Protokoll der Sitzung vom 17.12.2009

Das waren nur drei Argumente aus Ihrem Antrag, die fachlich dagegen sprechen, Ihrem Vorschlag zu folgen.

Jetzt nenne ich Ihnen noch ein paar inhaltliche Argumente.

(Zuruf der Abgeordneten Schulz [CDU])

- Die vorher genannten Gründe reichen schon zur Ablehnung, das stimmt. Dennoch nenne ich Ihnen noch die inhaltlichen Gründe.

Wir haben, was diesen Punkt angeht, eine vorbildliche Landesverfassung. In Artikel 27 sind die entsprechenden Rechte normiert. Ich weiß, dass die CDU damals die Landesverfassung nicht mitgetragen hat. Das darf aber kein Grund sein, deren Inhalte heute zu ignorieren. Ich bitte Sie, an dieser Stelle einfach mit uns zu arbeiten.

(Beifall der Abgeordneten Kaiser [DIE LINKE])

- Danke, Applaus ist durchaus zulässig.

(Görke [DIE LINKE]: Lebhafter!)

Fünftens: Wir haben schon Gremien, die sich genau diesen Fragen widmen; meine Kollegin aus der SPD-Fraktion hat sie schon genannt. Der Landesjugendhilfeausschuss arbeitet in Unterausschüssen zu all den von Ihnen angesprochenen Fragen. Das Problem ist nur - das kann man den Grünen und der FDP nicht vorwerfen, weil sie nicht im Landesparlament vertreten waren; der CDU kann man es sehr wohl vorwerfen -: Frau Hartfelder als ordentliches Mitglied hatte nur an der Konstituierung des Ausschusses teilgenommen; ansonsten ward sie fünf Jahre lang überhaupt nicht gesehen. Das ist vielleicht nicht so schlimm, weil Frau Hartfelder einen Stellvertreter hat, Henryk Wichmann. Aber auch er ward fünf Jahre lang dort nicht gesehen. Das ist doch der Punkt. Sie müssen die vorhandenen Gremien nutzen, um sich einzubringen, und dürfen nicht einfach Designpolitik machen, neue Gremien schaffen und damit von den tatsächlichen Problemen ablenken.

Wir haben weitere Gremien. Wenden Sie sich doch an die Fachstelle für Kinderschutz im Land Brandenburg. Wenden Sie sich an die „Aktion Kinder- und Jugendschutz“ - AKJS -, die in der Breiten Straße in Potsdam sitzt. Oder wenden Sie sich an das Sozialtherapeutische Institut Berlin-Brandenburg - STIBB.

Es gibt genügend fachliche und auch inhaltliche Gründe, diesen Antrag abzulehnen. Bringen Sie sich bitte in die vorhandenen Gremien ein! Wenn wir im Laufe der Zeit feststellen sollten, dass diese nicht ausreichen, können wir darüber reden, ob wir

ein zusätzliches Gremium brauchen. Noch einmal: Bringen Sie sich bitte vorher in die vorhandenen Gremien ein! - Vielen Dank.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Krause. - Während Ihres Beitrags haben wir Gäste bekommen. Schülerinnen und Schüler der Voltaire-Gesamtschule Potsdam sind jetzt Hörerinnen und Hörer unserer Debatte. Herzlich willkommen!

(Allgemeiner Beifall)

Das Wort erhält für die Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Nonnemacher.

Sehr geschätzte Frau Vizepräsidentin! Meine Damen und Herren! Ich möchte versuchen, ein bisschen unaufgeregter an diesen Antrag heranzugehen. Ich bedauere außerordentlich, dass die beiden Anträge, die sich mit Kinderrechten und Kinderschutz befassen, in dieser Reihenfolge aufgerufen werden.

(Frau Lehmann [SPD]: Richtig!)

Es wäre mir lieber gewesen, wir hätten zuerst über das Landeskinderschutzgesetz bzw. inhaltlich über Kinderschutz und Kinderrechte gesprochen und in einem zweiten Schritt über Instrumentarien, die in diesem Zusammenhang sinnvoll sein können, diskutiert.

Wir sind nicht generell gegen einen Kinderausschuss. Wir haben aber einige formale Bedenken bezüglich dieses Antrags. Insbesondere erschiene es ein bisschen komisch, wenn der Landtag Brandenburg an einem bestehenden Ausschuss für Arbeit, Soziales, Familie und Frauen vorbei einen Unterausschuss sozusagen von oben herab anordnete.

Ich habe mitbekommen, dass wir uns in einem historisch belasteten Fahrwasser befinden. Als neue Abgeordnete möchte ich trotzdem sagen: Wir würden es begrüßen, diesen Antrag an den zuständigen Ausschuss zurückzuspielen: neue Chance, neues Glück. Die Zusammensetzung dieses Ausschusses ist eine andere als in der letzten Wahlperiode. Der Ausschuss möge dann im Zusammenhang mit den Maßnahmen zum Kinderschutz diskutieren, ob es sinnvoll und angemessen ist, einen solchen Ausschuss einzurichten. - Danke schön.

(Beifall GRÜNE/B90)

Vielen Dank, Frau Kollegin Nonnemacher. - Die Landesregierung hat Verzicht angekündigt. Demzufolge hat die Kollegin Schulz die Möglichkeit, noch einmal das Wort zu einem Redebeitrag zu ergreifen. Frau Schulz, Sie haben für drei Minuten das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin schon etwas überrascht, wie wir hier über ein doch uns

alle bewegendes Thema debattieren. Ich kann mich noch sehr genau an die vergangenen Diskussionen und daran erinnern, wie hoch wir immer das Gut und die Zukunft unserer Kinder bewertet haben. Jetzt, wo wir meinen, eine Chance dafür zu haben, in einer neuen Wahlperiode tatsächlich ein Signal zu setzen, stellen Sie sich hin und haben nichts anderes zu tun, als mir mit der Geschäftsordnung zu kommen.

(Zurufe von der Fraktion DIE LINKE und des Abgeord- neten Jürgens [DIE LINKE])

Jetzt muss ich einmal sagen: Dann überweisen Sie den Antrag!

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Nein, das war Inhalt!)

- Das war nicht Inhalt. Ich habe nur Geschäftsordnung gehört. Ausgerechnet Sie, Frau Kaiser,

(Oh, oh! bei der Fraktion DIE LINKE)

Vertreterin derjenigen, die angeblich keine Chancen haben, wie Sie es immer wieder betonen, ausgerechnet Sie argumentieren jetzt nur mit der Geschäftsordnung!

(Frau Kaiser [DIE LINKE]: Das stimmt doch nicht! - Zu- rufe von der Fraktion DIE LINKE)

Ich muss ehrlich sagen: Das erschüttert mich schon ein bisschen. Es ist ein so wichtiges Thema, dass man eine Möglichkeit finden könnte, so man es denn wollte, einen solchen Ausschuss einzusetzen.

Ich hatte den Eindruck, dass Sie mich falsch verstanden haben. Zumindest habe ich Ihre Argumentation so verstanden, dass Sie meinen, wir würden jetzt einen Ausschuss bilden, den wir von Anfang an mit Interessenvertretern besetzen. Das werden wir gar nicht können. Das ist mir klar.

(Zuruf des Abgeordneten Krause [DIE LINKE])

Die Mitglieder des Ausschusses für Soziales sollen in diesem Unterausschuss vertreten sein, aber wir bündeln die Sachkompetenz und beziehen die Potenziale der Interessenverbände und der Netzwerke ein. Das ist doch völlig klar. Natürlich wird im Land schon jede Menge in dieser Hinsicht unternommen. Wir müssen so gute Ideen und so gute Ansätze zusammenführen und damit in die Regionen gehen;

(Zuruf des Abgeordneten Jürgens [DIE LINKE])

die Regionen unseres Landes sind nun einmal unterschiedlich. Sie sind nicht alle hier in Potsdam und hier im Parlament. Es macht mich schon ein bisschen traurig und betroffen, zu hören, mit welchen Ausflüchten man hier im Prinzip versucht, den Antrag abzulehnen. Ich hätte mir mehr Offenheit gewünscht, die Offenheit, die Sie in Ihren Koalitionsvertrag so schön hineingeschrieben haben. Das wäre eine erste Möglichkeit gewesen, diese Offenheit hier auch zu praktizieren. - Herzlichen Dank.

Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schulz. - Ich schließe die Debatte über den Antrag „Ein Kinderausschuss für Brandenburg“.

Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 5/119 - Neudruck -, eingebracht von der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion. Wer diesem Antrag zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? - Bei einer deutlichen Mehrheit der Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich schließe Tagesordnungspunkt 8 und rufe Tagesordnungspunkt 9 auf:

Vorlage eines Landeskinderschutzgesetzes

Antrag der Fraktion der CDU der Fraktion GRÜNE/B90

Drucksache 5/120

Des Weiteren liegt ein Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/179 vor.

Das Wort erhält die einbringende Fraktion. Der Abgeordnete Wichmann spricht für die CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU-Fraktion hat einen Antrag vorgelegt, um den Kinderschutz in Brandenburg effektiv zu gestalten und zu verbessern. Ich möchte nach der Debatte, die wir hier eben erlebt haben, vorausschicken: Dieses Thema ist wichtig und ernst genug, um sich hier in aller Sachlichkeit und ohne Fraktions- und Parteitaktik über diese Dinge zu verständigen. Darum möchte ich jetzt wirklich bitten.

Ich habe Landtagsdebatten bisher immer nur im Fernsehen erleben können, und da war die Linke noch in der Opposition. Wenn ich mich daran erinnere, welche Forderungen die Linkspartei gestellt hat und wie sich das geändert hat, seitdem sie auf der Regierungsbank sitzt, finde ich das schon erstaunlich.

(Beifall CDU - Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

Ich freue mich zunächst einmal, wie ich an dieser Stelle betonen möchte, dass die Fraktion der Grünen ganz offen diesen Antrag, der hier diskutiert wird, unterstützt und erkannt hat, was einige offensichtlich noch nicht erkannt haben, nämlich dass wir einen sehr großen Nachholbedarf auf diesem Gebiet haben. Viele schlimme Fälle haben uns immer wieder in Brandenburg beschäftigt. Ich selbst bin seit elf Jahren Mitglied des Jugendhilfeausschusses und seit knapp zwei Jahren dessen Vorsitzender. Der Fall Jennifer ist Ihnen allen in Erinnerung. Viele andere Namen, die traurige Bekanntheit erlangt haben, wie Dennis, Kevin und Florian, sind hoffentlich ebenfalls nicht vergessen.

Ich weiß auch, dass der Landtag und die Landesregierung in der Vergangenheit viele Maßnahmen und viele Initiativen und Anträge auf den Weg gebracht haben, um den Kinderschutz effektiver zu gestalten und um dem Kinderschutz einen höheren Stellenwert zu geben. Mir geht es darum, dass wir diese Initiativen, die wir haben, die wir nicht ablehnen und auch nicht