Protokoll der Sitzung vom 29.09.2011

ge 739 (Theater- und Konzertverbund), die die Abgeordnete von Halem stellt.

Der Vertrag zum Theater- und Konzertverbund ist im letzten Jahr ausgelaufen und um ein Jahr provisorisch verlängert worden. Diese Verlängerung endet zum Ende dieses Jahres. Eine Neufassung des Vertrages liegt bisher noch nicht vor, und es herrscht Unsicherheit über den geplanten Umfang und die künftigen Vertragspartner des Theater- und Konzertverbundes. Nachdem zuerst keine Aufnahme der Bühnen in Schwedt und Senftenberg geplant war, wird nun doch eine Aufnahme zumindest in die Anlage des Vertrages kommuniziert.

Daher frage ich die Landesregierung: Welche Überlegungen hat sie veranlasst, die Uckermärkischen Bühnen Schwedt und die Neue Bühne Senftenberg nun doch in den Theater- und Konzertverbund einzubeziehen?

Frau Ministerin Kunst antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Abgeordnete von Halem, Sie sprechen in Ihrer Frage den Theater- und Konzertverbund an. Dieser Verbund wurde vor nunmehr elf Jahren in den Städten Potsdam, Brandenburg und Frankfurt gegründet. Das Land hat sich in den vergangenen Jahren als verlässlicher Partner des Verbundes erwiesen und ist es auch in der Zukunft.

Die Landesförderung beträgt aus dem eigenen Haushalt und aus dem FAG für das Jahr 2011 insgesamt 35,1 Millionen Euro. Das ist gegenüber der Situation von vor zehn Jahren ein Aufwuchs von knapp 3 Millionen Euro. Der Verbund wird zusätzliche Planungssicherheit dadurch erhalten, dass die Mittel aus dem Einzelplan 06 erstmals durch entsprechende Verpflichtungsermächtigungen abgesichert sind.

Die Vertragslage ist heute also so, dass der Verbundvertrag noch bis Jahresende gilt; darauf hatten Sie hingewiesen. Ich erlaube mir aber den Hinweis, dass der Vertrag nicht provisorisch verlängert wurde, wie es im Vortext Ihrer mündlichen Anfrage unterstellt wird, sondern es wurde Ende 2010 eine Verlängerungsoption gezogen, ganz regelgerecht. Das wäre nicht der Fall gewesen, wenn die Beteiligten widersprochen hätten. Aus meiner Sicht ist dies ein Indiz dafür, dass die Beteiligten mit dem Verbund von daher also auch grundsätzlich zufrieden sind.

Die Vorbereitungen für die Verlängerung des Theater- und Konzertverbundvertrages laufen zurzeit kontinuierlich in der Arbeitsgemeinschaft Verbund, in der alle Verbundkommunen, die Kultureinrichtungen und das MWFK zusammenarbeiten. Wichtig ist mir: Es ist der grundsätzliche, von allen Beteiligten mitgetragene Wunsch, den Verbund fortzusetzen. Es ist beim Aushandeln der weiteren Einzelheiten wichtig, dass auch über Ideen gesprochen wird, die später gegebenenfalls nicht umgesetzt werden bzw. die erst mittelfristig eine Rolle spielen werden. Deshalb ist es nicht hilfreich, jetzt Zwischenstände zu kolportieren, und schon gar nicht, sie zu kommentieren.

Es ist mir aber wichtig zu sagen, dass die Theater in Schwedt und Senftenberg Theaterverträge und Planungssicherheit bis 2012 haben, also in einer anderen Taktung laufen als der Theater- und Konzertverbund, und dass dies erstmals über die Verpflichtungsermächtigungen im Haushalt abgesichert ist.

Es heißt ganz klar: Es ist nicht über diese Theater entschieden worden, sondern mit diesen Theatern. Ziel ist es auch, künftig unter den geänderten demografischen Rahmenbedingungen ein qualitativ gutes Theater- und Konzertangebot für die Bürgerinnen und Bürger anzubieten. Dafür haben wir jetzt noch drei Monate Zeit. Diese Zeit wird auch benötigt, sodass ich Sie bitte, uns diese Zeit zu lassen. Ich werde dann sehr gern über weitere konkrete Ergebnisse berichten. - Danke.

(Beifall SPD)

Frau von Halem hat Nachfragen. - Das hat sich erledigt. Danke sehr.

Damit sind wir am Ende der Fragestunde angelangt. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2 und entlasse Sie bis 13 Uhr in die Mittagspause.

(Unterbrechung der Sitzung: 12.11 Uhr)

(Fortsetzung der Sitzung: 13.01 Uhr)

Meine Damen und Herren Abgeordnete, bevor ich Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, möchte ich sehr herzlich in unseren Reihen Schülerinnen und Schüler des Paul-Fahlisch-Gymnasiums in Lübbenau begrüßen. Seien Sie willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Sie sehen hier noch relativ leere Reihen. Das liegt daran, dass heute noch einige Ausschüsse außerordentlich in der Mittagspause tagen mussten. Ich hoffe, es liegt nur daran.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Berlin und dem Land Brandenburg über die Errichtung und den Betrieb der Justizvollzugsanstalt Heidering

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/4015

1. Lesung

Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Landesregierung. Herr Minister Dr. Schöneburg, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Heidering ist offensichtlich - wie man an den besetzten Plätzen sieht - nicht so interessant. Es ärgert mich vor allem, dass Frau von Halem

nicht da ist - darauf komme ich nachher noch einmal zurück -, weil sie vorhin eine spitze Bemerkung zu Heidering gemacht hat.

Lassen Sie mich einführend sagen: Das Land Berlin hat vor, im Jahr 2012 eine Justizvollzugsanstalt auf dem Gemeindegebiet Großbeeren im Landkreis Teltow-Fläming zu eröffnen. Es ist eine Justizvollzugsanstalt für männliche Strafgefangene mit einer Kapazität von 648 Plätzen.

Es war schon lange vor meiner Zeit vereinbart, dass der Betrieb dieser Justizvollzugsanstalt mit einem Staatsvertrag geregelt wird. Dieser Staatsvertrag wurde durch den Berliner Senat und durch das Brandenburger Kabinett in diesem Sommer gebilligt. Am 25. August haben die Justizsenatorin Frau von der Aue und ich den Vertrag in Berlin unterzeichnet.

Lassen Sie mich kurz drei inhaltliche Anmerkungen zu diesem Staatsvertrag machen.

Erstens. Es ist eine Berliner Einrichtung - das ist das Spezifikum - mit Berliner Strafgefangenen und mit Berliner Personal im Brandenburger Land. Insofern musste geregelt werden - das ist bundesrechtlich auch möglich -, dass das Vollzugsgesetz Berlins und die Vollstreckungsordnung Berlins für die Justizvollzugsanstalt in Heidering, wenn sie eröffnet wird, Geltung beanspruchen können. Zugleich musste in diesem Staatsvertrag geregelt werden, dass die dienst- und arbeitsrechtlichen Bestimmungen für die Bediensteten aus Berlin auch an diesem Standort Gültigkeit besitzen.

Der zweite wichtige Punkt, der in diesem Staatsvertrag geregelt werden musste, ist folgender: Normalerweise wären für Belange der Anstalt, wenn Strafgefangene in Beschwerde gehen oder Widerspruch gegen Entscheidungen erheben, Brandenburger Gerichte und Brandenburger Strafvollstreckungskammern zuständig. Es musste geregelt werden - das ist möglich -, dass Berliner Gerichte für solche Streitigkeiten und Konflikte zuständig sind.

Drittens - was für uns von einer gewissen Bedeutung war - musste geregelt werden, dass alle Kosten für den Betrieb dieser Anstalt Berlin trägt. Wenn es Aufwendungen von Brandenburger Seite gibt, sind sie durch Berlin entsprechend auszugleichen. Brandenburg entstehen keine finanziellen Nachteile. Brandenburger Gerichte werden auch nicht belastet. Insofern ist dieser Staatsvertrag, wie ich finde, zu akzeptieren. Er ist auch relativ konfliktfrei ausgehandelt worden und muss nun, um in Landesrecht umgesetzt zu werden, dieses Parlament passieren.

Lassen Sie mich an dieser Stelle einige Ausführungen machen, die ich, um den strafrechtlichen Begriff zu verwenden, spezialpräventiv ausrichten will. Natürlich ist mir klar - Frau von Halem hat schon darauf hingewiesen -, dass man auf den Widerspruch eingehen wird, dass einerseits Berlin eine Justizvollzugseinrichtung auf Brandenburger Land baut und 2012 in Betrieb nehmen wird und wir andererseits in den Justizvollzugseinrichtungen in Brandenburg einen Leerstand von etwa 30 % haben. Das ist ein Widerspruch, der nachher sicherlich von den rechtspolitischen Sprechern der „Koalition in der Opposition“ thematisiert werden wird. Ich werde ihn gleich aus meiner Sicht besprechen.

Für mich war es eine große Überraschung, mit Amtsantritt festzustellen, dass die Belegung unserer Haftanstalten bei etwa

1 650 Strafgefangenen lag, wobei wir damals eine Kapazität von über 2 300 Haftplätzen hatten. Daher war es für mich ein Bestreben, als ein partieller Baustopp für Heidering ausgesprochen worden ist - das hing mit dem kontaminierten Boden und bestimmten Konkurrentenklagen zwischen Firmen zusammen -, zu versuchen, diesen Widerspruch zu lösen und mit Berlin in Verhandlung zu treten und vorzuschlagen: Können wir nicht eine Vollzugsgemeinschaft bilden? Können wir nicht die 100%ige Auslastung der Brandenburger Strafvollzugseinrichtungen erreichen und gleichzeitig auf dieses 120-MillionenProjekt von Berliner Seite verzichten?

Das waren sehr komplizierte Verhandlungen, die auf höchster Ebene geführt worden sind. Frau von der Aue war zu diesem Thema zweimal bei mir im Ministerium. Die Verhandlungen sind letztendlich gescheitert. Sie sind daran gescheitert, dass erstens schon bestimmte Tatsachen geschaffen worden waren: Berlin war vertraglich gebunden. Der Spatenstich war erfolgt. Die Baumaßnahmen waren angelaufen. Zweitens wurden rechtliche Argumente ins Feld geführt, die sicherlich relativ zu betrachten sind. Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin hat Brandenburg anders gesehen. Ich glaube, sie hätte auch nicht Bestand oder man würde gegen diese Entscheidung verstoßen, wenn diese Vollzugseinrichtung in Heidering in Betrieb genommen wird, weil es in der Entscheidung darum ging, Strafgefangene heimatnah unterzubringen. Die Verkehrsanbindung von Heidering ist aus Berliner Sicht bedeutend schlechter als beispielsweise die von Brandenburg an der Havel.

Es wurden drittens vollzugskonzeptionelle Gesichtspunkte von der Berliner Seite in Ansatz gebracht. Die Debatte endete im Sommer vergangenen Jahres durch ein Machtwort des Regierenden Bürgermeisters von Berlin, verkündet in der „Märkischen Allgemeinen Zeitung“. Es ist hier in diesem Hause als eine Niederlage des Justizministers, als eine persönliche Niederlage des Justizministers, charakterisiert worden. Das kann man so sehen. Es ist aber eine Niederlage, die durch die Vorgeschichte eigentlich schon determiniert war. Die Erfolgsaussichten, die wir zum Durchbruch zu bringen versucht haben, waren relativ gering.

Lassen Sie mich kurz in die Geschichte gehen. Heidering - das Projekt Berlins - ist befürwortet worden im Jahre 1999. Im Jahr 2004 trat der Bebauungsplan in Kraft. Im Jahr 2008 hat Frau von der Aue den Architektenentwurf, der sich damals im Wettbewerb durchgesetzt hatte, der Öffentlichkeit vorgestellt. Am 8. Juli 2009 erfolgte der erste Spatenstich - ein Vierteljahr vor meiner Amtsübernahme.

Man sollte sich vergegenwärtigen, wie sich die Gefangenenzahlen in Brandenburg entwickelt haben. In einem Schreiben der vormaligen Justizministerin Blechinger vom 7. November 2007 an den Vorsitzenden des Rechtsausschusses, Herrn Petke, den ich herzlich begrüße, hat sie dargestellt, dass die Gefangenenzahlen in Brandenburg seit 2003 kontinuierlich zurückgegangen sind. Ich möchte hier nur zwei Daten benennen: 2007 zum Zeitpunkt dieses Briefes - hatte Brandenburg 423 freie Haftplätze.

Zum Zeitpunkt des Spatenstichs im Juli 2009 hatte sich die Haftplatzkapazität auf 547 freie Plätze erhöht. Nun könnte man annehmen, dass das zum Gegenstand genommen wird, bevor der erste Spatenstich erfolgt, bevor Verträge geschlossen werden, mit Berlin an den Verhandlungstisch zu gehen und zu sagen: Lasst uns doch versuchen, das Problem, das wir haben,

und das Problem, das ihr habt mit einer Unterkapazität in Berlin und schlechten Haftbedingungen, zu lösen und dafür zu sorgen, dass unsere modernen Haftplätze für Berlin nutzbar gemacht werden. - Das ist mitnichten geschehen. Ganz im Gegenteil - das, Herr Eichelbaum, kann ich Ihnen leider nicht ersparen - führte der damalige Staatssekretär des Justizministeriums, Herr Reitz, anlässlich des Spatenstichs aus - ich zitiere aus der „Märkischen Allgemeinen“ -:

„Sein Brandenburger Amtskollege Günter Reitz lobte die Gefängnisplanung. Jedes Land solle die ihm anvertrauten Gefangenen selbst betreuen. Außerdem, so Reitz, könne man von einer Unterbelegung in Brandenburger Gefängnissen nicht sprechen.“

(Bischoff [SPD]: Aha!)

Hier ist vor meiner Amtsübernahme bewusst die Chance, die besser gewesen wäre, vertan worden, ja, es ist sogar vor dem Hintergrund der zurückgehenden Gefangenenzahlen das riesige Prestigeprojekt der Modernisierung, Sanierung und des Ausbaus der Brandenburger Justizvollzugsanstalt weiter vorangetrieben worden. Vielleicht liegt darin auch der Grund, dass man mit Berlin nicht ernsthaft verhandelt hat.

(Beifall DIE LINKE)

Nun hat Frau von Halem geäußert, dass das ein Schildbürgerstreich sei. Wenn wir jetzt diesen Staatsvertrag verabschiedeten, würden unsere Haftanstalten leer stehen. Das ist, finde ich, billigste Argumentation, billigster Populismus.

(Vereinzelt Beifall SPD und DIE LINKE - Görke [DIE LINKE]: Das ist in der Tat ein starkes Stück!)

Erstens steht Brandenburg zu den Vereinbarungen, die vor 10 Jahren mit Berlin getroffen worden sind. Es geht da um Berechenbarkeit, es geht um Rechtsstaatlichkeit, es geht um Zuverlässigkeit.

Zweitens nehmen Sie doch nicht an, Frau von Halem, dass auch nur ein Gefangener aus Berlin nach Brandenburg kommen wird, wenn wir dieses Projekt sterben lassen. Was ist denn das für ein politisches Verständnis?

Im Übrigen können Sie ja Ihre Position auf den politischen Prüfstand stellen: In Berlin ist das Projekt „Staatsvertrag“ noch nicht durchs Abgeordnetenhaus gegangen. Machen Sie das doch zu einem K.-o.-Schlag-Argument gegenüber dem potenziellen Koalitionspartner!

(Beifall DIE LINKE sowie vereinzelt SPD)