Protokoll der Sitzung vom 28.08.2013

Uns hat überrascht - das ging den anderen Bundesländern ähnlich -, dass wir eine so große Anzahl von Asylsuchenden mit Familien aufgenommen haben. Das war in dieser Form nicht planbar. Wir sind jetzt aber gut darauf eingestellt. Beispielsweise haben wir in Luckenwalde - das ging auch an die Öffentlichkeit - 44 Kinder in Grundschulen und 18 Kinder in Oberschulen.

Ich gebe Ihnen Recht, dass die Kinder größere Probleme hatten, als bisher bekannt war. Deswegen haben sich das Staatliche Schulamt und die Schulleitungen an einen Tisch gesetzt und ein gemeinsames Konzept erarbeitet, um die Schülerinnen und Schüler dort besser zu unterstützen. Wir werden ab September, also in einigen Tagen, zwei Auffanggruppen haben, die eine intensive Förderung in Deutsch und Angebote an Mathematik erhalten werden, was den Kindern insgesamt hilft, sich in dieser Situation zurechtzufinden. Die Kinder erhalten eine Förderung von 16 bis 20 Stunden und verbringen einen Tag pro Woche in der künftigen Klasse. Es ist mir wichtig, dass sie nicht komplett aus dem späteren Klassenverband herausgenommen werden, sondern die Förderung getrennt erhalten, weil sie erst einmal intensiv Deutsch lernen müssen, gleichzeitig aber schon einen Tag im neuen Klassenverband sein können. Auch in der Oberschule ist eine Gruppe vorgesehen, die 20 Wochenstunden erhält. Derzeit läuft die Vorbereitung zur Unterstützung der Schulen mit den Lehrkräften. Selbstverständlich werden wir hierfür zusätzliche Stunden bereitstellen.

Wir arbeiten eng mit den Ausländerbehörden und den Jugendund Sozialämtern zusammen, beispielsweise durch gemeinsame Sitzungen in Flüchtlingsheimen. Ebenso sind die Regionalen Arbeitsstellen für Bildung, Integration und Demokratie den meisten bekannt unter dem Kürzel RAA - eingebunden.

Die Verantwortlichen in den Flüchtlingsheimen sind genauso daran beteiligt. Wir stärken die Zusammenarbeit mit den Eltern, was ganz wichtig ist. Hier stellt sich aber das Problem, sich erst einmal verständigen zu können. Auch hieran arbeiten wir intensiv.

Sie haben vielleicht der Presse entnommen, dass wir in der Erstaufnahmeeinrichtung für Asylbewerber in Eisenhüttenstadt so etwas wie eine kleine Schule haben. Am Montag letzter Woche haben 50 Kinder den Unterricht direkt vor Ort begonnen. Auf dem Stundenplan stehen bis zu 19 Unterrichtsstunden in deutscher Sprache. Die Kinder werden in zwei Lerngruppen in neu hergerichteten Räumen der Einrichtung von Lehrerinnen und Lehrern der Otto-Buchwitz-Förderschule und Astrid-LindgrenGrundschule in Eisenhüttenstadt unterrichtet. Wie gesagt, dieses Angebot läuft derzeit. Die erste Gruppe von zehn Kindern gab es bereits seit dem vergangenen Herbst. Die RAA bietet auch dort zwei- bis dreimal wöchentlich Unterricht in der Muttersprache und in Deutsch an - in der Muttersprache natürlich dann, wenn es vor Ort Personen gibt, die die Muttersprache beherrschen.

Ich freue mich sehr, dass brandenburgische Lehrerinnen und Lehrer Kinder mit diesen speziellen Angeboten gezielt fördern und unterstützen. Denn unser Ziel ist es, die Bildungschancen von Kindern aus Asylfamilien zu sichern und eine positive Lebenssituation zu schaffen, in der sie angstfrei und selbstbewusst die neue Kultur entdecken können. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Herr Hoffmann hat Nachfragen.

Frau Ministerin, zunächst vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich freue mich, dass man bemüht ist, das Problem zu lindern. Allerdings hat man ein wenig den Eindruck, dass man erst im Nachhinein reagiert hat. Sie selbst sagten, es sei ein bisschen überraschend gewesen. Daher die Frage: Ist beabsichtigt, die sogenannte Eingliederungsverordnung zu überarbeiten und den Schulen von vornherein entsprechend mehr Ressourcen für ähnlich gelagerte Fälle in der Zukunft zur Verfügung zu stellen? Oder wird man auch dann erst wieder reagieren, wenn das Problem bereits an den Schulen besteht?

Herr Hoffmann, wir haben ein gutes Frühwarnsystem. Es bringt nichts, pauschal irgendwelche Zahlen zur Verfügung zu stellen. Entscheidend ist, dass wir die Instrumente nutzen können, wenn wir sie brauchen.

Wir haben uns mit dem Innenministerium darauf verständigt, sehr früh eingebunden zu werden - sobald absehbar ist, wie viele Familien Brandenburg zugeteilt werden -, damit wir sehr rasch reagieren können. Das hat dieses Mal noch nicht funktioniert. Es war, wie gesagt, nicht vorhersehbar, weil wir in den letzten Jahren überwiegend männliche Alleinreisende mit anderen Sorgen hatten. Diese vielen Kinder waren nicht planbar. Wir haben jetzt ein Frühwarnsystem. Wir sind in engen Kontakten. Deswegen werden vor Ort Angebote bedarfsgerecht zur Verfügung gestellt. - Danke.

Vielen Dank. - Wir kommen zur Frage 1360 (Neubau von Flüchtlingsheimen zu alten Bedingungen), gestellt von der Abgeordneten Nonnemacher.

Seit April 2011 diskutiert der Landtag über die Sicherstellung einer menschenwürdigen Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Dies mündete in den entsprechenden Landtagsbeschluss vom 7. Juni 2012. Darin werden zahlreiche Empfehlungen zur Anhebung der Mindeststandards und sozialen Betreuung gegeben. Aktuell werden wegen steigender Flüchtlingszahlen in einigen Kommunen neue Heime zur Flüchtlingsunterbringung zu alten Mindestbedingungen geschaffen. Es handelt sich um die Landkreise Barnim, Potsdam-Mittelmark sowie Teltow-Fläming und die kreisfreie Stadt Potsdam.

Ich frage die Landesregierung: Werden die im genannten Landtagsbeschluss festgelegten Empfehlungen damit nicht konterkariert und bauliche Tatsachen geschaffen, die einer Verbesserung der Wohnsituation von Flüchtlingen entgegenstehen?

Herr Minister Baaske antwortet.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr verehrte Frau Nonnemacher, wie ich schon im Ausschuss gesagt habe, konnten wir diese Unterbringungskonzeption leider nicht so, wie es der Landtag vorgesehen hat, zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden verabschieden, sondern mussten es allein machen. Die Diskussion darüber habe ich Ihnen dargestellt. Wir haben an die Unterbringungskonzeption die Stellungsnahmen der kommunalen Spitzenverbände angehängt.

Gott sei Dank - es ist ein bisschen Licht am Ende des Tunnels zu sehen - verhalten sich die Kommunen vor Ort nicht so, wie das die kommunalen Spitzenverbände mitunter gern hätten. Insofern haben wir eine wesentlich klügere, weil vor Ort dargestellte Anwendung der Unterbringung zu verzeichnen.

Wir haben uns die Zahlen zuliefern lassen. Ich selbst war schon in der dortigen Einrichtung. In Wandlitz haben wir eine Wohnfläche für Einbettzimmer von 8,12 m2 bis 12,45 m2, für Zweibettzimmer - ich runde einmal - von 15 m2 bis 19 m2, für Dreibettzimmer von 21 m2 und für Vierbettzimmer von 62 m2.

Ich habe extra in Potsdam-Mittelmark angerufen. Dort lautet der Auftrag an die Architekten, mit 8 Quadratmetern zu planen, sodass wir an der Empfehlung der Arbeitsgruppe, die damals durch die Einrichtungen gegangen ist, festhalten.

Im Übrigen war ich in der vorigen Woche auch in der Potsdamer Einrichtung in der Hegelallee. Dort stehen 13 Plätze mit einer Fläche von 251 Quadratmetern für Frauen mit Kindern zur Verfügung. Eine tolle Einrichtung! Ich kann Ihnen empfehlen, sie sich anzuschauen, weil dort sehr integrativ gearbeitet wird und man alle Hebel in Bewegung setzt, um die dort unter

gebrachten Frauen mit ihren Kindern zu betreuen und nicht nur die Kinder schnell in die Schule zu bringen, sondern den Frauen auch möglichst schnell Wohnraum anzubieten.

Insofern setze ich ein wenig auf die Klugheit in den Landkreisen und darauf, dass dort weise und vorausschauend agiert wird. Uns allen wäre es sicherlich lieber gewesen, wir hätten in der Konzeption etwas anderes vereinbaren können. Aber die Dinge sind so, wie sie sind, und vielleicht kann der eine oder andere auch als Kreistagsabgeordneter mitwirken, dass, wenn vor Ort geplant wird, dies gleich mit 8 Quadratmetern bzw. anderen Bedingungen geschieht. - Vielen Dank.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Schippel stellt die Frage 1361 (Konzept gegen Verschlammung der Spreewaldfließe).

Im Oktober 2012 fand eine Befahrung von Spreewaldfließen statt, an der auch Vertreter des Ministeriums teilgenommen haben. Dort wurde in Aussicht gestellt, dass im März 2013 ein entsprechendes Gutachten vorliegen solle, was die Ursachen betrifft, und dass daraus abgeleitet erste Lösungsansätze vorgestellt würden.

Am 10.04.2013 gab es dann auf der Spreewaldkonferenz zwei recht lapidare Aussagen: Zum einen fehle die Finanzierung; zum anderen erfülle das Land seine Aufgabe, auch bei geringer Wassertiefe die Befahrbarkeit zu gewährleisten.

Ich frage die Landesregierung: Bis wann wird ein konkretes, terminlich und finanziell untersetztes Konzept zur dringend notwendigen Entschlammung vorliegen, welches die Einhaltung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie und der Biosphärenreservatsverordnung garantiert?

Frau Ministerin Tack antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lieber Kollege Schippel, wir wissen, dass das LUGV für die Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung zuständig ist. Diese Aufgabe wird durch die Gewässerunterhaltungsverbände übernommen; sie unterhalten die Gewässer II. Ordnung auch.

Wir haben im Spreewald ca. 300 Kilometer schiffbare Landesgewässer in I. Ordnung, für die wir zuständig sind und bei denen der ordnungsgemäße Abfluss und die Schiffbarkeit zu erhalten sind - also eine ganze Menge Kilometer. Daneben - das möchte ich dazu noch erklären, da die Aufgabe offensichtlich angewachsen ist - hat sich in den letzten Jahren mit der stetig zunehmenden Entwicklung des Kahntourismus und der flächenhaften Erschließung des Spreewaldes mit weiteren Häfen der Wunsch nach gut und tief entschlammten Flüssen erhöht.

Dazu ist anzumerken, Herr Kollege Schippel, dass es dem LUGV im Rahmen seiner Unterhaltungspflicht weder obliegt, die Gewässer zur Herstellung eines optimalen Zustandes für

die gewünschte Nutzung auszubauen, noch obliegt es ihm, bei den nichtschiffbaren Gewässern die Herstellung und Erhaltung der Schiffbarkeit zu sichern. Das möchte ich einschränkend sagen.

Nun zu der konkreten Situation. Sie wissen - deshalb haben Sie die Frage gestellt und deshalb ist es auch schwierig, mit dem Konzept umzugehen -, dass die Einschätzung des Verschlammungsgrades im Spreewald sehr schwierig ist. Deshalb gab es auch die vielen Gespräche. Oft sind Mündungs- und Kreuzungsbereiche stärker verschlammt. Die durchgängige Verschlammung der Wasserläufe ist nach Auskunft der Experten im LUGV eher selten.

Die in der Regel komplexen Entschlammungsmaßnahmen erfordern eine entsprechende Planung - das wissen Sie; das ist besprochen worden -, eine ökologische Baubegleitung und die Anlage von Schlammbecken mit anschließender Schlammentsorgung. Auch das ist ein Problem. In den vergangenen Jahren, das möchte ich der Vollständigkeit halber sagen, wurden zahlreiche, zum Teil sehr kostenintensive Maßnahmen umgesetzt. Genannt seien Maßnahmen an den Hauptarmen im Spreewald, zum Beispiel an der Radduscher Kahnfahrt, an der Neuen Spree sowie am Soldatenfließ.

Die notwendigen Maßnahmen - wir streiten uns nicht darüber, dass es sie gibt - werden selbstverständlich, Kollege Schippel, an den Zielstellungen der Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet und unter Beachtung der Biosphärenreservatsverordnung angemessen umgesetzt; das ist gar keine Frage.

In der Vergangenheit gab es Gespräche mit Ihnen, mit Kommunalvertretern, örtlichen Entscheidungsträgern sowie dem MUGV und dem LUGV. Es wurde vereinbart, dass der Tourismusverband Spreewald bis zum Frühjahr dieses Jahres - Sie haben es beschrieben - eine in drei Prioritäten abgestufte Übersicht von aus Sicht des Tourismus - problematischen Verschlammungsbereichen vorlegen solle. Dies hat er getan, und diese Prioritätensetzung wurde mit dem operativen Hochwasserschutz im LUGV abgeglichen. Darauf aufbauend sollte die Vermessung der Sedimentauflagen erfolgen. - So weit sind wir gekommen; aber ich denke, darüber sind Sie informiert.

Dann kamen die Hochwasserereignisse im Juni 2013. Durch den langanhaltenden Durchfluss von Hochwasser hat sich die Sedimentablagerung sehr stark verändert. Dies ist ebenfalls bekannt. Das gesamte Sedimentationsgeschehen zwischen der Talsperre Spremberg und dem Neuendorfer See nördlich des Spreewaldes muss nun fachlich neu bewertet, die Situation muss neu aufgenommen werden. Auf der Grundlage dieser Bewertung - das sichere ich Ihnen heute zu - und der Ergebnisse der Neubewertung nach dem Hochwasser wird für den Spreewald der notwendige Sedimentmanagementplan bis Ende des Jahres 2013 durch die Experten im LUGV mit Kommunalvertretern vor Ort entwickelt werden.

Herr Schippel hat weitere Fragen.

Frau Ministerin, die Zuständigkeiten kann ich so, wie Sie sie geschildert haben, nicht ganz nachvollziehen. Sie sprachen wei

ter von Kreuzungsbereichen und Ähnlichem. Ist Ihnen bewusst, dass durch die Verschlammung der Hauptfließe, zum Beispiel durch das Hochwasser, der Schlamm jetzt in Nebenfließe, in Stichgräben hineingeleitet wurde und dadurch Laichplätze etc. verloren gehen, Fauna und Flora - explizit - höchst gefährdet sind? Es geht nicht nur um das Kahnfahren, sondern um die Frage: Was wird aus der Vielfalt, die wir dort noch haben?

Frau Ministerin Tack.

Herr Kollege Schippel! Zum einen ist gesetzlich fixiert, wer für Gewässer I. und II. Ordnung zuständig ist, wem man Aufgaben übertragen kann. Das ist, denke ich, unstrittig. Zum anderen haben wir alle zur Kenntnis genommen, dass sich mit dem Sommerhochwasser 2013 vielerorts Naturräume verändert haben; was das für die Menschen bedeutet, haben wir vorhin am Beispiel der Havelpolder gehört.

Wir haben eine Aufnahme bzw. Problemsicht im Biosphärenreservat durchgeführt: Wie haben sich durch das Hochwasser die Bedingungen verändert? Dies alles liegt in unserem Hause vor und ist nachlesbar. Aber nirgendwo, wo akuter Handlungsbedarf besteht, ist eine Extremgefährdung eingetreten. Deshalb erinnere ich noch einmal daran, dass wir zum Jahresende den Plan haben, wie wir mit den Ablagerungen und der Verschlammung umgehen können.

Vielen Dank. - Der Abgeordnete Dr. Scharfenberg stellt nun die Frage 1362 (Keine öffentlichen Mittel für die Garnisonkir- che).

Nach einem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Potsdam sollen keine städtischen Mittel für den Wiederaufbau der Garnisonkirche zur Verfügung gestellt werden. Für das Land gibt es keine vergleichbare Beschlusslage. Nach der Ankündigung der Bundesregierung, dass 2014 und 2015 jeweils 6 Millionen Euro für den Wiederaufbau der Garnisonkirche zur Verfügung gestellt werden sollen, gibt es viel Unverständnis zu einem solchen Umgang mit öffentlichen Mitteln.

Ich frage die Landesregierung: Wie steht sie zum Einsatz öffentlicher Mittel für den Wiederaufbau der Garnisonkirche?

Frau Ministerin Prof. Dr. Kunst antwortet.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Scharfenberg, die Stiftung Garnisionkirche hat in den Jahren 2010 und 2011 Zuwendungen des Landes in Höhe von insgesamt rund 2 Millionen Euro erhalten. Mit der Förderung wurde beabsichtigt, bei Drittmittelgebern eine Initialzündung für weitere För

derung auszulösen, damit das Gesamtprojekt bis 2017 fertiggestellt werden kann.

Der Einsatz weiterer Landesmittel ist nicht geplant. Von den von Ihnen angesprochenen Mitteln des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien habe ich - wie vermutlich auch Sie - aus den Medien erfahren.

Vielen Dank, Frau Ministerin. Es gibt eine Nachfrage. Herr Bretz, bitte.

Wir haben heute mit Freude in der Zeitung lesen können, dass wir auch mit dem Neubau der Synagoge in Potsdam rechnen dürfen - dafür vielen Dank. Hat die Landesregierung einmal darüber nachgedacht, die Themen Neubau der Synagoge in Potsdam und Wiederaufbau der Garnisonkirche in einen Zusammenhang zu bringen?