Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dies ist keine neue Erkenntnis: Um die ambitionierten Ziele von Bund und Ländern beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu erreichen, ist es
notwendig, den Netzausbau in Deutschland voranzutreiben. Ohne diesen Netzausbau können die installierten Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien nicht vollumfänglich genutzt werden. Bereits jetzt bedarf es zur Wahrung der Netzsicherheit der Reduzierung von Einspeiseleistungen, weil die Stromnetze ihre Kapazitätsgrenzen erreicht haben. Das betrifft nicht nur die Übertragungsnetze, sondern zunehmend auch die Verteilnetze.
Verbunden ist dies natürlich mit der Frage der Akzeptanz. Der Netzausbau, insbesondere der Bau von neuen Leitungen in Freilandausführung, stößt immer weniger auf Akzeptanz bei den Betroffenen. Als Alternative wird die Erdverkabelung als eine im 110-kV-Bereich technisch ausgereifte Variante gefordert. Deshalb ist es nur folgerichtig, dass dieses Thema weiterhin dort, wo es bearbeitet werden muss, auch bearbeitet wird.
Das, sehr geehrter Herr Vogel, hat nicht nur damit zu tun, dass sich irgendjemand hier im Land aus der Verantwortung stiehlt. Sie haben in diesem Zusammenhang erklärt: „Christoffers ruft nach der Bundesregierung und versucht, die Verantwortung an den Bund abzuschieben“, und ihm ein Ablenkungsmanöver unterstellt. Ich sage es noch einmal: Der Wirtschaftsminister hat auch in dieser Frage seine Verantwortung wahrgenommen und hat dabei die volle Unterstützung der Koalitionsfraktionen. Schön wäre es, wenn die Oppositionsfraktionen auch ihre Verantwortung wahrnehmen und darauf hinwirken würden, dass der neue Bundesumweltminister seinen Worten Taten folgen lässt, Herr Bretz, und der Bundeswirtschaftsminister endlich liefert, Herr Beyer.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, dass es nach wie vor offene Fragen und Änderungsbedarf gibt, ist bekannt; das ist Fakt. Offen ist die Frage der Finanzierung und der von uns geforderten bundesweiten Netzumlage. Dazu, Herr Kollege Vogel, haben Sie leider nichts gesagt. Denn dies ist ursächllich damit verbunden, wie die Gestaltung der Energiewende überhaupt vorangeht. Es ist den Menschen nicht zu erklären, dass sämtliche Lasten für den Ausbau der erneuerbaren Energien durch die Regionen zu tragen sind, in denen der Ausbau stattfindet. Jetzt ist es so, dass die Netzbetreiber die Mehrkosten auf die Versorgungsregionen umlegen müssen. Deshalb fordern wir, dass die Mehrkosten der Erdverkabelung bundesweit umgelegt werden. Das ist nicht nur berechtigt, sondern auch gerecht.
Das hat auch damit zu tun, dass wir die Akzeptanz steigern und so die Energiewende auch erfolgreich gestalten können. Daher wünsche ich der Landesregierung bei all ihren Aktivitäten viel Erfolg, und ich empfehle die Annahme der Beschlussempfehlung. - Herzlichen Dank.
Ja, eine Kurzintervention, Herr Domres. Leider waren die fünf Minuten zu kurz, um dieses Thema auch noch abzuhandeln. Aber ich meine, wir haben generell ein Problem - ich glaube, dass der Minister, auch Sie und Frau Hackenschmidt bei der Netzumlage in die falsche Richtung laufen -, und zwar vor dem Hintergrund, dass der jetzt beginnende Netzausbau in einem viel größeren Umfang in Westdeutschland als in Ostdeutschland stattfinden wird. Ich glaube, wenn man alles miteinander aufrechnet, werden wir am Ende Miese machen. Sie alle kennen die aktuellen Planungen, die vor wenigen Tagen in den Zeitungen veröffentlicht wurden, wo von 10 000 km Verstärkung und Neubau von Trassen im Gleichstromnetz und im 380-kVBereich die Rede ist. Davon liegen nur ungefähr 150 km in Brandenburg, und im 380-kV-Bereich wird umgelegt. Unsere Stromverbraucher werden letztlich für den Netzausbau in Westdeutschland bezahlen. Das ist bedauerlich, aber es ist so.
Auch im 110-kV-Bereich haben sich die Vorzeichen geändert. Es wird so sein: Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind Bundesländer, die bisher extrem zurückhaltend waren, was den Ausbau von Windenergie und den Bereich der erneuerbaren Energien betrifft. Überall dort haben die Landesregierungen erklärt, dass sie sich ambitionierte Ziele setzen. Das heißt natürlich, dass es dort zu einem massiven Netzausbau im 110-kV-Bereich - auch mit Erdverkabelung kommen wird. Ich fürchte einfach, dass wir am Ende bei einer Aufrechnung den Kürzeren ziehen und draufzahlen werden. Daher ist es für mich keine besondere Bedingung, eine Erdverkabelung im 110-kV-Bereich zu reduzieren oder zu beschränken. - Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Vogel, bevor nicht völlig klar ist, wie der Netzausbau insgesamt in der Bundesrepublik vonstattengeht und wir den Investitionsstau auflösen, bin ich sehr dafür, dass wir darüber reden, dass wir diese Kosten so solidarisch verteilen, dass alle einen Anteil tragen. Insofern ist diese Aufrechnung, welches Land mehr und welches weniger belastet wird, aus meiner Sicht im Moment unsolidarisch. Ich finde, wir sollten uns darüber im Klaren sein, dass wir in Brandenburg ein Problem haben. Wir wissen, dass wir den Strom, der erzeugt wird, schon heute nicht abführen können. Wir brauchen den Netzausbau. Deswegen müssen wir den Investitionsstau zur Kenntnis nehmen und auflösen. Ich glaube, dass die Forderung nach einer bundesweiten Netzumlage im Moment nach wie vor der richtige Schritt ist.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen meiner Fraktion möchte ich mich ganz herzlich bei den Bürgerinitiativen bedanken, die uns im Zuge der Diskussion des Themas der Erdverkabelung sehr eindrücklich und ausdrücklich auf die jeweilige Situation vor Ort aufmerksam gemacht haben und die sich sehr aktiv durch eine hohe Fachkompetenz in den Anhörungen verdient gemacht haben. Namentlich möchte ich mich ganz besonders bei Herrn Dr. Schneewolf für sein Engagement bedanken,
weil das ein Ausdruck dessen ist, dass Politik und Bürgerinitiativen durchaus auch gemeinschaftlich zielorientiert vorgehen können.
Zum Sachverhalt selbst möchte ich kurz sagen: Die CDUFraktion wird den vorliegenden Gesetzentwurf deshalb ablehnen - das kann ich in einem Satz machen -, weil der Bundesgesetzgeber den hier vorliegenden Gesetzentwurf überflüssig gemacht hat. Wir werden dem Votum des Wirtschaftsausschusses, das einstimmig ausgefallen ist, folgen.
Herr Kollege Bretz, ich habe eine Frage, weil das in der Diskussion in den vergangenen Monaten nicht wirklich klar geworden ist: Ist die CDU-Fraktion für oder gegen Erdverkabelung?
Zum Sachverhalt selbst möchte ich Ihnen sagen - Sie müssen mir Gelegenheit geben, es auszuführen -: Das Thema Netzausbau ist energietechnisch - vielleicht neben der Frage der Energieeffizienz - die größte Herausforderung, die wir in diesem Land zu bewerkstelligen haben. Ich will versuchen, die Frage aufzuteilen in das, was notwendig ist, und das, was sich in der Konsequenz daraus ergibt.
Der erste Punkt ist: Wir wissen, dass wir im Land Brandenburg etwa nach Studie der BTU 600 Kilometer neue Leitungen im Bereich der Höchstspannungsebene brauchen, also der sogenannten Übertragungsnetze der 380-kV-Ebene. Wir brauchen ca. 1 500 Kilometer im Bereich der 110-kV-Ebene. Wenn Sie sich mit Fachleuten unterhalten, werden die Ihnen sagen, dass wir möglicherweise die 625 Kilometer im Bereich der Höchstspannungsebene nicht ganz brauchen werden, aber es wird immer noch eine erkleckliche Zahl. Sie wissen auch, dass nach Studie
der BTU das Ganze etwa 2 Milliarden Euro kosten wird. Nun muss man kein Prophet sein, wenn man realistischerweise davon ausgeht, dass aus diesen 2 Milliarden Euro sehr schnell 3 Milliarden Euro werden können. Ich will mich jetzt auch nicht über die Zahl streiten, sondern im Wesentlichen auf den Fakt hinweisen.
Was heißt das auf der Finanzierungsseite? - Das möchte ich Ihnen sagen. Auf der Finanzierungsseite heißt das, dass die Netzausbaukosten natürlich auf diejenigen umgelegt werden, die Nutznießer dieser Netze sind.
Jetzt will ich Ihnen etwas erzählen: Der Sächsische und der Brandenburgische Landtag waren zu einer gemeinsamen Sitzung in Schwarze Pumpe. Wir haben uns den Industriepark Schwarze Pumpe angeschaut. Die Betreiber des Industrieparks Schwarze Pumpe haben uns gesagt: Leute, wir haben Probleme, hier vor Ort Industrie anzusiedeln, weil die Energiepreise in Brandenburg sehr hoch sind. In der Tat hat Brandenburg mit die höchsten Energiepreise in der Bundesrepublik. Die Bundesrepublik hat wiederum die höchsten Energiepreise im europäischen Raum. Deshalb ist es von entscheidender strategischer Bedeutung, dass wir in der Frage des Netzausbaus sehr klug und durchdacht vorgehen, weil es die Frage bestimmt, wie wettbewerbsfähig unser Bundesland im nationalen und internationalen Maßstab sein wird.
Ich sage Ihnen: Wenn Sie diese Erkenntnis noch mit der demografischen Entwicklung im Land koppeln, nach der die Bevölkerungszahl im ländlichen Raum - relativ gesehen - abnehmen wird und im berlinnahen Raum die Bevölkerungszahlen gleich bleiben bzw. leicht ansteigen werden, und bedenken, dass die Leitungen vorrangig im berlinfernen Raum gebaut werden, brauche ich Ihnen nicht zu sagen, dass Sie durch mathematische Division zu der Erkenntnis kommen werden, dass da ein gewaltiges Potenzial für die Energiepreise im Hinblick auf eine Steigerung nach oben besteht und dass das ein Risiko für unser Land ist. Damit wird die Frage der Energieversorgung - ich werde nicht müde, das zu wiederholen - auch eine soziale Frage, die Auswirkungen auf die Kommunalfinanzen haben wird. Auch das müssen wir im Blick behalten.
Herr Minister, ich bin Ihrer Kollegin Frau Ministerin Münch äußerst dankbar, sie hat mir heute durch Hinweis auf das Prinzip der resignativen Bescheidenheit erst einmal erläutert, welches soziologische Erklärungsmuster ich für das Tätigwerden der Landesregierung zugrunde legen muss. Ich muss Ihnen sagen: Sie, Herr Wirtschaftsminister, sollten nicht resignativ bescheiden bleiben, sondern Sie sollten dem Netzausbau im Land höchste Priorität einräumen
und alles dafür tun, dass das Land Brandenburg in seiner Wettbewerbspositionierung nicht weiter benachteiligt wird. Deshalb ist das, was Sie in Ihrer Energiestrategie 2030 vorgelegt haben, auch nicht der Weisheit letzter Schluss. Das habe ich Ihnen aber seinerzeit schon gesagt, und die Folgen sehen Sie heute. - Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bretz, ich sagte Ihnen seinerzeit schon, dass Sie sich irren. Ihre Rede liefert für mich den besten Beweis. Ich bin sehr froh darüber, dass die CDU-Fraktion nach einem Besuch in Schwarze Pumpe ein Kernelement der Energiestrategie 2030 für sich verinnerlicht hat, und zwar die Frage des bezahlbaren Strompreises und der Variantenvielfalt. Wenn Sie auf dem Weg weitergehen würden vielen Dank dafür. Es gelingt uns vielleicht, bis 2014 zu weiteren Kernelementen hier gemeinsame Positionen herbeizuführen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, ich brauche an dieser Stelle nichts über den Zusammenhang von Energiewende, Netzausbau, Speicherfähigkeit und Aufrechterhaltung der Konvergenz des Gesamtsystems zu sagen, dazu ist in der Vergangenheit schon sehr, sehr viel debattiert worden. Gerade deswegen war die Frage der Erdverkabelung wichtig, weil sie auch ein zentrales Element der Strategie der Landesregierung berührt: die Frage der Akzeptanz.
Ich will an dieser Stelle sehr deutlich sagen: Ich bin sehr froh darüber, dass wir es trotz unterschiedlicher politischer Auffassungen, trotz unterschiedlicher regionaler Bedingungen geschafft haben, über Fraktionsgrenzen hinweg zusammen mit den Netzbetreibern und zusammen mit den Bürgerinitiativen auf einen gemeinsamen Weg zu kommen, der letztendlich dazu geführt hat, dass Brandenburg einen Impuls setzen konnte, dass der Bundesrat das Energiewirtschaftsgesetz so geändert hat, wie er es geändert hat. Ich verstehe die Beschlussfassung des Ausschusses auch so, dass alle Fraktionen sich einig sind, dass das Gesetz nicht mehr notwendig ist, aber das normale parlamentarische Verfahren nutzen wollten, dieses Thema heute noch einmal auf die Tagesordnung zu setzen.
Der Bericht des Ausschusses für Wirtschaft gibt die aktuelle Rechtslage bezüglich der Erdverkabelung korrekt wieder.
Die bundesgesetzlichen Regelungen, die ich sehr begrüße, enthalten jedoch bezüglich ihrer Umsetzung einige Hürden und Auslegungsspielräume. So hat der Gesetzgeber die Erdverkabelung zwar im Regelfall vorgeschrieben, aber gleichzeitig an Randbedingungen geknüpft. Das Wirtschafts- und Europaministerium hat sich deshalb bereits kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes mit dem Bundeswirtschaftsministerium und der Bundesnetzagentur in Verbindung gesetzt. Ausgehend von unseren Diskussionen im Netzausbauforum des Wirtschafts- und Europaministeriums, wo wir mit Netzbetreibern und Verbänden über Inhalte der Energiewende und des Netzausbaus einen sehr intensiven Dialog führen, haben die bisherigen Gespräche dazu geführt, dass das Bundeswirtschaftsministerium einen Leitfaden erarbeitet hat, wie der Kostenfaktor von 2,75 auszulegen ist. Damit ist erstmals eine bundeseinheitliche Regelung - auch auf unsere Initiative hin - entstanden, wie dieser Kostenfaktor von 2,75 berechnet und umgesetzt werden kann.
Ich sage Ihnen, dass dieser Kostenfaktor im Regelfall dazu führen wird, dass eine Erdverkabelung für 110 kV möglich sein wird, um das auch so deutlich zu sagen. Das ist auch die einheitliche Auffassung von Bund und Ländern in dieser Frage.
Viel schwieriger gestaltet sich die Frage des Vorrangs der Erdverkabelung. Der Vorrang der Erdverkabelung ist an öffentliches Interesse gebunden, und das ist ein sehr unbestimmter Begriff. Das hat zum Beispiel dazu geführt, dass wir in folgenden Situationen sind: Erdverkabelung hat nach dem Gesetz Vorrang, und trotzdem können und werden mögliche neue Trassen als Freileitungen beantragt, und erst innerhalb des Verfahrens kann nach jetzigem Regelwerk die Planfeststellungsbehörde also das Landesbergbauamt - Erdverkabelung anweisen.
Das bekommen Sie nicht vermittelt. Das haben unsere Gespräche vor Ort ganz eindeutig gezeigt. Deswegen hatten wir das noch einmal bei uns im Netzausbauforum thematisiert. Ein Ergebnis dieser Gespräche war auch, dass E.ON Edis bis zur Klärung dieser Frage alle weiteren Planungen auf Eis gelegt hat. Das ist eine zentrale Frage der Akzeptanz. Ich begrüße den Schritt von E.ON Edis, will aber auch deutlich sagen: Damit ist das Problem nicht vom Tisch. Wir müssen hier sehr schnell zu einem Regelwerk kommen, das es ermöglicht, den Trassenausbau zügig weiter voranzubringen.
Wir werden deswegen als Bundesland Brandenburg dazu über den Bundesrat noch einmal eine Änderung des Gesetzentwurfs einbringen, um genau diesen Punkt sicherzustellen. Das haben wir mit den entsprechenden Akteuren auch insgesamt so abgestimmt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich bitte noch einige Worte zur Netzumlage verlieren: Ich kenne die politischen Überlegungen, die jetzt davon ausgehen, dass im Zuge des notwendigen Netzausbaus Brandenburg möglicherweise durch eine bundesweite Wälzung in der Perspektive negativ beeinflusst sein könnte. Ich gehe politisch eigentlich einen anderen Weg: Meine politische Erfahrung ist, wenn der Süden Deutschlands, insbesondere Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen, davon betroffen ist, werden sich diese Bundesländer auch eine Mehrheit der Stimmen besorgen, um eine Veränderung, die ihre Kosten minimiert, bundesweit umzusetzen. Wir als Brandenburg sind in einem Problembereich, dass wir in drei bis vier Jahren, wenn wir jetzt keine Kostenreduzierung vornehmen können, als eines der Bundesländer - neben Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, um auch einmal ein anderes Bundesland zu nennen - einen sozialen und wirtschaftsstrukturellen Nachteil über die Höhe des Strompreises haben werden, der auch nicht unwesentlich auf die Kosten des Netzausbaus zurückgeht. Insofern halte ich die bundesweite Umlage für unverzichtbar,