Protokoll der Sitzung vom 01.09.2011

Weiterhin können Sie uns nicht beantworten - unsere Frage 7 -, wie viele Menschen durch abkurvende Flugvarianten im unabhängigen Parallelbetrieb bei 360 000 Flugbewegungen gegen

über den im Planfeststellungsbeschluss ursprünglich ermittelten Belastungen verlärmt werden. Die Antwort wird mit der Begründung vertagt, dass weder die zukünftigen Flugrouten, die Verteilung der Flugbewegungen noch die eingesetzten Flugzeugmuster bekannt sind. Da fragt man sich doch, auf welcher Datengrundlage hier ein verlässlicher Lärmschutz für die Bürgerinnen und Bürger erfolgen soll, wenn die eigentlichen Entscheidungen erst kurz vor der Eröffnung getroffen werden. Von der Beantwortung von Anträgen auf passive Lärmschutzmaßnahmen bis zur Installation benötigt die Flughafen Schönefeld GmbH nach eigenen Angaben zwölf Monate. Wie sollen Anwohnerinnen und Anwohner ihren Anspruch geltend machen, wenn sie erst vier Monate vor der Eröffnung erfahren, dass sie anspruchsberechtigt sind?

In der Antwort auf unsere Frage 18 gibt die Landesregierung ungeniert zu, wie wichtig ihr der Lärmschutz ist. So heißt es, die prognostizierten Flugbewegungen seien nur zu bewältigen, wenn ein unabhängiger Parallelbetrieb möglich sei. Die Landesregierung werde deshalb nicht darauf drängen, dass die Flughafen Schönefeld GmbH auf den Parallelbetrieb verzichte. In Ihrer Antwort auf Frage 13 geben Sie dann aber merkwürdigerweise zu, dass die genehmigten 360 000 Flugbewegungen auch bei abhängigem Flugbetrieb möglich seien.

In der Antwort auf Frage 31 bekennt sich die Landesregierung dazu, dass der BBI wie angekündigt am 3. Juni 2012 in Betrieb gehen wird. Ob alle Lärmschutzmaßnahmen bis zu diesem Zeitpunkt ordnungsgemäß umgesetzt werden, bleibt offen. Aber ohne diese Umsetzung ist die Eröffnung keinesfalls sicher.

Tatsache ist, dass Ihre Beantwortung in weiten Teilen nicht das Papier wert ist, auf dem sie steht. Sie können davon ausgehen, dass wir Ihnen einen umfangreichen Nachfragekatalog übergeben werden, und zwar so lange und so oft, bis die Fakten auf dem Tisch liegen. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90 und des Abgeordneten Goetz [FDP])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Gregor-Ness erhält das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Herr Jungclaus, Glaube ersetzt nicht Wissen. Sie haben soeben wider besseres Wissen gesprochen, was mir eigentlich weh- und leidtut.

Mein Dank gilt nun zunächst einmal der Landesregierung für die sachliche, umfängliche und aufklärende Beantwortung der Großen Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Das sollte eigentlich selbstverständlich sein und nicht erwähnenswert. Dennoch muss ich es sagen; denn die Art und Weise der Fragestellung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN war auf Skandalisierung ausgelegt, tendenziös und wollte wissentlich Gegensätze konstruieren. Wie würden Sie es sonst bezeichnen, wenn man bereits in der Fragestellung von Verheimlichung, Nichtberücksichtigung geltender Regeln, Unterlassung und Irreführung ausgeht?

(Beifall SPD)

Wen wundert es, dass verunsicherte Bürger von Planungsdiktatur und Willkür sprechen, wenn selbst in diesem Hohen Haus ein entsprechendes Vokabular verwendet wird? - Die Planungen zum Flughafen Berlin-Brandenburg erfolgen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen. Sie wurden und werden gerichtlich überprüft. Auch nach Inbetriebnahme - ich verweise auf die Antworten zur Kleinen Anfrage - werden sie nochmals überprüft, und sie werden gegebenenfalls angepasst werden müssen; denn Flugrouten - mit Verlaub gesagt - sind keine Autobahnen mit Leitplanken und festen Ausfahrten. Insofern werden wir uns nach Genehmigung der entstehenden Flugrouten und nach Inbetriebnahme des Flughafens darauf verständigen müssen, noch einmal auf folgende Punkte zu schauen: Wie verbreitet sich der Lärm? Welche weiteren Schutzmaßnahmen, Schutzzonen und Schutzgebiete sind auszuweisen?

Aus der Beantwortung der Großen Anfrage geht Folgendes deutlich hervor: Wir haben erstens getrennte Zuständigkeiten und zweitens getrennte Verfahren, aber eines haben wir gemeinsam: Wir haben eine große gemeinsame Betroffenheit. Der Flughafen ist der Antragsteller und der Betreiber, das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ist die Planfeststellungsbehörde und genehmigt das Bauvorhaben.

(Jungclaus [GRÜNE/B90]: Das Land ist Inhaber!)

Der Deutschen Flugsicherung obliegt die luftseitige Planung also die Flugrouten - und dem Bundesaufsichtsamt die Genehmigung und die Organisation der luftseitigen Verkehre. Die Lärmkommission - sie besteht gegenwärtig aus mehr als 40 Mitgliedern - übt eine Beraterfunktion aus. Sie unterbreitet Vorschläge für Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung gegen Fluglärm und zur Verringerung der Luftverunreinigung durch Luftfahrzeuge.

Es ist sehr bedauerlich und kritisch zu hinterfragen, aber derzeit rechtlich nicht anders lösbar, dass auf der einen Seite ein Planfeststellungsbeschluss bereits im Jahr 2007 ergeht, die planrechtliche Genehmigung für die Flugrouten jedoch erst kurz vor Inbetriebnahme, voraussichtlich im Januar kommenden Jahres. Das war bekannt und wurde nicht verheimlicht. Es steht bereits im Planfeststellungsbeschluss.

Die Bürgerinnen und Bürger vermissen in sich logische, nachvollziehbare und insbesondere transparent gestaltete Entscheidungsprozesse. Das verstehe ich, das verstehen wir. Zudem haben wir festgestellt, dass viele Sorgen der Betroffenen zu einem großen Umfang auch auf mangelnde Kenntnis zurückzuführen sind. Insofern muss auch das Thema „Informationsvermittlung“ bei Planungsverfahren einen höheren Stellenwert erhalten.

In Anlehnung an die Bürgerproteste bei „Stuttgart 21“ und nun bei unserem großen Infrastrukturvorhaben „Flughafen BerlinBrandenburg“ stellen sich folgende Fragen: Was ist am Planungsrecht in Deutschland zu verbessern? Ist es noch zeitgemäß? Ist es zu komplex? Ist es zu langwierig und zu stark voneinander entkoppelt?

Ich verstehe Bürgerinnen und Bürger, die den Eindruck haben, dass der Abwägungsprozess für Natur, Fauna und Flora in der Regel viel früher und intensiver erfolgt als für die Belange betroffener Menschen - eine schöne Aufgabe auch für eine künftige rot-grüne Bundesregierung, finde ich.

Da für den Erfolg eines Planungsprozesses, besonders bei Großvorhaben, die Akzeptanz aufseiten der Öffentlichkeit von entscheidender Bedeutung ist und immer mehr wird, muss umfassend über das Vorhaben informiert, müssen Planungsalternativen dargestellt und muss auch der voraussichtliche Einsatz öffentlicher Mittel erörtert werden. Deshalb halte ich eine Diskussion zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Brandenburg für wichtig, und ich bin mir sicher, dass wir eine solche Diskussion auch führen werden.

Zusammenfassend: Nach dem Lesen der Großen Anfrage werden Sie feststellen, dass - verfahrensrechtlich und juristisch überprüft - die Planung des Flughafens Berlin-Brandenburg korrekt erfolgt ist, aber kommunikativ und in Beziehung auf die Akzeptanzschaffung für das Großprojekt haben wir Fehler gemacht. Hierzu zählen wir alle; da nehme ich niemanden aus. Wir müssen daraus lernen und Schlussfolgerungen für zukünftige Projekte und Maßnahmen ziehen, denn wir haben noch vieles vor. Ich denke an den Ausbau von Infrastruktur, an die Strom- und Energieversorgung und -sicherung für das Land Brandenburg und für die Bundesrepublik. Das sind genauso große Vorhaben, die auf Akzeptanz und allgemeine Zustimmung stoßen müssen und sollen. - Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Gregor-Ness. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Der Abgeordnete Genilke hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Gäste! Sehr verehrte Damen und Herren! Die Überschrift der Großen Anfrage der Grünen lautete: „Die ,neue’ Flugroutendivergenz und der tatsächliche Fluglärm des BBI“. Schon bei der Einreichung war das, was wir unter „neuen Flugrouten“ verstehen, unter Umständen nicht mehr das, was wir heute unter „neuen Flugrouten“ verstehen. Das macht die Sache so kompliziert. Trotzdem ist hier, so denke ich, die richtige Stelle, auch einmal zu sagen, dass wir mit der Situation auch rückblickend - für die Zukunft umgehen müssen. Hierzu habe ich doch einiges anzumerken.

Frau Gregor-Ness hat es gerade gesagt: Es wurden Fehler gemacht. Zweifellos geschah dies. Ich muss Ihnen sagen: Auch wenn im Planfeststellungsbeschluss steht, nämlich auf Seite 613, dass die Flugrouten von der DFS noch festgelegt werden müssen, entbindet dies die Planungsbehörde nicht von dem Vorwurf, dass sie all die Jahre nicht darauf hingewiesen hat, dass die Flugrouten, die im Planfeststellungsbeschluss mit Linien angedeutet wurden, nicht zutreffen müssen.

(Beifall CDU sowie vereinzelt FDP und GRÜNE/B90)

Wir haben in diesem Planfeststellungsbeschluss - die Verwaltung, die Planfeststellungsbehörde - das geregelt, was nötig ist, aber bei weitem nicht das, was möglich gewesen wäre. Das ist sicherlich der berechtigte Vorwurf, den man an dieser Stelle machen muss; ich werde auch darauf noch eingehen. Verlässlichkeit von Planfeststellungsbeschlüssen ist ein sehr hohes Gut in unserem Land, und ich denke, das ist auch richtig so. Diese Verlässlichkeit gilt aber eben nicht nur für die eine Seite

für Unternehmen -, sondern sie gilt auch für private Interessen, für Privatleute, die ihr Geld investieren.

(Beifall CDU und vereinzelt GRÜNE/B90)

Das heißt, hier haben wir einen Ausgleich zu finden. Auf diesen Ausgleich müssen sich sowohl die Wirtschaft als auch die Anrainer verlassen können, und zwar zu 100 %. Herr Jungclaus sagte, seit mittlerweile 1998 kennen wir die Maßgabe der DFS, dass um mindestens 15 Grad divergiert werden muss. Ich sage Ihnen, Herr Jungclaus - Sie können nachher gern an meinen Tisch kommen -: In der Ursprungsplanung des Flughafens Berlin-Schönefeld mit damals noch vier Startbahnen - ich betone: das war im Jahr 1994 - sind alle diese Startbahnen mit divergierenden Abflugrouten eingezeichnet. Da frage ich mich: Woher haben wir 1994 dieses Wissen genommen, und warum haben wir es erst 1998 zur Kenntnis genommen? Vier Jahre lagen dazwischen, in denen sich im Übrigen auch die ICAORichtlinie keineswegs geändert hat. Alles war bekannt, alles lag auf dem Tisch. Wir haben uns hier den Vorwurf gefallen zu lassen, nicht offen mit dieser Flugroute umgegangen zu sein.

(Beifall CDU und vereinzelt GRÜNE/B90)

Derjenige, der für ein gesamtes, komplexes System wie den Flughafen plant, hat auch die Verantwortung; davon bin ich fest überzeugt. Wir können nicht so tun wie gestern, als uns der Minister erklärt hat, für die Flugrouten sei man nicht verantwortlich und jetzt sei etwas Neues herausgekommen, der Luftraum sei abgesenkt worden, wir redeten über Transition. Alles nichts Neues! Wir haben in diesem Land Experten dafür, wir haben eine Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde des Landes, die Ihrem Ministerium unterstellt ist, Fachleute, die Fachwissen haben, die sich mit Luftsicherheit beschäftigen. Ich bin sicher, wenn ich im Ministerium jemanden von diesen Leuten in der Gemeinsamen Oberen Luftfahrtbehörde frage, dann ziehen mir diese aus dem Schubfach eine Zeichnung - diese habe ich auch, sie ist mit STANLY-Track auch einsehbar -, wie in München mit Transition-Flügen umgegangen wird.

Das ist also auch nichts Neues an dieser Stelle. Sie sagen ja bei der Beantwortung fast jeder Anfrage, dass Sie für die DFS nicht zuständig sind und dass diese nach Sicherheitskriterien zu entscheiden hat; das unterschreibe ich alles mit. Aber das entbindet uns nicht von der Verantwortung. Wenn Ihnen gerade die Flugrouten, nämlich die 1 200 m Gegenanflug, nicht passen, dann fordern Sie die Bundesregierung auf, hier einzuschreiten. Dann funktionieren Ihre Antworten nicht bei den Tausenden von Kleinen Anfragen, die es schon gab, erst recht nicht bei der Beantwortung der Großen Anfrage.

(Beifall CDU)

Was ich nicht verstehen kann - in Bezug auf die jetzt angesprochene Änderung des Luftraumes -, ist, dass sich der Lärmschutzbeauftragte des Landes mit der Maßgabe äußert, er habe zufällig davon vom Aero Club erfahren. Der Mann kostet uns laut Einzelplan 11 - Sie können gern nachschauen, es steht auf Seite 40 - Titelgruppe 613 13 100 000 Euro. Jetzt dachte ich mir, ich suche den einmal. Ich gehe auf Ihre Internetseite, Herr Minister, und finde einen tollen Hinweis, der mir fast die Socken ausgezogen hat: Nicht etwa, dass er eine Planungsstelle in Ihrem Ministerium wäre. Ich hätte bei der Ernsthaftigkeit der Demonstrationen, wo sich jede Woche Tausende treffen, bei der

aufgeheizten Situation gedacht, dass er wenigstens eine Stabsstelle bei Ihnen ist. Sie müssen ihn ja, wenn er Lärmschutzbeauftragter ist, nicht persönlich ansprechen, aber einen schnellen Händedruck jeden Morgen hätte ich schon erwartet. Da finde ich auf Ihrer Internetseite den Hinweis:

„Die Aufgabe des Fluglärmschutzbeauftragten für den Flughafen Berlin-Schönefeld wird seit dem 01.01.2011 vom Landkreis Teltow-Fläming wahrgenommen.“

Da verstehe ich die Welt nicht mehr. Bei dieser Situation, wo wir ein Akzeptanzproblem haben, diskutieren wir darüber, wer gerade in welchem Landkreis zuständig ist? Und dann wundern Sie sich, wenn die DFS mit ihrer Flugroutenplanung herauskommt; an wen soll sie sich denn wenden?

(Beifall CDU und vereinzelt GRÜNE/90)

Da meine Redezeit jetzt abgelaufen ist, ich aber nachher noch 10 Minuten zur Verfügung habe, will ich es zunächst dabei belassen. Der Minister hat sich vorhin verabschiedet mit „Petri Heil!“. Wenn Sie so weitermachen, Herr Minister, wünsche ich Ihnen auf jeden Fall schon einmal Hals- und Beinbruch. - Vielen Dank.

(Beifall CDU und vereinzelt GRÜNE/B90 - Widerspruch der Abgeordneten Alter [SPD])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Genilke. - Die Aussprache wird mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fortgesetzt. Frau Abgeordnete Wehlan hat das Wort.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Große Anfrage macht alle wichtigen Themenfelder auf, die besonders seit dem 6. September 2010 mit der Veröffentlichung des Grobkonzepts über die zukünftigen Flugrouten durch die Deutsche Flugsicherung in der Diskussion stehen, von der Planfeststellung über die Flugrouten bis zum Nachtflugverbot.

Seit der damaligen Präsentation der Flugrouten ist ein großer Vertrauensverlust bei Bürgerinnen und Bürgern eingetreten, die bislang davon ausgingen, vom Fluglärm nicht bzw. nur gering betroffen zu sein. Fehlende und widersprüchliche Informationen haben diese Verunsicherung bis heute noch vergrößert. Der hoffentlich letzte Akt der Deutschen Flugsicherung, der am vergangenen Freitag wie ein Ding aus dem Tollhaus daherkam, bringt das Fass zum Überlaufen: Zum Startroutenstreit kommt nun noch eine Landeroutendebatte. Landeanflüge in 1 200 m Höhe, das soll künftig bis zu den Rändern von Oderbruch und Fläming möglich sein. SPD und Linke sagen dazu nein. Ich werbe schon an dieser Stelle für unseren Antrag zu Tagesordnungspunkt 18.

Es ist ein Unding, dass die Deutsche Flugsicherung mit den Verbänden der Privatflieger bereits verhandelt. Herr Genilke, das ist das eigentliche Problem. Dieses Thema hätte in der Fluglärmkommission voll ausdiskutiert werden müssen, nicht irgendwo bei einem Fluglärmbeauftragten, der vom Luftverkehrsgesetz sozusagen keine gesetzliche Anbindung erfährt.

(Zuruf des Abgeordneten Genilke [CDU])

Ihre Forderung ist hier also völlig deplatziert. Der Fluglärmbeauftragte hat ganz andere Aufgaben; das kann man auch noch einmal im Fachausschuss besprechen. Das werden wir ja bald tun.

Es ist also ein Unding, dass die Deutsche Flugsicherung hier schon mit Privatfliegern verhandelt, aber in keiner Weise verpflichtet ist, betroffene Gemeinden und Bürger über ihr Tun umfassend zu informieren. Das kann man nur ändern, Herr Genilke, wenn man Gesetze ändert.

Hier, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bin ich bei zwei grundsätzlichen Regelungsbedarfen in Auswertung der Beantwortung der Großen Anfrage.

Erstens: Die Festlegung der Flugrouten und der luftrechtliche Planfeststellungsbeschluss sind zwei voneinander getrennte Verfahren: das Planfeststellungsverfahren in der Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde beim Land, die - sehr vereinfacht gesagt - über alles, was am Boden passiert, entscheidet, und das Verfahren zur endgültigen Festlegung der An- und Abflugrouten, also das, was in der Luft passiert. Über Letzteres befindet das Bundesaufsichtsamt per Rechtsverordnung nach Vorarbeiten der Deutschen Flugsicherung. Hierin liegt die Crux der Sache; denn bei beiden Verfahren gehören die Mitwirkungsund Beteiligungsrechte zusammen. Die sind gegenwärtig getrennt. Eine bundesgesetzliche Regelung, dass die Bürgerinnen und Bürger und die Gemeinden, die die Belastung eines Flughafens ertragen müssen, umfassend und von Anfang an in die Erörterung dieser Art Großprojekte einbezogen sind, ist längst überfällig.

(Beifall DIE LINKE)

Mitwirkung und Mitgestaltung sind Grundrechte, die ins Gesetz gehören.