Ich erinnere mich noch sehr gut an die kontroverse Debatte, die wir in den Monaten zuvor geführt haben, an die vielen Gespräche, die wir auch mit den unterschiedlichen Opferverbänden geführt haben. Ich finde es sehr ermutigend zu lesen, was daraus entstanden ist. Deswegen möchte auch ich mich im Namen der Landesregierung bei Ulrike Poppe und ihren Mitstreiterinnen und Mitstreitern ganz herzlich für die Arbeit bedanken, die sie in den ersten zwei Jahren geleistet haben.
Der Bericht macht deutlich: Aufarbeitung ist zu einem großen Teil Biografiearbeit. Sie wird von vielen Menschen getragen und erinnert. Diese Biografiearbeit bringt natürlich auch Leid zutage, Schuld und auch Scham, und sie fördert zugleich Einsichten in das Wesen von Demokratie und auch Freiheit.
Die präzisen und detaillierten Darlegungen des Berichts reichen von den gesetzlichen Grundlagen über den Aufbau der Behörde - die Vorredner haben bereits darauf hingewiesen - bis zum gesetzlichen Auftrag und den Aktivitäten zu dessen Verwirklichung.
Ich möchte Ihnen nochmals ausdrücklich dafür danken, dass Sie den Weg auch zu den Opfern suchen, dass Sie nicht warten, dass die Opfer den Weg zu Ihnen finden, sondern dass Sie ganz aktiv im Land unterwegs sind und die Menschen dort direkt ansprechen.
Der Bericht klingt nach Paragraphen, Zahlen und Fakten, und das muss er notwendigerweise auch enthalten, denn es handelt sich ja um einen gesetzlich fixierten Auftrag. Aber der Tätigkeitsbericht geht weit über diese klassische Rechenschaftslegung hinaus.
Deswegen ist der Bericht für die Landesregierung wichtig und wertvoll, vor allem wegen der Einschätzungen und Wertungen, die aus der bisherigen Tätigkeit von Frau Poppe und ihren Mitarbeitern in der Behörde resultieren und die letzten Endes auch künftigen Handlungsbedarf aufzeigen - Handlungsbedarf für die Landesbeauftragte, aber auch für Politik und Zivilgesellschaft. Das gilt für sämtliche Tätigkeitsbereiche der Landesbeauftragten und sämtliche Handlungsfelder der Regierung gleichermaßen.
Die anonymisierten Schicksale von Bürgerinnen und Bürgern, die sich Rat suchend an Frau Poppe gewandt haben, machen betroffen und nachdenklich. Die Landesregierung hat zum Umgang mit Opfern der SED-Diktatur und zur Aufarbeitung und Vermittlung von DDR-Geschichte kürzlich im Parlament anlässlich der Beantwortung der Großen Anfrage 16 - Stellung genommen. Dabei wurde sichtbar - das wurde auch im Bericht deutlich -, dass einiges verbessert werden muss. Es wurde bereits einiges verbessert - nicht zuletzt dank der Zusammenarbeit mit der Landesbeauftragten -, trotzdem müssen wir hier gemeinsam die Dinge weiter vorantreiben; denn wir wissen: Es liegt noch viel Arbeit vor uns.
Die Hinweise und Anregungen zum Umgang von Behörden und Gerichten mit Opfern der SED-Diktatur im vorliegenden Bericht nehmen wir deshalb auch sehr ernst - genauso wie den immer wieder geäußerten Wunsch nach verstärkter öffentlicher Anerkennung und Würdigung der Schicksale politisch Verfolgter und Benachteiligter. Dazu, in welcher Weise das am besten gelingen kann, müssen wir sicherlich im Gespräch bleiben.
Aufarbeitung - das heißt für die Landesbeauftragte vor allem auch Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen bzw. Menschen aller Altersgruppen. Dabei ist mir ganz besonders wichtig, Frau Poppe, dass der Blick nicht nur zurückschweift, sondern auch nach vorn gerichtet ist; denn das ist ein sehr wichtiger Bestandteil Ihrer Arbeit. Es handelt sich dabei um Bildungsarbeit, die den regionalen Bezug sucht und Spurensuche vor Ort betreibt. Ob Filmdiskussionen, Buchvorstellungen, Workshops - die Landesbeauftragte und ihr Team suchen vielfältige Möglichkeiten, diese politisch-historische Bildungsarbeit mit jungen Menschen zu gestalten, und zwar nicht als normativen Diskurs, sondern als Freiraum für eigenes Denken und eigene Urteile, die entstehen müssen - ein Freiraum, der sich auch an der Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen orientiert, die DDR und Stasi nur durch Erzählungen von Eltern und Großeltern kennen und dadurch eben ein Stück weit nicht kennen.
In der Auseinandersetzung mit den Freiheitsbeschränkungen in der kommunistischen Diktatur lernen Kinder und Jugendliche vor allem den Wert der Demokratie kennen. Es ist essenziell
wichtig, dass sie diesen Wert und diesen Unterschied auch kennenlernen. So setzt die Aufarbeitung Demokratiebildungsprozesse in Gang und ist auf Zukunft ausgerichtet. Diese Demokratiebildungsprozesse sind für jeden Einzelnen genauso wichtig wie für das ganze Land. Insofern ist der Bericht der Beauftragten ein Beitrag zur umfassenden Erinnerungskultur. Es ist die Opferberatung, die Opferwürdigung, aber vor allem der Blick nach vorn zu einer wahrhaft gelebten Demokratie. Herzlichen Dank vor allem Ihnen, Frau Poppe.
Meinen Damen und Herren, damit kommen wir zu den Abstimmungen. Wer der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses, der Ihnen in der Drucksache 5/5429 vorliegt, folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen bei einigen Gegenstimmen angenommen.
Wer dem Entschließungsantrag der CDU-Fraktion, der Ihnen in der Drucksache 5/5461 vorliegt, Folge leisten möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen mehrheitlich abgelehnt.
Evaluierung der Situation der Musikschulen im Land Brandenburg (gemäß Beschluss des Landtages Brandenburg vom 25.02.2010 - Drs. 5/458-B)
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Evaluierungsbericht ruht im Wesentlichen auf zwei Säulen: zum einen auf der umfassenden Datenerfassung über die Musikschulen des Landes Brandenburg, die durch ein Mitglied der Steinbeis-Hochschule Berlin erstellt wurde, und zum anderen - darauf aufsattelnd - auf den Schlussfolgerungen, die mein Ministerium aufgrund der Erfahrungen bei der Durchführung des bestehenden Musikschulgesetzes gezogen hat.
Wesentliche Schlussfolgerungen des Evaluierungsberichts sind relativ kurz und knapp zusammenzufassen. Ich möchte die drei entscheidenden Schlussfolgerungen kurz anreißen.
Erstens: Der bestehende Verwaltungsaufwand bei der Ausreichung der Musikschulförderung kann und muss maßgeblich reduziert werden. Sie wissen, bisher wird die Förderfähigkeit über zwei getrennte Schienen festgestellt. Der Landesverband der Musikschulen Brandenburg prüft die Förderfähigkeit der Schulen, und das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur verleiht nach nochmaliger Prüfung den Titel „Aner
kannte Musikschule im Land Brandenburg“. Das ist auch schlanker und mit weniger Aufwand zu bewerkstelligen.
Zweitens: Das Verfahren zur Überprüfung der Musikschulen muss verfeinert werden. Dabei geht es um das Instrumentarium, mit dem sichergestellt wird, dass die eingesetzten Landesmittel auch wirklich für einen qualitätsvollen Musikunterricht verwendet werden.
Vielleicht wissen Sie, dass die kommunalen Musikschulen im Land Brandenburg im LVdM organisiert sind, sodass der LVdM seinerseits eine maßgebliche Rolle bei der Überprüfung der Förderfähigkeit der Musikschulen spielt. Damit befindet er sich mindestens in der Nähe eines Interessenkonfliktes. Vergleichbare Konstruktionen wurden schon von verschiedenen Landesrechnungshöfen kritisiert. Es wird Zeit, diesen Interessenkonflikt im Interesse aller Beteiligten auch in Brandenburg aufzulösen.
Zur Lösung der zweiten Schlussfolgerung stellen wir uns vor, ein Zertifizierungsverfahren auf der Basis eines nachvollziehbaren Kriterienkatalogs einzubringen. Mein Ministerium prüft derzeit, wie genau ein solcher Katalog ausgestaltet sein muss und welche bestehenden Einrichtungen in der Lage wären, ein solches Zertifizierungsverfahren überhaupt durchzuführen.
Drittens: Bei der Bemessung der Förderbeträge kam es bisher allein auf die Anzahl der geleisteten Unterrichtsstunden an. Dies hat zu Fehlanreizen geführt, auf die ich gleich noch eingehen werde. Künftig soll deshalb neben der Zahl der geleisteten Unterrichtsstunden auch die jährliche Schülerzahl für die Verteilung der Mittel mitbestimmend sein.
Meine Damen und Herren, ich habe erfreut gelesen und gesehen, dass im Betrachtungszeitraum die Anzahl der Musikschüler um 15 % angestiegen ist. Dies ist der Wert über alle Schulen gesehen. Schaut man allerdings ein wenig ins Detail, stellt man ein differenziertes Bild fest. Einerseits haben Musikschulen in einigen Bereichen mit Schülerrückgängen zu kämpfen, andererseits warten mehr als 3 000 Interessierte auf einen Platz. Daher ist es tatsächlich notwendig, andere Verteilungsmechanismen anzuwenden.
Nun möchte ich Sie noch auf einen kleinen Exkurs mitnehmen und von den Schülern auf die Lehrerinnen und Lehrer lenken. Hier sind ein Anstieg der Honorararbeitsverhältnisse und ein deutlich wahrnehmbarer Abbau der Festanstellungen zu verzeichnen. Zudem wird ein erheblicher Anteil an Musikpädagogen in den nächsten Jahren in den Ruhestand gehen. Dabei ist zu befürchten, dass Nachfolgerinnen und Nachfolger nicht überall in der gewünschten Anzahl bereitstehen.
Dies sind zwar beunruhigende Umstände, aber auch Umstände, die in allererster Linie durch die Träger der Musikschulen Kommunen bzw. Vereine - angegangen werden müssen. Dabei unterstützt die Landesmusikschulförderung die Musikschulen. Es wäre aber naiv, zu glauben, dass das Land bei einem Anteil von etwa 10 % an der Gesamtförderung der Musikschulen politisch oder rechtlich in der Lage wäre, hier Vorgaben zu unterbreiten - sei es bei der Quote der Festanstellung oder bei der Vergütung der Honorarkräfte.
Viele von Ihnen sind in Kommunalparlamenten aktiv. Insofern kann ich Sie nur ermutigen, den hohen Wert motivierter und gut ausgebildeter Musiklehrerinnen und Musiklehrer vor Ort
quasi an der Basis - zu verdeutlichen und dafür zu werben, dass junge Menschen in den Stand versetzt werden, diesen Beruf zu ergreifen.
Kommen wir zurück zu den 3 000 Interessierten ohne einen Platz an einer staatlich geförderten Musikschule. Dieser Zahl steht eine andere gegenüber. An den geförderten Musikschulen in Brandenburg liegt die durchschnittliche Relation von Gesamtschülerzahl zu Jahreswochenstunden derzeit bei 1,79 und damit unter dem Bundesdurchschnitt von 2. Das heißt, es wird verhältnismäßig viel Einzelunterricht erteilt. Ich sehe es als unsere politische Aufgabe an, meine Damen und Herren, diesen Konflikt aufzulösen. Da wir die Musikschulförderung nicht nach Belieben erhöhen können, müssen wir über den Verteilerschlüssel gehen und zusehen, dass Anreize gesetzt werden, den Gruppenunterricht gegenüber dem Einzelunterricht zu stärken. Dies wird sicherlich nicht von heute auf morgen geschehen, schon allein deshalb, weil wir dabei konkret die unterschiedliche Situation der einzelnen Musikschulen im Auge behalten müssen. Daher streben wir längerfristig ein Kombinationsmodell unter Berücksichtigung der Jahresunterrichtsstunden und der Jahresschülerzahl in einem bestimmten Verhältnis an.
Man fragt sich bei all dem, was ich vorgetragen habe, wie es weitergehen soll. Meine Damen und Herren, Sie haben den Bericht gelesen und wissen, dass wir zwar nicht das Rad neu erfinden wollen, aber Änderungen vorschlagen, die für die Betroffenen mit Umstellungen verbunden sind. Aus diesem Grund haben wir den Evaluierungsbericht zunächst im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kultur zur Diskussion gestellt, um so einen Meinungsfindungsprozess einzuleiten, und wollen noch in diesem Jahr einen Gesetzentwurf vorlegen, sodass ich denke, dass wir noch einmal die Gelegenheit haben werden, ausführlich über Details zu diskutieren. - Danke.
Danke sehr. - Wir setzen die Debatte mit dem Beitrag der CDU-Fraktion fort. Die Abgeordnete Heinrich spricht.
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Unsere Musikschulen im Land sind ein Erfolgsmodell. Sie sind ein exzellentes und wichtiges Angebot, mit dem die Brandenburger, insbesondere Kinder und Jugendliche, Zugang zur kulturellen Bildung erhalten und ihre musischen Begabungen entwickeln können. Sie werden mit sehr viel Engagement betrieben und erfahren viel Unterstützung, vor allem von den Kommunen und der Zivilgesellschaft.
Mir bei zahlreichen Besuchen vor Ort ein Bild gemacht zu haben war spannend und bereichernd. Die Musikschulen haben in den letzten Jahren eine enorme Entwicklung genommen und etwas geschafft, was kaum einer für möglich gehalten hat. Entgegen dem Trend des demografischen Wandels und den Entwicklungen der Schülerzahlen an unseren Schulen ist es ihnen gelungen, die Schülerzahlen in den Musikschulen zu steigern. Dank ihrer Überzeugung und auch Leidenschaft befinden sich die Musikschulen auf dem Weg zu einer sehr guten Kooperation auch mit den Grund- und Förderschulen. Das Projekt „Klasse! Musik“ ist ein Erfolg. Schon jetzt existieren doppelt
so viele Klassen mit doppelt so vielen Schülern wie ursprünglich geplant. Was für mich ganz wichtig und entscheidend ist: Diese Klassen existieren nicht nur im Umland von Berlin, sondern auch im ländlichen Raum Brandenburgs. Darüber freue ich mich sehr und möchte mich ganz herzlich für das Engagement der Musikschulen bedanken.
Gleichzeitig fordere ich aber das Bildungsministerium auf, gerade dieses Projekt besser zu unterstützen. Wir sprechen heute über den Bericht zur Evaluation der Musikschulen, der von der Landesregierung vorgelegt wurde. Zunächst einmal möchte ich mein Bedauern darüber ausdrücken, dass sich die Landesregierung nicht dazu durchringen konnte, dem Landtag den vollständigen Bericht zur Evaluierung zuzuleiten, sondern sich damit begnügt, ihre daraus gezogenen Schlussfolgerungen in dem Bericht zusammenzufassen. Ich hätte mir ein ungefiltertes Bild der Evaluation als Diskussionsgrundlage gewünscht.
Natürlich gibt es neben den positiven Entwicklungen auch Herausforderungen für die Musikschulen, die es notwendig machen, über Veränderungen im Musikschulgesetz nachzudenken. Die Wartelisten an den Musikschulen, vor allem in öffentlicher Trägerschaft, bereiten mir Sorgen. Wir müssen auch zur Kenntnis nehmen, dass mittlerweile fast genauso viele Schüler in nicht landesseitig geförderten Musikschulen musizieren wie in geförderten. Möglicherweise brauchen wir ein neues Verhältnis zwischen Musikschulen in öffentlicher und in freier Trägerschaft. Dabei gilt die Prämisse: Qualität muss sich auszahlen. Schon allein deshalb wäre die komplette Evaluation für uns als CDU wichtig. Auch brauchen wir handhabbare Lösungen für die Kooperation der Musikschulen mit den Kunstschulen. Es gibt also vieles, was wir neu betrachten und verbessern können.
Ich hoffe deshalb inständig, dass nun bald ein Vorschlag von der Landesregierung vorgelegt wird, der insbesondere die Förderung von Kindern und Jugendlichen, die Qualitätsstandards und die Begabtenförderung in den Blick nimmt. Ich kann nur hoffen, verehrte Damen und Herren, dass die Landesregierung genau für diese Punkte die richtigen Lösungen sucht. Das würde zumindest die anderthalbjährige Verzögerung bis zur Novellierung des Musikschulgesetzes etwas erträglicher machen. Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Studien können sich hören lassen. Mit Musik geht alles besser und vor allem gesünder.
Fertig! Pauline gibt die Mathearbeit schon wieder früher ab als die anderen, und ihre Lehrerin weiß: Pauline wird auch dieses Mal eine gute Note erreichen. Beim Hinausgehen pfeift die Zehnjährige eine kleine Melodie, ein Menuett, F-Dur, Bach. Wie schafft das Mädchen das alles bloß? Spielt Klavier, macht Sport, engagiert sich im Laienspiel und ist auch noch nett. Ein
Wunderkind? Eigentlich nicht. Nur eine kleine Musikerin, eine von vielen in unserem Land, gefördert und gefordert in einer Musikschule.
Musikschulen leisten also einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung. Wie wichtig dieser Beitrag ist, sollte die Landesregierung unter anderem evaluieren. Daher wurde sie im Ergebnis der Volksinitiative „Musische Bildung für alle“ am 25. Februar 2010 beauftragt, die Situation der Musikschulen, insbesondere die aktuelle Struktur der Finanzierung, die qualitativen und quantitativen Angebote, die Leistungen und Ergebnisse der Arbeit der Musikschulen sowie die Situation der dort tätigen Lehrkräfte zu evaluieren. Eines stellt der uns vorliegende Bericht der Landesregierung nun eindeutig heraus: Das brandenburgische Musikschulgesetz trägt zur Sicherung eines flächendeckenden Musikschulunterrichts bei, indem es Planungssicherheit und Kontinuität ermöglicht.
Das Ministerium schließt sich den Untersuchungsergebnissen des mit der Evaluation beauftragten Sachverständigen an. Allerdings hält es die daraus im Evaluationsbericht gezogenen Schlussfolgerungen für nicht vollständig nachvollziehbar. Deshalb schlägt das Ministerium die folgenden Handlungsempfehlungen für eine Novellierung des Musikschulgesetzes vor, welche wir unterstützen. Hauptziele sind: Verwaltungsvereinfachung bei der Fördermittelausreichung und Erhöhung der Zugangsoffenheit für Interessenten, mögliche Vereinheitlichung der Prüfung der Förderfähigkeit und des Verfahrens zur Erteilung der Berechtigung zum Führen der Bezeichnung „Anerkannte Musikschule im Land Brandenburg“ gegebenenfalls durch ein Zertifizierungsverfahren. Konkret bedeutete das zunächst die Festlegung von Qualitätskriterien in Zusammenarbeit mit Verbänden, Experten und anderen - diese Kriterien könnten dann von einem unabhängigen Institut für die Zertifizierung genutzt werden -, periodische Überprüfung der Qualitätskriterien in den betroffenen Musikschulen durch das Institut und die Veränderung der Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Förderbeträge. Künftig sollen hierfür die Daten des Vorjahres als Bemessungsgrundlage dienen und damit eine deutliche Vereinfachung der Veränderung des Verteilerschlüssels - nicht mehr Bemessung an Unterrichtsstunden, sondern an Schülerzahlen oder eine eventuelle Mischfinanzierung - bringen. Wenn es uns gelingt, diese Vorschläge umzusetzen, bringen wir das neue Musikschulgesetz auf einen guten Weg.
Lassen Sie mich an dieser Stelle noch einmal betonen, welchen Stellenwert wir der Arbeit der Musikschulen beimessen sollten. Altbundeskanzler Helmut Schmidt sagte einmal: