Protokoll der Sitzung vom 23.06.2011

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Wir sind am Ende der Aussprache angelangt und kommen zur Abstimmung. Ihnen liegt zunächst der Änderungsantrag in der Drucksache 5/3424, eingebracht von der FDP-Fraktion, Änderung im Anhang zu Artikel 1 und in der Anlage zu A.5, vor. Wer diesem Änderungsantrag Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Antrag mit deutlicher Mehrheit abgelehnt worden.

Ich komme zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung und zum Bericht des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft in der Drucksache 5/3389, Erstes Änderungsgesetz des Landesstraßenbedarfsplangesetzes. Wer der Beschlussemp

fehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist der Beschlussempfehlung mehrheitlich Folge geleistet und das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet worden.

Dem Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 5/2297 ist nicht entsprochen worden.

Ich beende die Aussprache zum Tagesordnungspunkt 5 und rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/3349

1. Lesung

Bevor ich die Aussprache eröffne, begrüße ich unsere Gäste von der Akademie „Zweite Lebenshälfte“ aus Teltow. Seien Sie herzlich willkommen.

(Allgemeiner Beifall)

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Vogelsänger, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Diese Änderung des Straßengesetzes ist in einem sehr engen Dialog mit den kommunalen Spitzenverbänden entstanden. Es geht um den Winterdienst. Auch wenn sich das Thema angesichts des heutigen Sommerwetters sicherlich nicht aufdrängt: Der nächste Winter kommt bestimmt. Wir sind gehalten, dieses Gesetz zu beraten, um für Rechtssicherheit zu sorgen. Das ist mein Appell an die Abgeordneten. Es gibt zu dieser Thematik ein Gerichtsurteil. Wir brauchen uns darüber gar nicht zu unterhalten. Ich teile die Auffassung des Gerichts, dass das alte Gesetz das nicht hergegeben habe, nicht. Das ist in der Debatte jedoch kein Thema.

Wir haben einen neuen Gesetzentwurf eingebracht. Er dient dazu, den Kommunen ein umfassendes Satzungsrecht an die Hand zu geben und ihre Satzungen den Verhältnissen vor Ort anzupassen. Es geht um die Räumpflicht bezüglich Schnee und Eis, also um die Freihaltung von Flächen. Einiges stand mal wieder schon in der Zeitung. Dazu sage ich: Wir zwingen keine Kommune, eine Satzung zu beschließen; es ist lediglich eine Möglichkeit. Wir zwingen auch niemanden, die Straßen auf eine Breite von 1,5 Metern zu räumen; das ist die Obergrenze.

Die Bedenken des Verwaltungsgerichts Potsdam haben dazu geführt, dass wir uns intensiv damit auseinandergesetzt haben. Der Gesetzentwurf ist nun intensiv im Fachausschuss zu beraten. Letztlich geht es ein Stück weit um Verkehrssicherheit und liegt insoweit im Interesse der Kommunen sowie der Bürgerinnen und Bürger. Ich bitte um Überweisung an den entsprechenden Ausschuss und - das ist mit den kommunalen Spitzenverbänden abgesprochen - um eine zügige Beratung, wenngleich ich weiß, dass dies im Ermessen der Abgeordneten liegt. Aber die

Kommunen müssen natürlich vor Wintereinbruch die Chance haben, das Gesetz in ihren Satzungen umzusetzen. Ich wünsche eine erfolgreiche Beratung im Ausschuss und hoffe, dass wir gemeinsam für Rechtssicherheit sorgen können. - Herzlichen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Wir kommen zum Beitrag der CDU-Fraktion, den der Abgeordnete Genilke leisten wird.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Minister, Sie sprachen davon, dass wir Rechtssicherheit herstellen wollten. Rechtssicherheit wurde uns mit dem Gerichtsurteil ja bescheinigt, nämlich dahin gehend, dass die Straßen nicht freigeschoben werden müssen. Es bedeutet ja auch Rechtssicherheit, wenn das Gericht feststellt, dass etwas unterbleiben kann.

Hintergrund des Gesetzentwurfs ist das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Worum geht es grob gesagt? - Darum, ob eine Straße, die keinen Gehweg hat, von den Anwohnern vom Schnee beräumt werden muss. Dort, wo es Gehwege gibt, ist es relativ klar, doch da, wo Anlieger vor ihren Haustüren keinen Gehweg vorfinden - das betrifft eine Vielzahl von Fällen, insbesondere im peripheren Raum -, reden wir eben von einer Straße.

Nun streitet man sich darüber, ob und in welcher Breite auch immer sie freigeschoben werden muss. Der Minister sagte, dass die Anliegerstraßen auf maximal 1,50 m Breite schneeberäumt werden müssen. Ich wohne an einer unbefestigten Straße, und käme es zu dieser Regelung, bedeutete dies, dass ich mit meinem Nachbarn im Grunde die gesamte Straße freischieben müsste, denn breiter als 1,50 m ist sie dann nicht mehr.

Das haben wir zu betrachten, und das wirft sicherlich Fragen auf.

Ich bin mit vielen Bürgermeistern und Amtsdirektoren im Gespräch, aber dieses Problem - das muss ich ehrlich sagen hat bisher noch niemand an mich herangetragen. Das ist für mich ein Stück weit Neuland; das muss ich gestehen. Das Thema scheint nicht so drückend gewesen zu sein, als dass es zu Konflikten geführt hätte. Doch vor dem Hintergrund des Urteils müssen wir uns Gedanken machen und mit dem Thema umgehen. Wir haben das berechtigte Interesse der Anlieger zu schützen, damit sie nicht über Gebühr belastet werden; denn in Orten, in denen es eine Satzung zum Winterdienst gibt, zahlen ja auch Anwohner einer unbefestigten Straße Gebühren und hätten dann unter Umständen das zweifelhafte Vergnügen, dass ihre Straße vom Winterdienst nicht geräumt wird.

Wir werden also ins Detail gehen müssen, um Fragen zu erörtern. Ich denke, eine Anhörung wird auf jeden Fall sinnvoll sein, um einmal die Spektren abzufragen, wie wir mit dieser Änderung und diesem Entwurf umzugehen haben. Dass wir ihn überweisen, ist keine Frage. Wir werden uns einbringen, wo es nötig ist, und klären, wie wir das berechtigte Interesse der Bürger, beräumte Wege vorzufinden, um von A nach B zu kommen,

schützen können. Gleichzeitig werden wir klären, wie eine effiziente und günstige Schneeräumung durch die Kommunen gewährleistet werden kann. Ich freue mich auf eine interessante Anhörung.

Der Minister hat unsere Forderung, was die Zuständigkeit seines Landesamtes für den Winterdienst angeht, schon eingelöst, indem er nämlich für die Landesstraßen und die Bundesautobahnen die Salzvorräte aufgestockt hat. Wir sehen, ein Stück weit beschäftigen wir uns auch im Sommer mit dem Winter. Hoffentlich brauchen wir das Salz dann dieses Jahr auch. Ich freue mich auf die Zusammenarbeit; die Anhörungen in unserem Ausschuss sind immer sehr interessant. Es gibt bei diesem Thema sicherlich nicht viel zu deuteln. Wir werden diese Sache meistern. - Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Genilke. - Wir setzen mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Frau Abgeordnete Kircheis hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Gäste! Seit einigen Jahren versuchen wir in Brandenburg erfolgreich, überflüssige Vorschriften, Verordnungen und gesetzliche Regelungen abzubauen. Das tun wir nicht aus Not, weil wir vielleicht Angst haben, den Überblick über alle geltenden Regelungen und Beschränkungen zu verlieren. Nein, wir machen das, weil wir überzeugt sind, dass Bürger und Verwaltungen vernünftig handeln können und wollen, auch wenn man ihnen nicht alles vorschreibt.

Manchmal ist es aber doch nötig, ein Gesetz durch eine neue Vorschrift zu ergänzen und zu verfeinern. Solch einen Fall haben wir hier. Darüber sollten wir uns alle, wie ich meine, einig sein. Als sich im vergangenen Winter einige Bürgerinnen und Bürger mit ihren Gemeinden vor Gericht stritten, wer vor ihrer Tür kehren muss, war schnell klar: Wir müssen im Brandenburgischen Straßengesetz nachbessern.

In vielen Siedlungen und Randlagen unserer Städte und Gemeinden gibt es heute zwar feste Straßen, aber keine festen Bürgersteige. Wenn die örtliche Satzung den Hauseigentümer zur Reinigung des Gehsteigs verpflichtet und es keinen Gehsteig gibt, dann steckt der Anlieger in der Bredouille. Aber noch mehr in der Bredouille stecken die Passanten, die, statt auf einem geräumten Fußweg zu gehen, auf die Straße ausweichen müssen. Das ist bei Schnee und Eis noch gefährlicher als sonst, sei es für Kinder, die morgens im Dunkeln auf dem Weg zur Schule sind und leicht übersehen werden könnten, sei es für Rollstuhlfahrer oder Rentner, die nicht mal eben schnell zur Seite springen können, wenn ein Auto um die Kurve kommt, oder sei es für jeden anderen beliebigen Passanten, der lieber nicht auf der Straße läuft, aus Sorge, ein Auto könnte bei diesen Witterungsverhältnissen leicht einmal vom Weg abkommen.

Da hilft es aber auch nicht, wenn Kommunen und Eigentümer den Schwarzen Peter hin- und herschieben. Da hilft es auch nicht, den Städten und Gemeinden, die oftmals schon an ihre Grenzen kommen, wenn es darum geht, bei stark zersiedelten Randlagen rechtzeitig die Straßen zu räumen, zusätzlich nun

auch noch die Fußwege aufzudrücken. Da hilft nur eine klare Rechtslage, die es möglich macht, in der örtlichen Satzung die Schneeräumpflicht auf die Hausbesitzer zu übertragen. Schließlich ist es überall in Deutschland möglich und juristisch unumstritten, dass die Anlieger verpflichtet werden, im Winter morgens den Schnee von den Bürgersteigen zu fegen. Da wird es wohl in der Regel genauso zumutbar sein, auch wenn kein gepflasterter Gehweg vorhanden ist, einen Fußweg neben der Straße freizuhalten oder einen Teil der Straße zu räumen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf enthält auch einige Änderungen, die durch die Novellierung des Landesverwaltungsverfahrensgesetzes notwendig geworden sind. Hier müssen wir die alten Verweise anpassen. Aber in erster Linie geht es auch hier um die Räumpflicht, die mit Blick auf den nächsten Winter sozusagen vorausschauend geklärt sein will. Wenn, wovon ich ausgehe, auf das hiesige Klima Verlass ist, dann sollten wir das festgezurrt haben, bevor die ersten Schneeflocken fallen. - Vielen Dank.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Beyer hat das Wort.

Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung hat ein zweites Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes vorgelegt, das, wie die Vorrednerin schon richtig dargestellt hat, zwei Aspekte beinhaltet. Der erste Aspekt ist, meine ich, unstrittig. Nach einer ersten Prüfung gehen wir davon aus, dass die Angleichungen, was das Verwaltungsverfahrensgesetz anbelangt, handwerklich sauber sind. Dort erzielen wir mit Sicherheit Einigung.

Der zweite Aspekt ist ein klein wenig komplizierter, auch wenn er einen sehr konkreten Anlass hat. Das ist die Frage des Winterdienstes, wie schon dargelegt. Hier geht es darum, dass den Gemeinden ein Recht auf Pflichtübertragung an Private eingeräumt werden soll. Das hat auch einen erst einmal verständlichen und auch löblichen Aspekt. Denn ich glaube, es ist im allgemeinen Interesse, dass die Verkehrssicherheit im Winter auf Wegen und, wenn keine Wege vorhanden sind, auf entsprechend breiten - wie breit, das wird noch zu klären sein Streifen entlang des Grundstücks garantiert ist.

Es gibt aber auch noch eine zweite Perspektive. Diese zweite Perspektive ist uns Liberalen sehr wichtig. Das ist die Perspektive des Eigentümers, der dies letzten Endes, wenn es zu dieser Übertragung kommt, auch umzusetzen hat. Ich war in diesem Winter selbst betroffen. Ich möchte erwähnen, dass ich zusammen mit meiner Familie ein kleines Häuschen besitze. Dem einen oder anderen geht es auch so. Es war in diesem Winter nicht einfach, dieser Verpflichtung nachzukommen, allein schon deshalb, weil dies technisch manchmal gar nicht möglich war, und dort, wo es technisch möglich war, musste am Schluss auch noch die ganze Masse an Schnee beseitigt werden.

Ich meine, wir sollten auf alle Fälle in einer intensiven Befassung, die nicht sehr lange dauern muss, im Ausschuss auch diesen Aspekt sehr deutlich reflektieren und schauen, wie wir hier

nach Möglichkeit allen Ansprüchen gerecht werden können. Von daher will ich nicht ausschließen, dass wir im Zuge dieser Befassung zu einer gemeinsamen Beschlussfassung kommen werden. Aber dafür ist die Ausschussbefassung da, und auf diese freue ich mich. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Die Abgeordnete Wehlan hat das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich war ganz gespannt auf die Rede von Herrn Genilke, denn wir hatten ja im Vorfeld einige Signale ausgesandt, diesen Gesetzentwurf in der 1. Lesung ohne Debatte in die zuständige Fachausschusssitzung zu verweisen. Aber dazu kam ein klares Nein. Jetzt wissen wir es: Herr Genilke reinigt seine Straße. Damit vor seiner Tür Schmutz und Schnee beseitigt werden, hätte es dieses Gesetzentwurfs nicht bedurft. Das war doch noch einmal mehr als wichtig.

Ansonsten habe ich gar keinen Dissens festgestellt zu dem, was der Gesetzentwurf letztendlich beinhaltet und was zu einer präzisierten Fassung der Regelungen der Straßenreinigung und des Winterdienstes führte. Wir wissen, es geht insbesondere um die Regelungen, die in Anbetracht des aktuellen Gerichtsentscheids notwendig werden. So bedürfen nichtbefestigte Wege ohne Abgrenzung zur Fahrbahn einer konkreteren Regelung.

In diesem Sinne freue ich mich auf die Debatte im Ausschuss.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wehlan. - Wir kommen nunmehr zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Herr Abgeordneter Jungclaus hat das Wort.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Brandenburgischen Straßengesetzes wird von unserer Fraktion grundsätzlich begrüßt, schafft er doch eine dringend benötigte Rechtssicherheit für die Kommunen.

Wir alle wollen gern auch im Winter sicher von A nach B kommen. Das ist ein Anliegen zum Wohl der Allgemeinheit. Durch die Gesetzesänderung wird eine ohnehin in vielen Kommunen praktizierte Aufgabenverteilung nun durch Landesrecht abgesichert.