Insofern ist es ein Verhandlungsgegenstand der nächsten Wochen, wie die Transfergesellschaft finanziell ausgestattet ist, welche Ziele sie verfolgt und welchen Sozialplan es am Ende des Tages für die Beschäftigten in der Transfergesellschaft und außerhalb der Transfergesellschaft geben wird. Es wäre beispielsweise auch möglich, dass das Unternehmen jetzt sagt: Um die Transfergesellschaft möglichst klein zu halten, geben wir eine Sprinterprämie heraus. Sprinterprämie heißt, diejenigen, die sich
jetzt aus dem Unternehmen verabschieden und einen neuen Arbeitsplatz suchen, erhalten jetzt schon ihre Abfindung dafür, dass sie ein anderes Unternehmen gefunden haben. Das ist auch Gegenstand der Verhandlungen, die derzeit in Frankfurt zu führen sind.
Ich habe am vergangenen Freitag das erste Gespräch mit dem Betriebsrat dazu geführt. Es gab gestern ein weiteres Gespräch. Am Freitagmorgen wird es eine nächste Runde geben. Ich glaube, dass wir tatsächlich den Schulterschluss mit den Kolleginnen und Kollegen suchen und finden werden, sodass wir sie bestmöglich auf dem Weg der Verhandlungen mit der Unternehmensführung beraten. Denn Tatsache ist nun einmal, dass ein Betriebsrat so etwas in der Regel nur einmal mitmacht, denn eine Betriebsschließung übersteht der Betriebsrat in der Regel nicht. Insofern ist man als Betriebsrat auf Rat von außen angewiesen. Ich würde mich freuen, wenn das Verhältnis zur IG Metall ein etwas besseres wäre, als es derzeit in Frankfurt der Fall ist - zumindest für First Solar kann man das sagen -, weil dort ein paar Kolleginnen und Kollegen arbeiten, die mit Betriebsschließungen und Insolvenzen in den letzten Jahren schon die eine oder andere Erfahrung gemacht haben. Darauf sollte man durchaus auch bauen und setzen.
Meine Frage dazu jetzt noch einmal konkret: Wurde vor dem Hintergrund der Diskussionen um die Transfergesellschaft für Schlecker in den Gesprächen, die bisher geführt wurden, über ein finanzielles Volumen der Transfergesellschaft für First Solar gesprochen, oder gibt es eventuell Andeutungen, Landesmittel dort mit einfließen zu lassen?
Zu den Landesmitteln habe ich eben einiges gesagt und wir haben Mike Ahearn in der letzten Woche auch die Frage gestellt, in welchem Umfang man sich das vorstellen könnte. Das bleibt den nächsten Wochen vorbehalten, insbesondere den Verhandlungen, die der Betriebsrat mit der Unternehmensführung zu führen hat. Eine Summe wurde insofern noch nicht genannt.
Damit kommen wir zur Frage 931 (Umsetzung des Bundeskin- derschutzgesetzes), die für Frau Abgeordnete Blechinger von der Abgeordneten Schulz-Höpfner gestellt wird.
Am 1. Januar 2012 ist das neue Bundeskinderschutzgesetz in Kraft getreten. Es enthält zahlreiche neue Ansätze zur Verbesserung des Kinderschutzes. Bei der Umsetzung der Neuregelungen sind die Kreise und kreisfreien Städte allerdings auf sich gestellt.
Ich frage die Landesregierung: Wann wird sie ein Ausführungsgesetz vorlegen oder Handlungsempfehlungen zu dem oben genannten Gesetz erlassen?
Herr Staatssekretär Jungkamp wird die Frage beantworten, auch wenn die Ministerin heute vom Innenminister vertreten wird.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau Abgeordnete, Kinder - darin sind wir uns einig - sind das größte Geschenk im Leben, sind die Zukunft unseres Landes. Da sollte es eigentlich selbstverständlich sein, dass jedes Kind in unserem Land nicht nur liebevoll umsorgt wird, sondern auch gesund aufwachsen kann. Jeder Einzelfall, in dem ein Kind vernachlässigt oder misshandelt wird oder sogar durch die Hand seiner Eltern stirbt, entsetzt uns und zwingt uns zu fragen, ob das, was wir tun, ausreicht, ob die bestehenden Instrumente greifen, ob die gesetzlichen Regelungen verändert werden müssen.
Kinderschutz - das ist unsere Erkenntnis in den letzten Jahren bleibt eine große Herausforderung. Deshalb haben wir, die Landesregierung, in den letzten Jahren in diesem Bereich eine Menge unternommen. Ich verweise auf das Programm zur Qualifizierung im Kinderschutz, ich verweise auf die gemeinsamen Empfehlungen der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden zum Umgang und zur Zusammenarbeit bei Kindervernachlässigung und bei Kindesmissbrauch, ich verweise auf die Einrichtung der Fachstelle Kinderschutz und auf den Auf- und Ausbau der Netzwerke „Gesunde Kinder“. Die Schwerpunkte waren frühe Förderung und vor allem frühe Erkennung von Risiken. In Umsetzung dieser Initiativen haben wir jetzt überall im Land, in allen Regionen, in allen Landkreisen und kreisfreien Städten entsprechende Konzepte interdisziplinärer Zusammenarbeit, professionsübergreifender Kooperation.
Sie sprechen das neue Bundeskinderschutzgesetz an. So ganz neu ist es nun gar nicht mehr. Es ist in der Tat am 1. Januar in Kraft getreten. Es sieht - das ist richtig - einige Änderungen vor, zum Beispiel eine bislang nicht definierte und neue Aufgabe für den örtlichen Träger der Jugendhilfe. Im Artikel 1 des Gesetzes zur Kooperation und zur Information im Kinderschutz heißt es, dass für die verbindliche Zusammenarbeit im Kinderschutz, von nun an für die Konstruktion, für den Aus- und Aufbau entsprechender Netzwerke der örtliche Träger der Jugendhilfe zuständig ist.
Das zeigt an einem Beispiel, am Beispiel einer Änderung, dass das Bundeskinderschutzgesetz das, was wir im Land in den letzten Jahren aufgebaut haben, eigentlich zu 100 % bestätigt. Denn diese bundesgesetzliche Normierung entspricht genau den regionalen Arbeitsgemeinschaften auf der Ebene von Landkreisen und kreisfreien Städten, die wir nicht nur empfohlen, sondern, wie der Kinderschutzbericht, den wir hier vorgestellt haben, zeigt, auch entsprechend aufgebaut und umgesetzt haben.
Hier werden also Strukturen verlangt, die wir im Land schon aufgebaut haben. Auch die anderen Änderungen durch das Bundeskinderschutzgesetz sind Änderungen, mit denen wir unseren Weg bestätigt sehen.
Von Ihnen ist die Frage nach der Notwendigkeit einer landesgesetzlichen Regelung angesprochen worden sowie die Frage,
Ich möchte folgendermaßen argumentieren: Wir haben im Augenblick eine Fachdiskussion zu führen, bei der wir uns die Frage stellen, welche Umsetzungsnotwendigkeiten wir sehen. Die nächste Veranstaltung wird am 9. Mai im Sozialpädagogischen Fortbildungsinstitut Berlin-Brandenburg stattfinden. Im Anschluss an diese Fachtagung, an den Fachdiskurs, wird das entsprechend ausgewertet. Wenn die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden darüber stattgefunden haben, werden wir sehen, welche Veränderungen notwendig sind, welche Empfehlungen wir anpassen wollen und wo wir neue Empfehlungen brauchen.
Eines darf ich bereits sagen: Ich gehe schon davon aus, dass die gemeinsamen Empfehlungen der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden einer Modifizierung bedürfen. Vielen Dank.
Herr Staatssekretär, ich bin etwas erstaunt, weil erst vor kurzem in einer Veranstaltung von den Bediensteten oder von jemandem aus der Kinderschutzstelle gesagt wurde, man habe den Gesetzentwurf bereits in der Schublade.
Von daher frage ich nochmals: Wird es ein Gesetz zur Umsetzung des Kinderschutzes in Brandenburg geben - ja oder nein?
Meine zweite Frage: Sehen Sie tatsächlich die Netzwerke „Gesunde Kinder“ an dieser Stelle als Hauptakteure? Denn nach meinem Dafürhalten waren die Netzwerke „Gesunde Kinder“ dafür nicht prädestiniert.
Wer was in der Schublade hat, vermag ich nicht zu sagen. Ich gehe aber davon aus, dass wir im Wesentlichen die Umsetzung der bundesweit normierten Standards angehen und keine eigentlichen landesgesetzlichen Normierungen als Flankierung benötigen. Das ist auch die Empfehlung, die uns die Experten aus unserem Haus geben. Von daher gehe ich davon aus, dass wir Empfehlungen anpassen bzw. modifizieren werden. Die Notwendigkeit eines eigenen Landeskinderschutzgesetzes in der Folge des Bundeskinderschutzgesetzes vermag ich im Augenblick nicht zu sehen. Sollte sich dies durch die Fachdiskussion, durch den Austausch von Experten ändern oder sollten andere Argumente kommen, dann ist die Ministerin dafür sicher offen.
Was die Netzwerke „Gesunde Kinder“ angeht, so ist dies doch ein Beispiel für das, was wir hier im Land im Bereich der Förderung von Kindern getan haben. Ich glaube, das ist auch bundesweit vorbildlich. Das Bundeskinderschutzgesetz fordert jetzt die Jugendämter auf, entsprechende Netzwerke früher Hilfen zu etablieren, und zwar durch Kooperation in den Regionen überall vor Ort. Da ist eine Menge im Land passiert; das habe ich auch deutlich zu machen versucht. Das ist eine Regelung, die wir begrüßen. Daran sieht man, dass die Bundesregierung
hier ein Gesetz entwickelt hat und wahrscheinlich aber doch vorher nach Brandenburg geschaut hat, um zu sehen, wo etwas gut funktioniert.
Herr Staatssekretär, das Bundeskinderschutzgesetz sieht als ein wesentliches Element ja gerade die Einführung von sogenannten Familienhebammen zur Stärkung des Kinderschutzes und zur Stärkung der frühen Hilfen vor. Wie soll die Einführung von Familienhebammen hier im Land Brandenburg umgesetzt werden?
Dazu wird gerade ein Konzept entwickelt, Frau Nonnemacher. Wir werden auch, was die finanzielle Unterstützung angeht, noch auf eine Verwaltungsvorschrift warten müssen. Wenn die Verwaltungsvorschrift bzw. die Verwaltungsvereinbarung und das Konzept vorliegen, kann man die Frage im Detail beantworten.
Herr Staatssekretär, meine Frage zielt auch auf die Familienhebammen ab. Es gab ja dazu gerade eine Antwort auf eine Kleine Anfrage. Sie haben in der Tat richtig gesagt, dass das Bundeskinderschutzgesetz schon seit 01.01.2012, also seit Anfang dieses Jahres, in Kraft ist. Aus der Antwort geht ja eher hervor, dass man die Familienhebammen nicht favorisiert. Können Sie ein Datum sagen, wann mit dieser Vereinbarung zu rechnen ist? Denn die Hebammen im Land wollen schon gerne als Familienhebammen ausgebildet werden.
Ich kann Ihnen kein Datum nennen. Ich weiß aber, dass die Verhandlungen relativ weit fortgeschritten sind.
Vielen Dank. - Wir kommen damit zur Frage 932 (Lobbyisten an Schulen), die von der Abgeordneten von Halem gestellt wird.
Zunehmend drängen Unternehmen und ihre Interessenvertretungsverbände an Schulen, um dort ihre Sichtweisen in Schulklassen auszubreiten. So hat beispielsweise die Bundesverbraucherzentrale in Berlin die Themenhefte von „My Finance Coach“, die 2011 an den Schulen in Umlauf kamen, untersucht. Ergebnis war, dass das Gesamtkonzept „aufgrund der unzulässigen fachlichen Verengung als tendenziös und damit als nur
bedingt unterrichtstauglich“ eingestuft werden müsse. Seit neuestem sorgt eine Broschüre unter dem Titel „Legal, sicher und fair - Nutzung von Musik, Filmen, Serien und Büchern aus dem Internet: Ein Leitfaden für Eltern und Lehrer“ des Bundesverbandes Musikindustrie e. V. für Kopfschütteln bei Menschen, die mit der Materie vertraut sind. Es wird der Vorwurf erhoben, in dieser Broschüre würden Halbwahrheiten und Mythen der Medienindustrie verbreitet, die bestenfalls als tendenziöse Meinungsäußerungen von Lobbyisten gelten könnten.
Daher meine Frage: Ist der Landesregierung bekannt, ob und in welchem Umfang die oben genannte Broschüre des Musikverbandes oder andere vergleichbare Materialien an den Schulen in Brandenburg verteilt bzw. zur Gestaltung von Unterrichtsinhalten eingesetzt werden?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau von Halem, ich will Ihre Frage ganz präzise beantworten: Es ist der Landesregierung nicht bekannt, ob und in welchem Umfang die von Ihnen genannte Broschüre oder vergleichbare Materialien an den Schulen in Brandenburg verteilt bzw. im Unterricht eingesetzt wurden. Das liegt im Wesentlichen daran, dass es sich hier um Informationsmaterialien handelt, die - so unser Schulgesetz - ja gar nicht zulassungspflichtig sind. Das liegt daran, dass hier ein Download solcher Materialien erlaubt und von den Adressaten sogar gewünscht ist. Das liegt auch ein Stück weit daran, dass vergleichbare Materialien - auch zu anderen Themen - eigentlich Woche für Woche in den Schulen ankommen, sodass wir davon ausgehen, dass entscheidend ist, wie mit solchen Materialien in den Schulen umgegangen wird.
Es liegt in der Verantwortung der Lehrerinnen und Lehrer, zu entscheiden, welche Materialien sie einsetzen. Wir gehen davon aus, dass sie die Kompetenzen besitzen, auch Materialien als interessensgeleitet zu identifizieren. Dazu braucht man manchmal Unterstützung; das ist richtig, diese Frage mögen Sie jetzt bestimmt stellen. Deshalb haben wir natürlich entsprechende Unterstützungsmaterialien bereitgestellt, gerade zu Fragen des Urheber- und Verwertungsrechtes sowie zur Frage der Werbung an Schulen. Wenn Sie auf den Bildungsserver BerlinBrandenburg schauen, dann finden Sie dort Links zu entsprechenden Unterlagen, auf die Sie zugreifen können. Ich glaube, es ist wichtig, dass Kinder dazu befähigt werden, eine entsprechende Medienkompetenz aufzubauen.
Bevor das jetzt falsch verstanden wird: Uns ist es nicht gleichgültig, welche Unterrichtsmaterialien an Brandenburger Schulen verwendet werden. Grundsätzlich ist es jedoch so, dass die Lehrkräfte bei der Auswahl der Inhalte eigenverantwortlich entscheiden können. Wichtig ist, dass der Unterricht methodisch-didaktisch entsprechend gestaltet wird. Da kann es auch einmal passieren, dass strittige Materialien eingesetzt werden, und zwar zu einem pädagogischen Zweck, um nämlich die von Ihnen genannten Halbwahrheiten als Halbwahrheiten zu entlarven und um tendenziöse Meinungsäußerungen als tendenziös zu identifizieren. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank. - Die beiden folgenden Fragen befassen sich mit dem Binnenhochwasser im Oderbruch, weshalb wir sie gemeinsam beantworten lassen wollen. Wir beginnen mit der Frage 933 (Pläne zur Entwässerung vom Binnenhochwasser betroffener Oderbruch-Dörfer) , gestellt von der Abgeordneten Lieske.
Nach einem Treffen der Arbeitsgruppe Oderbruch war am 14. und 15. April der Presse zu entnehmen, dass für die Ortsteile Sophiental und Ortwig der Gemeinde Letschin ab dem 16. April Planungen ausgeschrieben werden.
Für die ebenso von Überschwemmungen heimgesuchten Dörfer bzw. Ortsteile Manschnow, Gorgast, Golzow und Alt Tucheband seien weitergehende Untersuchungen notwendig, für die es nach Aussage des Umweltministeriums konkrete Fristsetzungen gäbe. Das Sonderprogramm zur Verbesserung der Vorflutverhältnisse im Oderbruch läuft seit 2008. Bis 2013 will Brandenburg dafür 15 Millionen Euro bereitstellen.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung: Wann werden die für verschiedene Dörfer im Oderbruch ausgeschriebenen Planungen in konkrete Maßnahmen bzw. Projekte umgesetzt werden können?
Die Frage 934 (Optimierung des Wassermanagements im Oderbruch), gestellt von den Abgeordneten Büchel und Frau Fortunato, wird von Frau Abgeordneter Fortunato vorgetragen.
Am 13. April tagte die von Umweltministerin Tack geleitete Arbeitsgruppe Oderbruch. Thema waren mögliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Binnenhochwassers und zur Ortsentwässerung.
Ich frage die Landesregierung: Welche Maßnahmen wird sie einleiten oder unterstützen, um das Wassermanagement im Oderbruch zu optimieren?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen für Ihre Fragen. Ich möchte mit meiner Antwort an die Landtagssitzung vom 21. März anknüpfen, wo ich über die Entscheidung der interministeriellen Arbeitsgruppe informiert habe. Das würde ich jetzt gern vervollständigen.