Protokoll der Sitzung vom 16.12.2009

macht gerade im Verflechtungsraum von Berlin-Brandenburg wenig Sinn und stellt die Ingenieurbüros, die es sich nicht leisten können, nur in Brandenburg tätig zu sein, vor große Herausforderungen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetzentwurf und vor allem seine Begründung führen uns wieder einmal vor Augen, dass Europa weiter zusammenwächst und viele regionale Einflussmöglichkeiten durch die Europäische Union mitbestimmt werden. Wir sollten daher die Chance, die uns die europäische Integration bietet, auch nutzen und unseren eigenen Ingenieurbüros durch einen falsch verstandenen Wettbewerbsföderalismus keine Steine in den Weg legen.

Unabhängig davon denke ich, dass der vorliegende Gesetzentwurf wenig Konfliktpotenzial bietet. Daher sollte eine Überweisung an den Fachausschuss erfolgen. Ich denke, das wird in einem breiten Konsens geschehen. - Ich bedanke mich sehr herzlich.

(Beifall CDU)

Vielen Dank, Herr Genilke. - Für die Fraktion der SPD erhält Frau Alter das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte keine große Rede zur Drucksache 5/97 halten; denn der Sachverhalt ist kurz und präzise beschrieben: Die EUKommission ist der Auffassung, dass der § 20 der Musterbauordnung bzw. die entsprechende Regelung im § 17 der Brandenburgischen Bauordnung gegen die Gasgeräterichtlinie verstößt. Da wir natürlich keine Vertragsverletzung anstreben, bitte ich Sie im Namen meiner Fraktion um die Überweisung an den Fachausschuss, um die Änderung des Gesetzes gemeinsam zu beraten. - Danke schön.

(Beifall SPD)

Vielen Dank für den kurzen Beitrag, Frau Alter. - Für die Fraktion der FDP erhält Herr Abgeordneter Beyer das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich stellt der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung dringenden Neuregelungsbedarf der Brandenburgischen Bauordnung dar. Aufgrund des drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahrens erscheint uns die Neuformulierung und Konkretisierung des § 17 dringend geboten. Dies umso mehr, da die Zeit einer Bearbeitung praktisch ohne Aktivität der Verwaltung seit Mai 2009 bis Ende dieses Jahres verstrichen und nunmehr Eile geboten ist, wenn der Bund keine Sanktionen riskieren soll.

Die Formulierungen im Änderungstext erscheinen geeignet, den bisherigen Möglichkeiten von Fehlinterpretationen zu begegnen. Allerdings weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die jetzigen Formulierungen von Praktikern als zu kompliziert empfunden werden. Insgesamt gehen wir jedoch davon aus, dass der vorlie

gende Gesetzentwurf im Sinne der gebotenen Eile unkritisch im zuständigen Ausschuss beraten werden kann. Nichtsdestotrotz macht auch der hier formulierte Änderungsbedarf die Defizite der Brandenburgischen Bauordnung überdeutlich.

Wesentlicher als die nunmehr erfolgende Korrektur der Brandenburgischen Bauordnung, die ausdrücklich auch auf die Musterbauordnung im § 20 bezogen wird, ist die erforderliche Wiederannäherung der Brandenburgischen Bauordnung in vielen Regeln an die Musterbauordnung. Es ist als erhebliches Defizit anzusehen, dass seit 1990 zwar insgesamt 13 gesetzliche Eingriffe in die Bauordnung oder Neufassungen erfolgten - rund gerechnet hat sich das Hohe Haus also alle anderthalb Jahre damit beschäftigt -, es gleichzeitig unter Fachleuten aber kein Geheimnis ist, dass in Berlin mit deutlich näher an der Musterbauordnung liegenden Bestimmungen vieles einfacher geregelt und die Verfahrensdauer entsprechend deutlich kürzer ist.

(Dellmann [SPD]: Das sehen die Berliner anders!)

Von Praktikern werden daher immer wieder teils erhebliche Defizite benannt. So ist beispielsweise der bestehende generelle Verzicht auf staatliche Abnahmen bei Gebäuden und die fehlende Möglichkeit der Objektplaner, die in dieser Frage praktisch an die Stelle der unteren Bauaufsichtsbehörden getreten sind, sich öffentlich rechtlich durchzusetzen, bedenkenswert. Im materiellen Bereich der Brandenburgischen Bauordnung erkennen wir den Bedarf, endlich auch in Brandenburg Gebäudegelasse wie in der Berliner Bauordnung mit dem Ziel einzuführen, dass einige untergeordnete, aber genehmigungspflichtige Vorhaben im Interesse des Bürokratieabbaus und der Kosten prüffrei gestellt werden können.

Orientieren sollte man sich bei den Änderungen an den durchaus guten Regelungen in unserer Bauordnung, die im Laufe der Jahre durch Berücksichtigung vieler Praxiserfahrungen realisiert werden konnten. Hierzu gehört sicherlich die Einführung des Begriffs „Objektplaner“ anstelle des Begriffs „Entwurfsverfasser“ sowie die Konzentrationswirkung der Baugenehmigung. Bezüglich der Befassung des zuständigen Ausschusses raten wir daher dringend an, dass die Gelegenheit der Änderung der Brandenburgischen Bauordnung genutzt wird, um im Rahmen einer Expertenanhörung weitere kritische Punkte und Problemfelder zu identifizieren. Hierbei sollten die Möglichkeiten von Vereinfachung im Sinne von Harmonisierung zwischen der Musterbauordnung und der Brandenburgischen Bauordnung konsequent genutzt werden. In diesem Sinne empfehlen wir die Überweisung an den zuständigen Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall FDP)

Vielen Dank, Herr Beyer. - Für die Fraktion DIE LINKE erhält Herr Abgeordneter Henschke das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Sache ist dargestellt. Sie gehört in den Ausschuss. Dort können wir trefflich beraten. Mir hat man beigebracht, man soll auf die Frauen hören. Frau Ministerin Lieske und Frau Alter haben die Dinge genannt. Meine Fraktion beantragt die Überweisung.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank Herr Henschke. - Für die Fraktion GRÜNE/B90 erhält Herr Abgeordneter Jungclaus das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Abgeordnete! Zum wiederholten Male wird der Brandenburger Landtag aufgefordert, einem Gesetz zur Änderung der Bauordnung zuzustimmen, da es sonst zu einer Verletzung europäischer Verträge kommen würde. Wir sind zwar noch nicht so lange im Landtag, dass ich jeden Knopf hier am Mikrophon kenne, aber aus meiner Erfahrung als selbstständiger Unternehmer und Mitglied im Kreisbauausschuss habe ich erkannt, dass kein Gesetz in Brandenburg so inflationär geändert wird wie die Bauordnung. Die meisten Änderungen der vergangenen Jahre sind Anpassungen, meist an europäische Richtlinien.

Die Bauordnung verkommt mehr und mehr zu einem Stückwerk ohne roten Faden. Nach wie vor gibt es weder eine Orientierung an der Musterbauordnung des Bundes noch eine Abstimmung mit der Berliner Bauordnung. Verbraucherinteressen, die Festlegung zu technischen Prüfungen und Auflagen im Hinblick auf Brand-, Stand- und Gebrauchssicherheit - zum Beispiel Rauchmelder - sowie der Gesundheitsschutz werden nicht bzw. nicht ausreichend berücksichtigt. In der Weise, wie uns die heutige Gesetzesänderung vorliegt, die unter Zeitdruck entstand, haben die jeweiligen Landtage von Brandenburg vorher vielen Gesetzesänderungen unter Zeitdruck zugestimmt, die in keiner Weise den Anforderungen gerecht werden, die die klimatischen, demografischen und ökologischen Rahmenbedingungen erfordern.

Die Bauministerkonferenz hat bereits im Mai 2009 die Änderungen beschlossen, die nun in allen Ländern gleichlautend als Gesetzesänderung eingebracht werden. Bereits im Jahr 2006 hat die EU-Kommission die Anpassung des deutschen Rechts gefordert. War da nicht genug Zeit? Hätte der Landtag da nicht eher reagieren können? Wozu mussten sieben Monate ins Land gehen? - Eine Arbeitsweise, die an guten Ergebnissen orientiert ist, sieht anders aus.

Die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wollen dies so nicht mittragen und fordern deshalb alle Fraktionen auf, sich die Zeit zu nehmen, die Bauordnung grundsätzlich auf den Prüfstand zu stellen, zu entrümpeln und den Kriterien anzupassen, die uns der Nachhaltigkeitsbeirat aufgetragen hat. Wir brauchen endlich eine durchdachte Bauordnung, die ein zukunftsfähiges und nachhaltiges Bauen in Brandenburg fördert.

(Beifall GRÜNE/B90)

Mit der heutigen Gesetzesänderung stellen wir jedoch mal wieder lediglich die Nutzung von fossilen Brennstoffen klar, wohl wissend, dass das fossile Zeitalter zu Ende geht. Wesentlich sinnvoller wäre es, an dieser Stelle zum Beispiel darüber zu sprechen, dass die Kommunen sich bisher leider selbst überlassen waren und es noch immer sind, wenn es darum geht, eine örtliche Bauvorschrift unter anderem für die Nutzung erneuerbarer Energien an Gebäuden zu erlassen. Die Mitglieder von Bündnis 90/Die Grünen fordern diesbezüglich eine einheitliche Regelung, um den Kommunen die Entwicklung nachhaltiger Energiekonzepte zu erleichtern. Der Einsatz von Sonnenkollektoren zur Brauchwassererwärmung sowie die Nutzung von

Solarstromerzeugung sollten zum Beispiel für alle Bauherren in Brandenburg verpflichtend sein.

Des Weiteren fehlt in der Bauordnung grundsätzlich die Möglichkeit, Gebäude zu errichten, die zwar höchsten ökologischen Standards entsprechen und erneuerbare Energien als Bestandteil des Gebäudes integrieren, aber von den bekannten Mustern abweichen, zum Beispiel Holzhäuser über mehrere Etagen oder mobile Sonnenhäuser.

Darüber hinaus brauchen wir ein Planungsinstrument, das die textliche Festsetzung für energetische Kennziffern und Energieverbrauchsvorgaben im Bau- und Flächennutzungsplan nicht nur zulässt, sondern fordert. Doch mit dem Erlassen neuer Vorschriften ist es bei weitem nicht getan. Die Politik muss auch dafür Sorge tragen, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bauämter in die Lage versetzt werden, Bauherren umfassend Möglichkeiten zur Nutzung von Energieeffizienz und Einsparen zu geben.

Herr Abgeordneter Jungclaus, lassen Sie eine Frage des Abgeordneten Dellmann zu?

Nach folgendem Satz, ja.

Derzeit befassen sich Politiker aus aller Welt in Kopenhagen mit den Folgen des Klimawandels. Aber anstatt uns damit zu beschäftigen, wie nachhaltiges Bauen in Brandenburg gefördert werden kann, befassen wir uns damit, wie Ausnahmeregelungen für irgendwelche Gasverbrauchsgeräte nebst dazugehöriger Muffen und Schellen Eingang in unsere Bauordnung finden.

Die Zwischenfrage, bitte.

Lieber Kollege, Sie haben viele gute Ideen gebracht, die sicherlich zu diskutieren sind. Sind Sie aber tatsächlich der Auffassung, dass all diese Fragen Gegenstand der Brandenburgischen Bauordnung sein müssen, oder bedarf es diesbezüglich nicht einer eigenständigen Gesetzgebung, um sich mit den Fragen, die Sie richtigerweise angesprochen haben, zu befassen? Meiner Auffassung nach konzentriert sich die Brandenburgische Bauordnung auf Sicherheits- und Brandschutzfragen, nicht jedoch auf den energetischen Teil.

Ich danke Ihnen für diese Frage; denn dies zeigt mir: Es ist in der Tat ein Problem, dass es von vielen Vertretern in der Regierung und in den Koalitionsparteien leider so gesehen wird, dass es nicht Bestandteil ist. Wir sind der Meinung, dass es Bestandteil ist; denn hier werden Dinge vorgeschrieben, die unter anderem Auswirkungen auf die Umsetzung von erneuerbaren Energien haben. Den vorliegenden Antrag auf Überweisung werden wir allerdings zustimmen, da hier lediglich geltendes EURecht auf Landesebene umgesetzt wird.

Ich möchte jedoch an alle Fraktionen appellieren, dass wir uns die Zeit nehmen, die Bauordnung gründlich zu überarbeiten und eine Verordnung zu erlassen, die wirksam nachhaltiges Bauen in Brandenburg fördert. Die Landespolitik muss endlich

den sich verschlechternden klimatischen, demografischen und ökologischen Rahmenbedingungen Rechnung tragen. Je früher wir uns auf das postfossile Zeitalter einstellen und unsere Gesetze zukunftsweisend formulieren, desto höher wird der Mehrwert der neuen Bauordnung für die Bürgerinnen und Bürger des Landes sein. Die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordern deshalb eine zukunftsweisende Verordnung, die einen angemessenen, kontrollierten Bau mit Nachhaltigkeitskriterien verbindet. - Vielen Dank.

(Beifall GRÜNE/B90 und des Abgeordneten Domres [DIE LINKE])

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Jungclaus. - Da es keine weiteren Redebeiträge gibt, schließe ich die Debatte. Das Präsidium empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs der Landesregierung - Gesetz zur Änderung des Gesetzes der Brandenburgischen Bauordnung -, der Ihnen in der Drucksache 5/97 vorliegt, an den Ausschuss für Infrastruktur und Landwirtschaft. Wer diesem Überweisungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Wer stimmt dagegen? - Enthaltungen? - Damit ist dieser Antrag überwiesen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Verfassungsschutzgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD der Fraktion DIE LINKE der Fraktion der CDU der Fraktion der FDP der Fraktion GRÜNE/B90

Drucksache 5/133

1. Lesung

Es wurde vereinbart, keine Debatte zu führen. Wir kommen demzufolge zur Abstimmung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Damit ist das Gesetz in der 1. Lesung angenommen.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 9 und rufe Tagesordnungspunkt 10 auf:

Schleusenausbau in Kleinmachnow: Umwelt schützen, Steuergelder schonen

Antrag der Fraktion der FDP

Drucksache 5/105

in Verbindung damit:

Bund soll reduzierte Planung für die Kleinmachnower Schleuse vorlegen