Wir haben als Kultusministerium bereits Ende 2011 und im Frühjahr 2012 die Initiative ergriffen und Gesprächsrunden mit allen relevanten Einrichtungen des Landes durchgeführt. Ziel war es, die verschiedenen Aktivitäten für dieses Jahr abzustimmen und die Schwerpunkte des Landes zu definieren.
Dazu gehören neben einer Vielzahl kleinerer Projekte auch größere Veranstaltungen: die Veranstaltung am 27. Januar, dem Holocaustgedenktag, am Tag der Befreiung des Konzentrationslagers Auschwitz, Veranstaltungen beispielsweise in Sachsenhausen oder in Potsdam, den vom Landtagspräsidenten schon genannten vom Landtagspräsidenten und dem Ministerpräsidenten ausgerichteten Festakt anlässlich des 20. Jahrestages der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten am vergangenen Dienstag, die Veranstaltung zum Tag von Potsdam im Filmmuseum, die vom ZZF, vom MMZ veranstaltet wird, und andere Veranstaltungen, die von der Stadt Potsdam am 21. März durchgeführt werden.
Darüber hinaus gibt es im Land Brandenburg im laufenden Jahr eine ganze Reihe von Aktivitäten des Gedenkens und der politisch-historischen Bildung, die die Ereignisse des Jahres 1933 aufgreifen, aufarbeiten und reflektieren. Dabei wird ganz bewusst darauf gesetzt, Veranstaltungen auch in einer gewissen thematischen Vielfalt und einer regionalen Breite durchzuführen, um Bürgerinnen und Bürgern vor Ort Gelegenheit zu geben, sich mit den Themen intensiv zu beschäftigen, beispielsweise zu „entarteter Kunst“ im Museum Junge Kunst in Frankfurt (Oder), zur Bücherverbrennung im Tucholsky-Museum in Rheinsberg oder auch die Angebote des Landesinstituts für Schule und Medien, die den Schulen unterbreitet werden, oder beispielsweise die Webseite des Aktionsbündnisses www.brandenburg-33.de.
Der Landtag hat für das Haushaltsjahr 2013/14 dankenswerterweise eine Erhöhung der Mittel der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten für pädagogische und Öffentlichkeitsarbeit um 60 000 Euro beschlossen, und zum Tarifausgleich stehen der Stiftung vom Land auch 21 400 Euro mehr zur Verfügung. Der Bund schließt sich diesem Ausgleich der Tariferhöhungen leider nicht an. Trotzdem wird in der nächsten Stiftungsratssitzung der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten in der kommenden Woche darüber hinaus eine Verschiebung innerhalb des Etats beschlossen, sodass die Ausstellung zu den früheren Konzentrationslagern damit finanziert ist und als Wanderausstellung weit über das Jahr 2013 gezeigt werden wird - auch an verschiedenen Orten - nämlich in Oranienburg, Bernau, Nauen, Velten-Hennigsdorf, Perleberg und in der Stadt Brandenburg.
Es wird übrigens gemeinsam mit der Stiftung Brandenburgische Gedenkstätten derzeit an weiteren drei Open-Air-Ausstellungen an Gedenkorten gearbeitet, nämlich im Klinkerwerk Oranienburg, in Halbe und zum Jugendlager Uckermark.
Und es gibt in diesem Jahr zwei zentrale Ausstellungseröffnungen, nämlich in der Gedenkstätte Lindenstraße Potsdam zum Haft- und Gerichtsort im Nationalsozialismus und die neue Dauerausstellung in der Gedenkstätte Ravensbrück.
Vielen Dank. Ich rufe die Frage 1224 (Auswirkungen des Rund- funkbeitrags auf die märkische Wirtschaft) auf, die der Abgeordnete Tomczak stellen wird.
Nach der Einführung des neuen Rundfunkbeitrags wächst die Kritik von Unternehmen und Verbänden. Laut Deutschem In
dustrie- und Handelskammertag rechnen viele Unternehmen mit deutlich höheren Beiträgen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Der neue Rundfunkbeitrag orientiert sich an der Anzahl der Betriebsstätten, der Beschäftigten und der betrieblich genutzten Fahrzeuge. Insbesondere die Einbeziehung von Fahrzeugen in die Beitragspflicht sowie der Betriebsstättenansatz führen zu zusätzlichen Kosten bei den Unternehmen.
In der Vergangenheit hatte ich zu dieser Thematik bereits eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gerichtet. Nach meinem Ermessen wurden meine Fragen allerdings nicht zufriedenstellend beantwortet.
Daher frage ich die Landesregierung: Wie beurteilt sie die Methodik, die zur Berechnung des Rundfunkbeitrags für Unternehmen herangezogen wird?
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Tomczak, die Landesregierung beurteilt die Regelung grundsätzlich als angemessen und richtig. Wir haben ja vielfältigste Staffelungen vorgesehen, was die Beitragspflicht betrifft.
Die Länder streben an, die Verteilung des Gebührenaufkommens zwischen dem privaten und dem nicht privaten Bereich grundsätzlich wie beim alten Modell zu belassen. Schon bisher war auch der nichtprivate Bereich beitragspflichtig.
Wir - wie Sie wissen, die Länder gemeinsam - haben ein neues Modell eingeführt. Mit diesem neuen Modell werden wir auch neue Erfahrungen sammeln und dann sehen, wie sich das in der Wirklichkeit auch bezüglich der Vollzugspraxis seitens der Rundfunkanstalten auswirkt. Und weil es ein neues Modell ist, haben wir auch eine frühe Evaluation vorgesehen, sie wird nämlich schon nach zwei Jahren stattfinden.
Herr Gerber, sieht die Landesregierung die Unternehmen vor dem eben genannten Hintergrund und durch diese Erhebungsmethodik benachteiligt?
Die Frage 1225 (Verlängerung des Runderlasses zu den Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünf
ten bis zum 31.12.2013) der Fraktion BÜNDNIS90/DIE GRÜNEN wird von der Abgeordneten Nonnemacher gestellt. Bitte sehr!
Am 7. Juni 2012 beschloss der Landtag Brandenburg die Empfehlungen zum Änderungsbedarf der Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung und Beratung. Eine Reihe von Änderungsbedarfen zur Verbesserung der Lebenssituation von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern wurde festgestellt und die Landesregierung um Umsetzung gebeten.
Nunmehr wurde jedoch im Amtsblatt für Brandenburg Nr. 50 vom 19. Dezember 2012 erneut die Gültigkeit des alten Runderlasses über die Mindestbedingungen für den Betrieb von Gemeinschaftsunterkünften und die soziale Betreuung nach der Erstattungsverordnung zum Landesaufnahmegesetz bis zum 31. Dezember 2013 verlängert.
Ich frage die Landesregierung: Warum verlängert das Ministerium die Terminierung des Runderlasses, ohne die aufgrund unseres Landtagsbeschlusses mittlerweile entwickelten Arbeitsergebnisse, Konzepte und Maßnahmen einzuarbeiten?
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Kollegin Nonnemacher! Schönen guten Morgen zunächst einmal!
Danke für die Frage, aber: Ich glaube, die Antwort kennen Sie. Sie selbst haben uns ja beauftragt, dieses Konzept zusammen mit den Kommunen auszuarbeiten. Sie wissen selbst, wie so etwas läuft. Wenn wir zum Beispiel sagen „Ihr solltet mehr in Wohnungen unterbringen!“, wenn wir sagen „Ihr solltet die Unterbringungsmöglichkeiten vergrößern!“, dann kommen die Kommunen sofort und sagen „Ja, aber dann müsst ihr unbedingt mehr Geld zahlen, sonst schaffen wir das nicht!“ usw. usf.
Es ist ja auch eine Frage, wie man beides gegeneinanderhält. Wenn wir sagen, wir erstellen ein anderes Unterbringungskonzept, dann heißt das, dass es in Richtung mehr Wohnungen geht. Wenn ich mehr Wohnungen habe, die Menschen also seltener und kürzer in den Gemeinschaftsunterkünften leben, kann ich auch den Standard bei den Gemeinschaftsunterkünften begrenzen.
Wenn ich zum Beispiel sage, ich habe in den Gemeinschaftsunterkünften gar keine Familie mehr, sondern bringe diese grundsätzlich gleich aus der Unterkunft in Eisenhüttenstadt in Wohnungen, dann sieht das Unterbringungskonzept wieder ganz anders aus. Das Problem ist nur: Wir kommen mit den Kommunen nicht klar, wie das finanziert werden soll und in der
Frage, ob denn die Gemeinschaftsunterkünfte tatsächlich in großen Teilen zumindest für die Familien abgeschafft werden können und die Unterbringung in Wohnungen realisiert werden kann.
Der Knackpunkt ist immer wieder - ich hatte gestern Abend erst wieder die Diskussion mit den Landräten -: Ist die Unterbringung in Wohnungen teurer oder nicht teurer? Da werden wir uns nicht so schnell einig werden, befürchte ich.
Wir haben - Land, kommunale Spitzen und auch Heimträger eine Arbeitsgemeinschaft eingerichtet. Sie ist schon unter sehr schwierigen Bedingungen zustandegekommen. Sie können sich vorstellen, dass bei den kommunalen Spitzen keine große Begeisterung herrschte, über das Thema zu reden. Im vergangenen Jahr gab es zwei Termine. Ein Termin war für Mitte Februar angesetzt. Der wurde von den kommunalen Spitzen noch einmal abgesagt, sodass wir momentan warten müssen, ob wir überhaupt einen neuen Termin zustande bringen.
Generell entspinnt sich der Diskussionsprozess darüber: Sind Kommunen schlechter dran, wenn sie zum Beispiel die Unterbringung in Wohnungen realisieren statt die Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften vorzunehmen?
Ich setze hinzu - falls dies auch Ihre Nachfrage sein sollte -: Da streiten sich momentan die Gelehrten. Ich kenne Landkreise ich habe gerade die Prignitz besucht -, in denen gesagt wird, die Unterbringung in Wohnungen sei preiswerter als die in Gemeinschaftsunterkünften; das laufe wunderbar und man habe wenig Scherereien. Das wird in Potsdam wahrscheinlich anders gesehen, weil Potsdam nicht so viele leere Wohnungen hat, wie wir sie zum Beispiel in Perleberg oder Wittenberge vorfinden. Das ist eine andere Situation. Ich finde, man kann auch die Potsdamer Befindlichkeiten aufzugreifen versuchen. Aber generell zu sagen, die Unterbringung in Wohnungen sei so teuer, dass man sie sich nicht leisten könne, lehne ich ab, weil ich von Kommunen weiß: Es ist bezahlbar, und es ist am Ende auch preiswerter.
Natürlich ist die Investition, wenn ich zum Beispiel eine Wohnung für die Unterbringung nutzen will, teurer, weil ich die Menschen ja darauf vorbereiten muss, dass sie dann allein leben, allein klar kommen müssen. Aber wenn sie es dann drauf haben, ist die Unterbringung in der Wohnung in der Regel wesentlich preiswerter, als wenn man sie konzentriert in der Gemeinschaftsunterkunft unterbringt.
Es gibt auch Landkreise, die sehr gute Erfahrungen damit gemacht haben, dass sie alle Asylbewerber - wenn sie denn schon kommen - sofort in den Deutschkurs geben. Warum machen die das? Weil sie ansonsten jedem Asylbewerber, der zum Arzt, der zur Behörde geht, einen Dolmetscher mitschicken müssen. Wenn Leute dann vier, fünf, sechs, sieben Jahre da sind und jedes Mal mit einem Dolmetscher zur Behörde gehen müssen, wird das immens teuer. Da sagen sich die Landkreise: Okay, dann bezahlen wir doch von vornherein einen Deutschkurs und sparen damit im laufenden Verfahren viel Geld. Und wir haben vor allen Dingen die Integration derjenigen, die hierhergekommen sind, wesentlich vorangetrieben.
Darum entbrennt also momentan die Diskussion, und ich kann mir nicht vorstellen, dass wir uns da schnell einig werden. Sie können aber davon ausgehen - auch wenn wir den Runderlass
weitergelten lassen -, dass wir stark daran arbeiten, die Unterbringungsmöglichkeiten für Asylbewerber wesentlich zu verbessern.
Sehen Sie nicht die Gefahr, dass gerade jetzt, bei steigenden Asylbewerberzahlen, die gemeinsame Intention des Landtages konterkariert wird, indem wieder ein falsches Signal ausgesandt wird, dass die Leute jetzt doch wieder verstärkt in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden und damit unsere Idee über längere Zeit ausgebremst wird?
Ja. Auf der anderen Seite ist natürlich auch die Zurückhaltung der Kommunen begründet, dass sie in den nächsten Jahren mehr Fallzahlen erwarten und sich einen Kopf machen müssen, wie sie die Menschen unterbringen. Ich kann immer wieder nur appellieren: Leute, guckt nicht danach, wo größere Gemeinschaftsunterkünfte entstehen können, sondern redet mit den Gemeinden und seht zu, dass ihr dort leerstehende Wohnungen bekommt!
Das muss ja überhaupt nicht in den Städten erfolgen. Ich habe auch mehrfach erlebt, dass das in kleinen Gemeinden möglich ist, dass dort ein nicht mehr bewohntes Haus künftig von Asylbewerbern bewohnt werden kann. Diesbezüglich möchte ich daran erinnern, dass wir uns darauf verständigen müssten, dass wir zum Beispiel die Investitionspauschale von etwas über 2 000 Euro nicht nur für Gemeinschaftsunterkünfte, sondern möglichst auch für den Umbau von Wohnungen, Renovierungsarbeiten etc. zur Verfügung stellen, um die Unterbringung von Asylbewerbern in Wohnungen auf diese Art und Weise zu erleichtern. - Ich danke aber für die Frage.
Wir kommen zur Frage 1226 (Unterschiedliche Kostensätze für Pflegeleistungen), die von der Fraktion DIE LINKE gestellt wird. Frau Abgeordnete Wöllert, Sie haben das Wort.
Die Kostensätze für Leistungen der Pflegeversicherung differieren in der Region Brandenburg-Berlin zum Teil wesentlich. Dabei ist zu verzeichnen, dass die Kostensätze für gleiche Leistungen im Land Brandenburg deutlich unter denen Berlins liegen. So beträgt beispielsweise der Kostensatz für die Große Körperpflege in Brandenburg 12,99 Euro und in Berlin 17,39 Euro. Die Folgen haben vor allem die Beschäftigten in Form geringerer Entlohnung zu tragen, was wiederum auch die Abwanderung von Fachkräften aus Brandenburg verstärkt.
Ich frage deshalb die Landesregierung: Welche Möglichkeiten gibt es aus ihrer Sicht, unterschiedliche Kostensätze für gleiche
Pflegeleistungen zu überwinden, um schließlich einheitliche und auskömmliche Kostensätze für vergleichbare Pflegeleistungen zu erreichen?