Die Beweggründe habe ich klar und deutlich genannt: Wenn der Verdacht darauf besteht, dass Steuerzahler ihrer Steuerpflicht nicht nachkommen, kann diese Kontenabfrage vorgenommen werden. Das ist der Beweggrund.
Damit sind wir bei der Frage 848 (Auswirkungen von Basel III auf die Kommunalfinanzierung), die der Abgeordnete Görke stellt.
Basel I, II, III sind Programme zur Bankenregulierung. Basel III tritt 2013 in Kraft; danach sollen alle ausgegebenen Kredite, unabhängig von der Bonitätsprüfung, mit 3 % des Kernkapitals unterlegt werden. Da Kommunen Kredite benötigen, werden Banken auch für diese Kredite dann diese Sicherung leisten müssen.
Deshalb meine Frage an die Landesregierung: Welche Auswirkungen hat das Programm Basel III auf die Kommunalfinanzierung in Deutschland, speziell in Brandenburg?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Görke, unter den Begriff Basel III - das haben
Sie richtig ausgeführt - fallen die Empfehlungen des Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich - abgekürzt BIZ -, die im Jahre 2010 veröffentlicht worden sind. Sie sollen nach und nach in der EU in geltendes Recht umgesetzt werden. Infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise beinhalten diese Empfehlungen neue und strengere Eigenkapitalanforderungen. Im Kern geht es um die Verbesserung der Kapitalausstattung und die Verbesserung der Liquiditätsvorsorge der Kreditinstitute, die derzeit über eine noch zu geringe Eigenkapitaldeckung verfügen und insoweit für Krisen und Zahlungsausfälle anfälliger sind.
Da Basel III noch nicht in geltendes Recht überführt worden ist, können aus heutiger Sicht noch nicht alle Auswirkungen auf die Kommunen in Brandenburg belastbar definiert werden. Risiken für die Kommunalfinanzierung sind aber gleichwohl wahrscheinlich - erstens dadurch, dass sich durch die Eigenkapitaldefinition bei den Banken tendenziell die Kapitalmenge reduzieren wird und insoweit die Kreditvergabemenge der Banken insgesamt sinkt, zweitens, weil die Kommunen um das knapper gewordene Kreditvolumen mit anderen Kreditkunden, zum Beispiel Kunden auch aus der Wirtschaft, konkurrieren werden, drittens der bisherige Verzicht der Banken auf Besicherungsanforderungen gegenüber den Kommunen infrage steht und viertens es zu erwarten ist, dass jede einzelne Kommune einem bankinternen Rating unterzogen wird, was dann dazu führen kann, dass Kommunen mit einer hohen Verschuldung bzw. auch mit einem hohen Kassenkreditbestand Schwierigkeiten haben könnten, sich mittels neuer Kreditaufnahme zu refinanzieren.
Diesen möglichen Risiken können die Kommunen bereits heute durch eine sparsame Haushaltsführung, durch Senkung der Verschuldung und eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung begegnen.
Vielen Dank. - Wir nehmen noch die Frage 849 (Elektronisches Personenstandsregister), die die Abgeordnete Kircheis stellt.
Ich stelle sie für den Kollegen Schippel. - Nach meinen Informationen soll bis zum 01.01.2014 ein elektronisches Personenstandsregister eingeführt werden. In der Vergangenheit ist es in dem Zusammenhang auf der kommunalen Ebene zu Verunsicherungen gekommen, inwieweit das Land Brandenburg als zentraler Dienstleister mit seinem eigenen Rechenzentrum tätig wird.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kircheis, die amtsfreien Gemeinden und Ämter des Landes Brandenburg sind Träger der standesamtlichen Aufgaben. Als solche müssen sie die ausschließlich elektronische Führung der
Personenstandsregister bis zum 1. Januar 2014 umsetzen, wie vom Bund durch das Personenstandsgesetz verbindlich vorgeschrieben. In Brandenburg sind von dieser Regelung 176 Standesämter betroffen.
Dem Vorschlag haben im vergangenen Herbst bis auf die Stadt Cottbus sämtliche Kommunen zugestimmt. Die Stadt Cottbus teilte mit, dass sie das Register in ihrem neu gegründeten kommunalen Rechenzentrum einrichten wolle. Ende Oktober 2011 bot sie allen Kommunen des Landes an, diesen Dienst auch für sie als Dienstleister mit zu übernehmen. Der Städte- und Gemeindebund hat seinen Mitgliedern geraten, diesem Angebot näherzutreten. Ich würde es begrüßen, wenn das Register von der kommunalen Seite in eigener Verantwortung errichtet und betrieben wird. Allerdings wirft das Vorhaben eine Reihe von Fragen, insbesondere kommunal- und vergaberechtlicher Art, auf, die aus Sicht meines Hauses von der Stadt Cottbus noch intensiver betrachtet werden müssen.
Bis zu deren Klärung bleibt die Vorbereitung des Vergabeverfahrens beim ZIT BB - wir als Land haben ebenfalls angeboten, als Dienstleister tätig zu werden - ausgesetzt. Über diesen Sachstand wurden die Kommunen in einem Rundschreiben des Innenministeriums vom 22. Dezember 2011 informiert.
Angesichts der immer kürzer werdenden Umsetzungsfrist ist allerdings eine weitere Zweigleisigkeit dieses Projekts mit ungeklärten Verantwortlichkeiten nicht länger vertretbar. Die Kommunen benötigen so bald wie möglich eine verlässliche Grundlage für ihre weiteren Entscheidungen. Ich habe deshalb die Stadt Cottbus darauf hingewiesen, dass wir im Februar Klarheit haben müssen, ob das Angebot des Landes zugunsten einer kommunalen Lösung in Cottbus endgültig ausgeschlagen werden soll und damit die Stadt Cottbus in die Verantwortung tritt. - Herzlichen Dank.
Dann beenden wir die Fragestunde. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2 und entlasse Sie bis 13 Uhr in die Mittagspause.
Meine Damen und Herren Abgeordnete! Die Parlamentarischen Geschäftsführer könnten einmal die Kolleginnen und Kollegen Abgeordneten heranholen. - Die sind auch nicht da; das sieht wirklich nicht gut aus. Für die Schülerinnen und Schüler des Eberswalder Humboldt-Gymnasiums sieht das nicht gut aus. Seien Sie trotzdem herzlich willkommen, wir begrüßen Sie hier in diesem Hause.
Sie werden eine spannende, auch Sie betreffende Debatte erleben, das hoffe ich zumindest. Viele gute Erkenntnisse beim Zuhören!
Ich eröffne die Aussprache mit dem Beitrag der CDU-Fraktion. Der Abgeordnete Lakenmacher hat das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Nach der Änderung der Landesverfassung in der vergangenen Landtagssitzung sprechen wir heute hier über die einfachgesetzliche Ausprägung und Umsetzung der Verfassungsänderung in den einzelnen Gesetzen. Die Argumente, warum meine Fraktion, die CDU-Fraktion, die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre für