Protokoll der Sitzung vom 21.11.2013

Zwei, drei Anmerkungen! Die Erste ist zu Ihrer Anmerkung: Darüber, was wir diskutieren, Herr Minister - mit Verlaub -, entscheiden wir Abgeordneten selbst in unseren Regeln, und das lassen wir uns nicht …

(Zuruf der Abgeordneten Mächtig [DIE LINKE])

- Halten Sie einfach mal den Mund und lassen mich reden!

(Beifall CDU - Zurufe von der Fraktion DIE LINKE)

Das lassen wir uns hier nicht von einem Nicht-Abgeordneten sagen, der sich ständig nicht an die Regel hält und sich in Applaus und ähnlichen Unmutsbekundungen ergeht.

(Bischoff [SPD]: Ruhig bleiben!)

Zweitens: Anlass für die Sitzung war in der Tat der Flughafen. Nachzulesen ist das im Protokoll des Ausschusses für Haushalt und Finanzen über die Sitzung am 14. Februar, Seite 13, dritter Absatz:

„Minister Dr. Markov erklärt, er habe diese Frage eigentlich schon beantwortet und dabei gesagt: Ja, er gehe davon aus, dass ein Nachtragshaushalt notwendig sei, insbesondere wegen der - mit hoher Wahrscheinlichkeit veränderten Aufteilung der Jahresscheiben.“

Zu dem damaligen Zeitpunkt war keine FAG-Änderung auf dem Tisch - weder als Antrag noch als Idee. Es war in der Tat der Flughafen. Sie sollten andere nicht über Haushaltsrecht belehren, wenn Sie sich, bevor Sie eine solche Aussage machen, nicht vergewissern, ob dafür überhaupt ein Nachtragshaushalt notwendig ist.

Dritter Punkt: Sie wissen zwar nicht, was der Flughafen kostet, aber Sie wissen ziemlich exakt, was er im nächsten Jahr an Liquidität braucht.

In Ergänzung zu dem, was der Kollege Beyer gesagt hat, möchte ich sagen: Nun sagen Sie mir einmal, wie Sie auf 336 Millionen Euro kommen. - Es gibt nur einen einzigen Pfad, der dorthin führt, das ist der Saldo zwischen dem, was in diesem Jahr bereitgestellt wird, und dem, was von den 444 Millionen Euro übrig bleibt. So rechnen Sie Liquidität und Liquiditätsbedarf aus!

(Beifall CDU und FDP)

Viertens: Wenn Sie sich nun reich rechnen, weil Sie Kreditaufnahmen nicht tätigen müssen, weil eben die Flughafenbelastung in die Zukunft verschoben wird, dann verschieben Sie die Lasten auf künftige Generationen und übersehen bei dem, was Sie hier als Konsolidierung darstellen, dass Sie nahezu 4 Milliarden Euro aus Steuermehreinnahmen und aus geringeren Zinsaufwendungen gewonnen haben. Und dann erklären Sie mir einmal, wo da der besondere Beitrag der Landesregierung von Brandenburg ist.

(Beifall CDU und FDP)

Und dann gibt es ja noch - Sie haben das Wort nicht erwähnt das berühmte Programm „Endspurt“.

(Heiterkeit bei der CDU)

In diesem Wort steckt das Wort „Ende“, und das stiftet Hoffnung. - Schönen Dank.

(Beifall CDU und FDP)

Die letzte Kurzintervention kommt vom Abgeordneten Vogel.

Herr Minister, Sie hatten vorhin die Aussage getätigt, dass Sie Fragen nicht zulassen, weil Sie auch uns keine Fragen stellen. Soweit ich weiß, ist laut Geschäftsordnung vorgesehen, dass die Abgeordneten Fragen an den Minister stellen, aber nicht umgekehrt.

(Beifall B90/GRÜNE, CDU und FDP)

Wobei wir Ihnen die eine oder andere Frage vielleicht auch beantworten könnten, aber in diesem Fall ist noch eine Frage offen geblieben: Sie sagten, es handele sich hier im Wesentlichen überhaupt nicht um den Flughafen, sondern wir sprechen hier über den Nachtragshaushalt. Aber können Sie mir wenigstens in der Aussage zustimmen, dass sich die größten Verschiebungen in diesem Haushalt durch den Flughafen ergeben und wir insofern doch über den Flughafen sprechen?

Ich habe eine Frage - da Sie immer so tun, als ob Sie den Haushalt auswendig kennen; ich kenne ihn nicht auswendig, deshalb habe ich ihn dabei -: Sie haben ausgeführt, dass die Nettokreditaufnahme um 200 Millionen Euro gesenkt - das ist ja richtig - und gleichzeitig die Nettokreditaufnahme für den Flughafen von 130 Millionen auf 80 Millionen Euro abgesenkt werde. Sie haben dankenswerterweise den ordentlichen Haushalt immer auf Ihrer Internetseite veröffentlicht. Wir haben in der Tat die Sondersituation, dass in diesen Doppelhaushalt erstmals zwei Verschuldungstitel aufgenommen wurden, nämlich Schuldenaufnahme auf dem Kapitalmarkt in Höhe von 200 000 Euro und Schuldenaufnahme am Kreditmarkt mit 130 Millionen Euro, und ich gehe einmal davon aus, dass Sie sich, wenn Sie sagen, diese 130 Millionen wurden auf 80 Millionen Euro abgesenkt, auf diesen Titel bezogen haben.

Nur finde ich, ehrlich gesagt, im Nachtragshaushalt hierzu überhaupt keine Ausführungen, denen man das entnehmen könnte. Gibt es vielleicht neben dem Nachtragshaushalt noch Pläne für einen weiteren Nachtragshaushalt, aus dem wir dann ersehen können, dass hier tatsächlich eine Kürzung vorgesehen ist? Aus dem Kreditfinanzierungsplan auf Seite 24 ist es jedenfalls nicht ersichtlich, und es ist auch nicht aus den Titelzuordnungen ersichtlich. Ich denke, hierbei muss es sich um ein Missverständnis handeln. Vielleicht können Sie das aufklären. Recht herzlichen Dank.

(Beifall B90/GRÜNE, CDU und FDP)

Jetzt, Herr Minister, können Sie auf alle drei Kurzinterventionen reagieren.

Herr Präsident! Ich werde nicht zu irgendjemandem sagen: „Halten Sie den Mund!“ Das halte ich für sehr kulturlos, um

das hier mal eindeutig zu formulieren. Aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen.

(Beifall DIE LINKE und SPD - Zuruf von der CDU: Wir haben schon Schlimmeres gehört!)

Bezüglich der Liquidität: Die FBB, die Geschäftsführung - das war richtig. Sie sagten, die Geschäftsführung und die Gesellschaft müssen benennen, welche Liquidität sie zu brauchen glauben. Das hat die Gesellschaft getan. Daraufhin haben sich die Gesellschafter an Brüssel gewandt, haben sich in einem Private-Investor-Test das Einverständnis für die von der Gesellschaft benannte benötigte Liquidität für die Jahre 2013 und 2014 eingeholt, und daraufhin haben die Gesellschafter dann in den normalen Haushalt 2013/2014 diese Liquidität eingestellt. Den Liquiditätsbedarf hat die Gesellschaft ausgerechnet. Dann hat die Gesellschaft gesagt, im ersten Anlauf - die Zahlen hatte ich genannt - brauche sie eine Liquidität für 2013 in Höhe von 895 Millionen Euro. Also, von den 1,2 Milliarden Euro hat sie diese gebraucht.

Dazu gab es im Aufsichtsrat sehr unterschiedliche Debatten, ob diese Summe wirklich notwendig ist oder nicht. Wenn die Gesellschaft und die Geschäftsführung sagen, sie schätzen ein, dass sie für den Baufortschritt diese Summe brauchen, dann haben die Gesellschafter diese Summe für die Jahresscheiben zur Verfügung gestellt.

(Zuruf von der CDU: Zur Fertigstellung?)

Wenn der Bedarf nicht da ist, wird er nicht abgerufen. Gleichzeitig ist festgelegt worden, dass eine Liquiditätszuführung nur dann erfolgt, wenn ein bestimmtes Maß an Mindestliquidität der Gesellschaft - das sieht man jeden Monat am Liquiditätsplan, wie viel Geld die Gesellschaft noch hat - unterschritten wird. Dann wird zugeführt, wenn die Gesellschaft dies beantragt. So ist das Verfahren, und so hat sich faktisch der Liquiditätsabfluss 2013 ergeben. Nun hat die Gesellschaft gesagt, sie verschiebt die Anteile der insgesamt notwendigen Zuführung von 2013 auf 2014, so wie wir es jetzt für unseren Anteil insgesamt getan haben.

Ich bestreite überhaupt nicht, dass es durchaus möglich ist, dass auch 2014 die jetzt zur Verfügung gestellte Liquidität in diesem Nachtragshaushalt möglicherweise nicht benötigt wird. Das kann ich jetzt nicht einschätzen. Die Gesellschaft muss ihren Plan vorlegen, in welchen Abläufen, zu welchen Zeitpunkten sie welche Aufgaben mit welchen notwendigen Mitteln erledigt, und dann werden wir am Jahresende sehen, ob diese Mittel dafür benötigt worden sind oder nicht. Wenn die Mittel für 2014 aus dem einen oder anderen Grund, den jetzt keiner kennt und den die Gesellschaft definieren muss - das ist ihr Job, ihre Aufgabe -, nicht benötigt werden, dann gehen sie in das Jahr 2015. Das ist Vollzug. Wir haben 2015 ohnehin einen neuen Haushalt. Dann kann man schauen, ob man es dort mit einarbeitet oder nicht. Das ist ganz normal.

Letzte Bemerkung: Obwohl ich ein gutes Zahlengedächtnis habe - ich glaube, in der vorhergehenden Lesung hat Herr Burkardt vorgerechnet, wir hätten 2,8 Milliarden Euro Mehreinnahmen, und deshalb gesagt: Sie haben nicht konsolidiert und alles nur verballert. Jetzt sind es 4 Milliarden Euro. Ich finde, das ist innerhalb - wie viele Monate sind das jetzt? - ei

ner so kurzen Zeit ein erheblicher Zuwachs an zusätzlich gerechneten Einnahmen, die das Land angeblich haben soll.

(Frau Lehmann [SPD]: Tja, das ist Burkardt-Rechnung!)

Das verwundert mich. Aber vielleicht kann man das ja einmal auf einen Zettel schreiben. Ich bin wirklich lernfähig und gern bereit, wenn man mir das aufschreibt, nachweist und zeigt, woher die Zahl kommt, das zur Kenntnis zu nehmen. Dann würde ich auch sagen: Herr Burkardt, Sie haben Recht und ich habe mich geirrt. Damit habe ich kein Problem.

(Beifall DIE LINKE und SPD)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir kommen nun zur Schlussabstimmung in der 2. Lesung, Nachtragshaushalt 2013/14. Zur Abstimmung steht die Beschlussempfehlung und der Bericht des Ausschuss für Haushalt und Finanzen in der Drucksache 5/8150. Um noch einmal deutlich zu machen, was der Ausschuss empfiehlt:

„Der Landtag möge den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zur 2. Lesung annehmen.“

Wer diesem Votum folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? Keine Enthaltungen, dafür die Abwesenheit der FDP-Fraktion.

Es folgt der Entschließungsantrag, Drucksache 5/8172, der Koalitionsfraktionen. Wer diesem folgen möchte, den bitte ich um ein Handzeichen. - Gibt es Gegenstimmen? - Gibt es Enthaltungen? - Ohne Enthaltungen mehrheitlich angenommen.

Damit schließen wir Tagesordnungspunkt 3 und ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Zehntes Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 5/8015

1. Lesung

Wir beginnen mit dem Beitrag der Landesregierung. Minister Holzschuher spricht zu uns.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Thema, um das es hier geht, ist nicht neu. Es ist ein Thema, mit dem sich fast alle Bundesländer derzeit befassen. Es geht um den Zugriff der Polizei auf die bei den Telekommunikationsdiensten gespeicherten Bestandsdaten von Kunden. Dies soll landesrechtlich geregelt werden, so auch hier bei uns in Brandenburg.

Mit dem vorgelegten 10. Gesetz zur Änderung des Brandenburgischen Polizeigesetzes sollen keine neuen Befugnisse ge