Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein herzliches Dankeschön an die Redner aller Fraktionen für die breite Unterstützung, die sich hier für den gewählten Innovationskurs abgezeichnet hat.
Zwei Bemerkungen: Erstens: Es gibt eine Reihe von sogenannten Clustern, die branchenorientiert länderübergreifend arbeiten. Was es nicht noch einmal gibt, ist eine abgestimmte Innovationsstrategie zwischen zwei Ländern über eine große Anzahl von innovationsgetriebenen Clustern.
Das Zweite ist: Die Sorge, dass der ländliche Raum vergessen wird, ist unbegründet. Zu jedem dieser Cluster zählen Hunderte Akteure von der BTU Cottbus bis hin zu einem Chemiebetrieb in der Prignitz. Insofern ist allein durch die Auswahl der Akteure der ländliche Raum mit abgedeckt.
Zweitens: Wir haben durch die Neuausrichtung der ZukunftsAgentur Brandenburg einen wesentlichen Schwerpunkt neu gewichtet. Das sind die sogenannten RegionalCenter der ZukunftsAgentur Brandenburg, die genau in den ländlichen Räumen die Innovationsstrategie mit umsetzen. Insofern ist diese Befürchtung unbegründet.
Was den Entschließungsantrag angeht: Die Freiheit von Forschung und Lehre wird durch diese Innovationsstrategie nicht beeinträchtigt. Insofern habe ich diesen Punkt im Entschließungsantrag nicht nachvollziehen können. - Vielen Dank.
Vielen Dank. - Damit ist die Aussprache zu diesem Tagesordnungspunkt beendet, und Sie haben den Bericht der Landesregierung zur Kenntnis genommen.
Zur Abstimmung steht der Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, Drucksache 5/3922. Wer ihm Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Keine Enthaltungen, aber mehrheitlich abgelehnt.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Urteil des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 18. August dieses Jahres hat auch in unserem Land berechtigterweise große Beachtung gefunden. An diesem Tag hat das Landesverfassungsgericht in seiner Entscheidung die Verfassungsbeschwerden mehrerer Landkreise und bisher kreisfreier Städte zurückgewiesen, die im Ergebnis erfolglos versucht hatten, ihre Auflösung im Rahmen einer umfassenden Kreisgebietsreform mit Wirkung zum 4. September 2011 noch zu verhindern.
Diese Entscheidungen sind aus vielerlei Gründen auch für Brandenburg von großem Interesse. Weil der Tenor dieser Entscheidungen auch mit Brandenburg sehr vieles gemeinsam hat, erlauben Sie mir bitte, dass ich aus der Auffassung des Landesverfassungsgerichts kurz zitiere:
„... die Wirtschaftlichkeit, die Leistungskraft und die Effizienz der kreiskommunalen Selbstverwaltung nachhaltig zu erhöhen, um vor allem dem demografischen Wandel und der absehbaren Verschlechterung der finanziellen Situation des Landes Rechnung zu tragen. Hintergrund ist, dass Mecklenburg-Vorpommern, bereits heute das Bundesland mit der geringsten Einwohnerdichte, auch in den nächsten Jahren besonders stark vom demografischen Wandel betroffen sein wird. Zugleich muss sich das Land aufgrund der vereinbarten Degression der Mittel aus dem Solidarpakt II, der absehbaren Einschränkungen infolge verminderter Zahlungen aus den EU-Fonds und der Ergebnisse der Föderalismusreformkommission II auf erhebliche finanzielle Einschnitte einstellen.“
„In dieser schwierigen Lage sind der Landtag und die Landesregierung weiterhin berechtigt, die Strukturen der Verwaltung an die bereits laufenden und die prognostizierten Entwicklungen der vorhersehbaren Zukunft anzupassen. Sie haben vorausschauend und vorsorgend die drohenden Schäden und Gefahren vom Land und den Kommunen abzuwenden oder sie zumindest zu begrenzen...“
Bezogen auf Brandenburg hätten diese Ausführungen dem Ihnen vorliegenden Bericht zur Evaluierung der Gemeindegebietsreform 2003 entnommen sein können. Dieser diagnostiziert einen sehr ähnlichen Befund für unser Land. Auch Brandenburg muss zukünftig mit sinkenden Bevölkerungszahlen rechnen und sieht sich angesichts einer sich verschlechternden Finanzausstattung auf allen Ebenen weiterhin großen Sparanstrengungen ausgesetzt.
Vom heutigen Standpunkt aus bestehen berechtigte Zweifel an der Zukunftsfähigkeit der derzeitigen Kommunalstrukturen. Die Zahlen sprechen für sich, Sie können sie diesem Bericht entnehmen. Wenn man dann die Bevölkerungsprognosen danebenlegt, kommt man eigentlich zu einem eindeutigen Befund: Mir und uns muss es darum gehen, unser Land zukunftsfähig zu machen. Ein Baustein ist dabei die in Umsetzung befindliche Polizeistrukturreform. Weitere Schritte müssen aber folgen und alle Bereiche der Verwaltung unseres Landes betreffen, die Kommunalverwaltungen ebenso wie die Bereiche der Landesverwaltung. Die demografische Entwicklung und die finanzielle Perspektive unseres Landes zwingen uns dazu.
Nicht nur, dass wir - Land wie Kommunen - die Personalkosten drastisch reduzieren müssen, bei abnehmender Bevölkerung brauchen wir auch ein Weniger an Verwaltung. Spätestens 2020 brauchen wir eine neue Struktur für unsere Verwaltung, ebenso für die Daseinsvorsorge, die zu den eben geschilderten Herausforderungen passt und die auch die neuen technischen Möglichkeiten in stärkerem Maße als bis heute nutzt.
Deshalb bin ich dankbar, dass mit Landtagsbeschluss vom 23. März dieses Jahres die Enquetekommission „Kommunalund Landesverwaltung - bürgernah, effektiv und zukunftsfest Brandenburg 2020“ ins Leben gerufen worden ist,
deren Aufgabe im Wesentlichen darin besteht, die derzeitigen Verwaltungsstrukturen zu analysieren und bis zum Jahre 2013 Empfehlungen für zukunftsfähige demografiefeste Verwaltungsstrukturen in Brandenburg zu unterbreiten.
Ich gehe davon aus, dass der Enquetekommission mit dem vorliegenden Bericht, der nicht nur einen umfassenden Reformbedarf aufzeigt, sondern zugleich auch erste Handlungsoptionen benennt, eine wertvolle Arbeitsgrundlage zur Lösung der demografischen und finanzbedingten Herausforderungen in Brandenburg an die Hand gegeben worden ist. Am vergangenen Freitag wurde der Bericht in der Enquetekommission bereits diskutiert.
Ich will hier keiner sofortigen neuen Kreisgebietsreform das Wort reden noch einer alsbaldigen erneuten Gemeindegebietsreform. Eines scheint mir aber auch sicher zu sein: Es reicht nicht, hier einfach neue Striche zu ziehen. Wir müssen darüber nachdenken, wie wir die Leistungsfähigkeit auf allen Ebenen mit der Aufgabenerfüllung wieder stärker in Übereinstimmung bringen, um damit auch dafür zu sorgen, dass die entstehenden Verwaltungsstrukturen zukunfts- und demografiefest sind. Am Ende geht es auch darum, die Handlungsfähigkeit auf der kommunalen Ebene wiederherzustellen. Es ist auch ein Problem der erlebten Demokratie für die Bürger und die Gemeindevertreter, wenn sie in ihren Handlungsspielräumen durch nicht ausgeglichene Haushaltssituationen, die sich über viele Jahre hinziehen, weitgehend eingeschränkt sind und damit die Spielräume, die man sich in der kommunalen Ebene wünscht, wenn man Gemeindevertreter wird, eben nicht mehr vorfinden.
Ich wünsche uns allen eine weitere konstruktive Diskussion zu diesem für unser Land sehr wichtigen Thema und danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Minister Dr. Woidke, als Sie sprachen, fühlte ich mich an eine Begebenheit erinnert - Kollege Schippel wird sich erinnern -: Es war südlich von Cottbus eine Veranstaltung zur damaligen Gemeindegebietsreform, 2002, glaube ich. Der damalige SPD
Landrat war ebenfalls anwesend, auch der Abgeordnete Woidke aus Spree-Neiße. Wir haben uns seinerzeit vom damaligen SPD-Landrat und vom Abgeordneten Dr. Woidke einiges anhören müssen, was die Gemeindegebietsreform betrifft. Schippel und ich waren anwesend, und wir waren natürlich auch Gegenstand und Adressaten so mancher Botschaften.
Ich habe heute etwas anderes gehört und sehe das als späte Bestätigung des damaligen Kurses zur Gemeindegebietsreform. Ich bin gespannt, ob Kollege Dr. Scharfenberg dann ebenfalls das eine oder andere an Korrektur beitragen wird. Ich denke, er wird diesen Schritt nicht gehen können, sondern seiner damaligen Ablehnung weiterhin treu bleiben.
Die Landesregierung hat einen Bericht vorgelegt, der - so haben wir das aus der Enquetekommission wohlwollend zur Kenntnis genommen - natürlich nicht abschließend ist, aber doch deutlich macht, dass wir nach dem damals vorgefunden Reformstau richtig gehandelt haben. Dass wir nicht alle damals formulierten Ziele erreicht haben, ergibt sich von selbst; das gehört auch zu einer kritischen Analyse der Reformbemühungen. In der Frage der Aufgabenübertragung vom Land auf die kommunale Ebene zum Beispiel sind wir, glaube ich, ein wenig oder vielleicht sogar deutlich zu kurz gesprungen.
Meine Damen und Herren, beim derzeitigen Stand der demografischen Entwicklung - das Altern war ja heute schon Gegenstand - werden wir in Brandenburg erleben, dass die gegenwärtige Struktur der Landesverwaltung, aber auch die der Kommunalverwaltung nicht so bleiben wird. Es wird weitere Anpassungsprozesse geben, es sind weitere Anpassungsprozesse notwendig.
Dieser Diskussion werden wir uns als Oppositionsfraktion auch stellen. Wir haben diesen Antrag zur Enquetekommission 5/2 gemeinsam mit unseren Partnern FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ja nicht umsonst formuliert, und ich freue mich ausdrücklich, dass auch ein Kabinettsmitglied den Antrag begrüßt. Dazu gab es auch andere Diskussionen innerhalb der Landesregierung, die auch öffentlich geworden sind.
Herr Minister Woidke, wenn Sie sozusagen als Reformminister in der Landesregierung gelten wollen, dann werden wir natürlich in der Enquetekommission genau hinschauen, was denn aus dem Innenministerium kommt und welche Signale und Zusammenarbeit es in der Enquetekommission gibt. Eines muss uns klar sein: Wenn in weiten Teilen des Landes Kommunen in der Zukunft ein Viertel, manche sogar ein Drittel ihrer Bevölkerung verlieren - nicht durch Weggang, sondern durch die demografische Entwicklung -, wenn dann ein Großteil der Bevölkerung über 60 Jahre alt ist, wird das eine so tiefgreifende Veränderung bewirken, dass natürlich auch der Landtag und die Landesregierung eine politische Antwort darauf finden müssen.
Ich glaube, was Grenzen, Einwohnerzahlen und Modelle betrifft, wird es keine zweite Gemeindegebietsreform - ähnlich der damaligen - geben. Wir werden uns jetzt vielmehr darauf konzentrieren müssen, dass wir auf die unterschiedlichen Situationen im Land auch die entsprechenden Antworten finden. Das wird etwas anders laufen, als es damals der Fall gewesen ist.
Herr Petke, Sie haben ja in Bezug auf andere Entwicklungen Vermutungen angestellt. Ich stelle die Frage, ob auch Sie sich weiterentwickeln. Ich habe der Presse entnommen, dass Sie für eine Stärkung des Prinzips der Freiwilligkeit seien. Können Sie das einmal genauer definieren?
Dr. Scharfenberg, Ihre Rede steht ja noch bevor. Aber ich darf sagen: Ich habe Sie in der letzten Legislaturperiode fünf Jahre im Landtag als jemanden erlebt, der nur Nein sagt.
(Oh! bei SPD und DIE LINKE - Jürgens [DIE LINKE]: Und wir haben Sie als jemanden erlebt, der immer an Fra- gen vorbeiredet!)
Aber was die Freiwilligkeit betrifft: Das ist natürlich ein wichtiger Punkt, aber ich glaube, Ihnen wie mir ist erinnerlich, dass der letzten Gemeindegebietsreform eine Freiwilligkeit vorgeschaltet war,
von der sehr viele Gemeinden Gebrauch gemacht haben. Was die Frage der Freiwilligkeit in Zukunft betrifft, so hat der Minister auf das entsprechende Urteil aus Schwerin hingewiesen, das uns natürlich rechtlich nicht bindet, aber politisch durchaus als Handlungsanweisung gilt und das wir ernst nehmen sollten. Insofern wird die Freiwilligkeit eine sehr große Bedeutung haben.
Aber lassen Sie mich das einmal zusammenfassen: Ich sehe in der rot-roten Koalition nach nunmehr zwei Jahren, was die kommunale Ebene betrifft, regierungsseitig nicht die größten Anstrengungen.
Insofern ist dieser Bericht etwas, das wir sehr ernst nehmen sollten, und ich würde mich freuen, wenn die Linksfraktion dieses populistische Gen in ihrer Partei einmal beiseite ließe und