Protokoll der Sitzung vom 23.06.2011

Leider gibt es auch in einigen Regionen Brandenburgs ein strukturelles Defizit an Arbeitsplätzen. Das heißt, gerade dort wird auch künftig öffentlich geförderte Beschäftigung erforderlich bleiben. Arbeitslose Menschen mit Vermittlungshandicap müssen möglichst passgenau für den Arbeitsmarkt qualifiziert und individuell gecoacht werden. Aufgrund regionaler Strukturprobleme wird eine Vermittlung jedoch weiterhin schwierig bleiben. Hier brauchen wir öffentlich geförderte Beschäftigung. Sie ist für uns im Land Brandenburg immer noch unverzichtbar. Die von der Bundesregierung in diesem Bereich vorgenommenen Kürzungen sind da kontraproduktiv; der Kollege Bernig hat darauf verwiesen.

Mit dem Ihnen vorliegenden Antrag der Koalition wird die Landesregierung gebeten, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die Bundesregierung ihre Verantwortung wahrnimmt und die vorgenommenen Kürzungen im Eingliederungstitel korrigiert. Der Ende Mai vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt hat aus unserer Sicht immer noch erheblichen Änderungsbedarf, gerade was die öffentlich geförderte Beschäftigung betrifft. Die Landesregierung wird daher gebeten, auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass ein finanzieller und rechtlicher Rahmen geschaffen wird, der es ermöglicht, Transferleistungen für öffentlich geförderte Beschäftigung zu nutzen.

Bei der Ausrichtung der Arbeitspolitik des Landes wird die Landesregierung gebeten, weiterhin den spezifischen Bedarfen Langzeitarbeitsloser besonders Rechnung zu tragen und hierfür zur Finanzierung existenzsichernder öffentlich geförderter Beschäftigungsverhältnisse beizutragen. Öffentlich geförderte Beschäftigung bietet soziale Teilhabe und existenzsichernde Beschäftigung auch in strukturschwachen Regionen. Deswegen bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen.

(Beifall DIE LINKE)

Der Abgeordnete Büttner spricht für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Baer, das machen wir natürlich nicht. Ich habe ein gewisses Déjà-vu. Sie schreiben:... auf Bundesebene darauf hinzuwirken, dass die vorgenommenen massiven Kürzungen im Eingliederungstitel korrigiert werden. - Herr Dr. Bernig, auch Sie haben darauf hingewiesen. Nun spielen wir wieder dasselbe Spiel wie schon vor einigen Monaten und Wochen. Ja, die Eingliederungsmittel wurden gesenkt. Aber schauen Sie sich bitte auch einmal die Arbeitslosenzahlen an. Wenn die Arbeitslosenzahlen sinken, dann sinkt natürlich auch der Zuschuss für die Eingliederungsmittel. Das ist doch ganz logisch.

Schauen Sie sich an, was das CDU-geführte Bundesarbeitsministerium getan hat. Dort hat man die Eingliederungsmittel, die in der Zeit der Krise aufgestockt wurden, weil das nötig

war, auf die Zeit von vor der Krise zurückgefahren, und der Pro-Kopf-Zuschuss ist jetzt sogar höher als vor der Krise. Also hören Sie auf, hier von massiven Kürzungen zu sprechen, denn die haben in dieser Weise überhaupt nicht stattgefunden. Ermitteln Sie doch bitte den Pro-Kopf-Wert, und dann werden Sie sehen, dass die Mittel nicht gesunken, sondern gestiegen sind. Ihr erster Punkt hat sich erledigt. Es wurde nicht gekürzt, und insoweit besteht kein weiterer Handlungsbedarf.

Des Weiteren schreiben Sie, dass die Landesregierung aufgefordert werde, sich im Rahmen der Reform der Arbeitsförderinstrumente des Bundes für die Möglichkeit einer Aktivierung passiver Leistungen zur Ausweitung der Finanzierungsgrundlagen öffentlich geförderter Beschäftigung einzusetzen. Das haben wir getan. Die Bundesregierung hat das Programm „Bürgerarbeit“ eingeführt, was viel besser ist als das Programm „Arbeit für Brandenburg“, weil es verpflichtende vernünftige Qualifizierungsmaßnahmen enthält. Vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels hat die Bundesregierung gesagt, dass jeder im Rahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung Tätige zuvor eine Qualifizierungmaßnahme erhält. Das ist vernünftig ausgegebenes Geld der Steuerzahler. Das so angelegte Programm bietet eine deutlich höhere Chance zur Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt. Das ist das Ziel der Bundesregierung. Wir als Opposition würden es auch gern ins Land hineintragen, aber offensichtlich ist das nicht möglich.

Der dritte Punkt lautet:... bei der Ausrichtung der Arbeitspolitik des Landes weiterhin den spezifischen Bedarfen Langzeitarbeitsloser besonders Rechnung zu tragen. - Sie sagen doch immer, dass Sie das tun. Tun Sie es einfach! Sie sind die Landesregierung. Mehr gibt es für mich dazu nicht zu sagen. - Vielen Dank.

(Beifall FDP und CDU)

Die Abgeordnete Nonnemacher spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Gäste sind keine mehr da. Pünktlich zur Sommerpause erfreuen uns die Koalitionsfraktionen mal wieder mit einem Symbolantrag aus der Sparte Arbeitsmarktpolitik, und wie zu erwarten, geht es um den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor. Die Landesregierung wird gebeten, sich auf Bundesebene um auskömmliche und langfristige Finanzierung desselben einzusetzen - ein Ansinnen, was sicherlich gute Aussicht auf Erfolg haben dürfte.

(Beifall GRÜNE/B90 sowie vereinzelt CDU)

Wir werden diesen Antrag ablehnen. Einige Zahlen zur Begründung: Die Zahl der sozialversicherungspflichtig beschäftigten Brandenburger ist im Jahr 2010 wieder deutlich gestiegen, und zwar sowohl bei denen, die im Land wohnen und arbeiten, als auch bei den Pendlern. 141 000 Personen waren im Mai 2011 arbeitslos gemeldet. Unsere Arbeitslosenquote beträgt aktuell 10,5 %; davon sind 37 000 Personen langzeitarbeitslos. Im Mai 2011 gab es 10 900 freie Stellen in Brandenburg, Tendenz deutlich steigend. Wegen guter Auftragslage

suchen Unternehmen bereits heute nach Arbeitskräften; Fachkräfte fehlen.

Es droht ein zweigeteilter Arbeitsmarkt, in dem die im Antrag beschriebenen Problemgruppen wie Ältere, Alleinerziehende sowie Migrantinnen und Migranten nicht zurückgelassen werden dürfen; das sehen wir auch so. Angesichts dieser Problemlage wollen die Koalitionsfraktionen mit ihrem Antrag für eine langfristig gesicherte Finanzierung öffentlich geförderter Beschäftigungsverhältnisse in Brandenburg sorgen. Bei der Reform der Arbeitsförderinstrumente im Bund soll ein verlässlicher Rechtsrahmen für die Anbieter geschaffen werden. Von Ihren im Koalitionsvertrag angekündigten 8 000 Stellen im öffentlichen Beschäftigungssektor waren Sie ja schon bald auf 6 500 zurückgerudert. 40 Millionen Euro will das Land zur Verfügung stellen, unter Hinzuziehung von Programmen der Bundesagentur für Arbeit. Geplant war, bis zum Jahr 2014 jährlich 1 200 bis 1 300 Personen durch den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor in Arbeit zu bringen. Von diesen Planzahlen sind wir Lichtjahre entfernt.

Die Landesregierung schreibt in der Antwort auf die Große Anfrage der CDU: Zum Erhebungsstichtag 31.12.2010 wurden 541 Teilnehmende am Landesprogramm „Arbeit für Brandenburg“ registriert. - Aber nicht nur die Anzahl der Teilnehmenden, sondern auch die fehlende Qualifizierung für den Arbeitsmarkt ist ein Problem. Die Landesregierung schreibt in ihrer Antwort: Auswertungen zur beruflichen Qualifikation der Teilnehmenden finden im Programm „Arbeit für Brandenburg“ nicht statt. Da sich das Programm an Ältere, an seit 36 Monaten arbeitslose Menschen, also Langzeitarbeitslose, richtet, sind deren gegebenenfalls vorhandenen formalen Qualifikationen durch die Dauer der Arbeitslosigkeit entwertet. - Dieser schon entwerteten Qualifikation wird durch eine Unterbringung im Programm auch keine neue Qualifikation hinzugefügt; denn die Beschäftigungsverhältnisse können nur in marktfernen Bereichen eingerichtet werden, von wo aus Arbeitslose keine Chance haben, in den ersten Arbeitsmarkt zu gelangen. Weder qualifizieren wir die Arbeitslosen, noch bringen wir sie mit diesem Programm in den ersten Arbeitsmarkt. Wir parken sie im öffentlichen Beschäftigungssektor. Brandenburg finanziert eine Daueralimentierung dieser älteren Arbeitslosen.

Damit wollen wir uns nicht abfinden. Auch Arbeitslose mit Vermittlungshindernissen müssen bei sinkender Arbeitslosigkeit und steigender Zahl offener Stellen durch Qualifizierungsoffensiven eine Chance am ersten Arbeitsmarkt haben.

Knappe Mittel müssen da eingesetzt werden, wo wirklich Zukunft organisiert wird. Auch wir kritisieren die überzogenen Streichungen der Mittel für Arbeitslose infolge der Instrumentenreform. Gerade Maßnahmen, die wirksam sind, wie gezielte Nachqualifizierung oder Gründungszuschüsse, dürfen nicht drastisch zurückgefahren werden.

Frau von der Leyen schießt über das Ziel hinaus. Wir müssen berufliche Weiterbildung und Qualifikation fördern, um die Integration von Arbeitslosen in Erwerbsarbeit zu erhöhen. Der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor wird uns nicht helfen. Er ist extrem teuer, erreicht nur wenige und schafft keine Perspektiven. Er hilft den Arbeitslosen nicht, über bessere Qua

lifikation in den ersten Arbeitsmarkt zu kommen, noch hilft er, den kommenden Fachkräftemangel zu beheben.

(Beifall GRÜNE/B90, CDU und FDP)

Minister Baaske spricht für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Nonnemacher, einige der Dinge, die Sie dargestellt haben, sieht Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, ganz anders. Davon können Sie einmal ausgehen.

Frau Schier, wenn wir jetzt nur nach den Integrationsquoten gehen, einmal abgesehen von der Statistik, die wir jetzt monatlich bekommen, dürften wir eigentlich nur noch Zuschüsse an Arbeitgeber geben und müssten sonst bloß noch Qualifizierungsmaßnahmen machen. Das Problem ist nur: Wir haben etliche Arbeitslose, die schon viele Qualifizierungsmaßnahmen hinter sich haben. Sie haben in den letzten Jahren schon Umschulungen, Fortbildungen usw. absolviert, aber waren danach nicht in der Lage, einen Arbeitsplatz zu finden, und das schlicht und ergreifend deshalb, weil zwar eine Bildungsmaßnahme gut, aber eine Integration in den Arbeitsmarkt wiederum etwas ganz anderes ist.

Vielen von denen, von denen ich jetzt rede, werden Sie mit dem Integrationszuschuss an den Arbeitgeber überhaupt nicht helfen können, weil der Arbeitgeber nämlich sagt: Was soll ich denn mit jemandem, der vielleicht irgendwann einmal eine theoretische Ausbildung gemacht hat, aber nicht in der Lage ist, 30, geschweige denn 40 Wochenstunden zu arbeiten? - Da genau wollen wir ansetzen. Wir wollen Leute in Arbeit bringen, beginnend mit 30, vielleicht auch erst mit 20 Stunden, um sie wieder an eine Tätigkeit zu gewöhnen.

Die Kollegen Baer und Bernig haben sehr deutlich gesagt, dass wir hier über eine verfestigte Arbeitslosigkeit reden, über Arbeitslose, die nicht so ohne Weiteres in den Arbeitsmarkt zu integrieren sind. Hier muss man eben einmal ein paar Euro mehr in die Hand nehmen, und zwar, Herr Büttner, auch dann, wenn die Zahl der Arbeitslosen generell gesunken ist. Gerade dann besteht nämlich die Chance, die Leute, die wir seit zehn oder 15 Jahren nicht in den Arbeitsmarkt gebracht haben, durch längerfristige Maßnahmen vielleicht doch wieder hineinzubekommen.

(Beifall DIE LINKE sowie des Abgeordneten Baer [SPD])

Genau das will Frau von der Leyen nicht machen; das halte ich für einen Fehler. Ich glaube, hier muss man jetzt ansetzen: mit längerfristigen Maßnahmen die Leute in den Arbeitsprozess zurückzuholen.

Ich glaube, dass wir mit diesem Antrag ganz gut liegen. Es gibt inzwischen eine breite Phalanx nicht nur der SPD-, sondern auch der CDU-Ministerinnen und -Minister - auch die GrünenMinister werden teilweise mitmachen -, die erkannt haben, dass

es besser ist, Arbeit zu finanzieren als Arbeitslosigkeit. Wir wollen ja im Wesentlichen nur das, was derzeit an Mitteln ausgegeben wird - Kosten der Unterkunft, das, was die Kommunen dazugeben -, zusammenführen, um daraus Jobs zu finanzieren. Wenn man das dann noch mit Bildung toppen kann, wäre das vorbildlich und würde auch von mir begrüßt werden. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Das Wort erhält noch einmal der Abgeordnete Dr. Bernig.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Schier, Sie sprachen als öffentliche Beschäftigung von den Ein-EuroJobs. Hier sehen wir die unterschiedlichen Ansätze in den Arbeitsmarktpolitiken. 1-Euro-Jobs sind keine Jobs, die existenzsichernde Arbeit gewährleisten.

(Beifall DIE LINKE)

Das hat mit guter Arbeit nichts zu tun. Wenn man sich die Eingliederungschancen, die man über einen 1-Euro-Job hat, ansieht, die nach meiner Kenntnis bei 7 % liegen, dann unterstreicht das die Untauglichkeit dieses Instruments. Herr Büttner, wenn es so wäre, dass die finanziellen Mittel proportional zur Senkung der Arbeitslosigkeit gekürzt würden, würde ich Ihr Argument noch verstehen. Aber das ist ja nicht der Fall. Während die Mittel für Bildung um 48 % gesenkt wurden, ist die Arbeitslosigkeit nur um 9 % gesunken. Das ist ein himmelweiter Unterschied.

Was die existenzsichernde Arbeit betrifft, haben wir auch das Problem mit der Bürgerarbeit. Wir wollen Arbeit für 7,50 Euro pro Stunde anbieten, sodass man nicht aufstocken muss. Das gibt die Bürgerarbeit leider nicht her.

Liebe Frau Nonnemacher, wir führen die Diskussion nicht wegen der Sommerpause, sondern weil jetzt die Diskussion zur Instrumentenreform geführt wird. Dort wollen wir uns politisch aktiv einmischen, und wir wollen uns auch über den Bundesrat einmischen. Wenn die Zielzahlen im Programm „Arbeit für Brandenburg“ nicht erreicht wurden, dann hat das eben mit der Kürzung dieser Mittel zu tun: weil der Eingliederungstitel erheblich gekürzt wurde und Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante durch die Jobcenter zur Umsetzung dieses Programms nicht mehr zur Verfügung gestellt werden.

Das Land ist nur teilweise zuständig, Herr Büttner. Für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit ist in erster Linie der Bund zuständig. Hier brauchen wir Partner. Wenn das Land dafür 40 Millionen Euro zur Verfügung stellt, dann ist das keine Sache, die man kritisieren sollte, sondern dann muss man hervorheben, dass wir etwas tun wollen, so wie es Kollege Baaske definiert hat, um verfestigte Langzeitarbeitslosigkeit zu beseitigen.

(Beifall DIE LINKE)

Liebe Frau Nonnemacher, der Kollege Baaske hat es gesagt, und weil es so schön ist und so schön begründet ist, darf ich

Ihnen einmal vorlesen, was Ihre Bundestagsfraktion im März 2010 beantragt hat. Sie hat die Bundesregierung aufgefordert,

„im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch... langfristige, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse im sozialen Arbeitsmarkt und in Integrationsfirmen als Förderleistung für Menschen ohne absehbare Chancen auf dem ersten Arbeitsmarkt zu verankern;

zur Finanzierung dieser Beschäftigungsverhältnisse die Umwandlung passiver Leistungen (Regelsatz Arbeitslo- sengeld II, Kosten der Unterkunft, Sozialversicherungs- beiträge, Maßnahmekosten) in ein Arbeitsentgelt zu ermöglichen (Passiv-Aktiv-Transfer);

die Identifizierung und Organisation zusätzlicher und gemeinwohlorientierter Tätigkeiten der lokalen Ebene in die Hand zu geben. Damit effektiv über Bedarf und Möglichkeiten für Beschäftigung entschieden werden kann...;“

wir haben hier über strukturelle Defizite gesprochen -,

„dafür Sorge zu tragen, dass die sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse im sozialen Arbeitsmarkt gerecht entlohnt und in ein sinnvolles Konzept von Betreuung und Qualifizierung eingebunden werden...;

taugliche Kriterien für die Auswahl der in Frage kommenden Arbeitsuchenden ab 25 Jahren zu entwickeln.“

Viel besser können wir es auch nicht begründen. Ich bitte also um Zustimmung zu unserem Antrag.

(Beifall DIE LINKE)