Protokoll der Sitzung vom 15.11.2012

- Nein, das ist kein Blödsinn. Das ist genau das, was passiert. Wie war das denn bei der Frage der Mindeststandards? Es waren BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, die Ihnen einen Antrag vorgelegt haben, der konkret war. Sie haben ihn ausgehöhlt und einen Antrag vorgelegt, nur weil Sie dem Antrag von FDP und Grünen nicht zustimmen wollten, meine Damen und Herren.

(Frau Stark [SPD]: Sie wissen, dass unser Antrag zuerst auf dem Tisch lag!)

Meine Damen und Herren, die Unruhe ist völlig überflüssig; denn die Redezeit von Herrn Büttner ist bereits abgelaufen.

Insofern haben wir hier durchaus ein gemeinsames Ziel.

(Lachen bei SPD und der Fraktion DIE LINKE)

Dennoch sollten Sie sich daran gewöhnen, Anliegen konkret auszuformulieren, sonst ist all das, was Sie hier tun, lediglich Betroffenheitslyrik.

(Beifall FDP und CDU)

Die Abgeordnete Nonnemacher setzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fort.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste! Ja, es ist richtig: In dieser Wahlperiode wurde in Brandenburg in puncto Flüchtlingspolitik eine ganze Menge angepackt - mehr als in vielen langen Jahren zuvor.

(Beifall GRÜNE/B90 und DIE LINKE)

Die Lockerung der Residenzpflicht durch Vereinbarungen mit dem Land Berlin 2010, die lange und produktive Debatte im Landtag über die Änderung der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und sozialer Betreuung 2011, der Runderlass von Minister Baaske zur Auszahlung von Bargeld statt Gutscheinen sowie die Unterstützung von Bundesratsinitiativen zur Abschaffung des Flughafenasylverfahrens und zur Aufhebung des Asylbewerberleistungsgesetzes sind in ihrer Signalwirkung nicht gering zu schätzen.

Für uns Grüne stellt Menschenrechts- und Flüchtlingspolitik seit Bestehen der Partei einen Schwerpunkt dar. Wir haben uns auch in Brandenburg immer wieder zu Wort gemeldet und man

che Initiative angeschoben. Wir stellen erfreut fest, dass sich mittlerweile alle Fraktionen in diesem Haus - wir hören auch auf leise Töne - und die Mehrzahl der Landkreise gemeinsam bemühen, Verbesserungen im Sinne der Betroffenen voranzubringen.

(Frau Melior [SPD]: Leider nicht alle!)

Ungeachtet der schwierigen Situation auf Bundesebene bleibt aber im eigenen Beritt noch eine Menge zu tun. Gut gemeinte Ankündigungspolitik ist zu wenig. Es müssen jetzt wirklich Taten folgen. Bei der Verbesserung der Wohnsituation und Unterbringung in Wohnungen stehen wir noch ganz am Anfang.

Ein ganz besonders eklatantes Beispiel ist der unterschiedliche Umgang mit dem unwürdigen Gutscheinunwesen für Asylbewerberinnen und -bewerber in den Landkreisen Brandenburgs. Da gibt ein Mitglied der Landesregierung einen Runderlass heraus, der die Auszahlung von Bargeld durch Ausschöpfung von Ermessensspielräumen als rechtskonform mit dem Asylbewerberleistungsgesetz herausstellt und trifft - zum Teil durch eigene Parteifreunde - auf erbitterten Widerstand. Da verkündet die Landesregierung, sie favorisiere Bargeld vor Sachleistungen. Da fassen überfraktionelle Mehrheiten in Kreistagen Beschlüsse und erfahren dann von einem anderen Mitglied der Landesregierung, dass sie überhaupt nichts zu sagen haben. Nein, liebe Landesregierung, so geht das nicht. Das verstehen wir nicht unter Schaffung von mehr Rechtssicherheit.

Ein ähnliches Beispiel ist die Lockerung der Residenzpflicht. Auch hier wurden die in sie gesetzten Erwartungen bei weitem nicht erfüllt. Das in der Landesverfassung verankerte Recht auf Freizügigkeit für alle Menschen ist für viele Asylbewerberinnen und -bewerber weiterhin Theorie. Wegen zu vieler Ausschlussgründe - unter anderem der dubiosen Verletzung der Mitwirkungspflichten - sind je nach Landkreis bis zu 50 % der Betroffenen von Erleichterungen ausgeschlossen. Länderübergreifende Regelungen über Berlin hinaus und Lockerungen für Asylsuchende in der Erstaufnahmeeinrichtung in Eisenhüttenstadt bleiben zusätzlich auf der Agenda.

Um zu viele Ausschlussgründe, die das Schicksal der Betroffenen unnötig erschweren, geht es auch in unserem Entschließungsantrag zur Modernisierung der Härtefallkommissionsverordnung, den wir passend zum Thema dieser Aktuellen Stunde vorlegen. Es würde die Flüchtlingspolitik in diesem Lande auch ein wenig verbessern, wenn die Anrufung der Kommission, die vor allem in Einzelfällen besondere persönliche und humanitäre Notlagen beurteilen soll, nicht durch zu viele Ausschlussgründe verhindert wird.

Insbesondere bei der Gruppe der Menschen mit langjähriger guter Integration verhindern zum Teil jahrzehntelang zurückliegende falsche Angaben oder mangelnde Mitwirkung, dass eine aufenthaltsrechtliche Lösung unter Vermittlung der Härtefallkommission gefunden werden kann. Nachteile erwachsen durch die Lockerung der Ausnahmetatbestände nicht, da das Prinzip der Selbstbefassung einen Schutz vor missbräuchlicher Anrufung darstellt. Wir bitten daher die Landesregierung nochmals, bei der aktuellen Überarbeitung der Härtefallkommissionsverordnung die im Antrag aufgeführten Vorschläge wohlwollend zu prüfen.

Die vorgelegten Entschließungsanträge zur Verbesserung der Unterbringungs- und Betreuungssituation in der Erstaufnahme

einrichtung in Eisenhüttenstadt unterstützen wir nachdrücklich. Viele Punkte, die der Innenausschuss bei seinem Besuch am 16.08.2012 mitgenommen hat, sind dabei berücksichtigt und aufgegriffen. Dass der notwendige Neubau des Familienhauses der ZAST auf Antrag der Koalitionsfraktionen vorgezogen und haushalterisch untersetzt wird, findet unsere volle Zustimmung und auch unseren Dank.

(Beifall GRÜNE/B90, SPD und DIE LINKE)

Minister Baaske setzt die Debatte für die Landesregierung fort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Einen schönen guten Morgen!

(Frau Lehmann [SPD]: Guten Morgen!)

Frau Nonnemacher, Sie haben in der Tat vollkommen Recht: Brandenburg ist in der Flüchtlingspolitik in den letzten drei Jahren wesentlich mehr vorangekommen als in den Jahren zuvor. Das liegt jedoch nicht an der Opposition - das müssen Sie sich auch anhören -, sondern daran, dass eine andere Koalition regiert, mit der es möglich war, andere Akzente zu setzen.

Ich freue mich - das sage ich in der mir eigenen sehr ruhigen Art - und begrüße es sehr, dass Herr Dombrowski erstens in Eisenhüttenstadt war und dies zweitens eventuell zu dem Entschließungsantrag geführt hat, auf den ich in meiner kurzen Rede noch mehrfach eingehen werde; denn ich möchte dies natürlich auch konkret hinsichtlich Ihrer Verantwortung aufgreifen.

Richtig ist: Wir haben versucht, die Residenzpflicht massiv zu lockern. Das erfolgt - völlig klar - über Bundesrecht. Unter anderem wollten wir die Geldleistungen und die Wohnungen als Vorrang einführen, was über das Bundesrecht geregelt wird. Dafür brauchen wir Sie, Herr Dombrowski, und auch Sie, Herr Büttner; denn es geht natürlich darum, auf den Bundesrat und anschließend auf die Bundesregierung bzw. auf den Bundestag einzuwirken. Insofern brauchen wir Ihre Unterstützung; denn das werden wir in Brandenburg allein nicht hinbekommen.

(Beifall SPD und DIE LINKE)

Leider ist es noch immer so, dass die Situation für Flüchtlinge trotz aller Bemühungen, die wir an den Tag legen, in diesem Land schwierig ist und daher noch eine Menge zu tun ist. Dabei stellt - wie bereits erwähnt - der Bund uns und den Flüchtlingen die höchsten Hürden für eine ordentliche Flüchtlingspolitik in den Weg. Insofern müssen wir an dieser Stelle besser werden.

Frau Schier meinte eben, wir hätten doch auch als Rot-Grün regiert und da etwas tun können. Das ist sicherlich richtig, aber als Rot-Grün regierte, hatten wir keine Chance, zum Beispiel das Asylbewerberleistungsgesetz an der Stelle zu ändern, bei der es um mehr Leistungen geht, weil der Bundesrat permanent dagegen war. Es gab keine Möglichkeit, das umzusetzen; denn es ist - das war es auch damals schon - Bundesratsangelegenheit.

Im Übrigen weise ich auf Folgendes hin: Nach dem Urteil vom 9. Februar 2010 - als es um die Leistungen für Hartz-IV-Empfänger in diesem Land ging - war sonnenklar, dass der Status aus dem Jahr 1993 - 225 Euro für Asylbewerber - nicht mehr zu halten ist. Frau von der Leyen hat damals in der Bund-LänderArbeitsgruppe gesagt: Jawohl, wir werden daraufhin auch das Asylbewerberleistungsgesetz anpassen und etwas tun.

Es war glasklar, dass das Bundesverfassungsgericht - es gab damals bereits ein Vorlageurteil beim Bundesverfassungsgericht aus Nordrhein-Westfalen - in der Frage der Asylbewerber hinsichtlich des Bestandes von 225 Euro aus dem Jahr 1993 nicht mitgehen würde, weshalb gehandelt werden musste. Jedoch wurde nicht gehandelt. Vielmehr musste man wieder warten, bis das Bundesverfassungsgericht gesagt hat: Das, was ihr mit Asylbewerbern macht, ist unmenschlich und kann so nicht funktionieren. Schließlich haben sie hier ein Grundrecht, und das Grundrecht erfasst auch, dass sie die gleichen Leistungen erhalten wie die Menschen, die ganz regulär hier wohnen. Das sagt das Bundesverfassungsgericht.

Im Übrigen fand ich es dann wieder schoflig, als der Bundesinnenminister - von ihm hielt ich eigentlich immer eine ganze Menge - anfing, zu schwabulieren, ob man nicht doch wieder eine Visumspflicht für Menschen einführen müsste, die aus Mazedonien oder Rumänien zu uns kommen. Das hat er zunächst so gesagt - ich habe das so herausgehört -, nun aber nicht mehr. Er warf tatsächlich am Anfang ein, ob man nicht vielleicht im Asylrecht einige Sachen verschärfen müsste, die es den Menschen nicht ganz so angenehm machen, hierherzukommen. Darauf sagte das Bundesverfassungsgericht: Das geht nicht; es darf nicht sein, dass man hinsichtlich Geldleistungen, Wohnungen oder ähnlicher Dinge solche Repressalien einführt, damit sich Flüchtlinge hier womöglich verdrängt fühlen.

Das Bundesverfassungsgericht meint, genau das darf nicht der Fall sein. Aus diesem Grund gibt es die Bundesratsinitiative von Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und uns. Vielleicht werden sogar noch einige andere Länder mitmachen. Zustimmen werden wesentlich mehr, das weiß ich schon. Wir wollen genau das, was Frau Nonnemacher einfordert, umgesetzt haben, nämlich eine rechtliche Klarstellung über den Status der Menschen, die hierherkommen, bei all den Unwägbarkeiten und Unsicherheiten, die wir beim SGB II haben. Dazu haben wir auch eine Arbeitsgruppe, weil nicht ganz einfach und klar ist, wer welche Leistungen bekommt. Aber es ist wesentlich klarer, welche Leistungen die Asylbewerber in diesem Lande erhalten, wenn wir sie nach dem SGB II oder nach der Sozialhilfe bedienen können, als wenn wir dies nach dem Asylbewerberleistungsgesetz machen müssten. Denn das ist katastrophal: Der eine Landkreis entscheidet so und der andere so, je nachdem, wie dort die politischen Mehrheiten sind. Das ist nicht schön, das gehört angegangen, und genau deswegen möchten wir das Asylbewerberleistungsgesetz in dieser Republik abschaffen. Das ist das Ziel, das wir dabei verfolgen.

(Beifall SPD, DIE LINKE und GRÜNE/B90)

Ich glaube, dass nur so der Weg zu einer wirklichen Integration statt einer Ausgrenzung gegangen werden kann. Jetzt sagen viele: Ja, was soll denn Integration, wenn die Leute dann trotzdem wieder abgeschoben werden? - Jetzt wissen wir aber - und diese Zahl steigt von Jahr zu Jahr -, dass mindestens 70 % der

jenigen, die hierher zuwandern, auch dauerhaft hierbleiben. Dann macht es doch keinen Sinn, diese 70 % für die nächsten Jahre, in denen das Verfahren läuft, irgendwohin zu schieben und zu sagen: „Jetzt wartest du, dass da irgendwo eine Entscheidung kommt“, sondern da macht es doch gerade Sinn, dies erst einmal mit einem intensiven Deutschkurs anzugehen. Es gibt Landkreise bei uns, die das machen. Die Sozialamtsleiterin von Potsdam-Mittelmark hat mir gesagt, dass man das dort seit Jahren sehr erfolgreich macht und damit Geld spart. Warum spart man damit Geld? Weil man bei zukünftigen Behördengängen den Leuten keinen Dolmetscher mehr mitgeben muss. Wer weiß, was heute ein Dolmetscher kostet, der weiß auch, wie viel es bringt, wenn die Leute von vornherein Deutsch lernen und dann diese Behördengänge allein machen können. Das gilt auch für Besuche beim Arzt und all die Dinge, die anstehen. Das bringt also etwas für die Landkreise, die das tun. Darum machen es einige. Es hat sich noch nicht bei allen herumgesprochen, aber es werden immer mehr. Wir unterstützen es im Übrigen auch mit Lottogeld, wenn Landkreise oder Träger und Vereine diesen Weg gehen wollen. Wir müssen von der unseligen Sachleistung wegkommen. Dass diese diskriminierend wirkt, das haben alle hier verstanden.

(Görke [DIE LINKE]: Fast alle!)

- Ja, fast alle. Aber dass das inzwischen 15 von 18 Kommunen als Sozialhilfeträger machen, spricht eine deutliche Sprache. Wenn Landräte sagen: „Aber das darf ich gar nicht machen“, dann frage ich: „Wo hat denn ein Staatsanwalt oder Richter einmal bei den 15 Landräten, die es machen, angefragt?“ Es ist also offensichtlich nicht strafbewehrt, und niemand macht sich schuldig, wenn er das tut. Ganz im Gegenteil, es ist in der Regel ein wesentlich unbürokratischeres, einfacheres und menschengerechteres Verfahren, wenn der Landrat diesen Weg geht, als wenn er es nicht tut. Genau da muss man ansetzen.

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie GRÜNE/B90)

Nächster Punkt: Ich komme zu Ihrem Entschließungsantrag, Herr Dombrowski. Sie schreiben sinngemäß, dass sich die gesundheitliche Versorgung verbessern müsse. Ja, richtig. Das heißt aber auch, dass wir das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen müssen, denn danach bekommen die Asylbewerber, auch die geduldeten, in diesem Land eigentlich nur eine Notfallversorgung. Das sind also diejenigen, die abends oder am Wochenende ins Krankenhaus eingeliefert werden, weil sie regulär gar nicht zum Arzt gehen durften, weil sie bisher kein Notfall waren. Ob das für die Kinder überhaupt noch mit der Kinderrechtskonvention in Übereinstimmung zu bringen ist, wage ich ganz stark zu bezweifeln. Es ist dauerhaft unmöglich, so mit Flüchtlingen umzugehen, dass sie nur als Notfall zum Arzt oder ins Krankenhaus dürfen. Es ist teuer, es ist bürokratisch, es ist unmenschlich, so zu verfahren. Auch deshalb gehört das Gesetz abgeschafft.

(Beifall SPD, DIE LINKE sowie GRÜNE/B90)

Der nächste Punkt - ich habe mich sehr gefreut, dass dazu auch viele CDU-Innenminister mit mir einer Meinung waren - ist, dass die Asylbewerber, wenn sie hier sind, ein Recht auf Arbeit haben müssen. Es sind inzwischen viele Leute hier, die mit hohen Fachkenntnissen ins Land gekommen sind, die, wenn sie einen Deutschkurs absolviert haben, sofort arbeiten gehen könnten. Dass sie es nicht dürfen, sondern dass wir sie in die Über

gangswohnheime stecken und sagen: „Jetzt müsst ihr erst einmal lange warten und da stoffwechseln“, bedeutet, dass wir erstens - Geld dadurch verplempern, dass wir die Leute bezahlen, die da sind, dass wir - zweitens - volkswirtschaftliche Verluste einplanen, weil wir sie nicht arbeiten lassen, und dass wir sie - drittens - regelrecht zur Schwarzarbeit treiben, weil sie irgendetwas anderes tun wollen, als nur im Heim herumzusitzen und zu warten, dass die Zeit vergeht.

Hier muss ein deutlicher Akzent gesetzt werden, und ich freue mich, dass auch die CDU inzwischen erkannt hat: „Das ist ein Potenzial, das man mitnehmen sollte“, dass zweifelsohne zumindest die Möglichkeit zur Arbeit geschaffen werden sollte. Auch das erreichen wir, wenn wir das Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen.

Der nächste Punkt: Es geht auch um die Finanzierung. Asylbewerber werden in Brandenburg vier Jahre lang vom Land bezahlt, danach von den Kommunen. Das ist, glaube ich, auch in Ordnung. Ich finde auch, dass das Land hier eine gewisse Leistung erbringen muss und dass auch die Kommunen Leistungen erbringen müssen. Aber ich finde, dass zumindest in der ersten Zeit, wo das Verfahren unklar ist, wo wir nicht so genau wissen, wie wir jetzt mit denjenigen umgehen, die hierher kommen, auch der Bund mitfinanzieren muss. Denn was kann das Land Brandenburg, der Landkreis Oberhavel, der Landkreis Potsdam-Mittelmark oder der Landkreis Havelland dafür, dass in Afrika ein Frühling einzieht, dass dort Demokratie stattfindet, plötzlich aber auch Bürgerkrieg ist und Leute hierherkommen, weil sie dort verfolgt werden? Was kann also eine Kommune, was kann das Land dafür? Sich um diese Menschen zu kümmern ist eine nationale Aufgabe und muss zumindest in der ersten Zeit auch national finanziert werden. Auch das ist unser Begehr, wenn wir meinen, das muss nicht im Asylbewerberleistungsgesetz stehen, sondern das gehört auch ins SGB II. Es ist irgendwo zu regeln, dass der Bund stärker in die Finanzierung einsteigt. Dass, wenn der Status klar ist, wir für die Integration verantwortlich gemacht werden, auch zusammen mit den Kommunen, ist ein anderes Thema. Dass wir das dann bezahlen sollen, verstehe ich, das ist auch in Ordnung; denn die Leute sollen dann hier auch leben, wohnen und arbeiten. Aber solange der Status unklar ist, ist es eine ganz klare Sache, dass auch der Bund mit einsteigen muss.

(Vereinzelt Beifall SPD)

Letzter Punkt: Es geht auch um das Recht auf eine Wohnung. Auch da müssen wir besser werden. Hier komme ich zu dem aktuellen Fall, nämlich zu den Möglichkeiten, die wir haben, Menschen in Brandenburg ordentlich in Wohnungen bzw. in wohnungsähnlichen Unterkünften unterzubringen. Es ist in der Tat für manche Kommune nicht ganz einfach, Asylbewerber, wenn sie in größeren Zahlen kommen, unterzubringen. Ich denke zum Beispiel an Potsdam, auch an Potsdam-Mittelmark oder Havelland. Aber es ist möglich, und das wird auch bewiesen.

Wir haben im Übrigen - da bin ich wieder bei Ihrem Antrag, Frau Nonnemacher und Herr Dombrowski - bereits Weisungen erteilt. Das sage ich, weil Sie schreiben, wir sollten Landräte oder Landkreise anweisen. Wir haben Weisungen erteilt, wo Landkreise ihrer Aufnahmeverpflichtung nicht nachgekommen sind. Ich sehe aber sehr deutlich, dass diese Landkreise sich jetzt bemühen. Bei Potsdam-Mittelmark ist es sonnenklar, dass man die Hausaufgaben in diesem Jahr schaffen wird. Man wird

also die Flüchtlinge aufnehmen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Das bemerken wir jetzt. Wenn Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, gelingt es in der Regel auch, die Leute zu integrieren.