Zur Lausitz gehören nun einmal - und dankenswerterweise die Sorben und Wenden. Zur Lausitz gehört die Zweisprachigkeit. Zur Lausitz gehören die Kultur und die Geschichte dieses Volkes. Und dieses Volk in der Lausitz hat dazu beigetragen, dass wir innerhalb der Region Deutschland einzigartig sind.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, wir haben für die Bewahrung dieser Einzigartigkeit mit dem neuen Gesetz nicht nur das Fundament erhalten, sondern wir haben damit Perspektiven für unsere sorbischen/wendischen Mitbürger eröffnet. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Abgeordnete Schier, bevor Sie das Wort ergreifen, möchte ich ganz herzlich Gäste aus Letschin in unserem Hause begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Konzack, das erste Gesetz, das in diesem neuen Hohen Haus beraten und beschlossen wird, ist das Gesetz über die Rechte der Sorben und Wenden. Das ist ein schönes Signal und zeigt die Wertschätzung gegenüber den Sorben und Wenden in Brandenburg.
Seit Mai 2012 diskutieren wir über das Gesetz, mit dem sich die in Brandenburg lebenden 20 000 Sorben und Wenden identifizieren können und sollen. Ursprünglich waren neun Einreicher aus der Lausitz die Protagonisten. Von vornherein war uns klar, dass wir einige Änderungen im Gesetz vornehmen würden. Gleich nach der ersten Anhörung im Hauptausschuss wurde eine Angleichung an das Sächsische Sorben-Gesetz angemahnt, das per Gesetz die Kommunen im angestammten Siedlungsgebiet und die, die es werden sollen, festlegt. Das hat zu großem Unmut in den Kommunen geführt, die per Gesetz Siedlungsgebiet werden sollten. Der Hauptausschuss war es, der daraufhin eine zweite Anhörung anberaumt und genau die betroffenen Gemeinden dazu eingeladen hat.
Die Stadt Lübben, die nicht Sorbengebiet werden will, hat mein Kollege Schippel hier schon erwähnt. Es wäre aber auch schön gewesen, ein positives Beispiel zu bringen. Die Stadt Calau ist per Stadtverordnetenbeschluss Siedlungsgebiet geworden. Alle anderen Kommunen lehnen bis jetzt die Zugehörigkeit aus unterschiedlichsten Gründen ab. Trotzdem haben die Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag vorgelegt, der die Aufnahme der Kommunen vorsieht, nämlich dann, wenn die Gemeinde selbst oder der Sorbenrat den Antrag stellt.
Meine lieben Kollegen, wir waren zu manchem Kompromiss in Ihrem Änderungsantrag bereit. Genannt sei beispielsweise der Sorbenbeauftragte, der nach jetzigem Entwurf beim Wissenschaftsministerium angesiedelt sein soll. Auch die Wahl des Sorbenrates durch die Menschen im Siedlungsgebiet, die sich in ein Wählerverzeichnis eintragen sollen, fand unsere Zustimmung.
Die Herangehensweise bei der Ausweitung des Siedlungsgebietes können wir nicht mittragen. Deshalb haben wir unsere Unterschrift unter den ursprünglichen Gesetzentwurf zurückgezogen. Hier hat nämlich die Mehrheit - sprich: die Koalition über die Minderheit, nämlich die Einbringer, obsiegt.
Die CDU-Fraktion vertritt die Auffassung, dass sowohl der Minderheitenschutz als auch die kommunale Selbstverwaltung Verfassungsrang haben. Das eine gegen das andere auszuspielen kann nicht zielführend sein. Wir möchten, dass Gemeindevertretungen und Stadtverordnetenversammlungen darüber mitentscheiden können, ob sie zum Siedlungsgebiet gehören oder nicht.
Das ergibt auch deshalb Sinn, weil dann die Aktivitäten gelebt werden und viel mehr Zuspruch erfahren. Eine Entscheidung per Gesetz ist doch nicht gleich eine gelebte Sprache und Tradition. Ich bedauere die Verfahrensweise sehr, weil ich darauf setze, dass sich die Gemeinden bewusst sind, welchen Schatz sie haben, und sie sich der Wahrung der Tradition bewusst sind.
Da der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen vorsieht, innerhalb der nächsten 24 Monate über die Ausweitung des Siedlungsgebietes zu beraten, werden wir mit der heutigen Abstimmung zwar ein Gesetz beschließen, die Diskussion aber wird uns noch sehr lange begleiten und fordern.
In der letzten Sitzung des Hauptausschusses wurde deutlich, dass dieses Verfahren auch bei den Vertretern der Sorben selbst keine große Zustimmung findet. Das ist als Ergebnis eines so langen Beratungsprozesses sehr ernüchternd. Hinzu kommt, dass die Koalitionsfraktionen selbst anscheinend an ihrem Änderungsantrag zweifeln. Warum legen Sie auf Ihren Änderungsantrag, der fast den Umfang eines Gesetzentwurfes hat, einen Entschließungsantrag? Als ich ihn gestern Abend aus dem Postfach genommen habe, dachte ich: Vielleicht hat sich die Koalition besonnen und kommt uns ein Stück entgegen. Ich sage Ihnen: Das ist in zehn Jahren meiner Parlamentsarbeit noch nicht vorgekommen! Sie fassen auf vier Seiten zusammen, was im Gesetzentwurf festgelegt wird. Warum machen Sie denn so etwas? Wollen Sie der Landesregierung sagen, was in Ihrem Gesetzentwurf steht, damit sie nicht so viel lesen muss? Diesen Entschließungsantrag kann ich in keiner Weise verstehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir schätzen die Arbeit des Sorbenrates für die Bewahrung der Sprache und Tradition und freuen uns über jede neue Initiative. Wir wissen, dass die Bräuche und Traditionen eine Bereicherung unseres Landes sind, die es zu hegen und zu pflegen gilt und die nicht zuletzt auch im Tourismus eine wichtige Rolle spielen. Ich hoffe, dass das Gesetz über die Rechte der Sorben und Wenden dazu führt, dass sich die Menschen in den Siedlungsgebieten gestärkt fühlen und weiterhin mit viel Engagement ihre Muttersprache und Traditionen pflegen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schier. - Die Aussprache wird nunmehr mit dem Beitrag der Fraktion DIE LINKE fortgesetzt. Herr Abgeordneter Maresch erhält das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Hier sind wir zu Hause“, „Nicht nur Folklore“, „Wir sind das Volk“ oder auch „Vielfalt ist unsere Stärke“ - und zwar geschrieben in Deutsch, Polnisch, Niederdeutsch und Niedersorbisch. So lauteten einige der Aufschriften auf Wahlplakaten, die unsere - meine - Partei in Brandenburg bei Bundestags-, Landtags- oder Kommunalwahlen verwendet hat.
Wir haben damit einen politischen Ansatz unterstrichen, der seine Ursprünge in den frühen 90er-Jahren hatte. Es war die PDS-Fraktion in der letzten DDR-Volkskammer, die 1990 als
einzige den Entwurf eines von der Domowina erarbeiteten Nationalitätengesetzes eingebracht hat. In Brandenburg waren es 1993 zwei PDS-Abgeordnete, die zusammen mit einem CDUKollegen Antragsteller des ersten Entwurfs für ein Sorben/ Wenden-Gesetz in Brandenburgs Geschichte wurden. Dieser Entwurf war zuvor mit allen Fraktionen beraten worden. Seitdem sind 20 Jahre ins Land gegangen. Die Minderheitenabkommen des Europarates sind seit über zehn Jahren in Kraft und haben neue Anforderungen an die Politik auch in unserem Land formuliert.
Bei der Umsetzung des Gesetzes gab es Erfolge, aber eben auch nicht geringe Probleme und vor allem neue Herausforderungen, nicht nur im Bildungsbereich. Die Notwendigkeit einer Novellierung wurde immer deutlicher. Noch bis zum Ende der vierten Wahlperiode konnten sich die jeweiligen Regierungen nicht durchringen, das Notwendige zu tun. Dass wir heute de facto ein neues Sorben/Wenden-Gesetz haben und zudem weitere Änderungen in Fachgesetzen beschließen, hat durchaus etwas mit Rot-Rot zu tun. Ohne diese Koalition, ohne die Linke in einer Regierung wäre dies nicht möglich gewesen.
Dafür, dass letztlich die gesamte Koalition hinter diesem Projekt stand, bedurfte es aber mehr - des nicht abnehmenden Druckes der Vertreterinnen und Vertreter des sorbischen/wendischen Volkes, vor allem ihres Rates. Es bedurfte eines Gesetzentwurfs des Rates, der manchen altgedienten Beamten in den Ministerien graue Haare wachsen ließ, weil es ein modernes Minderheitenrecht im Blick hatte, eines Gesetzentwurfes aber auch, der viele anregende Diskussionen hervorrief - im Hauptausschuss mit immerhin zwei Anhörungen, in den Fachausschüssen, in den Fraktionen und vor allen Dingen auch in der Öffentlichkeit des Landes.
Für diesen entscheidenden Impuls möchte ich dem Rat für sorbische/wendische Angelegenheiten und insbesondere seinem Mitglied Mˇeto Nowak nochmals recht herzlich danken.
Wir haben heute verschiedenste Meinungen gehört und werden sie noch hören. Dem einen geht das neue Gesetz zu weit, dem anderen nicht weit genug, und wieder andere hätten sich etwas ganz anderes vorgestellt. Auch wir als Linke hätten uns mehr gewünscht, aber wir sind zugleich davon überzeugt, dass der nun vorliegende Gesetzentwurf ein Kompromiss ist, der die Interessen und Belange der Sorben und Wenden in Brandenburg vertritt und vor allem stärkt. Ein Kompromiss, der Brandenburgs Minderheitenpolitik den Maßstäben, die das Völkerrecht setzt, ein wesentliches Stück näherbringen wird - nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis.
Der Landesgesetzgeber hat mit der Novellierung die Partizipationsrechte der Sorben/Wenden und ihrer anerkannten Dachverbände erweitert, wozu auch erstmalig ein Verbandsklagerecht gehört. Die Einrichtung des Amtes eines Beauftragten für Angelegenheiten der Sorben und Wenden bei der Landesregierung sowie regelmäßige Berichte der Landesregierung zur Umsetzung des Minderheitenrechts im Land wurden verbindlich festgeschrieben.
Im Rahmen des Gesetzes über die Ausgestaltung der Rechte der Sorben und Wenden sowie des Schul- und des Kitagesetzes
wurden die Regelungen zur Bildung erheblich ausgebaut. Es wurde die Möglichkeit geschaffen, dass weitere Gemeinden und Gemeindeteile der Lausitz zum angestammten Siedlungsgebiet hinzutreten, wenn dort eine kontinuierliche sprachliche oder kulturelle Tradition nachweisbar ist. Zudem wurden Regelungen zur Verwendung der sorbischen Fahne auch außerhalb des angestammten Siedlungsgebiets sowie der niedersorbischen Sprache im angestammten Siedlungsgebiet getroffen.
Die Kritik der Kollegen der CDU können wir nicht nachvollziehen. Sie beklagen, dass der Gesetzentwurf den Kommunen kein Mitspracherecht gibt. Das ist schlicht falsch, denn die Kommunen und ihre Spitzenverbände werden Partner in dem beginnenden Prozess der Neubestimmung des Siedlungsgebiets der Sorben und Wenden sein. Die Kommunen haben sehr wohl ein Mitspracherecht, ihre Rechte werden geachtet.
Ja, die Entscheidung über die Zugehörigkeit einer Gemeinde zum sorbischen/wendischen Siedlungsgebiet liegt in der Hand des Landes und nicht in der der Kommune. Dass dies so ist, hat Gründe: Es kann eben nicht sein, dass eine Kommune entscheidet, ob ein Sorbe oder Wende in seiner Heimatgemeinde sein völkerrechtlich verbrieftes Minderheitenrecht wahrnimmt oder nicht.
Auch in der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf wurde dieser Ansatz von Minderheitenrechtsexperten dringend empfohlen. Ich als Lausitzer muss Ihnen auch sagen, dass für mich die Haltung einiger Gemeinden nicht nachvollziehbar ist. Da wird von Gemeinden mit sorbischen/wendischen Traditionen und auch mit der Nähe zum Spreewald geworben, aber wenn es um die Rechte der Angehörigen der Minderheiten geht, denkt man ernsthaft darüber nach, ob die seit Jahrzehnten gefeierte Wendische Fastnacht nicht doch eher etwas mit dem Kölner Karneval zu tun hat. Das ist kein Witz, das sagte ein Bürgermeister in der Anhörung des Hauptausschusses.
Mit dem Änderungsantrag haben wir als Koalition den Willen bekundet, sorbisches/wendisches Leben in Brandenburg weiterhin wirksam zu unterstützen. Mit dem Entschließungsantrag lösen wir zudem einige wichtige Handlungsaufträge aus, die neben denen, die im Gesetz enthalten sind, das Sorbische/Wendische in Brandenburg stärken sollen. Eine alte sorbische/wendische Weisheit sagt: Die Uhr kann stehenbleiben, die Zeit geht weiter. - Um es einmal so zu sagen: Bei der Koalition bleibt in Bezug auf den hier vorgelegten Gesetzentwurf die Uhr nicht stehen. Im Gegenteil, sie funktioniert, und die Zeit geht mit ihr sicherlich weiter. Wir als Linke und die Koalition als Ganzes wissen: Mit der heutigen Beschlussfassung geht die Arbeit erst richtig los. Gesetzgeberisch und praktisch bedarf es hierzu großer Anstrengungen. Wir als Linke werden uns dieser Aufgabe stellen. - Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Maresch. - Wir setzen die Aussprache mit dem Beitrag der FDP-Fraktion fort. Herr Abgeordneter Lipsdorf hat das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ein Gesetz zur Regelung der Rechte der Sorben und Wenden liegt uns vor, ein Gesetz, das für Brandenburg wichtig ist - das haben wir in mehreren Reden gehört -, wichtig auch für die Minderheit, für die Menschen in der Lausitz. Ein Gesetz, das insgesamt gut ist, eingebracht eigentlich von neun Abgeordneten aus der Lausitz. Es ist schon seltsam, wie damit umgegangen wurde - Frau Schier hat es schon gesagt. Das kulminiert darin, dass man abgestufte Redezeiten einsetzt, die den Intentionen der Abgeordneten, die es eingebracht haben, überhaupt nicht entspricht.
- Jawohl! - Uns liegt ein Gesetzentwurf vor, der von Rot-Rot vorgelegt wurde. Das ist kein Gesetzentwurf, den die neun Abgeordneten eingebracht haben, deswegen kann ich auch nicht davon abgehen, Frau Schier. Es ist nicht mein Gesetzentwurf, sorry. Den habe ich nie unterschrieben, deswegen kann ich nicht davon heruntergehen. Ich gehe aber auch nicht rauf; es ist kein Gesetzentwurf, der alle Belange berücksichtigt, die zu berücksichtigen nötig gewesen wäre und deren Berücksichtigung die Sache so gestaltet hätte, dass man ein ordentliches Gesetz hätte, das auch nachhaltig wirkt und die Probleme löst.
Uns als Liberalen geht es vor allem um die Sache, den Schutz der Minderheit unter Wahrung des sozialen Friedens vor Ort und der akzeptierten Standards. Dazu gehört auch die kommunale Selbstverwaltung, die wir in diesen Formulierungen nicht gewahrt sehen.
Meine Damen und Herren vom Rat der Sorben und Wenden, Sie haben sich abdrängen lassen auf die territoriale Frage. Sie haben die Kultur statt der Folklore gewollt, was einige Kommunen - Herr Maresch hat das richtig gesagt - vehement verwechseln. Zur Kultur gehört eben die Sprache, und Sie hätten viel deutlicher fordern sollen: Mehr Investitionen in Sprachausbildung, mehr logistische Förderung, Sprachausbildung vom Kindergarten an, denn mit der Sprache lebt und stirbt die Kultur - so einfach ist das. Ansonsten wird es Folklore - wenn nachher bloß noch das Häubchen in Lübbenau gezeigt wird.
Wir brauchen Arbeitsmaterialien an den Schulen in sorbischer Sprache; heute werden sie teilweise selbst angefertigt, meine Damen und Herren. Hier ist ein Ministerium gefordert, übrigens nicht das Wissenschaftsministerium, sondern ein anderes Ministerium, darauf komme ich gleich noch. Diese Forderungen hätten vehementer kommen müssen, das hätte stärker ins Gesetz hineingemusst. Aber man hat sich, wie gesagt, mehr um zweisprachige Straßenschilder gekümmert als um die eigentlichen Fragen einer Kultur. Hier geht deutliche Kritik auch an diese Kommunen, die glauben, sie würden bankrott gehen, wenn sie ihre Straßen- oder Ortsschilder zweisprachig umschreiben müssten. Es war teilweise schon nahe an der Peinlichkeitsgrenze, was wir in den Anhörungen zu hören bekommen haben.
Wir haben auch gefordert, dass der Beauftragte für sorbische/wendische Angelegenheiten in der Staatskanzlei angesiedelt wird und nicht in einem Ministerium. Denn Letzteres haben wir die ganze Zeit in einem Ministerium gehabt, und das
klappt eben nicht. Wir haben doch gesehen, dass die Vernetzung dieser Ministerien nicht klappt. Bei diesem Gesetz sind doch alle Bereiche aller Ministerien berührt. Warum soll es dann nur im Wissenschaftsministerium angesiedelt sein? Nein, es müssen alle Ministerien eingebunden werden, und zwar fest. Ich denke, Herr Konzack wird dazu noch die eine oder andere Ausführung machen.
Meine Damen und Herren, insgesamt liegt uns ein Gesetzentwurf vor, der gut und richtig ist - trotz der Fehler, die wir darin sehen und die auch in der Folge Diskussionen hervorrufen werden, die nicht unbedingt produktiv sind, sondern auch den sozialen Frieden vor Ort gefährden werden; das sage ich ganz deutlich. Wir von der FDP-Fraktion werden deshalb diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen, ihn aber auch nicht ablehnen. Wir werden uns enthalten. - Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Lipsdorf. - Wir kommen nun zum Beitrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Abgeordnete von Halem hat das Wort.