Protokoll der Sitzung vom 29.09.2011

(Beifall GRÜNE/B90 und vereinzelt DIE LINKE und SPD)

Das Risiko, an einer nosokomialen Infektion zu erkranken, ist bei Multimorbidität, hohem Alter, Immunschwäche aufgrund von Tumorleiden, langjähriger Zuckerkrankheit, bei Dialysepatienten oder bei Vorhandensein von Fremdmaterial wie Beatmungstuben und Blasenkathetern drastisch erhöht. Nosokomiale Infektionen werden dadurch aggraviert, dass wir weltweit einen krisenhaften Anstieg von multiresistenten Keimen verzeichnen: MRSA - Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus - ist zum Synonym für diese Resistenzentwicklung geworden.

Inzwischen beschäftigen wir uns aber mit einer Vielzahl von Problemkeimen. Manche sind gegen alle herkömmlichen Antibiotika resistent. Für Gesunde sind die meisten dieser Keime kein wirkliches Problem - der Mensch setzt sich täglich mit mehr als 200 verschiedenen Erregern auseinander. Eine Gefahr stellen diese Problemkeime für die multimorbiden abwehrgeschwächten Hochrisikopatienten dar, die in unserem Gesundheitswesen einen immer breiteren Raum einnehmen. Die Ursache für die dramatische Zunahme multiresistenter Erreger liegt im übermäßigen und falschen Gebrauch von Antibiotika. Europäische Vergleiche belegen eindrücklich, dass hohe Verbrauchsraten von Antibiotika wie in Südeuropa mit einer starken Ausbreitung multiresistenter Keime einhergehen. Ungezielte „Schrotschuss“-Behandlungen, sinnlose Antibiotikaprophylaxen, Unterdosierung, auch massenhafter Einsatz von Antibiotika in der Tiermast und der unkritische Einsatz von Reserveantibiotika bei banalen Infekten verschärfen die Situation. 75 % aller Antibiotikaverordnungen erfolgen übrigens im ambulanten Bereich.

Warum hole ich so weit aus? Weil ich eindringlich vor dem Irrglauben warnen möchte, unsere Probleme mit nosokomialen Infektionen und Problemkeimen wären dadurch aus der Welt geschafft, dass pflichtvergessene, schlampige Krankenschwestern oder Klinikärzte mittels Hygieneplänen endlich dazu gebracht würden, sich ordentlich die Hände zu desinfizieren. Ich will das Problem der hygienischen Händedesinfektion damit nicht banalisieren oder gegen Hygienefachkräfte und Hygienekrankenhauspläne sprechen - natürlich brauchen wir die auch. Wir brauchen aber vor allem einen umfassenden, sektorenübergreifenden Ansatz für eine nachhaltige Infektionsprävention.

An den Schnittstellen zwischen ambulantem Sektor, Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern muss im Sinne des Netzwerk

gedankens wesentlich enger zusammengearbeitet werden. Gerade da bleibt das Bundesgesetz lückenhaft. Ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen werden nicht wie Arztpraxen, Tageskliniken oder Krankenhäuser in die Pflicht genommen, notwendige Maßnahmen zur Vermeidung nosokomialer Infektionen zu treffen, aber gerade dort werden immer mehr der beschriebenen Hochrisikopatienten letztendlich versorgt.

Dänemark und die Niederlande haben gezeigt, dass mit einer konsequenten und national einheitlich umgesetzten Isolierung und Behandlung von MRSA-Patienten große Erfolge erzielt werden können. Dafür müssen aber ganz erhebliche Ressourcen des gesamten Gesundheitssystems aufgewendet werden.

Mir wird gerade angezeigt, dass ich zum Ende kommen muss.

Das am 04.08.2011 in Kraft getretene Bundesgesetz greift zu kurz und ist lückenhaft. Die den Ländern auferlegte Pflicht, eine eigene Hygieneverordnung aufzulegen, wird in Brandenburg umgesetzt. Den vorliegenden Antrag halten wir für entbehrlich.

(Beifall GRÜNE/B90 und vereinzelt SPD)

Frau Ministerin Tack spricht für die Landesregierung.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Prof. Schierack, offensichtlich war unser schriftlicher Bericht eine gute Vorlage, um Sie noch einmal initiativ werden zu lassen, diesen Antrag zu schreiben, der uns in die Lage versetzt, heute noch einmal über dieses ernste Thema zu sprechen. Vielen Dank, Frau Nonnemacher! Sie hat noch einmal deutlich auf die gesundheitlichen und medizinischen Aspekte hingewiesen.

Herr Prof. Schierack, alle Rednerinnen und Redner sind darauf eingegangen, dass das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze am 04.08.2011 in Kraft getreten ist, und die inhaltlichen Schwerpunkte sind noch einmal dargestellt worden. Zwei Punkte will ich herausgreifen:

Zum einen finde ich es völlig richtig, dass die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts, die eine Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention haben, höhere Rechtsverbindlichkeit erhalten als bisher und dass die Leiterinnen und Leiter der Krankenhäuser diese auch verbindlich umzusetzen haben.

Als ein Zweites - ergänzend zu dem, was bisher dargestellt worden ist - will ich sagen, dass die Ausbrüche von Krankenhausinfektionen zukünftig von den Gesundheitsämtern der Landkreise und kreisfreien Städte über unsere Abteilung beim Landesumweltamt dem Robert-Koch-Institut zu melden sind. Das hat damit zu tun, dass dann eine zentrale Datenerfassung gewährleistet werden kann, und das ist ein großer Schritt voraus gegenüber der gegenwärtigen bundesweiten Situation.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich aber zunächst noch einmal feststellen, dass die Situation des Infektionsschutzes in den Krankenhäusern bei uns im Land Brandenburg bisher

schon als gut einzuschätzen ist. Ich habe darüber hier im Parlament schon des Öfteren informiert. Unserem Ministerium sind in den letzten Jahren keine schwerwiegenden Hygienemängel bekannt geworden. Größere Ausbruchsgeschehen in den Krankenhäusern, die nach dem Infektionsschutzgesetz schon jetzt meldepflichtig waren, sind nicht übermittelt worden - das heißt, sie haben auch nicht stattgefunden.

Wir haben in unserem Krankenhausgesetz geregelt, dass die Betreiber von medizinischen Einrichtungen alle erforderlichen Maßnahmen zur Infektionsprävention zu treffen haben, und diese Verpflichtung wird überwacht, meine Damen und Herren selbstverständlich. Die Krankenhäuser unterliegen der infektionshygienischen Überwachung durch die Gesundheitsämter.

Wir haben im Land noch mehr getan: Im Gesundheitsministerium gibt es eine Arbeitsgruppe, die die Bemühungen der Krankenhäuser unterstützt und auch begleitet, und es gibt in diesem Zusammenhang schon seit mehreren Jahren die Arbeitsgruppe „Krankenhaushygiene“, die ein Rahmenkonzept für den Aufbau von Netzwerken zur Prävention der Übertragung multiresistenter Erreger erstellt hat. Ziel dieses Netzwerks bzw. des Aufbaus des Netzwerks ist, die Unterbrechung der Erregerzirkulation, insbesondere zwischen Krankenhäusern, Pflegeheimen und Einrichtungen der ambulanten Patientenversorgung, zu erreichen. Inzwischen sind 14 unserer 18 Landkreise bzw. kreisfreien Städte solchen Netzwerken beigetreten oder agieren gemeinsam im Verbund.

Meine Damen und Herren, die Anfang August in Kraft getretene Änderung des Infektionsschutzgesetzes befindet sich bereits in Umsetzung - das haben Sie mit unserem schriftlichen Bericht an den Ausschuss und auch im Zusammenhang mit den Ausführungen des Staatssekretärs zur Kenntnis genommen. Deshalb: Wir sind dabei, die Rahmenverordnung auszuarbeiten.

Im Übrigen: Die Datenerhebung zu Art und Umfang des Antibiotikaverbrauchs, um daraus Schlussfolgerungen hinsichtlich des Einsatzes von Antibiotika zu ziehen, wird nicht in der Krankenhaushygieneverordnung, Herr Prof. Schierack, sondern in § 23 Hygieneschutzgesetz geregelt, wonach die Leiter von Krankenhäusern und Einrichtungen des ambulanten Operierens dies sicherzustellen haben.

Noch einmal zum Fachpersonal: Ich nehme Ihre Hinweise, Herr Prof. Schierack, und die anderer, die sich damit auseinandergesetzt haben, sehr wohl mit. Zum Fachpersonal nur so viel: Das Infektionsschutzgesetz gewährt eine Übergangsfrist. Die läuft nicht bis 2060, sondern bis 2016 - das ist trotzdem eine lange Übergangsfrist für die Qualifikation einer ausreichenden Zahl von Fachkräften.

Das wird die Herausforderung unter den Bedingungen des allgemeinen Fachkräftemangels sein, auch hier Fachkräfte zu finden, die sich hier qualifizieren lassen.

Zu guter Letzt, Herr Prof. Schierack - ich komme zum Ende -: Die von Ihnen angeführten Sach- und Personalkosten werden das haben Sie gesagt - zwischen den Krankenhäusern und den Kostenträgern verhandelt. Eine Landesfinanzierung findet hier nicht statt und wird auch künftig nicht stattfinden. Das ist der falsche Ansatz, das möchte ich in diesem Zusammenhang noch einmal unterstreichen. Die Verbesserung der Krankenhaushy

giene im Land Brandenburg liegt uns allen am Herzen. Dazu möchte ich nur noch, da Sie es ansprachen, zwei kurze Bemerkungen machen.

Zum einen: Wir werden im Oktober eine Auftaktveranstaltung zur Fortschreibung des Krankenhausplanes in Brandenburg haben mit der Zielsetzung, ihn im Jahr 2013 zu verabschieden.

(Frau Wehlan [DIE LINKE]: Das ist sehr gut!)

Zum anderen sind Sie hinsichtlich der Krankenhäuser darüber informiert, dass wir die Finanzierung auf eine Pauschalfinanzierung umstellen wollen. - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Das Wort erhält noch einmal die CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Schierack spricht.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Ministerin! Ich bedaure sehr, dass Sie diesen Antrag heute nicht in der Substanz diskutiert haben und nicht auf die Ideen und das, was ich angesprochen habe, eingegangen sind und es nicht mitnehmen. Ich finde es auch nicht schön, dass Sie den breiten Dialog auf der Fachebene so beharrlich verweigern. Er hat bisher nicht stattgefunden, das ist Tatsache; und ob es die Landeskrankenhausgesellschaft oder die Landesärztekammer sind, so würden diese gern eingeladen werden, um sich sachlich und fachlich einzubringen und in Brandenburg kein Bürokratiemonster entstehen zu lassen. Das war die Aussage dieses Antrages, und Sie verweisen auf den Bericht, den Sie im Gesundheitsausschuss vorgelegt haben. Ich denke, dass die Probleme, die Sie hineingeschrieben haben, unzureichend beschrieben sind. Da gibt es ganz andere Probleme, die ich Ihnen heute bereits klarzumachen versucht habe.

Die Antwort, die Sie auf meine Anfrage gegeben, die Sie auch zitiert haben, macht eigentlich nur deutlich, wie wichtig Transparenz und Information sind; denn der Landesregierung liegen eben nicht wesentliche Daten zu nosokomialen Infektionen und Todesfolgen in den Krankenhäusern vor. Das haben Sie selbst so beschrieben, und ich bitte Sie, bei der Wahrheit zu bleiben. Das liegt eben nicht vor. Deshalb habe ich vorgeschlagen, darüber regelmäßig im Gesundheitsausschuss zu informieren. Das ist die Wahrheit, schauen Sie bitte nach!

Sie sagen, Sie seien weiter. Andere Bundesländer sind viel weiter. Sie haben schon längst Krankenhaushygieneverordnungen auf den Weg gebracht, und manche arbeiten schon zehn bis zwölf Jahre damit.

(Frau Wöllert [DIE LINKE]: Aber nicht die Gesetzge- bung!)

- Sie haben es in Brandenburg eben nicht so nötig gehabt, meine Damen und Herren. Dazu sage ich Ihnen: Andere Länder geben dafür Geld aus, auch für Netzwerke. Schauen Sie sich in den Haushalten um. Ich habe mir andere Haushalte angesehen, auch von Rot-Grün in Nordrhein-Westfalen.

(Zuruf der Abgeordneten Wöllert [DIE LINKE])

Dort gibt es Netzwerke, und es wird für die Ausbildung und für Öffentlichkeitskampagnen etwas getan. All das fehlt in Ihrem Konzept, meine Damen und Herren. Ich bin mir sicher, wir werden diese Probleme noch diskutieren. Das, was Sie hier abgeliefert haben, geht nicht auf die Sach- und Fachlage der Krankenhaushygiene ein. - Danke schön.

(Beifall CDU und FDP)

Meine Damen und Herren! Damit ist die Rednerliste zum TOP 6 erschöpft. Zur Abstimmung steht der Antrag in Drucksache 5/4051, „Verbesserung der Krankenhaushygiene“. Wer diesem Antrag Folge leisten möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 6 und rufe Tagesordnungspunkt 7 auf:

Branchenkompetenzfelder Papier und Holz weiter aktiv unterstützen und in die Gemeinsame Innovationsstrategie der Länder Berlin und Brandenburg integrieren!

Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache 5/4053

Der Abgeordnete Tomczak beginnt die Debatte für die FDPFraktion.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit dem Beschluss der gemeinsamen Innovationsstrategie der Länder Brandenburg und Berlin haben beide Länder eine weitere Etappe der Neuausrichtung der Wirtschaftsförderpolitik beschritten. Die bisher bestehenden 14 Branchenkompetenzfelder werden nun zu neuen Clustern entwickelt mit dem Ziel, die Innovationsfähigkeit der Hauptstadtregion zu stärken, das Standortprofil durch die Bündelung themenbezogener Kompetenzen zu schärfen und daraus tragfähige Strukturen zu schaffen.

Der Wandel in der Förderpolitik ist angesichts des Konsolidierungsdrucks im Haushalt und der damit verbundenen Umstellung der Förderprinzipien alternativlos. Brandenburg muss sich auf die Förderung seiner wirtschaftlichen Leuchttürme konzentrieren und daran mitwirken, dass um deren Standorte herum ein neuer wirtschaftlicher Verflechtungsraum entstehen kann. Die bereits im letzten Plenum diskutierte Innovationsstrategie ebnet diesen Weg.

In den vergangenen Jahren hat sich im Land Brandenburg eine Vielzahl neuer Unternehmen in verschiedenen Wirtschaftszweigen angesiedelt, und insbesondere auf dem Gebiet der Energietechnik sind Strukturen in der Mark gewachsen, die sich im Ländervergleich sehen lassen können. Eine ähnliche Entwicklung zeichnet sich für die Gesundheitsbranche ab, in der der demografische Wandel und der technische Fortschritt neue wirtschaftliche Impulse im Land setzen werden. Entsprechend ist es folgerichtig, dass beide Wirtschaftszweige Eingang in diese Strategie gefunden haben.

Mit der Umstellung der Förderpolitik dürfen wir neben neuen Unternehmen und Wirtschaftszweigen bestehende und über Jahre solide gewachsene Strukturen nicht aus dem Blick verlieren. Insbesondere der Osten des Landes gehört zu den führenden Papierstandorten Deutschlands. In Schwedt ist vor einigen Jahren eine neue Papiermaschine in Betrieb gegangen; das Investitionsvolumen betrug knapp 350 Millionen Euro. Nicht zuletzt dadurch hat Schwedt seine Position als zweitgrößter Papierstandort Deutschlands untermauert. In Eisenhüttenstadt ist Anfang dieses Monats die größte Papierfabrik Deutschlands mit einem Investitionsvolumen von knapp 700 Millionen Euro eröffnet worden. Dies sind nur zwei Beispiele, die zeigen, wie innovative Techniken in der Hauptstadtregion gefördert und das Standortprofil Brandenburgs geschärft wurden. Das, meine Damen und Herren, sind Innovationen in die Zukunft des Industriestandortes Brandenburg. Es sind Investitionen für und in die hier lebenden Menschen.

Mit den getätigten Investitionen werden nicht nur neue Beschäftigungschancen eröffnet. Vor allem wird ein Ausrufezeichen für eine höhere Wettbewerbsfähigkeit gesetzt, mit der sich die Unternehmen vor allem auch an internationalen Märkten bewegen können. Mit Blick auf die Wachstumsperspektiven der Länder Osteuropas, Russlands und der asiatischen Länder benötigt Brandenburg industrielle Leuchttürme mit einem stärkeren Exportbezug als bislang, die darüber hinaus auch neue Impulse in der Kooperation von Wirtschaft und Wissenschaft setzen können. Genau dies ist auch eine der Leitlinien der Innovationsstrategie.

Neben der Papierindustrie verfügt Brandenburg über hervorragend aufgestellte Unternehmen im Bereich der Holzindustrie. Ein Hinweis dazu: Die Templiner Holzindustrie gehört zu den größten Laubholzsägewerken Europas. Die Standorte Baruth, Heiligengrabe und Pritzwalk ergänzen das Profil der holzverarbeitenden Industrie in Brandenburg.

Meine Damen und Herren! Meine Fraktion hat den Evaluierungsbericht zur Neuausrichtung der Wirtschaftsförderung, der im Frühjahr im Wirtschaftsausschuss vorgestellt wurde, und die darin enthaltenen Einzelbewertungen zur Kenntnis genommen und gegenübergestellt. Anders als Sie bzw. auch anders als das mit der Untersuchung beauftragte Unternehmen sind wir jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die holz- und und papierverarbeitende Industrie trotz einiger aufgezeigter Schwächen, die sich übrigens in fast allen untersuchten Branchen gezeigt haben, auch künftig zu den strategisch wichtigen Bereichen der Brandenburger Wirtschaft gehört. Wir erkennen an, dass zumindest der Bereich Holz in der Innovationsstrategie im weitesten Sinne unter dem Begriff „nachwachsende Rohstoffe“ subsumiert worden ist.