Protokoll der Sitzung vom 21.03.2012

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Es geht weiter mit Frage 909 (Bürgerinitiativen gegen Bahnlärm) , gestellt durch die Abgeordnete Wehlan, Fraktion DIE LINKE.

Seit geraumer Zeit setzen sich Bürgerinitiativen entlang der Görlitzer Bahn gegen Mehrfachbelastungen durch Schienen-, Flug- und Straßenverkehrslärm ein. Verkehrslärmarten werden bekanntlich separat gemessen, demnach entstehen real sogenannte Lärmknoten. Die Betroffenen fordern deshalb von der Deutschen Bahn eine höhere Priorität der Schallschutzmaßnahmen entlang der Görlitzer Bahn zum und vom Flughafen Berlin-Brandenburg.

Die Landesregierung unterstützt diesen Prozess. Deshalb frage ich sie: Wie bewertet sie diesen Sachverhalt, vor allem aus der Sicht der Deutschen Bahn und des Bundesverkehrsministeriums bezüglich der wirksamen Maßnahmen, um die vom Schienenlärm betroffenen Bürgerinnen und Bürger entlang der Görlitzer Bahn - speziell an den Lärmknoten - zu unterstützen und ihnen mit umfassenden Schallschutzmaßnahmen zu helfen?

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Wehlan. - Für das Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft antwortet Herr Minister Vogelsänger.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Abgeordnete Wehlan, ich möchte eine Vorbemerkung machen: Wir alle setzen uns dafür ein, dass Transporte möglichst auf der Schiene stattfinden. Das ist auch richtig so, denn Transporte auf der Straße sorgen auch für eine entsprechende Belastung.

Die Mittel für die Lärmsanierung an Bundesschienenwegen sind nicht ausreichend. Es gibt ein Schreiben des Bundesministeriums an die Bürgerinitiative und die Bürgermeister mit einer Einordnung in entsprechende Kategorien. Es ist leider so, dass es keine ganzheitliche Betrachtung gibt. Dazu müsste man auch mit dem Bundesgesetzgeber einen entsprechenden Dialog führen. Denn Sie haben Recht: Nicht nur in diesem Bereich kommen mehrere Belastungen zusammen. Ich bekomme auch Post von Bundestagsabgeordneten, nicht nur von Landtagsabgeordneten, zur Lärmsanierung an Bundesschienenwegen. Zumindest eines kann ich dann immer wieder zurückschreiben: Das Beste wäre es, wenn die Mittel entsprechend erhöht würden, denn das Problem, das wir an der Görlitzer, der Dresdener und der Frankfurter Bahn haben, haben wir auch bundesweit. Das Thema Lärm wird uns auch in diesem Bereich immer stärker beschäftigen.

Ich habe ein Gespräch mit Herrn Dr. Grube, auch zu der Problematik Lärm an Schienenwegen, geführt. - Wir haben heute eine sehr engagierte Diskussion zum Energiekonzept, zur Energiestrategie der Landesregierung erlebt. Ich hoffe, dass wir trotz der überstürzten Reduzierung der Mittel für den Solarbereich durch den Bund das vorbildliche Pilotprojekt an der Bundesautobahn 10, wo wir Lärmschutz mit Solarnutzung verbinden, noch realisieren können, auch unter den jetzigen Rahmenbedingungen.

Ich habe mit dem Bahnchef, Herrn Dr. Grube, vereinbart: Wenn es realisiert wird, sprechen wir auch darüber, ob eine Möglichkeit besteht, solche Projekte an Schienenwegen realisieren zu können. Ich kann es noch nicht versprechen, aber es ist zumindest ein Weg, dass wir gegebenenfalls mehr Mittel für diesen wichtigen Bereich zur Verfügung stellen. Es betrifft das Flugzeug genauso wie die Schiene, das Auto und den Lkw. Wir müssen mehr Druck machen, damit der Lärm an der Quelle bekämpft wird. Bei Schienenwegen ist insbesondere der Güterzug die Lärmquelle. Dort müssen wir - auch europaweit - mehr Druck machen, damit diese Lärmquelle möglichst minimiert wird.

Sie sehen, es ist ein ganzheitliches Thema. Ich finde es gut, dass sich dort Bürgerinitiativen einbringen, nicht nur in Zeuthen, sondern bundesweit, da dieses Thema selbstverständlich auch für das Ministerium für Infrastruktur, für mich ein sehr wichtiges ist. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Herr Minister Vogelsänger. - Wir kommen zur Frage 910 (Freigabe bzw. Sperrung von Bergbaufolgeflächen), gestellt durch den Abgeordneten Dr. Hoffmann.

Kurz vor Eröffnung der Saison im Lausitzer Seenland häufen sich Anfragen, wann damit zu rechnen sei, dass gesperrte Flächen, darunter einige mit aufwendig errichteten Radwegen, wieder für die öffentliche Nutzung freigegeben werden. Trotz der allgemein in der Lausitz anerkannten professionellen Arbeit der Bergbausanierer unter dem Dach der LMBV wächst nach neuesten Rutschungen bei Lohsa auch die Sorge um die Sicherheit der Touristen und um die Zukunft des Großprojektes Lausitzer Seenland.

Ich frage deshalb die Landesregierung: Auf Grundlage welcher Kriterien wird darüber entschieden, welche Flächen, Wege und Straßen in Bergbaufolgegebieten demnächst gesperrt oder auch wieder freigegeben werden können?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Dr. Hoffmann. - Für das Ministerium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten wird Herr Minister Christoffers antworten.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter, in Zusammenhang mit den Rutschungen und Grundbruchereignissen in der Lausitz wurden seit Oktober 2010 durch die LMBV in Zusammenarbeit mit dem LBGA zusätzlich etwa 8 500 Hektar überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen für die Öffentlichkeit gesperrt. Zusammen mit den bis dahin ohnehin unter Bergaufsicht stehenden Flächen in einer Größenordnung von ca. 12 800 Hektar vergrößerte sich die Sperrfläche auf insgesamt 21 300 Hektar.

Meine Damen und Herren, um das deutlich auch als zuständiger Minister für Wirtschaft und Europaangelegenheiten zu sagen: Ich werde Sperrungen befürworten, unterstützen und einleiten, solange eine Gefahr für eine Region oder für Bürger besteht

oder nicht auszuschließen ist, unabhängig von sonstigen Folgen, die damit verbunden sein können.

Ursachen für diese überwiegend im Jahr 2010 zu beobachtenden Flächenvernässungen, Grundbrüche und Böschungsrutschungen waren nach derzeitigem Kenntnisstand die dreifach höheren Niederschlagsraten, die infolge der erhöhten Niederschläge auftretenden lokalen Wassersättigungen der oberen Bodenschichten und der weiter voranschreitende Grundwasseranstieg im Sanierungsbereich sowie Schichtenwasser über sogenannte lokale Wasserstauer. Zusätzliche Flächensperrungen über das derzeitige Maß hinaus sind für 2012 gegenwärtig nicht erkennbar. Eine derartige Notwendigkeit bestünde nur dann, wenn sich die Bodentragfähigkeit aufgrund veränderter Randbedingungen - wie geringere Grundwasserflurabstände oder ein schneller als erwarteter Grundwasseranstieg - weiter verringern würde.

Die Entscheidung, welche Sperrbereiche eingerichtet oder aufgehoben werden können, richtet sich ausschließlich danach, ob die geotechnische Sicherheit gewährleistet werden kann oder nicht. Wie ich schon sagte: Im Zweifelsfall oder bei einem zu geringen Kenntnisstand wird die Flächensperrung vorsorglich durchgeführt.

Meine Damen und Herren, zusammen auch mit der LMBV unterliegt die Bewertung möglicher Gefährdungen aus bergbaulicher Tätigkeit nach Auswertung der geotechnisch relevanten Randbedingungen den Sachverständigen für Böschungen und Geotechnik. Wir haben mehrere Ingenieurbüros und weitere Akteure einbezogen, um hier eine umfassende Bewertungsskala zu garantieren.

Neben der Aktualisierung des Kenntnisstands zu den einzelnen Sperrbereichen wird bis Ende Monat März 2012 eine Kategorisierung der Sperrbereichsflächen durch die LMBV erarbeitet. Ziel dieser Arbeit ist die Erstellung einer zeitlichen Übersicht zur möglichen Aufhebung der Sperrung vorsorglich gesperrter Flächen sowie die Feststellung und Terminierung weiterer erforderlicher Sicherungsmaßnahmen. Darüber hinaus wird in der jetzigen Überarbeitungsetappe geprüft, ob durch die Bestimmung eines mathematisch ermittelten sogenannten Gefährdungsfaktors der jeweilige punktgenaue Gefährdungsgrad vorsorglich gesperrter Bereiche hinsichtlich des Grundgeländebruchverhaltens dargestellt werden kann.

Meine Damen und Herren, auch in diesem Bereich wird damit ein Stück weit geologisches Neuland betreten; das muss man so deutlich sagen. Wir sollten nie vergessen: Die Sanierung in der Lausitz ist ein weltweit einmaliges Beispiel dafür, wie eine Braunkohlelandschaft rekultiviert wird, mit allen Unwägbarkeiten, die damit im Zusammenhang stehen. Eine Gefährdung des Großprojekts Lausitzer Seenland ist derzeit ausgeschlossen.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Herr Minister Christoffers. - Ich sehe keinen Nachfragebedarf. Wir kommen zur für heute letzten Frage in der Fragestunde. Es ist Frage 911 (Umweltbelastung durch das Mülllager in Neuendorf [Amt Niemegk]), gestellt vom Abgeordneten Büchel von der Fraktion DIE LINKE. Bitte, Herr Büchel, Sie haben das Wort.

Nach Auskunft des Amtsdirektors von Niemegk in der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz am 29. Februar wurden - abweichend von bisherigen Erkenntnissen - aktuell Umweltbelastungen festgestellt, die von dem abgebrannten Mülllager in Neuendorf ausgehen.

Daher frage ich die Landesregierung: Welche Erkenntnisse liegen zur Belastung des Grundwassers oder des Bodens im Umfeld des Mülllagers Neuendorf vor?

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Für das MUGV antwortet wiederum Frau Ministerin Tack.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vielen Dank für die Frage; ich kann ergänzend zur Ausschusssitzung einige Informationen geben. - Zur Situationsbeschreibung muss ich ein wenig ausholen: Auf dem Gelände der ehemaligen Kartoffelsortieranlage in Neuendorf wurde im Zeitraum von 1999 bis 2002 - liebe Kollegen! - eine Abfallsortieranlage betrieben, und durch unsachgemäßen Betrieb wurden diverse Abfallhaufwerke angelegt.

(Glocke der Präsidentin)

- Genau! Vielen Dank.

Im Jahre 2008 gab die Abteilung Wasser- und Bodenschutz unseres Umweltministeriums ein Fachgutachten zur Klärung der Grundwassersituation und zu einer Gefahrenabschätzung in Auftrag. Im Grundwasser wurden geringe Schwermetallkonzentrationen nachgewiesen, die jedoch die Geringfügigkeitsschwellen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft bzw. deren Kennziffern nicht überschreiten. Dementsprechend wurde durch den Gutachter für den Pfad Boden - Grundwasser keine akute Gefahr abgeleitet, jedoch ein Grundwassermonitoring empfohlen. Da die ehemalige Abfallsortieranlage eine Umzäunung aufwies, wurde gutachterlicherseits keine akute Gefahr für den Pfad Boden - Mensch, also keine Beeinträchtigung nachgewiesen.

Nach dem Brand im November des vergangenen Jahres wurden durch die Untere Bodenschutzbehörde des Landkreises PotsdamMittelmark Bodenuntersuchungen und Oberflächenwasserbeprobungen in Auftrag gegeben. Die Bewertung der Bodenproben zeigt für die untersuchten Parameter - darunter Dioxine, Schwermetalle, Chloride, Sulfate und viele andere mehr - keine Überschreitung von Grenzwerten. Die Untersuchungen des abgelaufenen Löschwassers wiesen Belastungen mit Schwermetallen und Mineralölkohlenwasserstoffen nach.

Um die Auswirkung des Brandes, aber auch der Sickerwasserwirkung auf das Grundwasser festzustellen, wurden alle drei Grundwassermessstellen im Januar und Februar dieses Jahres durch den Landkreis erneut beprobt. Für das Grundwasser im Abstrombereich der ehemaligen Abfallsortieranlage in Neuendorf wurden für die Parameter Arsen, Kadmium, Nitrit und Sulfat Überschreitungen der Geringfügigkeitsschwellen nachgewiesen. Damit liegt eine anthropogene Grundwasserbe

lastung vor, die auf die ehemalige Abfallsortieranlage zurückzuführen ist.

Die nächsten Grundwassernutzungen sind Brunnen zur Tränke von Pferden in Entfernung von 700 Metern, der Fischereibetrieb Werdermühle in einer Entfernung von 2,4 Kilometern sowie das Wasserwerk Niemegk in einer Entfernung von 4,4 Kilometern. Aufgrund einer durchschnittlichen Grundwasserfließgeschwindigkeit von ca. 200 Metern pro Jahr, der Absorption im Grundwasserleiter sowie der Verdünnung der Schadstoffe im Grundwasser ist eine akute Gefährdung gegenwärtig auszuschließen. Dennoch wird der Landkreis weiter beproben und auch ein Monitoring ins Auge fassen. - Vielen Dank.

(Vereinzelt Beifall DIE LINKE)

Vielen Dank, Frau Ministerin. - Wir sind damit am Ende der Fragestunde. Ich schließe Tagesordnungspunkt 2.

Ich begrüße sehr herzlich Schülerinnen, Schüler und Lehrkräfte des Georg-Mendheim-Oberstufenzentrums Zehdenick im Landkreis Oberhavel in unserem Haus. Seien Sie herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Ich eröffne Tagesordnungspunkt 3:

Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukten

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/4617

2. Lesung

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses

Drucksache 5/4925

Hierzu wurde vereinbart, keine Debatte zu führen.

An dieser Stelle weise ich darauf hin: Auch wenn keine Debatte geführt wird, ist es heute im Raum sehr geräuschvoll; die Debatten werden offensichtlich innerhalb der Fraktionen geführt. Ich bitte darum, den Lärmpegel etwas zu senken.

Ich bitte die Abgeordneten um etwas mehr Ruhe.

Wir kommen zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, „Gesetz zu dem Zweiten Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Gesundheitsschutz bei Arzneimitteln und Medizinprodukte, Drucksache 5/4925. Wer dieser Beschlussempfehlung Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz in 2. Lesung verabschiedet.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 3 und rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Gesetz zu dem Abkommen vom 15. Dezember 2011 zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts