teiligten Landesinstitutionen wie dem LUGV, der Abteilung GL 6 oder der beauftragten LMBV mit der Stadt Lübbenau?
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Frau Schier, Herr Schippel, es gibt engagierte Vertreter der Stadt Lübbenau hier im Landtag. Genauso engagiert habe ich den Lübbenauer Bürgermeister kennen- und schätzengelernt. Insofern habe ich eine ganz andere Einschätzung als der Bundestagsabgeordnete. - Es steht mir ja auch zu, eine eigene Einschätzung zu haben.
Ich habe nicht nur einen zweistündigen Besuch in Lübbenau gemacht, sondern war des Öfteren dort. Wir haben mehrere Gespräche in meinem Ministerium geführt.
Zur Grundwasserproblematik: Ich empfehle jedem einen Ausflug in den Spreewald, da kann man mit den Kahnfährleuten entsprechend diskutieren. Sie können darstellen, wie komplex die Grundwassersituation im Spreewald ist und wie auch die bergbauliche Situation darauf wirkt. Da muss man natürlich mit viel Fingerspitzengefühl und Sachverstand entsprechende Lösungen finden. Das betrifft übrigens auch Verkehrsprobleme, die wir gemeinsam erörtern. Ich will darauf hinweisen, dass es sogar einen Termin im Bundesverkehrsministerium gemeinsam mit den betreffenden Bürgermeistern gab, weil das Land Brandenburg diese Dinge nicht allein lösen kann.
Zur Zusammenarbeit mit der Landesregierung insgesamt: Lübbenau wird den Brandenburg-Tag ausrichten. So etwas kommt nicht von ungefähr. Die Landesregierung würde eine solche Entscheidung nicht treffen, wenn es keine gute Zusammenarbeit mit der Stadt Lübbenau, mit den Abgeordneten aus der Region und dem Bürgermeister geben würde. Ich freue mich auf eine weitere gute Zusammenarbeit. - Herzlichen Dank.
Der Bundesverteidigungsminister hat für Oktober 2011 die Vorlage eines Konzepts zur Umsetzung der Bundeswehrstrukturreform angekündigt. In diesem Zusammenhang wurde eine umfassende Beteiligung der Bundesländer zugesichert, um Länderinteressen, zum Beispiel die Unterstützung im Katastrophenfall, in die Überlegungen und Entscheidungen einzubeziehen.
Ich frage die Landesregierung: Wie ist der Stand der Gespräche mit der Bundesregierung zur Umsetzung der angekündigten Bundeswehrstrukturreform?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Domres, der Bundestag - Sie haben es eben angedeutet - hat am 24. März das Gesetz zur Änderung wehrrechtlicher Vorschriften beschlossen. Kern dieses Beschlusses ist die Aussetzung der Wehrpflicht - das hat zum 1. Juli stattgefunden - und die Einführung eines freiwilligen Wehrdienstes.
Die Aussetzung der Wehrpflicht ist Bestandteil einer weitreichenden Streitkräftereform, in deren Ergebnis der Umfang der Streitkräfte von 255 000 Soldatinnen und Soldaten auf 185 000 reduziert werden soll. Es ist davon auszugehen - darauf zielt wohl Ihre Frage -, dass dieses Gesetz erhebliche Effekte auf die bestehenden Strukturen im Land Brandenburg haben wird.
Um den Umfang dieser Veränderungen erahnen zu können, sei daran erinnert, dass die letzte Reform vor einigen Jahren 2004 - 7 000 Soldaten betraf, die jetzige Reform die zehnfache Zahl von Dienstposten. Die damalige Reform hatte die Schließung der Standorte von Brandenburg an der Havel, Neuruppin und Oranienburg in unserem Land zur Folge und die Reduzierung in Doberlug-Kirchhain und Frankfurt (Oder). Es handelt sich also um einen ungleich größeren Reformprozess, der jetzt im Laufen ist.
Ich will nur noch dazusagen, dass wir auch bei den vorherigen Reformen schon erhebliche Standorteinschränkungen hinnehmen mussten. In den verbliebenen Standorten sind seitdem erhebliche Mittel investiert worden. Die militärische Infrastruktur ist in allen Standorten im Lande Brandenburg modern und funktional, und die Truppenunterkünfte entsprechen dem neuesten Stand. Davon konnte ich mich auch bei mehreren Truppenbesuchen in den vergangenen Wochen überzeugen.
Darüber hinaus ist die Bundeswehr in den Kreisen und Kommunen unseres Landes sehr gut verankert. Die Standortkommandos und die Kommunalverwaltung arbeiten schon seit Jahren vertrauensvoll zusammen. Man kennt sich, und man schätzt sich.
Nicht zuletzt haben die Bundeswehrstandorte auch maßgebliche struktur- und arbeitsmarktpolitische Effekte; vielerorts ist die Bundeswehr derzeit der größte Arbeitgeber in der Region.
Vor diesem Hintergrund - auch vor dem Hintergrund demografischer Veränderungen - setzt sich die Landesregierung mit großem Nachdruck dafür ein, dass sich die Bundeswehr nicht aus der Fläche des Landes zurückzieht. Des Weiteren wird es von großer Bedeutung sein, dass bei dieser Strukturreform aus dem Bundeshaushalt ausreichend Mittel zur Verfügung gestellt werden, mit denen die Konversionskommunen bei der Erarbeitung und Realisierung sinnvoller Nachnutzungskonzepte für ehemalige Militärliegenschaften, von denen es wahrlich genügend gibt, unterstützt werden können.
Der zuständige Minister Dr. Woidke hat am Dienstag vergangener Woche gegenüber dem Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium die Position des Landes Brandenburg noch einmal deutlich gemacht. Ich gehe davon aus, dass der zuständige Bundesminister, der ja auch längere Zeit Ost-Beauftragter
der Bundesregierung war, seine Entscheidung unter Berücksichtigung der durchaus spezifischen und besonderen Situation in den ostdeutschen Ländern treffen wird.
Noch liegen uns keine Informationen darüber vor, welche Auswirkungen auf die Standorte im Lande zu erwarten sind. Wir werden aber weiterhin gegenüber dem Verteidigungsministerium die strukturpolitische Bedeutung der Standorte deutlich machen und für ihren Erhalt kämpfen. Dietmar Woidke steht dazu mit den Standortkommunen, den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landeskommando Brandenburg in einem intensiven Austausch.
Die Verbundenheit vieler Brandenburgerinnen und Brandenburger mit der Bundeswehr hat ihre Ursache nicht zuletzt in den Hilfeleistungen während der Hochwasserereignisse 1997, 2002 und in den folgenden Jahren. Der gemeinsame und erfolgreiche Kampf gegen das Hochwasser hat das Gemeinschaftsgefühl zwischen Bundeswehr und Brandenburgern nachhaltig gestärkt. Diese Erfahrungen haben aber auch deutlich gemacht, dass die Bundeswehr für einen funktionierenden Katastrophenschutz in unserem Lande weiterhin in der Fläche vertreten sein muss. Die bewährten Strukturen der zivil-militärischen Zusammenarbeit müssen erhalten bleiben. Das gilt insbesondere für die Landeskommandos. Das Land Brandenburg hat mit dem Beauftragten für Zivil-Militärische Zusammenarbeit einen direkten Ansprechpartner für das Landeskommando geschaffen.
Die Landesregierung vertraut darauf, dass der Bundesminister der Verteidigung die Standortentscheidungen, insbesondere in Ostdeutschland, mit einem hohen gesellschaftspolitischen Verantwortungsbewusstsein treffen wird. - Ich danke Ihnen.
Wir kommen zur Frage 730 (Vorlage des Masterplans Breit- band - Brandenburg Glasfaser 2020), gestellt vom Abgeordneten Lakenmacher.
Der Masterplan Breitband ist ein wichtiges Instrument für die zukünftige Breitbandkonzeption des Landes Brandenburg. Laut Homepage des Wirtschaftsministeriums sollte der Bericht bereits im Mai 2011 vorliegen.
Ich frage die Landesregierung: Wie lautet der aktuelle Stand bei der Erarbeitung des Masterplans Breitband - Brandenburg Glasfaser 2020?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Lakenmacher, ich glaube, wir alle sind uns in diesem Hause einig, dass ein Zugang zu Internetgeschwindigkeiten von 50 MBit/s eine zwingende Voraussetzung ist, um Zukunfts
fähigkeit im Land Brandenburg darstellen zu können. Wir gehen davon aus, dass zur Sicherung von Kommunikation, aber auch von Information und Mobilität ein glasfaserbasiertes System im Land Brandenburg zwingend notwendig ist. Der angekündigte Masterplan Breitband ist fertig, befindet sich in der Ressortabstimmung und wird selbstverständlich nach der Ressortabstimmung dem Landtag übermittelt und hier vorgestellt.
Was ist der Kerngedanke? An vorhandenen Infrastrukturtrassen wie zum Beispiel der OPAL-Leitungen oder anderen Energieleitungen werden an den Überwachungssystemen der Leitungen selbst, die bereits glasfaserbasiert sind, in einem Korridor von 5 bis 10 km, je nach geografischer Situation, glasfaserbasierte Systeme angeschlossen, die es ermöglichen, eine glasfaserbasierte Systemlösung für das Land Brandenburg zu schaffen.
Wir gehen davon aus, dass wir mit dem Masterplan und seiner Umsetzung eine Variante gefunden haben, das Land Brandenburg in absehbarer Zeit mit einer zukunftsfähigen Lösung in diesem Bereich überziehen zu können. Wir sind dabei in enger Zusammenarbeit sowohl mit der Telekom und vielen anderen Providern als auch mit allen Nutzern und Betreibern von Energietrassen im Land Brandenburg. Die Abstimmungsgespräche sind ebenfalls abgeschlossen.
Insofern gehe ich davon aus, dass nach der Ressortabstimmung eine zügige Kabinettsbefassung erfolgen kann und wir noch in diesem Jahr hier im Landtag mit Sicherheit eine öffentliche Debatte dazu führen werden. - Vielen Dank.
Herr Minister, ist es richtig, dass nunmehr vorgesehen ist, das von der CDU-Fraktion schon einmal geforderte Breitbandkompetenzzentrum einzurichten? Wenn ja, wann, wo angebunden und mit welchen Kompetenzen?
Wir haben gegenwärtig keine abgeschlossenen Pläne, ein Breitbandkompetenzzentrum einzurichten. Sie wissen, wir haben eine gemeinsame Innovationsstrategie mit Berlin, sie umfasst auch den Bereich IKT/Medien. Die Debatte um die Kernkompetenz Breitband ist ein Thema, das die Handlungsakteure gegenwärtig beraten. Ich gehe davon aus, dass sich diese Thematik dann in ihren eigenen Arbeitsplänen widerspiegeln wird; sie liegen aber noch nicht vor.
Damit kommen wir zur Frage 731 (Amtshilfe der Polizei bei Vor- bzw. Zuführungen an die Gerichte), gestellt vom Abgeordneten Goetz.
In der Vergangenheit hat die Polizei bei der Vorführung von Untersuchungshäftlingen in erheblichem Umfang Amtshilfe für die Justiz geleistet. In gleicher Weise war die Polizei tätig ge
In Anbetracht der Personalveränderungen bei der Polizei, insbesondere der Kürzungen, frage ich die Landesregierung: Trifft es zu, dass bei obigen Maßnahmen die Polizei künftig nur noch eingeschränkt oder gar nicht mehr tätig werden soll?
Sehr verehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Goetz, in einer gemeinsamen Besprechung der Ressorts Innen und Justiz im Oktober 2007 sind Vereinbarungen getroffen worden über Zuständigkeiten bei der Zu- und Vorführung von vorläufig Festgenommenen, Verhafteten, Angeklagten und Zeugen zu Einrichtungen der Justiz, insbesondere zu Gerichten und Haftanstalten. Diese Vereinbarungen wurden damals in einem Ergebnisprotokoll festgehalten.
Mit Blick auf eine rationale Aufgabenabgrenzung und effektive Aufgabenwahrnehmung halte ich es allerdings für sinnvoll und erforderlich, diese Vereinbarungen zu überdenken, und zwar dort, wo bei der Transportfrage polizeiliche Belange vollständig hinter die Belange der Justiz zurücktreten. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn die Justiz den Beschuldigten oder Verurteilten bereits übernommen hat. Wir brauchen hier eine sachgerechte Lösung. Hierzu wurde das Ministerium der Justiz Anfang September um eine Stellungnahme gebeten, sodass ich davon ausgehe, dass wir dazu noch vertiefende fachliche Gespräche führen werden. Ich erwarte, dass sich beide Ressorts auf eine praktikable und effektive Lösung verständigen, die den jeweiligen Verantwortlichkeiten von Justiz, Justizvollzug und Polizei entspricht. Es ist nicht beabsichtigt, polizeiliche Zuständigkeiten auf die Justiz zu übertragen.
Herr Minister, Ihre Antwort konnte man so verstehen, dass es möglicherweise künftig zu Einschränkungen der Leistungen der Polizei für die Justiz kommen wird, und zwar in den Bereichen, in denen es nicht originär polizeiliche Zuständigkeiten sind.
Die Landesregierung, Herr Goetz, agiert gemeinsam. Das trifft vor allem auf die Ressorts Innen und Justiz zu. Wie Sie auch aus der Vergangenheit wissen, gibt es eine sehr enge und gute Zusammenarbeit, und ich meine, wir werden eine gute Lösung finden. - Danke.
Meine Damen und Herren, wir sollten die nächste Frage auch noch abarbeiten. Die Frage 732 wird getauscht mit der Fra