kompensationsleistungen für den Hochschulbau und die Intensivierung der Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden erhöht und die Wohnraumförderung zumindest in unveränderter Höhe fortgeführt werden muss.

Allerdings muss einschränkend hinzugefügt werden, dass die Finanzministerkonferenz von „systemfremden Mitteln“ ge

sprochen hat. Dafür muss also erst noch eine gesetzeskonforme Lösung gefunden werden. Inwieweit dies alles auf Bundesebene Wirkung zeigt, bleibt abzuwarten. Daher halten wir es für richtig und notwendig, dass es ein Votum des Landtags gibt, das die Minister der rot-roten Landesregierung unterstützt und dies mit Aufgabenstellungen verknüpft, die eindeutig im Interesse Brandenburgs stehen. Wie bekannt, hat Minister Vogelsänger sich bereits sehr aktiv in diesen Prozess eingebracht. Insofern, Herr Genilke, kann ich Sie beruhigen: Wir fangen hier nicht bei null an.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, lassen Sie mich zum Antrag besonders auf die Erfahrungen im ÖPNV eingehen. Die kommunalen Aufgabenträger im Land und damit die Fahrgäste haben mit Recht die Erwartung, dass in diesem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge alles - und eben auch in angemessener Qualität - gewährleistet wird. Schon heute wissen wir, wie die Engpässe aussehen, auch hinsichtlich notwendiger Investitionen im ÖPNV.

Nicht minder schwer wiegt, dass in unserem Land 98 % der Schülerbeförderung über den ÖPNV abgesichert werden. Dafür sind feste Finanzierungsgrundlagen zu schaffen, die unabhängig von den jeweiligen politischen Mehrheiten wirken. Es geht um nicht mehr und nicht weniger als die Absicherung in der Fläche in einem Flächenland.

Da allgemeine Preissteigerungen, Energiepreise, Tarife schon lange nicht mehr mit plakativen Forderungen nach Einsparpotenzial beantwortet werden können, hält DIE LINKE die Forderung nach bedarfsgerechter Erhöhung der Ansätze für mehr als gerechtfertigt, Herr Genilke. Diese reale Erfahrung wird auch von den Finanzministern der Länder geteilt. Sie heben hervor, dass ein realer Wertverlust in Bezug auf die ausgereichten Mittel des Entflechtungsgesetzes existiert, der im Zeitraum 2007 bis 2019 mit rund 33 % beziffert wird. Wir sollten daher alle Möglichkeiten wahrnehmen, die zugegebenermaßen geringen Spielräume weitestgehend auszuschöpfen und die uns gegebenen politischen Instrumente zu nutzen. Hier empfinden wir als Regierungsfraktion uns mit den Oppositionsfraktionen mit unserem Antrag im Interesse Brandenburgs durchaus in einem Boot. Und wenn auch Politik sich eher nur an Wahlperioden entlangbewegt, sollte mit unserem Antrag für die drei angesprochenen Bereiche Perspektive und Planungssicherheit eröffnet werden.

Der Antrag schreibt die Zweckbindung und deren Fortsetzung fest und beschreibt die gesetzlichen Anteile als Orientierung ja, als Orientierung. Damit ist die Möglichkeit für eine flexible Handhabung geschaffen, auch - im Sinne Ihres Antrags, Herr Jungclaus - für eine stärkere Gewichtung des ÖPNV.

(Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wehlan. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Der Abgeordnete Beyer wird sprechen.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe mich entschlossen, es kurzzumachen.

Lieber Kollege Bischoff, ich nehme die Anregung gern mit, auch in die morgige Telefonkonferenz mit meinem Bundesvorsitzenden. Wir werden darüber reden.

(Oh! bei der SPD und der Fraktion DIE LINKE)

- Natürlich.

Ich glaube, es ist richtig, dass wir die Fragen rund um das Entflechtungsgesetz aus der spezifischen landespolitischen Betroffenheit Brandenburgs beurteilen. Deshalb werden wir auch dem Antrag der Regierungsfraktionen zustimmen.

Der Änderungsantrag der Grünen enthält einen positiven Aspekt - die konkrete Festlegung eines Datums für die Umsetzung -, für den wir uns durchaus hätten erwärmen können. Den zweiten Antragspunkt sehen wir jedoch als problematisch an.

Ich habe dennoch die Bitte, dass wir aus unserer gemeinsamen landespolitischen Betroffenheit heraus versuchen, zu einem breiten Votum für diesen Antrag zu kommen. Ich denke, dann kommen wir im Interesse des Landes tatsächlich weiter. - Vielen Dank.

(Beifall FDP sowie vereinzelt CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fortgesetzt. Herr Abgeordneter Jungclaus, bitte.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Unsere Fraktion unterstützt zu 100 % den Ansatz, die Zweckbindung der Bundesmittel im Landesgesetz festzuschreiben. Doch leider gaukeln uns SPD und LINKE mit dem vorliegenden Antrag diese Festschreibung nur vor. Sie versuchen, die Illusion zu erzeugen, alles bleibe wie bisher. Die Überschrift des Antrags suggeriert etwas von der Fortsetzung der gegenwärtig existierenden Zweckbindung des Entflechtungsgesetzes. Dies entpuppt sich jedoch als Luftschloss; denn der zentrale Satz des Antrags weist in eine ganz andere Richtung. Ich zitiere:

„Die im Entflechtungsgesetz festgesetzten Anteile sowie die von den Ministerkonferenzen formulierten Erwartungen an die Mittelbereitstellung durch den Bund sollen dabei als Orientierung dienen.“

Merken Sie etwas: nur zur Orientierung!

Wir wollen aber keinen Luftblasen zustimmen. Wir wollen einen Gesetzentwurf, der den derzeitigen § 5 des Entflechtungsgesetzes 1:1 in das Landesgesetz übernimmt. Das haben wir auch in unserem Änderungsantrag so formuliert. Insofern weise ich die Aussage zurück, lieber Mike Bischoff, dass Vorwürfe nur im Raum herumwaberten; ich spreche sie klar aus. Ich sehe schon jetzt die Augen der Haushälter in den Regierungsfraktionen leuchten. 2014 ist es endlich so weit: § 6 Abs. 2 Satz 1 des Entflechtungsgesetzes zeigt Wirkung, und die gruppenspezifische Zweckbindung für die Bundeszuweisungen entfällt. Ein Geldregen im dreistelligen Millionenbereich wird sich über die Ressorts ergießen.

Ich warne Sie ausdrücklich davor. Welche Auswüchse unter solchen Bedingungen von den Koalitionsfraktionen beschlossen werden, ist an der Entscheidung zur weiteren Förderung der Tierkörperbeseitigung leicht erkennbar, ohne das Thema jetzt überzustrapazieren. Eine lediglich jährliche Festlegung der Mittel ist jedoch gerade für Bau- und Infrastrukturprojekte der Todesstoß; denn größere Investitionsvorhaben sind ausschließlich dann realisierbar, wenn mehrjährige Planungen möglich sind. Essentiell ist hierfür die Zweckbindung für die Bundeszuweisungen aus dem Entflechtungsgesetz. Eine solche Festlegung von Anteilen ist auch kein Vorgriff auf kommende Haushalte, insbesondere deshalb nicht, weil die Höhe der Zuweisungen davon nicht tangiert wird.

Außerdem wird die gegenwärtige Forderung der Länder an den Bund, die Bundeszuweisungen über das Jahr 2013 hinaus zu verstetigen bzw. aufzustocken, mit Bedarfslisten dieser Einzelzwecke begründet. Wenn das Land seine eigene Berechnung, die Gegenstand der Forderungen an den Bund ist, ernst nimmt, sollte doch mindestens die Finanzierung der jeweiligen Einzelzwecke gemäß diesem angemeldeten Bedarf gesichert werden.

Wir wollen mit unserem Änderungsantrag aber auch das Signal in das Land senden, dass der öffentliche Personennahverkehr in Brandenburg nicht die zweite Geige spielen sollte. Das niedrige Gewicht des ÖPNV im Infrastrukturministerium wurde in letzter Zeit immer deutlicher. Ich kann mich noch an die Haushaltsverhandlungen im November und Dezember letzten Jahres erinnern. Damals kolportierte die Regierung, wir könnten uns eine Weitergabe der Dynamisierung der Regionalisierungsmittel an den ÖPNV nicht leisten. Die Regionalisierungsmittel würden ja schon aus Landesmitteln ergänzt, mehr sei einfach nicht möglich.

Heute, ein halbes Jahr später, muss Minister Vogelsänger bestätigen, dass er im Haushaltsvollzug 2010 mehr als 7 Millionen Euro aus der Finanzierung des öffentlichen Nahverkehrs zur Gegenfinanzierung überplanmäßiger Ausgaben abgezogen hat. Fazit: Der ÖPNV wird in Brandenburg aus Regionalisierungsmitteln bezahlt. Die Dynamisierung der Mittel vom Bund wird dazu genutzt, Landesmittel zu kürzen. Festzuhalten ist, dass die öffentlichen Bekenntnisse des Ministeriums zum ÖPNV nicht das Papier wert sind, auf dem sie stehen.

Aus diesen Ereignissen müssen wir für die Zukunft lernen. Das Entflechtungsgesetz weist bisher jedes Jahr über 54 Millionen Euro für Investitionen in die Gemeindeverkehrsinfrastruktur Brandenburgs zu. Diese Investitionsmittel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse in den Gemeinden kommen zu 60 % dem kommunalen Straßenbau zugute; nur 40 % fließen in Investitionen des kommunalen ÖPNV. Die ÖPNV-Strecken sind aber die Lebensadern unseres Landes. Wir sollten sie wenigstens in der Höhe fördern, wie wir es im Bereich Straßenbau tun. Wir fordern daher eine Förderung auf Augenhöhe, wie es in anderen Ländern längst üblich ist. Ich bitte Sie daher, unserem Änderungsantrag zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Wir kommen nun zum Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Vogelsänger, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Ministerium für Wissenschaft und das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft sind auf die Mittel aus dem Entflechtungsgesetz zwingend angewiesen. Beim Hochschulbau geht es um über 22 Millionen Euro. Diese kommen dem Ausbau der Wissenschaftsstandorte zugute. Wir verzeichnen steigende Studierendenzahlen und brauchen diese Mittel auch nach 2013. Das gilt auch für die Bereiche öffentlicher Personennahverkehr und kommunaler Straßenbau. Deshalb kämpfe ich auf Bundesebene gemeinsam mit meinen Ministerkollegen darum, dass uns diese Mittel weiterhin zweckgebunden zur Verfügung stehen.

Herr Genilke, ich kenne die Gesetze in Baden-Württemberg, Bayern und Rheinland-Pfalz. Wir arbeiten in der Verkehrsministerkonferenz hervorragend zusammen; da spielen Parteigrenzen überhaupt keine Rolle. Ich als Vorsitzender der Verkehrsministerkonferenz habe großes Interesse daran, dass wir einheitlich auftreten und zum Ausdruck bringen, dass die Mittel für den Hochschulbau, den kommunalen Straßenbau, den öffentlichen Personennahverkehr und selbstverständlich auch für die Wohnraumförderung eingesetzt werden.

Ich kann den Bundesminister, Herrn Dr. Ramsauer, sehr gut verstehen. Es sind Mittel seines Haushalts. Er erwartet, dass sie zweckgebunden eingesetzt werden. Ich füge hinzu: Es sind gut angelegte Mittel.

Eine Anmerkung zu der Ideologie der Grünen. Die Grünen haben mich heute aufgefordert, im Zusammenhang mit dem Ökolandbau ein Anlastungsrisiko einzugehen. Wenn Sie nachlesen, stellen Sie fest, dass bei den außerplanmäßigen Ausgaben eine Anlastung dabei ist. Man muss schon redlich sein mit seinen Vorwürfen und darf sich nicht nur das herauspicken, was einem gefällt, und das andere vergessen. So funktioniert das nicht.

Ich lasse mir den ÖPNV im Land Brandenburg nicht schlechtreden. Auch 2012 - das werden Sie im Haushalt merken - gibt es innerhalb unseres finanziellen Rahmens Zusatzbestellungen im SPNV. Es kommt also zu weiteren Verbesserungen. Das ist übrigens mit dem Finanzminister abgestimmt. Sie sehen, wir versuchen, dies so gut wie möglich zu machen. Wir wissen, dass ein guter, ein funktionierender ÖPNV ein Standortfaktor für das Land Brandenburg ist.

Noch einmal zur grünen Ideologie: Kommunaler Straßenbau und ÖPNV finden in den Kommunen statt. Der ÖPNV bewegt sich auf kommunalen Straßen. Die Busse fahren doch nicht dort, wo keine Straßen sind. Deshalb sollte man das nicht so ideologisch sehen. Ich betone: Wir haben in diesem Bereich wie auch in dem Bereich Hochschulbau weitaus höheren Bedarf.

Jetzt komme ich zu den „leuchtenden Augen von Haushaltspolitikern“.

(Minister Dr. Markov: Da musst du mich angucken!)

- Und zu den leuchtenden Augen des Finanzministers.