Ich will noch eine Bemerkung zum Sonderprogramm zur Instandsetzung der Gewässer I. Ordnung - also das Programm
von 2008, das wir beschleunigt haben -, machen. Ich kann Ihnen sagen, dass wir bis zum Jahresende in Bezug auf Sanierungsarbeiten einen Wertumfang von 7,4 Millionen Euro umgesetzt haben werden. Dazu kommen noch 1,3 Millionen Euro für die Sanierung der Wriezener Alten Oder, was uns besonders wichtig war. Es gibt auch schon positive Ergebnisse. Es ist nämlich festzustellen, dass der mittlere Wasserstandsrückgang zum Beispiel im Hafen von Wriezen 15 cm beträgt. Unsere Maßnahmen zeitigen also sichtbare Erfolge.
Wir haben aber im Laufe der Planung auch festgestellt, dass die verbleibenden Teilstücke in der Planung noch einmal angefasst werden müssen, um nachhaltige Lösungen zu finden, das heißt, neue Abflussgrößen und größere Abflussprofile zu schaffen, damit das Geld im Zusammenhang mit der Sanierung der Vorfluter der Gewässer I. Ordnung effektiv eingesetzt ist und nachhaltig wirken kann.
Ein Drittes möchte ich Ihnen gerne noch sagen: Wir haben gemeinsam mit dem Landrat auch beraten, was wir machen können, um die Bevölkerung besser aufzuklären, damit sie mit Trockenperioden und extremen Niederschlagsereignissen im Oderbruch besser leben kann. Wir haben verabredet, am 18. Oktober im Theater am Rand eine Bürgerinformationsveranstaltung zu machen. Sie steht unter dem spannenden Titel „Zwischen Verantwortung und Zuständigkeit - Wer kümmert sich um das Wasser im Oderbruch?“ Was die Verantwortung des Umweltministeriums und des Landesamtes betrifft: Wir haben sie wahrgenommen, wir haben uns gekümmert. Mit den kommunalen Projekten und auch mit dem Landesprojekt sind wir gut vorangekommen, und die Erfolge werden sich bald einstellen.
Eigentlich nur eine. - Durch das Binnenhochwasser kam es zu Verzögerungen, die nachvollziehbar sind. Ist geplant oder ist es notwendig, das Sonderprogramm bis 2013 weiterzuführen?
Herr Dombrowski, ich hatte versucht, es zu sagen. Vor Ort gab es Zustimmung von allen Beteiligten, dass wir qualitativ bessere Maßnahmen ergreifen. Das bringt es mit sich, dass wir mit der Umsetzung der Maßnahmen bis in das Jahr 2014 kommen.
Frau Ministerin, vielen Dank, dass Sie auch noch einmal auf das Sonderprogramm aus dem Jahr 2008 Bezug genommen und uns den aktuellen Stand der Dinge dargelegt haben. Darauf richtet sich auch meine Nachfrage, nicht nur auf den Ausbau, der in diesem Programm verabredet ist, sondern auch auf die am Oderdeich eventuell erforderlichen Unterhaltungsmaßnahmen. Wir haben am Oderdeich verstärkt das Problem, dass dort immer wieder Biberbauten entstehen.
Ja, ich muss danach fragen, weil diese Frage auch aus der Region heraus gestellt wird. Wenn Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden und der Deich sowieso schon geöffnet ist, besteht dann die Möglichkeit - und wird das auch vom Landesumweltamt grundsätzlich so betrachtet -, dort gleich Vorsorge für den Biber zu treffen, also den Einbau von Biberschutzmatten vorzusehen? Das ist wohl im Einzelfall nachträglich durch eine Bauberatung geregelt worden. Ich fände es sehr schön, wenn man versuchen würde, diese Aufgabenstellung immer gleich mit zu beachten, wenn der Deich schon offen ist.
Das nehme ich gerne mit. Sie wissen, dass wir verabredet haben, überall dort, wo Deichbaumaßnahmen realisiert werden, auch für den Biberschutz Vorsorge zu treffen. Das wird gemacht. Ich lasse es aber gerne noch einmal prüfen und gebe Ihnen dann eine Antwort.
Vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 1048 (Gewalt in der Pflege), die die Abgeordnete Schier stellt.
Gewalt in der Pflege ist ein Thema, das leider immer wieder Aktualität bekommt. Die Vorfälle in einer Pflegeeinrichtung der AWO im saarländischen Elversberg haben verdeutlicht, dass es über Monate möglich war, wehrlose alte Menschen zu quälen, ohne dass die Heimleitung eingeschritten ist oder bei Kontrollen durch den Medizinischen Dienst Auffälligkeiten entdeckt wurden. Erschreckend ist auch die Tatsache, dass laut einer repräsentativen Umfrage jeder Dritte, der privat oder beruflich pflegebedürftige Menschen betreut, schon Erfahrung mit Gewalt hatte.
Deswegen frage ich die Landesregierung: Welche Möglichkeiten sieht sie, aktiv zu werden, um derartige schreckliche Vorkommnisse in Brandenburg zu verhindern?
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen! Frau Schier, die Landesregierung ist sich der äußerst verletzlichen Lebenssituation, in der sich Menschen befinden, die von anderen Menschen gepflegt werden müssen, bewusst. Genau deshalb ist der Schutz dieser Menschen ein ganz wesentliches sozialpolitisches Anliegen der Landesregierung.
Was im Saarland passiert ist - ich habe das in den Medien verfolgt und konnte mir die eine oder andere Information am Rande besorgen - betrachte auch ich als extrem dramatisch. Wir ha
ben das genau beobachtet und auch versucht, es mit den Kenntnissen, über die wir verfügen, zu analysieren.
Ich glaube, dazu, dass so etwas im Saarland möglich war, hat unter anderem die Tatsache beigetragen, dass der MDK nicht wie früher - den Fällen hinterhersteigt, also tiefer nachfragt, sondern heutzutage eigentlich nur noch für das Transparenzgeschehen verantwortlich ist. Das heißt, er geht hin, erstellt Gutachten, fragt und lässt Tabellen ausfüllen, um nachher mit einer Bewertung in die Öffentlichkeit zu gehen und zu sagen: Diese Einrichtung ist so und so gut. - Aber man fragt nicht mehr in der Tiefe nach: Woher kommen diese blauen Flecken? Oder: Woher kommen Dekubitus oder Ähnliches? - Ich denke, man müsste überlegen, ob der MDK nicht zu seiner früheren Rolle zurückkehren sollte.
Das andere, auf das ich aufmerksam machen möchte, ist Folgendes - das wissen Sie auch -: Brandenburg hat ein deutlich moderneres Heimrecht als zum Beispiel das Saarland. Würde und Selbstbestimmung der Menschen, die gepflegt werden, stehen bei uns - insbesondere bei der Aufsicht - im Mittelpunkt. Die Aufsicht hat insbesondere die Aufgabe, genau hinzuschauen, wie mit Würde und Selbstbestimmung umgegangen wird. Es ist also weniger der Punkt, dass nach Strukturen gefragt wird, sondern es geht immer wieder darum, wie Würde und Selbstbestimmung in der Einrichtung gewahrt werden.
Die Mitwirkungsmöglichkeiten - das haben wir im letzten Gesetz noch einmal geändert - der einzelnen Bewohnerinnen und Bewohner haben sich, wie ich denke, ganz gut entwickelt. Wir haben inzwischen Bewohnerschaftsräte und Ombudsleute; Letztere werden bzw. wurden schon gewählt, sie halten die Verbindung zwischen der Einrichtung und der politischen Gemeinde. Unsere Aufsicht - nicht mehr „Heimaufsicht“, sondern „Aufsicht für unterstützende Wohnformen“ - ist per Gesetz verpflichtet, die Lebensbedingungen unter dem Aspekt des Respekts vor der Pflegeperson zu prüfen und genau nachzufragen, wenn sie Dinge sieht, die vermuten lassen, dass dort etwas nicht so läuft, wie es laufen müsste.
Auch sind die Einrichtungen bei uns verpflichtet, der Aufsicht Erkenntnisse über Vorkommnisse in der Einrichtung zu melden, sobald sie diese auch nur ansatzweise erlangen, sodass diesen Dingen von dort aus noch einmal nachgegangen werden kann.
Wir hatten - das ist ganz klar und auch im Gesetz geregelt - natürlich eine ganze Reihe von Prüfungen, die zum Beispiel durch Ombudsleute, Kinder oder andere Verwandte ausgelöst wurden. Ganz klar, diesen Hinweisen wurde auch immer nachgegangen. Es gibt in den Häusern natürlich auch Prüfungen ohne Anmeldung. Erkenntnisse über solche Vorkommnisse wie im Saarland haben wir jedoch nicht - das muss ich auch sagen.
Gleichwohl - das muss ich der Ehrlichkeit halber anfügen kann niemand hier im Saal - auch ich nicht und niemand aus der Heimaufsicht - sagen: So etwas passiert nicht, bei uns gibt es keine Gewalt in den Einrichtungen. - Denn diese Dinge passieren in der Regel in den intimsten Momenten; die Pflege von Personen ist etwas sehr Intimes. Die Pflegeperson wird gewaschen, sie wird rasiert. Mitunter sind bei der Pflegeperson keine Kenntnisse darüber vorhanden, welche Demenzzustände vorliegen. Wenn dann der Rasierapparat aus der Hand geschlagen oder das Duschshampoo durch die Gegend geschmissen
oder ausgedrückt wird, reagiert ein Pfleger womöglich auch einmal über. Ich will ein solches Verhalten überhaupt nicht in Schutz nehmen, ich sage nur, welche Momente es gibt, und man muss sagen, dass dann mitunter auch Gewalt entsteht.
Genau das gilt es zu verhindern, darüber muss auch in den Einrichtungen offen und ehrlich gesprochen werden. Ich setze darauf, dass das funktioniert und dass zum Beispiel Menschen nicht angeschnallt werden, ohne dass es wirklich notwendig ist. Es bestehen hierzu aber auch sehr klare Regeln, und ich weiß aus meinen vielen Besuchen in den Einrichtungen, dass sehr penibel hingeschaut wird, was tatsächlich notwendig ist und was man am besten vermeiden sollte.
Zentraler und wichtigster Ansatz ist aber immer wieder, Gewalt zu vermeiden. Ich glaube, es muss durchaus auch kontrolliert werden, ob das, was im Saarland in einer Einrichtung passierte, nicht auch in Familien passiert. Wir erleben immer wieder, dass zu pflegende Angehörige in einem durchaus verwahrlosten Zustand, der Anlass zu großer Sorge gibt, aus Familien geholt werden. Genau deshalb sagen wir zum Beispiel auch, dass es - wie es derzeit vorgesehen ist - nicht ausreicht, dass die professionellen Pflegekräfte das kontrollieren, sondern der öffentliche Gesundheitsdienst bzw. der MDK oder ähnliche Strukturen müssten eingreifen, um auch die häusliche Pflege besser zu kontrollieren.
Was wir aber auch machen müssen, ist, darauf zu drängen, dass die Vereinbarkeit von Pflege und Berufstätigkeit besser gewährleistet wird, als es derzeit der Fall ist. Wenn Pflege sozusagen am Rande abgearbeitet werden muss - neben dem Beruf und unter dem Stress, der dabei entsteht -, begünstigt das mitunter Gewalt. Darum gilt auch dem unser Augenmerk, und genau deshalb haben wir die großangelegte INNOPUNKT-Kampagne gestartet, die prüfen soll, inwieweit wir bei der Vereinbarkeit besser werden können.
Wir haben ein Notruftelefon, damit Hinweise darauf, dass es in der Pflege nicht so richtig läuft, gegeben werden können: „Pflege in Not“ sitzt hier in Potsdam und wird auch ganz gut angenommen. Wir haben aber gesagt, dass ein Notruftelefon allein nicht ausreicht, und haben die Kolleginnen und Kollegen von „Pflege in Not“ gewinnen können, zum Beispiel die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Pflegestützpunkte zu schulen und zu trainieren, damit sie darauf achten und hinschauen, was Ansatzpunkte für Gewalt sein könnten, um dann über die Träger, die Aufsichtsform usw. entsprechend reagieren zu können.
Unser Ziel ist - ich will das ganz deutlich sagen -, dass Menschen in Brandenburg alt werden und - wenn es denn sein muss und die persönliche Situation so ist - hier auch gepflegt werden können. Niemand - niemand in diesem Lande! - muss Angst haben, dass er seinen Angehörigen oder der Gesellschaft zur Last wird, wenn er ein Pflegefall ist, sondern ihm muss klar sein, dass er hier gut aufgehoben ist, dass die Pflege hier gern geleistet wird. Sie darf keinesfalls in Gewalt ausarten, wie wir das im Saarland leider gesehen haben. - Vielen Dank. Da gab es noch eine Nachfrage?
Nein, vielen Dank. - Wir sind bei der Frage 1049 (EU-Förder- projekt „Biomassenutzung in Schwedt/Brandenburg“), gestellt von Frau Hackenschmidt.
Am 12.07.2012 hat die Europäische Kommission ihre Zwischenergebnisse über diejenigen Demonstrationsvorhaben in den EU-Mitgliedsstaaten veröffentlicht, die im Zuge der ersten Ausschreibung für die Förderung von CCS-Projekten und Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien ausgewählt wurden. Dabei wurde die Biomassenutzungsanlage in Schwedt/Brandenburg ausgewählt und auf die Prioritätenliste der Kommission gesetzt.
Aus diesem Grund frage ich die Landesregierung: Wie bewertet sie den Beitrag des Biomasseprojektes in Schwedt/Brandenburg für die Umsetzung ihrer Biomassestrategie?
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Hackenschmidt, vielen Dank für die Frage. Bei dem Biomasseprojekt in Schwedt handelt es sich um eines der beiden deutschen Demonstrationsvorhaben, die im Rahmen der NER300Initiative der EU vorgeschlagen wurden. Diese Initiative wurde durch den Verkauf von Emissionszertifikaten der dritten Phase des Europäischen Emissionshandelssystems finanziert und ist auf Energiedemonstrationsvorhaben mit innovativen CO2-armen Technologien ausgerichtet. Das ist die Zielstellung dieser Projekte.
Schwedt produziert seit 2010 und hat eine Produktionskapazität von 30 Megawatt Biomethan. Im Projekt ist geplant, die vorhandene Kapazität um 12,8 Millionen m3 Biomethan unter Einsatz von 70 000 t Stroh pro Jahr zu erweitern. Nach Angaben des Unternehmens sollen auf diesem Wege die Produktionskapazitäten von Biomethan von derzeit 30 Megawatt auf 75 Megawatt gesteigert werden.
Die Biomassestrategie des Landes, meine Damen und Herren, ist auf eine möglichst nachhaltige und effiziente Nutzung von Biomasse zur Energiegewinnung gerichtet. Dazu gehören in besonderer Weise innovative Verfahren zur möglichst vollständigen Nutzung von Nebenprodukten, Reststoffen und Abfällen, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion oder anderen berechtigten Nutzungsansprüchen stehen - darauf komme ich gleich zurück. Zugleich werden die langfristige Sicherung einer ausgeglichenen Humusbilanz und die Schließung von Stoffkreisläufen als zentrale Grundsätze der Nachhaltigkeit angesehen, wie in unserer Biomassestrategie unterstellt.
Stroh als Nebenprodukt des Getreideanbaus wurde bisher nur in beschränktem Umfang zur Biomethanproduktion eingesetzt, weil sich geeignete Aufschlussverfahren für faserreiche Einsatzstoffe noch in der Entwicklung befinden. Die erfolgreiche Anwendung des geplanten innovativen Verfahrens im großen Maßstab könnte die Nutzung von überschüssigen Strohmengen und faserreichem Landschaftspflegematerial ermöglichen und damit einen entscheidenden Beitrag zur Entlastung von Ackerflächen für den Energiepflanzenanbau leisten.
winnung nur dann zu bezeichnen, wenn der Bedarf an Futterstroh, Einstreu und organischem Material zur Humusproduktion dauerhaft gedeckt werden kann. Das ist unsere Messlatte, und das ist der Biomassestrategie unterstellt.
Deshalb verweisen wir in der Biomassestrategie darauf, dass auf den vergleichsweise ertragsarmen Brandenburger Standorten Getreidestroh als wichtiger organischer Dünger eine essenzielle Rolle spielt und wir es deshalb brauchen. Landesweite Strohpotenziale zur Energiegewinnung werden in unserer Strategie nicht ausgewiesen - falls Sie nachfragen wollen, Herr Bretz, aber Sie haben es ja gelesen -, weil es in Brandenburg große regionale Unterschiede und sich ändernde Rahmenbedingungen gibt, zum Beispiel den Klimawandel, die Zunahme des Maisanbaus oder die Züchtung von Getreidesorten mit kurzen Stielen, was in der Konsequenz eher auf die Verminderung des Strohanteils ausgerichtet ist. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Antwort. Sie haben ja einmal das administrative Kunststück vollbracht, dass Sie montags den Stand des Ausbaus der erneuerbaren Energien in Brandenburg begrüßt und freitags die Vermaisung der landwirtschaftlichen Nutzflächen beklagt haben. Vor diesem Hintergrund frage ich Sie: Wann ist mit einer Vorlage der Biomassestrategie des Landes Brandenburg zu rechnen? Denn Sie wissen seit der Vorlage Ihrer bunten Broschüre und der Anhörung im Ausschuss, dass Ihnen sämtliche Fachleute nahegelegt haben, dieses Papier nicht „Strategie“ zu nennen,
sondern „Ansammlung von Fakten“. Also, wann haben wir eine solche Strategie? Und zweitens: Wie ist der Arbeitsstand?
Herr Kollege Bretz, ich antworte Ihnen folgendermaßen: Erst einmal ist es eine gemeinsame Strategie mit dem Landwirtschaftsministerium. Sie werden sich daran erinnern, wir haben diese gemeinsam erstellt. Es gibt eine Potenzialanalyse zu der Frage, was in Brandenburg an Potenzial für Biomasse verwendbar ist. Sie werden sich ferner erinnern, dass in der Anhörung viele Teilnehmer zur Kenntnis genommen, haben, dass es diese Potenzialanalyse gibt, und gefragt haben, was man davon ableiten kann. Eine Umsetzung haben wir mit der Energiestrategie doch gefunden. Das schließt nicht aus, dass wir uns weiter diesem Thema zuwenden - gar keine Frage. Auch da gibt es Veränderungen, die ich gerade beschrieben habe, in der Nutzung und im Aufkommen von Biomasse. Ich denke, wir haben uns dazu verständigt, und diese Verständigung ist letztendlich in der Energiestrategie 2030 verankert.
Wir sind nun bei der Frage 1057 (Senkung der Stromsteuer), gestellt vom Abgeordneten Domres. Diese Frage ist mit Frage 1050 getauscht worden.
Der bayerische Wirtschaftsminister hat die Senkung der Stromsteuer um den Betrag vorgeschlagen, den die Stromkosten durch die Einspeisung der erneuerbaren Energien steigen. Auch der sächsische Ministerpräsident hat schon vor längerer Zeit die Absenkung der Stromsteuer gefordert.