Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank! Der Schulterschluss im Bereich der Biodiversität ist hier fraktionsübergreifend gelungen, sodass wir gemeinsam einen Maßnahmenplan zur Nationalen Strategie zum Erhalt der biologischen Vielfalt erarbeiten und vor allem dann auch in Brandenburg umsetzen und zur Anwendung bringen. Es gibt ein klares Meinungsbild - das freut mich sehr -, sodass alle hier dazu beitragen und alle Fraktionen sich eingebracht haben, um dieses Maßnahmenprogramm zur biologischen Vielfalt auch zum Tragen zu bringen. Wir werden uns neben diesem Maßnahmen
plan selbstredend darum bemühen - die Aufforderung ist von Ihnen gekommen -, eine angemessene Verankerung dieses Themas in der Nachhaltigkeitsstrategie zu erreichen; dafür werden wir uns engagieren.
Meine Damen und Herren, so vielfältig, wie die Ursachen der Gefährdung der biologischen Vielfalt sind, muss auch der Ansatz sein, dieser Gefährdung Einhalt zu gebieten. Das heißt auf einen Nenner gebracht: Es ist für uns in der Landesregierung eine ressortübergreifende Aufgabe. Politikfelder wie Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Infrastruktur und der Bereich der Wirtschaft sind hier zu nennen, auf denen gemeinsam Verantwortung für dieses Programm zu übernehmen ist. Und - auch das haben die Vorrednerinnen und Vorredner gesagt - es geht darum, messbare Aufgaben zu stellen, sodass sie auch in der Umsetzung messbar und erkennbar sind.
Meine Damen und Herren, wir haben uns geeinigt. Das ist eine sehr anspruchsvolle Aufgabe, und ich bedanke mich bei Ihnen allen, die Sie sich biologische Vielfalt auf die Fahne geschrieben haben. Die Umsetzung braucht viele Akteurinnen und Akteure, sowohl die Landesregierung wie auch den Gesetzgeber. Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin Tack. - Wir kommen nunmehr zur Abstimmung. Ihnen liegt die Beschlussempfehlung in Drucksache 5/4179 vom Ausschuss für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz, „Landesstrategie zur Umsetzung der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt erstellen“, vor. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Keine Enthaltungen. Damit ist dieser Beschlussempfehlung mit einer deutlichen Mehrheit Folge geleistet worden. Meine Schriftführer stellen gerade Einstimmigkeit fest; umso besser. Vielen Dank.
Antrag des Ausschusses für Infrastruktur und Landwirtschaft zum Beschluss des Landtages Drs. 5/4055-B
Es geht um die Beschlussempfehlung auf Drucksache 5/4160, eingebracht durch den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft, Gentechnikfreie Landwirtschaft in Brandenburg stärken. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Bei einigen Enthaltungen und einigen Gegenstimmen ist diesem Antrag mehrheitlich Folge geleistet worden.
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der Fraktion der FDP. Herr Abgeordneter Beyer, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist zu so vorgerückter Stunde in der Tat ein äußerst sensibles Thema, welches dieses Haus schon vor mehr als einem Jahr - im Zuge der Novellierung des Psychisch-Kranken-Gesetzes - beraten hat, nämlich die Rechte von psychiatrieerfahrenen Menschen und ihren Angehörigen.
Am 23. März dieses Jahres hat das Bundesverfassungsgericht in einem richtungsweisenden Urteil Maßstäbe gesetzt, wie die Unversehrtheit eines Menschen in der Psychiatrie durch das Grundgesetz geschützt ist. Nach Ansicht der Richter sind grundsätzlich jene Teile des Maßregelvollzugs und der PsychischKranken-Gesetze mit dem Grundgesetz unvereinbar, die eine psychiatrische Zwangsbehandlung legalisieren sollen. Mit der Änderung des PsychKG hat der Landtag im vergangenen Jahr klargestellt, dass Einweisung, medikamentöse Behandlung und Betreuung nicht gegen den Willen der unmittelbar betroffenen Personen bzw. deren Angehörigen durchgeführt werden dürfen. Psychiatrische Hilfen müssen erwünscht und damit freiwillig sein; ich denke, darüber besteht in diesem Hause kein Dissens.
Und doch, meine sehr verehrten Damen und Herren, enthält das Brandenburgische PsychKG in § 21 eine Regelung, die, wie meine Fraktion findet, zumindest falsch interpretiert werden und in der Folge zu Zwangsmaßnahmen führen kann. Der Paragraph sieht Sicherungsmaßnahmen besonders für den Fall vor:
Diese Regelung kann unter Umständen dazu führen, dass die Grenze zwischen der Freiwilligkeit der Entscheidung und der Anordnung von Zwangsmaßnahmen verwischt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, dies führt mich zum Kernanliegen unseres Antrags, der Frage der Informations- und Beschwerdemöglichkeiten für direkt betroffene Personen bzw. deren Angehörige bei einer unabhängigen Fachstelle, und ich betone ausdrücklich: unabhängig. Das Land Brandenburg gehört zu einem von insgesamt nur noch sechs Bundesländern, welche noch keine unabhängigen Informations- und Beschwerdestellen vorhalten. Zwar regeln die §§ 4 bis 6 des Brandenburgischen PsychKGs Hilfen für Betroffene oder deren Angehörige, Träger der Hilfen sind per Gesetz aber die Landkreise bzw. kreisfreien Städte mit ihren sozialpsychiatrischen bzw. jugendpsychiatrischen Diensten und damit insgesamt keine Stellen, bei denen von Unabhängigkeit gesprochen werden kann.
Gemeinsam mit den anderen Fraktionen und in Zusammenarbeit mit der Landesregierung - ich betone ausdrücklich: Zusammenarbeit - möchten wir erreichen, dass auch in Brandenburg eine unabhängige Anlaufstelle für Psychiatrieerfahrene eingerichtet wird, in der sich Nutzer des psychiatrischen Hilfesystems informieren und über möglicherweise bestehende Defizite beschweren können.
Eine solche Stelle gibt es in Berlin, allerdings ist dort nicht die Möglichkeit einer tatsächlichen Beratung gegeben, sondern die Beschwerdestelle in Berlin kann lediglich solche Beschwerden sammeln und an die entsprechenden Stellen im Land weiterleiten. An dieser Stelle sieht meine Fraktion Handlungsbedarf, und wir schlagen Ihnen mit Blick auf die bestehende Infrastruktur im Land Brandenburg vor, die entsprechende Beschwerdestelle bei der Unabhängigen Patientenberatung anzusiedeln, damit eine Patientenberatung aus einer Hand möglich wird. Darüber möchten wir sehr gern mit Ihnen im zuständigen Ausschuss beraten und die verschiedenen Varianten reflektieren. Ich würde mich freuen, wenn der Antrag in den Ausschuss überwiesen würde. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Beyer - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der Abgeordneten Lehmann, die für die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE spricht, fort.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag der FDP-Fraktion ist in der Tat ein sehr löblicher Antrag, und wir beschäftigen uns in diesem Hause nicht das erste Mal mit Interessen und Rechten psychisch kranker Menschen, sondern haben dies bereits getan.
Herr Beyer hat darauf abgestellt, dass wir das PsychKG im Oktober 2010 erneut geändert und hier insbesondere die Zuständigkeiten der Besuchskommission ausgeweitet haben. Da ging es um die Interessen und Rechte psychisch kranker Menschen. Wir haben die Zuständigkeit auf alle Patienten in psychiatrischen Krankenhäusern ausgeweitet; es ging uns also nicht darum, nur jene Patienten zu besuchen und zu befragen, die aufgrund einer gerichtlichen Anordnung untergebracht sind, sondern auch jene, die sich freiwillig in ein Krankenhaus begeben, um dort behandelt zu werden. Das war schon ein großer Schritt, und dies ist im Vergleich mit anderen Bundesländern fast einmalig. Ich nenne diese Besuchskommission, weil ich schon denke, dass sie eine wichtige Struktur darstellt, wenn es um die Wahrung von Interessen psychisch kranker Menschen geht. Sie kommt allerdings nur einmal im Jahr in die Krankenhäuser, insofern ist es wirklich nur eine Struktur.
Ich darf aber sagen, dass wir hier im Land Brandenburg - auch, wenn Herr Beyer gesagt hat, dass wir im Vergleich mit anderen Bundesländern keine solche Beschwerde- und Informationsstelle für psychisch Kranke hätten, und damit sagt, dass andere Bundesländer solche Stellen hätten - dennoch über viele Strukturen und damit auch Anlaufstellen verfügen, die Personen, die in dieser Frage Probleme haben, aufsuchen können.
hier in Potsdam nennen, die natürlich auch psychiatrischen Patienten offensteht. Ich möchte auch auf die Arbeit der Beschwerdestelle, die in § 5 unseres Krankenhausentwicklungsgesetzes geregelt ist, Bezug nehmen. Auch diese Beschwerdestelle gilt für alle Krankenhäuser im Land Brandenburg, und die Krankenhausträger sind verpflichtet, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, sodass auch dort Personen unabhängig arbeiten bzw. tätig werden können.
Ich möchte auch - nicht die, sondern den SpD - den Sozialpsychiatrischen Dienst in unseren Gesundheitsämtern nennen, der in allen Landkreisen und kreisfreien Städten tätig ist, der den Aufsuchenden auch Angebote unterbreitet und von dem - das weiß ich - sehr viele Menschen Gebrauch machen.
Ich möchte unbedingt auch das flächendeckende Netz unserer Kontakt- und Beratungsstellen für psychisch Kranke nennen flächendeckend im Land Brandenburg in allen Kreisen und kreisfreien Städten. Wir sind sehr stolz, dass es uns bislang gelungen ist, das in Brandenburg aufrechtzuerhalten; das Land beteiligt sich ja hier mit einer entsprechenden Finanzierung. Insofern: Es gibt viele Strukturen und Anlaufpunkte, die aufgesucht werden können.
Darüber hinaus will ich sagen, dass es im BGB Vorschriften und auch Richtlinien der Kassenärztlichen Bundesvereinigung gibt, die die Patientenrechte benennen und berücksichtigen. Auch die Krankenkassen haben entsprechende Regelungen getroffen. Damit will ich sagen, dass Patientenrechte an vielen Stellen angesprochen sind. Insofern hat die Bundeskoalition im Oktober 2009 im Koalitionsvertrag versprochen, ein Patientenrechtegesetz auf den Weg zu bringen, um all diese Rechte zu bündeln, es transparenter für die Betroffenen zu gestalten und Patient und Arzt im Patient-Arzt-Verhältnis rechtlich auf eine Ebene zu stellen.
Hier sage ich ganz deutlich: Auf dieses Patientenrechtegesetz warten wir noch. Herr Bahr hat jetzt verkündet, dass ein Eckpunktepapier vorliegt. Wir werden das Gesetzgebungsverfahren sehr kritisch begleiten und würden empfehlen, dass wir uns, wenn wir hier noch einige Vorgaben haben, Herr Beyer, im Fachausschuss dazu verständigen. Ich halte es sowieso für wichtig, dass wir die Patientenfürsprecher einmal im Fachausschuss anhören, und würde es auch sehr spannend finden, den Bericht der Besuchskommission zu hören. Aber das können wir ohnehin tun, dafür müssen wir den Antrag nicht dorthin überweisen. Ich denke, wir sollten gemeinsam daran denken und dann die Angelegenheit im Fachausschuss thematisieren. Wir als Koalition würden aus heutiger Sicht sagen: Wir sehen hier keinen akuten Bedarf und lehnen den Antrag damit ab. Danke.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Lehmann. - Für die CDUFraktion wird die Abgeordnete Schier die Debatte fortsetzen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Antrag, liebe Kollegen von der FDP-Fraktion, mag gut gemeint sein, wir halten ihn aber für entbehrlich. Ich sage Ihnen auch
kurz, warum: In den Fachkliniken für Psychiatrie gibt es laut § 32 Brandenburgisches PsychKG Patientenfürsprecher. Das wird in den Einrichtungen, in denen wir nachgefragt haben, auch selbstverständlich und gut umgesetzt. Uns wurde bestätigt, dass die Patienten diese Beratungsmöglichkeiten bereits rege nutzen.
Das Beschwerderecht der untergebrachten Personen gilt aber auch gegenüber den Mitgliedern der Besuchskommission. Die Tätigkeit der Besuchskommission wurde ja erst im Jahre 2010 ausgedehnt. Wir waren damit nicht ganz einverstanden; wir halten diese Ausdehnung der Tätigkeit nach wie vor für mit dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung unvereinbar. Dennoch muss man anerkennen, dass die Besuchskommissionen ihre Aufgaben sehr ernst nehmen. Wenn Sie eine zusätzliche Beschwerde- und Informationsstelle fordern, stigmatisieren Sie die psychisch Kranken. Menschen mit psychischen Erkrankungen können bereits jetzt wie jeder andere Patient auch die Unabhängige Patientenberatung nutzen. Dort stehen ihnen kompetente Ansprechpartner zur Seite.
Eine Übersicht über die unterschiedlichsten Beratungsangebote im Land Brandenburg finden Sie im „Wegweiser Psychiatrie“. Das ist ein guter Wegweiser, damit finden sich die Angehörigen wirklich zurecht, und sie finden auch die Angebote.
Ich meine, dass Doppelstrukturen auch an dieser Stelle nicht angebracht sind, und deswegen werden wir den Antrag ablehnen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schier. - Wir setzen mit dem Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort. Die Abgeordnete Nonnemacher wird sprechen.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Deutsche Gesellschaft für soziale Psychiatrie hat in den Jahren 2005 bis 2008 gemeinsam mit dem Bundesverband Psychiatrieerfahrener und dem Bundesverband der Angehörigen psychisch Kranker ein Projekt zum Aufbau und zur Arbeitsweise Unabhängiger Beratungsstellen durchgeführt. Aus dieser Arbeit ist der sehr instruktive Ratgeber „Unabhängige Beschwerdestellen in der Psychiatrie“ hervorgegangen, und in der Mehrzahl der Bundesländer sind entsprechende Anlaufstellen für Menschen mit Psychiatrieerfahrungen entstanden. In Brandenburg war dies leider nicht der Fall.
In Berlin-Schöneberg wurde im Februar 2011 die „Beschwerde- und Informationsstelle Psychiatrie“ eröffnet. Sie ist zwar senatsfinanziert, aber unabhängig, was sie von den Beschwerdestellen an den Gesundheitsämtern unterscheidet. Das Land Berlin verfügt daneben über eine eigene Patientenbeauftragte und sogar über einen Landesbeauftragten für Psychiatrie sowie den Berliner Krisendienst, der in etwa 50 % der Fälle von chronisch psychisch Kranken kontaktiert wird.
Die Berliner Beratungsstelle wird in der kurzen Zeit ihres Bestehens auch in nicht unerheblichem Ausmaß von Brandenburger Hilfesuchenden in Anspruch genommen.
Beschwerden können dort zwar dokumentiert, gezielte Beratungen und Hilfestellungen für Brandenburger können aber nicht geleistet werden. Diesen Mangel greift der vorliegende Antrag, den wir in seiner Intention unterstützen, auf. Besonders positiv finde ich, dass die Kollegen der FDP der Landesregierung nicht einfach einen Arbeitsauftrag erteilen, sondern die Einbeziehung von Psychiatrieerfahrenen, professionellen Helfern, den Wohlfahrtsverbänden und weiteren Kooperationspartnern fordern. Diese Erkenntnis, dass ein erfolgversprechendes Angebot nicht von oben übergestülpt, sondern unter Beteiligung der Nutzer und Ratsuchenden aufgebaut werden muss, unterstützen wir sehr. Auch in Brandenburg müssen entsprechende Organisationen der Selbsthilfe unbedingt beteiligt und einbezogen werden.
Der Antrag der FDP hält die organisatorische Ausgestaltung bewusst offen - eine kluge Entscheidung. Die organisatorische Ankopplung an die Berliner Beschwerdestelle oder an die Unabhängige Patientenberatungsstelle in Potsdam sowie der Aufbau einer eigenen Beratungs- und Beschwerdestelle sollen geprüft werden. Dabei wird man erst einmal auf den Rat der Beteiligten und die vorhandenen Ressourcen achten müssen.
Die beiden existierenden Stellen sind inzwischen gut etabliert, gut erreichbar und barrierefrei. Bei der Mitnutzung der Berliner Beschwerde- und Informationsstelle wird das Problem sein, brandenburgspezifische Probleme bezüglich Gesetzeslage und Versorgungsrealität ausreichend zu berücksichtigen. Die Anbindung an die Patientenberatung Potsdam wird vor allem das Problem vor sich haben, dass das Angebot viel stärker psychiatriespezifisch werden müsste. Für welche Lösung man sich auch entscheidet, wir begrüßen sehr, dass endlich auch in Brandenburg ein derartiges Angebot geschaffen werden soll ein Angebot, das unabhängig von staatlichen Stellen in der Lage ist, Beschwerden als etwas Positives, Konstruktives zu betrachten und die Hilfesuchenden ermutigt und unterstützt.