Protokoll der Sitzung vom 28.09.2011

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der SPD-Fraktion fort. Die Abgeordnete Gregor-Ness hat das Wort.

Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Jetzt erschließt sich mir erst der Antrag: Erstens will Herr Beyer sozusagen die Abarbeitung des Koalitionsvertrags kontrollieren. Das ist in Ordnung; nach 693 Tagen kann man einmal fragen: Wo stehen wir eigentlich? Zum anderen geht es natürlich um langfristige Sicherung unserer durchaus bemerkenswerten Naturschutz- und Umweltverwaltung. Ich würde beides im Kontext und nicht isoliert sehen wollen, und ich würde auch nicht einen Bereich vor eine Klammer ziehen wollen - es besteht Handlungsbedarf auf allen Feldern.

Ich möchte mich vor allem bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Verwaltung bedanken, die unter schwierigen Rahmenbedingungen eine außerordentlich gute Arbeit leisten; sie sind oft genug und viel zu stark Sparbüchse bei der finanziellen Untersetzung der Arbeit. Aber ich möchte mich auch bei den vielen Ehrenamtlern vor Ort bedanken, die in Brandenburg eine ausgesprochen gute Arbeit leisten, denn Umwelt- und Naturschutzpolitik in Brandenburg zeichnet sich durch die Vorsorge für den dauerhaften Erfolg der Lebensgrundlagen und der Werte von Natur und Landschaft aus, und wir haben mit 15 ausgewiesenen Großschutzgebieten - von Nationalpark über die Biosphäre bis - neu - zum Weltnaturerbe Grumsin - eine reiche Ausstattung an Natur. Das ist unser Tafelsilber, und wir schützen und bewahren es.

Die leistungsfähige, schlanke Verwaltung - darauf habe ich schon hingewiesen - ist ebenso ein Markenzeichen für unsere Naturschutzverwaltung in Brandenburg, und ich muss auch sagen, dass der Anteil der originären Landesmittel für die Zwecke des Umwelt- und Naturschutzes in den letzten Jahren dramatisch zusammengestrichen worden ist, und demzufolge ergibt sich auch daraus Handlungsbedarf.

Auf die Regelungen im Koalitionsvertrag zur Stärkung ist Herr Beyer bereits eingegangen. Wir sind uns durchaus darüber im Klaren und einig, dass sich Reformen ableiten müssen, aber wir glauben, sie müssen sich vor allen Dingen am Verfahrensmanagement insgesamt und nicht aus rein formalen Gründen an Dingen wie Mittel- und Personaleinsparungen, Zuständigkeitsfragen, Aufbauorganisationen orientieren, sondern die Frage beantworten: Wie kommt man effizienter zu den gewünschten Ergebnissen? Das muss die Oberklammer über nötige Reformen sein. Allgemein zeigen nämlich wissenschaftliche Untersuchungen im Bereich von Verwaltungsreformen, dass es primär immer um Personaleinsparungen und Geld geht und erst dann der wichtigste Auslöser Beachtung findet: Wie macht man am Beispiel der Umweltverwaltung klar - wie optimiert man die Koordination und die Neuorganisation, sodass der Vollzug trotz Reformen gewährleistet werden kann?

Im Rahmen der allgemeinen Sparauflagen haben wir zwischen 1999 und 2004 20 % der Personalstellen in der Umweltverwaltung abgebaut. Herr Beyer hat in seiner Pressemitteilung vom 14. September 2011 zu Recht bemerkt:

„Die Zeiten, in denen in Brandenburgs Umweltverwaltungen Milch und Honig flossen, sind längst vorbei.“

Wir müssen also die Verwaltung effizienter gestalten. Hinter uns liegen bereits die Funktionalreformen I und II, und wir hatten den Sonderausschuss zum Abbau von Normen und Standards. Ebenso spannend liest sich der Evaluationsbericht zum Nationalpark Unteres Odertal, in dem zum Beispiel steht: Für die effektive Umsetzung der Nationalparkziele fehlen folgende Zuständigkeiten: die Zuständigkeiten für die gesamten unteren Behörden im Naturschutzbereich, im Forst, in der Jagdbehörde, in der Fischereibehörde und im Wasserbereich.

Dies schwächt logischerweise die Nationalparkverwaltung und erzeugt einen extrem hohen Abstimmungsbedarf. Daraus resultiert jetzt allerdings im Fazit: Die Nationalparkverwaltung müsste als Sonderbehörde direkt dem Ministerium unterstellt werden, und darüber müssen wir erst einmal diskutieren. Denn vor uns liegt ja auch noch die Arbeit der Enquetekommission 2. Es wird auch eine Nachhaltigkeitsstrategie im Land geben. Wir müssen sozusagen die Wahrung der Balance zwischen Erfüllung von Aufgaben und zur Verfügung stehenden Ressourcen neu abwägen. Deshalb wollen wir auch keine Schnellschüsse.

Ich verstehe die Ungeduld von Herrn Beyer. Sicherlich hat er aus seinen alten Arbeitszusammenhängen heraus noch gute Kontakte und Informationen. Aber die Ministerin hat bereits im Frühjahr zugesagt, dass sie das Notwendige in enger Abstimmung mit dem Ausschuss tun will. Wir wünschen uns im Ausschuss zum Teil mehr Konkretheit und mehr unmittelbare Einbindung. Daran kann man durchaus noch arbeiten, glaube ich. Aber dieses Antrags bedarf es nicht.

Ich sehe den nächsten Ausschussberatungen optimistisch ent

gegen, in denen wir vertieft über die Neugestaltung reden können, über die Art und Weise, wie wir unsere Naturschutzverwaltungen stärken können. - Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Es spricht der Abgeordnete Dombrowski.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der FDP beinhaltet sozusagen die Untersetzung der Forderung nach einer Reform der Naturschutzverwaltung.

Was ist eigentlich eine Reform? Die Geschichte der Reformen ist sicher sehr weitreichend und wichtig. Wenn man von der Verwaltungsreform des Freiherrn vom Stein bis in unsere Zeit hinein geht, stellt man fest, dass in der Regel Reform etwas ist, wo Reformbedarf angemeldet wird, um weniger auf mehr zu verteilen. So empfinden es jedenfalls die Betroffenen. So geht es mit der Gesundheitsreform und allem Möglichen: Alle Beteiligten sind am Ende unzufriedener als vorher.

Daher ist der Begriff „Reform“ im Grunde nicht positiv besetzt. Reform bedeutet in der klaren Übersetzung eine größere, planvolle und gewaltlose Umgestaltung bestehender Verhältnisse und Systeme. Nun, gewaltlos wird es wohl an dieser Stelle zugehen, wenn es denn überhaupt geplant ist. Aber größere und planvollere Umgestaltung? Die Forstreform ist mittlerweile eine Reform, die im vorigen Jahrhundert in Brandenburg begonnen hat, aber immer noch nicht zu Ende gebracht wurde. Es ist also offensichtlich ein langer Prozess.

Bei den Daten, die wir haben, ist die Frage, ob wir tatsächlich eine Reform in diesem Sinne brauchen. Im Koalitionsvertrag, der hier genannt wurde, ist ja eine Stärkung der Großschutzgebiete festgeschrieben. Daran wirken wir als CDU-Fraktion ausdrücklich mit, da auch wir in den vergangenen Jahren nie einen Zweifel an der Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit der Großschutzgebiete geäußert haben. Im Gegenteil, wir haben uns beispielsweise im Naturschutzpark Unteres Odertal mit eingebracht, um durch ein Gesetzgebungsverfahren dort Ruhe hineinzubringen und die Kontrahenten zumindest so zusammenzubringen, dass sie jetzt nebeneinander arbeiten können und wir dort Frieden haben.

Wenn man sich die Personalentwicklungszahlen im Haushaltsplan und die Mittelbereitstellung bis 2015 anschaut, so entdeckt man an dieser Stelle keine Not. Daher bin ich ausdrücklich dagegen, eine Reform um der Reform willen auf den Weg zu bringen. Wenn es einen sachlichen Anlass dazu gibt, dann kann man darüber diskutieren. Ich verstehe auch die Ungeduld des Kollegen Beyer, der in den Fachausschüssen mehrfach zu diesem Thema nachgefragt hat. Insbesondere Staatssekretär Rühmkorf hat sich auf der letzten Ausschusssitzung dazu nicht annähernd verbindlich äußern können. Wenn er es nicht weiß, dann kann er es wohl auch nicht sagen. Aber von ihm erfahren wir im Ausschuss auch zu anderen Themen nicht so furchtbar viel.

Kollege Vogel hat zu Recht in der letzten Ausschusssitzung darauf hingewiesen, dass sich aus der mittelfristigen Personal

bedarfsplanung bis 2015 kein Reformbedarf ablesen lässt. Die 77 Personalstellen im Bereich der Großschutzgebiete bleiben weiter erhalten. Wer das ändern möchte, der sollte das auch sagen. Wir sehen diese Notwendigkeit nicht. Im Gegenteil, es sollte an dieser Stelle eher verstärkt statt abgebaut werden, um den Reformbegriff einmal so zu übersetzen, wie ich ihn schon beschrieben habe.

Einige Punkte des Antrags der Kollegen der FDP sind durchaus diskussionswürdig, darüber kann man sprechen, beispielsweise: Wie weit kann sich der Naturschutzfonds einbringen? Aber kurz zusammengefasst: Es ist keine Angelegenheit des Landtags Brandenburg in dieser Phase, sondern das ist Thema einer Diskussion, die im Fachausschuss geführt werden sollte. Wenn alle dafür sind, diesen Bereich weiter zu stärken und zu entwickeln, muss man hier auch keine große Sorge haben. Daher werden wir uns bei der Abstimmung über den FDP-Antrag der Stimme enthalten. Wir werden ihn nicht ablehnen; wir gehen aber davon aus, dass er im Fachausschuss ordentlich diskutiert wird. Dazu könnte die heutige Beratung einen Beitrag geleistet haben. - Danke.

(Beifall CDU)

Wir setzen die Beratung mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fort. Die Abgeordnete Steinmetzer-Mann hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Eine neue Reform in Brandenburg muss her, und diesmal trifft es die Naturschutzverwaltung. Das klingt erst einmal gut und das klingt spannend. Doch bei diesem Antrag muss man wohl genau hinschauen, ob die Annahmen, die dem FDP-Antrag zugrunde liegen, auch wirklich passen. Sie fordert die Landesregierung auf, bis zum Ende des ersten Halbjahrs 2012 ein dauerhaftes Finanzierungsund Personalkonzept für die Naturschutzverwaltung und auch für die Verwaltung der Großschutzgebiete vorzulegen.

Wie wir alle wissen, verfügt das Land über eine mittelfristige Finanz- und Personalbedarfsplanung bis zum Jahr 2015. Damit ist der Rahmen gegeben. Wer sich diese Personalbedarfsplanung genau ansieht, wird feststellen, dass es im Bereich Naturschutz im Landesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz nur zu einem geringen Stellenabbau kommt. Im Bereich der Großschutzgebiete bleiben die 2011 vorgesehenen 77 Stellen auch im Jahr 2015 erhalten. Hier sind wir, meine ich, gar nicht so weit auseinander. Diese Planung berücksichtigt zum einen den in der Vergangenheit schon starken Stellenabbau im Bereich Naturschutz und zum anderen die Bedeutung der Großschutzgebiete, die wir auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben haben.

Schon längst hat sich aber die Erkenntnis durchgesetzt, dass genau diese Großschutzgebiete nicht nur dem Naturschutz zugutekommen, sondern auch einen wichtigen Beitrag zur Regionalentwicklung leisten, und dies gerade im strukturschwachen Raum. So möchte ich an dieser Stelle kurz auf ein Beispiel aus meinem Wahlkreis Elbe-Elster eingehen. Dort ist in den letzten Wochen eine Initiative aus der Region erwachsen, zwei Nationalparke - Niederlausitzer Heidelandschaft und Niederlausitzer Landrücken - zu einem Biosphärenreservat aufzuwerten. Für

mich ist das wirklich eine neue Qualität. Früher gab es immer wieder Widerstände gegen solche Schutzgebietsausweisungen, und heute wollen es die Regionen selbst. Sie wollen einen strengeren Schutzstatus, weil sie positive Erfahrungen mit den Großschutzgebieten gemacht haben und die Chancen für die Regionalentwicklung erkennen.

Unabhängig davon weiß jeder, der sich in den Naturparken informiert, dass sich die dortigen Mitarbeiter wirklich hochmotiviert an ihre Aufgaben machen, und das Personal ist angesichts der Fülle der Aufgaben wirklich knapp bemessen. Daher ist es schon richtig, dass man sich über die Strukturen der Großschutzgebiete Gedanken macht und schaut, ob an der einen oder anderen Stelle Optimierungen vorgenommen werden können.

Aber für unsere Fraktion DIE LINKE ist es wichtig, dass die Leistungsfähigkeit der Großschutzgebiete erhalten bleibt, die zukünftige Finanzierung gesichert und eine einheitliche Verwaltung sichergestellt wird. Das ist unsere Messlatte für mögliche Veränderungen.

(Beifall DIE LINKE)

Im Gegensatz zur FDP erkennen wir aber keine zwingende Notwendigkeit, sich jetzt mit einer Reform der Naturschutzverwaltung zu befassen. Die Situation bezüglich der Finanz- und Personalentwicklung ist in der Naturschutzverwaltung keine schlechtere als in den anderen Bereichen.

Meine Damen und Herren, das Landesumweltamt hat viele Umstrukturierungen hinter sich, und mit so vielen Reformen kann man auch eine Verwaltung irgendwo lahmlegen. Deswegen ist hier wirklich große Sensibilität gefordert. Wir als LINKE sagen also: Überlegungen, wie es mit der Naturschutzverwaltung weitergeht und was optimiert werden kann, ja. Aktionismus und Zeitdruck, nein. Deswegen lehnen wir Ihren Antrag eindeutig ab.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Wir setzen die Beratung mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Der Abgeordnete Jungclaus hat das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Liebe Gäste! Kennen Sie das flaue Gefühl, wenn man gerade noch so den Zug geschafft hat, aber sich auf einmal unsicher ist, ob der Zug überhaupt in die gewünschte Richtung fährt? Ein ähnliches Gefühl habe ich, wenn ich den FDP-Antrag lese. Ich weiß nicht, wohin die Reise gehen soll: Reden wir über das Verteilen von Zuständigkeiten oder über das Verschieben von Kompetenzen? Soll Personal eingespart werden? Wenn der Ausflug in diese Richtung gehen soll, ist er bestimmt nicht zielführend. In den vergangenen Jahren wurde in der Naturschutzverwaltung bereits überproportional viel Personal abgebaut, obwohl die rechtlichen Aufgaben, beispielsweise im Zusammenhang mit dem europäischen Naturschutzrecht, und die faktischen Herausforderungen, zum Beispiel durch das ungebremste Artensterben, quantitativ wie auch qualitativ immens gestiegen sind. Spielraum ist insoweit also definitiv nicht gegeben.

Im Gegenteil, es gibt einigen Optimierungsbedarf; denn die Komplexität der Anforderungen an die Umweltverwaltung nimmt kontinuierlich zu. Damit geht eine Überlastung und Überforderung der Mitarbeiter einher. An vielen Ecken ist der Personalmangel spürbar. Dieser wird deutlich an langen Genehmigungsverfahren, nicht durchgeführten Unterschutzstellungsverfahren für europäische Vogelschutzgebiete und der nur langsam vorankommenden Erstellung von Managementplänen für die europäischen Flora-Fauna-Habitat-Gebiete. Der Naturschutz hat viele Schnittstellen mit anderen Ressorts, wie die Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und die AgrarUmwelt-Programme zeigen. Wenn aber quantitativ und qualitativ Personal fehlt, kann Naturschutz nicht proaktiv agieren. Schließlich hat auch die immer weiter sinkende Finanzierung des Vertragsnaturschutzes dazu geführt, dass dieser so gut wie gar nicht mehr stattfindet. Aber das haben wir bereits in den letzten Haushaltsverhandlungen kritisiert.

Die Formulierung im sechsten Spiegelstrich des FDP-Antrags interpretiere ich in diesem Zusammenhang wohlwollend als Flüchtigkeitsfehler und nicht als Freud'schen Versprecher. Sie reden dort von dem „zweifelhaft vorhandenen ehrenamtlichen Engagement diverser NGOs und Stiftungen“.

Die Aufzählung an Defiziten bei der Umsetzung von Naturschutzbelangen könnte sicherlich noch eine Weile fortgeführt werden. Wohin soll die Reise also gehen? Gerade in einem Flächenland wie Brandenburg kommt der Landesfachbehörde eine wichtige Bündelungsfunktion zu. Hier kann den zunehmend ressortübergreifend angelegten Herausforderungen im Umwelt- und Naturschutz mit der nötigen Fachkompetenz begegnet werden. Das Landesumweltamt kann Defizite auf anderen Ebenen aber nur zum Teil kompensieren. Daraus folgt: Auch wir sehen durchaus Handlungsbedarf, um den Naturschutz in Brandenburg auf hohem Niveau langfristig zu sichern. Dem zweifellos vorhandenen Vollzugsdefizit und der Unterfinanzierung kann die von der FDP geforderte Verwaltungsreform unserer Auffassung nach aber keine Abhilfe schaffen. Mit Reformen hat Brandenburg ja so seine Erfahrungen gemacht - nicht unbedingt die besten.

Wir halten bei diesem Ausflug vielmehr unter anderem die Enquetekommission zur Verwaltungsreform für eine gute Reisebegleitung, ergänzend hierzu sicherlich auch die Beratung über die künftige Rollenverteilung im Brandenburger Naturschutz auf Ausschussebene.

Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, Sie schießen jedoch mit Ihrem Ruf nach einer eigenen Reform mit Kanonen auf Spatzen. Das würde Verunsicherung in einen Bereich hineinbringen, der ohnehin unter Druck steht. Wir hielten dies für das falsche Signal und werden Ihrem Antrag daher nicht zustimmen. Aber vielleicht gehen Sie noch einmal in sich und beantragen die Überweisung in den Ausschuss; das würden wir durchaus unterstützen. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90 und vereinzelt DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Wir setzen mit dem Beitrag der Landesregierung fort. Frau Ministerin Tack hat das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst danke ich der FDP-Fraktion dafür, dass sie einen Antrag eingebracht hat. Das versetzt uns in die Lage, über unsere schönen Großschutzgebiete in Brandenburg zu debattieren. Inhaltlich halte ich Ihren Antrag jedoch aus den schon dargelegten Gründen für nicht notwendig.

Herr Beyer, ich habe mir ohnehin die Frage gestellt: Was soll's? Sie waren Leiter des Besucherinformationszentrums Blumberger Mühle und wissen daher, wie gut dort trotz Personalmangel gearbeitet wird. Ich könnte immer noch mehr Mitarbeiter einstellen, aber ich habe nicht mehr Geld. Die Bedingungen sind so, wie sie sind. Sie selbst haben doch unterstrichen, dass die Mitarbeiter in den Großschutzgebieten - übrigens gemeinsam mit vielen ehrenamtlich Tätigen - sehr engagierte Arbeit leisten. Ich will die Möglichkeit nutzen, mich an dieser Stelle bei allen sehr herzlich zu bedanken. Unsere 15 Brandenburger Großschutzgebiete sind ein Aushängeschild - weit über die Landesgrenzen hinaus.

(Beifall DIE LINKE und vereinzelt SPD)

Am 18. September konnten wir im Rahmen des Aktionstages des Biosphärenreservats Schorfheide-Chorin in der Blumberger Mühle ein Freudenfest über die Aufnahme des Buchenwaldes Grumsin in das Weltnaturerbe feiern. Das ist ein weiteres Alleinstellungsmerkmal in Brandenburg, mit dem wir werben können. Gleichzeitig wird daran deutlich, wie wichtig uns Natur- und Umweltschutz ist. Die Großschutzgebiete sind darüber hinaus wichtige Impulsgeber für die Regionalentwicklung und den Naturtourismus. Ich verweise auch darauf, dass die Blumberger Mühle und die Naturwacht Brandenburg ihr Bildungsprogramm für nachhaltige Entwicklung erweitern. Sie sehen daran, wie breit das Spektrum der Leistungen ist, die unsere Großschutzgebiete bisher schon hervorgebracht haben.

Herr Jungclaus, Sie haben erwähnt, dass das Personal in den Naturschutzverwaltungen bereits stark dezimiert worden ist. Ich kann Ihnen in dieser Situation sagen: Weiterer Personalabbau ist aus jetziger Sicht und im Rahmen der gegenwärtigen Struktur nicht möglich. Das Geld ist so - wie beschrieben - im Haushalt eingestellt. Es wird nicht mehr werden.

Deshalb sind wir alle aufgefordert, neue Ideen zu entwickeln. Die Verantwortung liegt nicht nur beim zuständigen Ministerium und dem Landesamt; auch die Stiftung „Naturschutzfonds Brandenburg“ wird selbstverständlich in die Überprüfung der Aufgaben einbezogen. Wir müssen überlegen, wie wir die Potenziale unserer Großschutzgebiete noch besser nutzen können, auch um sie zu stärken. Gleichzeitig müssen wir über die dazu passenden Strukturen nachdenken.

Solange es kein Angebot gibt, gibt es auch keine strukturellen Veränderungen. Ich hatte alle 15 Leiterinnen und Leiter der Großschutzgebiete an meinem Tisch. Sie haben dargelegt, wie schwierig die Situation ist. So sind noch nicht einmal alle Stellen besetzt; es fehlt ausreichend qualifiziertes Fachpersonal. Es sind viele Facetten, die da zusammenkommen. Gleichzeitig haben alle 15 Leiterinnen und Leiter der Großschutzgebiete zum Ausdruck gebracht, dass sie sich sehr wohl in der Lage fühlen,