also die Flüchtlinge aufnehmen. Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Das bemerken wir jetzt. Wenn Öffentlichkeitsarbeit betrieben wird, gelingt es in der Regel auch, die Leute zu integrieren.
Da ich hier Schülerinnen und Schüler sehe, möchte ich noch einmal deutlich machen, dass es darum geht, die ganze Gesellschaft dabei mitzunehmen. Wenn sich also jetzt Leute bei mir oder bei den Landräten melden und sagen: „Wir haben eine Wohnung frei und würden uns freuen, wenn ein Asylbewerber kommt“, dann aber die Nachbarn schon wieder anfangen, die Nase zu rümpfen, ist das nicht gerade schön, und es ist kein Zeichen, das Brandenburg braucht. Brandenburg ist ein Land, das freundlich zu Ausländern ist. Das müssen auch Vermieter und Mieter zeigen, und das gehört zum täglichen Umgang dazu.
An euch möchte ich die Frage richten: Wie würdet ihr damit umgehen, wenn eure Eltern zum Beispiel Arbeit in Moskau bekommen, ihr nach Moskau zieht und dann in der Schule das einzige Kind seid, das Deutsch spricht? Vielleicht merkt ihr dann, dass noch jemand Deutsch spricht. Zu wem stellt ihr euch auf dem Schulhof? Natürlich zu dem anderen, der auch Deutsch spricht, und ihr werdet auch immer bei ihm stehen, solange nicht irgendeiner aus dieser Moskauer Schule kommt und sagt: „Willst du nicht heute Nachmittag zu mir kommen?“ Da beginnt die Integration, da muss jeder von uns die anderen auffordern, in diese Gesellschaft mitzukommen. Integration - das muss auch von uns als deutliches Signal ausgesandt werden. Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Minister Baaske, herzlichen Dank für Ihre netten Worte. Ich möchte nur noch einmal an Folgendes erinnern: Sie versuchen immer, das ganz große Rad zu drehen, zu sagen, was man alles abschaffen müsste, um die Situation der Asylbewerber zu verbessern. Das kann man ja alles versuchen oder tun. Aber erst einmal sollte jeder das tun, wofür er tatsächlich zuständig ist.
Sie sind hier eben auf unseren Entschließungsantrag eingegangen, in dem die drei Oppositionsfraktionen die Forderung aufstellen, die medizinische Versorgung zu verbessern. Dieser Absatz ist übrigens unverändert, es ist genau der Absatz aus dem Antrag von SPD und DIE LINKE. Zur medizinischen Versorgung ist so viel zu sagen: Die medizinische Versorgung kann immer verbessert werden, im Übrigen auch bei deutschen Staatsbürgern. Aber Praxis ist, dass Asylbewerber volle medizinische Versorgung erhalten, nicht nur im Notfall. Der Leiter der Aufnahmestelle in Eisenhüttenstadt sagt, dass man dabei eher großzügig als zu eng verfährt. Von daher meine ich, man geht mit Asylbewerbern sehr verantwortungsvoll um. Das heißt aber nicht, dass es nicht besser werden könnte.
Wenn Sie sagen: „Wir wissen, dass Landkreise ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind.“, sage ich: Jeder soll erst einmal seine Aufgaben erledigen! - Sie als Landesregierung haben es über zwei Jahre - zumindest im laufenden Jahr - geduldet, dass Landkreise ihren Verpflichtungen nicht nachgekommen sind. Das können und müssen Sie abstellen - nicht durch warme Worte, sondern dazu hat eine Landesregierung die entsprechenden Rechte.
Zum Zweiten: Wenn Asylbewerberkinder in Eisenhüttenstadt keinen Schulunterricht bekommen, dann wissen Sie doch, woran es liegt. Sie wissen genauso gut wie ich, dass es daran liegt, dass das staatliche Schulamt - ich habe es gesagt - sich für nichts für zuständig erklärt. Auch das können Sie bitte regeln und müssen nicht immer auf den Bund verweisen, der alles Mögliche regeln soll.
Wir sind gerne bereit, bei weiteren Rechtskreisen mitzuwirken. Aber für das, was hier in Brandenburg verbessert werden muss, sind auch Sie zuständig, das haben Sie sicherzustellen und durchzusetzen.
Herr Dombrowski, noch einmal zur Klarstellung: Es sind auch die Landkreise, die entgegen der eigentlichen gesetzlichen Formulierung bisher schon Geldleistungen ausreichen, obwohl im Gesetz steht, dass - in dieser Reihenfolge - zunächst Sachleistungen, Gutscheine und dann Geldleistungen ausgegeben werden müssen. So steht es im Asylbewerberleistungsgesetz.
Ein anderes Gesetz regelt, wie die Asylbewerber unterzubringen sind, nämlich in Gemeinschaftsunterkünften und im Notfall auch in Wohnungen. Trotzdem gibt es Landkreise, die sagen: Wir machen das in Wohnungen. Das ist aber entgegen der Gesetzesformulierung, verstehen Sie?
Genauso ist es auch bei den Krankenbehandlungen. Es ist vorgesehen, dass sie nur im Notfall behandelt werden müssen, aber das machen die Landkreise Gott sei Dank nicht. Auch da müssen wir doch einmal hinterhaken, wir müssen sagen: Es bedarf einer gesetzlichen Klarstellung, am besten dadurch, dass wir sie auch in das normale Regelsystem der GKV überführen. Das wäre doch das Einfachste!
Zum anderen: Vielleicht hatten Sie Ihre Kurzintervention schon angemeldet und haben den Zettel dann vorlesen müssen. - Ich habe gesagt: Wir haben Weisungen erteilt, wir haben das bei den Landkreisen, die ihre Aufgabe nicht wahrgenommen haben, getan. Natürlich haben wir die Landkreise auch schon im vergangenen Jahr darauf hingewiesen, dass es notwendig ist. Ich habe im Juni jedem Landrat ein Schreiben geschickt; ich habe ihnen gesagt, was auf sie zukommt. Nun tun Sie nicht so,
(Görke [DIE LINKE]: Die haben im Wissen darum so entschieden, im Wissen darum! - Zuruf von der SPD: Ge- nau! - Beifall SPD und DIE LINKE)
Ich habe es geahnt, Kollege Dombrowski - auch wenn Sie jetzt telefonieren -: Die Änderung des Zuwanderungsgesetzes sehen wir von völlig verschiedenen Seiten, eines Gesetzes übrigens, das unter einer CDU-Regierung 1993 zur Abschreckung von Flüchtlingen geschaffen wurde. Und Sie reden jetzt von Menschen, „die wir gut gebrauchen könnten“. - Das ist wohl nicht Ihr Ernst.
Wir teilen Menschen in gute und schlechte ein, in gebrauchsfähige und solche, die wir nicht gebrauchen können?!
Ich habe gedacht, dass wir auf dem Gebiet der Flüchtlingspolitik weitgehend Konsens finden könnten - zumindest sagten das die Entschließungsanträge aus -, aber die Worte von Herrn Dombrowski haben mich eines anderen belehrt.
Ich bin froh und bedanke mich für die gute Zusammenarbeit auch mit der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - besonders in der Flüchtlingspolitik. Gerade vor dem Hintergrund der CDU und der leidigen Asylgesetze von 1993 wundert es mich doch etwas, dass Sie mit der CDU-Fraktion einen gemeinsamen Antrag gestellt haben.
Dreieinhalb Minuten sind nicht viel. - Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die CDU Deutschlands und Brandenburgs steht für eine verantwortungsvolle Asyl- und Flüchtlingspolitik.
Und eine verantwortungsvolle Flüchtlingspolitik beinhaltet Großzügigkeit gegenüber tatsächlich Verfolgten, aber eben auch ein entschiedenes Vorgehen gegen Fehlentwicklungen.
Natürlich ist der Einreisewunsch von Wirtschafts- und Armutsflüchtlingen menschlich völlig nachvollziehbar, das ist keine Frage. Aber asylpolitisch dürfen wir das nicht dulden, das möchte ich ganz klar sagen. Im Übrigen waren das auch immer die Worte des ehemaligen Bundesinnenministers Otto Schily. Herr Baaske, Frau Lehmann, lesen Sie da ein bisschen nach, das ist sehr aufschluss- und lehrreich für Sie.
In Ihrem Antrag zur Aktuellen Stunde, liebe Kolleginnen und Kollegen von den Linken, behaupten Sie, dass das Asylbewerberleistungsgesetz gegen das Grundgesetz verstoße.
Richtig ist jedoch, dass diejenigen Teile des § 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes verfassungswidrig sind, die die Bemessung des Umfangs der Leistungen betreffen. Es reicht deshalb aus, das Gesetz anzupassen - seine Abschaffung und die Einbeziehung der Flüchtlinge in die bestehenden Sozialleistungssysteme ist überhaupt nicht angezeigt und wäre auch das falsche Signal.
Ich bin der Auffassung, dass es angemessen ist, das zu gewährende Existenzminimum durch Sachleistungen abzusichern, das möchte ich auch ganz klar sagen. Das Bundesverfassungsgericht - das wissen Sie - lässt dies ausdrücklich zu, und diese Regelung hat sich auch bewährt. Eine verantwortungsvolle Asylpolitik muss eben Anreize, die zu einem Zuzug von Armuts- und Wirtschaftsflüchtlingen führen, vermeiden.
Oberstes Gebot ist einerseits großzügiger Schutz - das ist ganz klar -, aber eben von Verfolgten! Deutschland hat den Verfolgtenbegriff - und ich bin auch dafür, ihn großzügig auszulegen in letzter Zeit ausgeweitet und den veränderten Verfolgungsrealitäten damit ausreichend Rechnung getragen, meine Damen und Herren.
Herr Baaske, ja, ich bin dafür, dass verfolgte Flüchtlinge schnellstmöglich Arbeit finden. Aber auch wenn man den Flüchtlingen eine sofortige Arbeitserlaubnis gewährte, bestünde weiterhin das Problem, dass Deutsche und EU-Ausländer hier bevorrechtigte Arbeitnehmer sind. Dies führt dazu, dass Flüchtlingen in Gebieten mit hoher Arbeitslosenzahl ein Arbeitsplatz verwehrt bleibt. Sie müssen also die Dinge schon bis zum Ende beschreiben, die Realitäten benennen und nicht verkürzte Darstellungen liefern.
Zum Entschließungsantrag von SPD und Linken zur Zentralen Ausländerbehörde in Eisenhüttenstadt möchte ich zunächst sa
gen: Ganz klar, das ist ehrenwert. Sie müssen aber jetzt endlich anfangen, diese Ziele umzusetzen und den Menschen nicht immer nur Honig um das Maul zu schmieren, denn Sie haben ja die Angewohnheit, erst lange, nachdem das Kind in den Brunnen gefallen ist, tätig zu werden.